Kapital

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Das Kapital stellt betriebswirtschaftlich die auf der Passiv- (Habenseite) der Bilanz ausgewiesenen Ansprüche an das Vermögen (einschließlich Abgrenzungsposten) des Unternehmens dar. [1] Mit der Aufbringung des Kapitals befasst sich die Finanzierung. Kapital wird am Kapitalmarkt gehandelt.

siehe auch-> Kapital (Begriff)

Arten:

  1. Eigenkapital
  2. Fremdkapital
  3. Gesamtkapital (Summe von Eigen- und Fremdkapital)

Eigenkapital

siehe auch-> Bilanz, Private Equity

Eigenkapital ist das von Eigentümern zur Verfügung gestellte Kapital, einschließlich des Gewinnes, der noch nicht entnommen wurde. [2] Eigenkapital ist der Ausdruck der Eigenfinanzierung, d.h. jenes Vermögens das vom Eigentümer zur Verfügung gestellt wurde (Beteiligungsfinanzierung), sowie der nicht ausgeschütteten Gewinne (Selbstfinanzierung).[3]

Sonderfinanzierungsformen

Mezzaninkapital (Hybridkapital) sind Finanzierungsformen, die zwischen Eigen- und Fremdkapital anzusiedeln sind. *)

Arten:

Unter bestimmmten Umständen ist die Gliederung der Passivseite der Bilanz zu ergänzen. Das Mezzaninkapital wird dann nach dem Eigenkapital ausgewiesen. Die Einordnung in der Unternehmens- bzw. Steuerbilanz muss nicht der Unternehmensbewertung entsprechen. Diese richtet sich nach Bewertungszweck und -objekt.

Abgrenzung zum Fremdkapital

Für die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital sollte in erster Linie auf betriebswirtschaftliche oder unternehmensrechtliche Kriterien geachtet werden. Nur subsidiär auf steuerrechtliche.

Unternehmensrechtlich liegt bilanzielles Eigenkapital vor, soweit

  • daraus ein Verlustdeckungspotential entsteht und
  • Nachrangigkeit vorliegt.[5]

Eine dauerhafte Widmung ist hingegen nicht erforderlich. [6]

Buchwert des Eigenkapitals

Das Reinvermögen (auch Nettovermögen, englisch net worth, net assets) ist in der Finanzbuchhaltung und Wirtschaftswissenschaft der Saldo (d. h. die Differenz) zwischen dem auf der Aktivseite einer Bilanz ausgewiesenen Vermögen (Bruttovermögen) und den auf der Passivseite ausgewiesenen Verbindlichkeiten eines Unternehmens.[7]

Das Reinvermögen entspricht dem Buchwert des Eigenkapitals.

Von der pagatorischen Größe Buchwert des Eigenkapitals ist der Marktwert des Eigenkapitals zu unterscheiden. Formeln der Unternehmensbewertung beziehen sich idR auf den Marktwert des Eigenkapitals, dabei kann es zu Zirkelbezügen kommen, oder es müssen formelmäßige Adaptierungen vorgenommen werden.[8]

Kapitalkonto

siehe auch-> Bilanz

Kapitalkonto: Das Eigenkapital wird zumeist in einzelne Konten aufgegliedert. Die Aufgliederung hat entsprechend der Rechtsform zu erfolgen. Bei Personengesellschaften werden für jeden Gesellschafter getrennte Konten geführt. Diese können für unbeschränkt- und beschränkt haftende Gesellschafter zusammengefasst werden.

Bei Kapitalgesellschaften und verdeckten Kapitalgesellschaften ist die Gliederungsvorschrift des § 224 Abs. 3 lit A UGB zu beachten.

Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht, so ist es als negatives Eigenkapital auszuweisen. Im Anhang ist zu erläutern, ob eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts vorliegt. [9] In der Fassung des RLG lautete die Bezeichnung nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag.

Betriebswirtschaftliches Eigenkapital

Das betriebswirtschaftliche Eigenkapital entspricht dem Gesamtvermögen (einschließlich stiller Reserven) und Firmenwert abzüglich des Fremdkapitals.[10]

Es stellt einen Maßstab für die Haftung dar.

