Risiko

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Kurzinfo!

Von Risiko[1] spricht man wenn Umweltbedingungen zwar nicht sicher sind, also Unsicherheit vorliegt, dem Entscheidenden die Wahrscheinlichkeiten für das Eintreten jedoch (objektiv oder subjektiv) bekannt sind.[2]

siehe auch-> Risiko (Begriff), Entscheidung unter Risiko, sicherheit, Unsicherheit, Ungewissheit

Risikoeinstellung

Unter Risikoeinstellung (Risikopräferenz, Risikoneigung) versteht man die subjektive Bereitschaft eines Entscheidungsträgers, bei der Auswahl einer Handlungsalternative unsichere Ereignismöglichkeiten in Kauf zu nehmen.[3]

Risikoeinstellungen:[4]

  • Risikoneutralität (Risikoindifferenz): Das Verhalten des Entscheidenden, orientiert sich sich ausschließlich am Erwartungswert.
  • Risikoaversion (Risikoscheu): Der Marktteilnehmers meidet Gefahren oder Verluste.
  • Risikofreude (Risikoaffinität): Der Endescheider sieht trotz gleichen Erwartungswert, in der zusätzlichen Gewinnmöglichkeit eine Chance.

Risikoarten

Das mit einem Unternehmen verbundene Risiko wird oft auch als Unternehmerrisiko bezeichnet.

Historisch unterschied man zwischen:

In der Kapitalmarktthorie (insbesondere dem Capital Asset Pricing Model (CAPM)) wird unterschieden:

Nach der Ursache des Risikos unterscheidet man:

Allgemeines und spezielles Unternehmerrisiko

Historisch wurde zwischen allgemeinem und speziellen Unternehmerrisiko unterschieden (so z.B. KFS/BW 1 (1989) Kap. 7.2.2. HFA 2/1983).[5]

Das allgemeine Unternehmerrisiko {Unternehmerwagnis) ergibt sich generell aus der Investition in ein Unternehmen; zu diesem Risiko gehören die Gefahr von Konjunkturschwankungen, nicht vorhersehbare Umwelteinflüsse und Probleme, die sich aus der Branche des Unternehmens ergeben. Es ist durch einen Zuschlag zum Kapitalmarktzinssatz zu erfassen.[6] Das allgemeine Unternehmerrisiko entspricht in etwa dem systematischen Risiko. [7]

Das spezielle Unternehmerrisiko ergibt sich aus der besonderen Situation des zu bewertenden Unternehmens. Es ist bei der Ermittlung der Zukunftserfolge zu berücksichtigen.[8] Das spezielle Unternehmerrisiko findet sich in der Forderung des KFS/BW 1 (2014) Rz. 66 wonach die finanziellen Überschüsse Erwartungswerte repräsentieren sollen.

Diese Unterscheidung entspricht dem Unternehmerwagnis und den Einzelwagnissen bei Konrad Mellerowicz.[9] Sie wurde so nicht In KFS/BW 1 (2006) übernommen.

Die Aufteilung ist in mehrfacher Hinsicht problematisch.[10]

Systematisches und unsystematisches Risiko

Die Kapitalmarktthorie (insbesondere das Capital Asset Pricing Model (CAPM)) unterscheidet zwischen systematischem und unsystematischem Risiko.

Das systematisches Risiko entspricht jenem Risiko, das trotz Diversifikation (d.h. Risikostreuung durch Wertpapiermischung) nicht beseitigt werden kann.[11] Maßstab ist der Beta-Faktor.

Das unsystematisches Risiko wird durch den Kapitalmarkt nicht beeinflusst (zB Managementfehler) und kann durch Diversifikation vermieden werden.[12] Maßstab ist der Alpha-Faktor.

Geschäftsrisiko

Das Geschäftsrisiko (operatives Risiko, operating Beta) ist das durch den Geschäftsbetrieb verursachte Risiko eines Unternehmens, es hat exogene und endogene Ursachen: Exogen sind die Konjunktur- und Marktabhängigkeit, die in der Schwankung der Umsatzerlöse zum Ausdruck kommt. Endogen ist das leistungswirtschaftliche Risiko, welches durch die (Fix-)Kosten-struktur des Unternehmens bestimmt wird.[13]

Das Geschäftsrisiko wird wesentlich durch die Branche bzw. den Industriezweig beeinflusst.[14] Es findet seinen Ausdruck im unlevered Beta-Faktor.

Kapitalstrukturrisiko

siehe auch-> Kapitalstruktur

Das Kapitalstrukturrisiko (finanzielles Risiko, financial Beta) hängt von der Finanzierungsstruktur des Unternehmens ab und ist umso höher, je größer der Verschuldungsgrad des Unternehmens ist.[15] Das Kapitalstrukturrisiko findet seinen Ausdruck im levered Beta-Faktor.[16]

Nach der Irrelevanzthese von Modigliani / Miller ist die Kapitalstruktur eines Unternehmens irrelevant für dessen Wert.[17]

Durch (persönliche) Haftung verbessert sich das Kapitalstrukturrisiko. Die Forderung, dass die Anpassung der Kapitalstruktur jedoch die Kenntnis bzw. die Ermittlung des Marktwerts des als Sicherheit genutzten Privatvermögens voraus setzt.[18] ist mE zu weit gegriffen, es ist nur zu prüfen, ob die übernommene Haftung gedeckt werden kann (z.B. Nachschusspflicht 200.000, privates Grundstück Wert über 500.000).

Literatur

Fachliteratur

  • Wöhe u.a. (2021), S. 92.

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Zur Wortherkunft vlg. Risiko (Begriff).
  2. Zur objektiven bzw. subjektiven Wahrscheinlichkeit vgl. Entscheidung unter Risiko.
  3. Wöhe u.a. (2021), S. 92.
  4. Vgl. Wikipedia, Stichwort: Risikoeinstellung, abgefragt 23.1.2022.
  5. Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 214 f.
  6. KFS/BW 1 (1989) Kap. 7.2.2.
  7. Mandl / Rabel (1997), S. 215.
  8. Vgl. KFS/BW 1 (1989) Kap. 7.2.2.
  9. Wikipedia, Stichwort: Wagnis (Wirtschaft), abgefragt 24.1.2022.
  10. Mandl / Rabel (1997), S. 215.
  11. Vgl. Bachl (2018), S. 43.
  12. Vgl. Bachl (2018), S. 43.
  13. Vgl. WPH-Edition (2018), Tz. A 333.
  14. Aschauer / Purtscher (2023), S. 148.
  15. Aschauer / Purtscher (2023), S. 148.
  16. Bachl (2018), S. 48
  17. Aschauer / Purtscher (2011), S. 113 ff
  18. Vgl. Schütte-Biastoch (2011), S. 192.