Fremdkapital

siehe auch-> Bilanz (Rückstellung, Verbindlichkeit)

Fremdkapital liegt vor, wenn die Kapitalüberlassung nach allgemeinen schuldrechtlichen Regeln durch den Gläubiger kündbar und befristet ist und einen (erfolgsunabhängigen) Vergütungsanspruch des Kapitalgebers (Kreditzinsen) begründet. Diese Voraussetzungen treffen auch auf Gesellschafter zu, die ihrem Unternehmen nicht Eigenkapital zur Verfügung stellen, sondern Fremdkapital in Form von Gesellschafterdarlehen. Bis auf die Bildung von Rückstellungen (Innenfinanzierung) stammt Fremdkapital ausschließlich aus der Außenfinanzierung. [11]

Zur Abgrenzung siehe Eigenkapital.

Schulden

siehe auch-> Überschuldung

Schuld und Sollen haben im altgermanischen die gleiche Wurzel. Schuld bezeichnete zuerst die rechtliche Verpflichtung eine Leistung (Abgabe, Dienst oder Strafe) zu erbringen. Im Althochdeutschen wird die Bedeutung auch auf Vergehen, Sünde ausgedehnt.[12]

Die Schuld wird einerseits mit dem für die Zurechnung einer rechtsverletzenden Handlung oder einer Gesetzesübertretung maßgebende innere Grund, der Culpa (meist im Singular) [13] und andererseits mit einem vermögensrechtlichen Anspruch (Debitum) verbunden (meist im Plural) verbunden.[14]

Die vermögensrechtlichen Schulden, erfassen im weitern Sinne alle vermögensrechtlichen Verbindlichkeiten, also auch die, fremde Sachen, welche wir entliehen haben, die bei uns hinterlegt sind u. s. w., zurückzugeben.[15] Im engern Sinne sind es die Verbindlichkeiten, die in Geld zu erlegen sind.[16]

Juristisch entspricht die Schuld des Schuldners der Forderung des Gläubigers. [17]

Abgrenzung zum Fremdkapital

Schulden und Fremdkapital sind inhaltsgleich, werden aber unterschiedlich bewertet. Schulden sind die zu zahlenden Fremdkapitalien zum Nennbetrag samt Anhang (Zinsen, Spesen). Fremdkapital ist eine Betrachtung die auf Finanzierungsüberlegungen zurückgehen. Der Buchwert des Fremdkapitals ist auf Teilwertbetrachtung entsprechend dem Höchstwertprinzip anzusetzen. Der Marktwert des Fremdkapitals entspricht dem Nominalbetrag, niedrig oder unverzinste Kapitalien sind abzuzinsen.

Bedeutung

Beim Liquidationswert sind die Schulden vom Liquidationserlös abzuziehen.

In der unternehmensrechtlichen Literatur werden Schulden (mE unzutreffend) als Oberbegriff für Rückstellungen und Verbindlichkeiten verwendet. [18]

Buchwert des Fremdkapitals

Das Fremdkapital der Bilanz umfasst folgende Positionen:

Verzinsliches Fremdkapital

Die Verzinslichkeit des Fremdkapitals ist zwar nicht für den Buchwert, wohl aber für den Marktwert des Fremdkapitals relevant. (vgl. Marktwert des Fremdkapitals)

Marktwert des Fremdkapitals

Hauptartikel-> Marktwert des Fremdkapitals

Fristigkeit

siehe auch-> Fristigkeit

Nach der Fristigkeit wird das Fremdkapital wie folgt eingeteilt:[19]

  • kurzfristiges Fremdkapital: Restlaufzeit bis 1 Jahr,
  • mittelfristiges Fremdkapital:[20] Restlaufzeit 1 - 5 Jahre und
  • langfristiges Fremdkapital: Restlaufzeit über 5 Jahre.

Bei den Verbindlichkeiten sind neben dem Gesamtbetrag sind auszuweisen:[21]

  • Verbindlichkeiten mit Laufzeit unter einem Jahr: in Anhang oder Bilanz (§ 225 Abs. 6 UGB)
  • Verbindlichkeiten mit Laufzeit über fünf Jahren in Anhang (§ 237 Z 5 UGB)

Die Fristigkeiten findet man auch im Verbindlichkeitenspiegel. Dieser zählt zwar nicht zu den Pflichtangaben des Anhanges, ist aber zu empfehlen. [22].

Gesamtkapital

Das Gesamtkapital setzt sich aus Eigen- und Fremdkapital zusammen. Daneben gibt es keine dritte Kategorie.

Es ist deckungsgleich mit dem Gesamtvermögen. Abweichungen von der Bilanzsumme können sich durch die passive Rechnungsabgrenzung ergeben.

Bedeutung

Finanzierung

Finanzierung (engl. financing) ist in der Finanzwirtschaft die Versorgung eines Wirtschaftssubjekts mit Kapital, damit es seine Ziele verfolgen kann.[23]

siehe auch-> Unternehmensfinanzierung, Corporate Finance

Klassischerweise wird unterschieden:

  1. Eigenfinanzierung
    • Beteiligungsfinanzierung: Zufuhr von Eigenkapital durch die Eigentümer in Form von Bar- und Sacheinlagen;
    • Selbstfinanzierung (Überschussfinanzierung): Zurückbehaltung des Gewinnes;
  2. Fremdfinanzierung: Finanzerung durch Fremdkapital insbes. Kreditkapital;

Die moderne Theorie unterscheidet:

  1. Außenfinanzierung:
    • Eigenfinanzierung (Beteiligungsfinanzierung),
    • Fremdfinanzierung (Kreditfinanzierung),
    • Subventionsfinanzierung;
  2. Innenfinanzierung:
    • aus dem Umsatzprozess heraus (Überschussfinanzierung):
      1. Finanzierung aus Gewinnen (Selbstfinanzierung),
      2. Finanzierung aus Rückstellungen,
      3. Finanzierung aus Abschreibungen;
    • aus Vermögensumschichtungen außerhalb des normalen Umsatzprozesses:
      1. Kapitalfreisetzung im Anlagevermögen,
      2. Kapitalfreisetzung im Umlaufvermögen.

Kapitalzu- / -rückführung

Die (Eigen)kapitalführung erfolgt bei

Die (Eigen)kapitalrückführung erfolgt bei

Literatur

Fachliteratur

  • Lechner ua (2010)
  • Egger ua (2010)
  • Hirschler (2019)

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole,

Weblinks

Einzelnachweise

  1. wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: Kapital, abgefragt 6.7.2019
  2. Lechner ua (2010), S. 602
  3. Zu den Begriffen vgl. Lechner ua (2010), S. 231 ff
  4. Zur Abgrenzung im Jahresabschluss vgl. IDW HFA 1/1994.
  5. Vgl. IDW RS HFA 7 (2012), Rz. 13.
  6. Vgl. IDW RS HFA 7 (2012), Rz. 14, aA Ihlau ua (2013), S. 132
  7. Wikipedia, Stichwort: Reinvermögen, abgefragt 28.12.2019
  8. Essler ua (2005)
  9. Vgl. § 225 Abs. 1 UGB.
  10. Vgl. EStR 2000 Rz. 5890.
  11. Wikipedia, Stichwort: Fremdkapital, abgefragt 6.7.2019
  12. Vgl. Herkunftswörterbuch, S. 625
  13. Brockhaus, 14. Aufl., Bd. 14, S. 636
  14. Vgl. Pierer' Univesal Lexikon, Bd. 15, S. 451-452
  15. Brockhaus, 14. Aufl., Bd. 14, S. 636
  16. Vgl. Pierer' Univesal Lexikon, Bd. 15, S. 451-452
  17. Brockhaus, 14. Aufl., Bd. 14, S. 636
  18. So zB hinsichtlich der Vermögenslage bei Hirschler (2019), § 195 Rz. 29
  19. Auer (2004), S. 8.
  20. Bei Jahresabschlussanalysen wird das mittelfristige Fremdkapital idR beim langfristigen Fremdkapital berücksichtigt.
  21. Vgl. Lechner ua (2010), S. 665.
  22. Vgl. Hirschler (2019), § 225 Rz. 68.
  23. Wikipedia, Stichwort: Finanzierung, abgefragt 6.7.2019