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Preisnachlass (2.1.2025)

Preisnachlass

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https://de.wikipedia.org/wiki/Preisnachlass Ein Preisnachlass ist in der Preispolitik von Unternehmen der Oberbegriff für alle Reduzierungen des Einheitspreises oder Listenpreises. Preisnachlässe, die gegenüber einem vorgesehenen höheren Einheitspreis oder Listenpreis vorgenommen werden, sind auch Boni, Rabatte, Skonti und Absatzfinanzierung.[1] Ein Preisnachlass wird zudem für Waren und Dienstleistungen gewährt, wenn ein formell einheitlicher Angebotspreis gegenüber verschiedenen Kunden, unter verschiedenen Umständen oder zu verschiedenen Zeiten differenziert werden soll (Preisdifferenzierung).

Preisnachlässe werden in drei Formen durch den Verkäufer ausgesprochen:[2]

   Bonus/Cashback-Systeme/Rabatt/Skonto: Der Bezugspreis einer Ware wird um Nachlässe (Warenrücksendungen, Skonto, Vergütung für die Rücksendung von Verpackungen, verauslagte Fracht) vermindert.[3] Nachlässe, Skonto, Rabatt, Bonus und Warenrücksendungen gehören zu den Erlösminderungen, nicht aber der Preisnachlass aufgrund einer Mängelrüge.[4] Retouren werden über den Warenausgang verbucht.[5] verbuchung falsch
   Vertriebspolitik: Die Preisdifferenzierung erfolgt in drei Formen:[6]
       räumlich und sachlich nach Vertriebsregionen (Norddeutschland/Süddeutschland, Ostdeutschland/Westdeutschland, Inland/Ausland), Käuferschichten (Billigsortimente für Schnäppchenjäger, Mittelschicht mit den Smart Shoppern, Luxusgüter für Qualitätskäufer), Verkaufsmengen (Großabnehmer) oder Produktqualitäten;
       zeitlich nach Jahreszeiten (Saisonartikel, Haupt- und Nebensaison, Mode), Tageszeiten (Happy Hour), Konjunkturlage;
       im Hinblick auf die Nachfrageelastizität: bei vollkommen elastischer Nachfrage wirken sich Preisänderungen durch unendliche Änderungen des Absatzvolumens aus.
   Couponing: eine zeitlich begrenzte Aktion, bei der Kunden durch Coupons (Bons, Gutscheine, Vouchers) in den Genuss einer Vergünstigung oder einer (kostenlosen) Zusatzleistung kommen.[7]

erg ex Rabatt


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Rabatt
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https://de.wikipedia.org/wiki/Rabatt Der Rabatt ist im Handel ein indirekter Preisnachlass von einem Listenpreis für Waren oder Dienstleistungen. wieso indirekt?

Etymologie

Das Lehnwort „Rabatt“ stammt aus „von einer Summe abschlagen, abziehen“ (italienisch rabattere), einem untergegangenen italienischen Verb aus dem 13. Jahrhundert.[1] Ursprung hierfür ist das Verb „schlagen“ (lateinisch battuere) und das Präfix für „wieder, zurück“ (lateinisch re-) als lateinisch rebattuere, „wieder abschlagen“. Heute heißt der Rabatt auf italienisch „ribasso“. In Deutschland taucht es ersichtlich erstmals im Jahre 1656 bei Georg Philipp Harsdörffer als „Rabat, Rebat“ für „Zinskürzung/Abschlag/Abzug“ auf.[2][3]

Arten ==

Der Rabatt lässt sich als Preisnachlass wie folgt einordnen:[1]

Preisnachlass Merkmale Arten/Bemerkungen
Rabatt wird vom Listenpreis beim Kauf sofort abgezogen Funktionsrabatt, Mengenrabatt, Naturalrabatt, Sonderrabatt,
Treuerabatt, Zeitrabatt
Bonus ein nachträglicher Preisnachlass, der erst am Jahresultimo bei
Erreichen oder Überschreiten eines bestimmten Absatzvolumens
gewährt wird
Bonussysteme (BahnBonus, Miles & More, Payback),
Cashback-Systeme
Skonto wird als Preisnachlass gewährt, wenn die Zahlungsfrist
eingehalten wurde und bei Lieferung eine Barzahlung erfolgt.
Der Lieferant gewährt einen Lieferantenkredit und trägt
bis zum Zahlungseingang ein Zahlungsrisiko

Zu den Rabattsystemen gehören Bonussysteme und Cashback-Systeme. Bonussysteme sind systematische Angebote von Unternehmen an ihre Kunden, für ein bestimmtes Kaufverhalten spezifische Werteinheiten („Bonuspunkte“) zu sammeln, die ab einer bestimmten Größenordnung (Einlöseschwelle) in Vorteile (Bonus) umgewandelt und zu Käufen genutzt werden können.[2] Bei Cashback-Systemen (Vorlage:DeS) dagegen werden die angesammelten Gutschriften ausgezahlt.

Als Rabattarten gibt es Aktions-, Funktions-, Mengen-, Natural-, Sonder-, Treue- und Zeitrabatte:[3] ....

Sind Rabatte handelsüblich, werden sie vorher in der Preiskalkulation berücksichtigt und schmälern dann nicht den Gewinn.[14]

Der Kunde kennt meist diese Kalkulation nicht, sondern muss annehmen, dass er es durch den Rabatt mit einem Schnäppchen zu tun hat. Rabatte zielen auf eine preissensible Kundschaft und häufig auf sogenannte Schnäppchenjäger. Rabatte wirken allgemein auf das Belohnungszentrum im Gehirn, das die Kaufentscheidung auslöst. Sie sind deshalb der mit Abstand wichtigste Auslöser von Spontankäufen.[15] Damit Rabatte so funktionieren, müssen sie mit einem Anlass verbunden sein (Abverkauf, Räumungsverkauf, Jubiläum), ansonsten scheint aus Kundensicht etwas mit dem Produkt nicht zu stimmen.[16]

erg BH

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Skonto
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https://de.wikipedia.org/wiki/Skonto Der oder das Skonto (italienisch conto, „Rechnung“ und s- für lateinisch ex, „aus, heraus, weg von“, also „aus der Rechnung heraus“[1]) ist im Handel ein Preisnachlass auf den Kaufpreis, den der Verkäufer dem Käufer bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Zahlungsfrist einräumt. Hierbei handelt es sich im Grundsatz um die Weitergabe eines Zinsvorteils vom Lieferanten an den Kunden.[2]

Ein Skonto wird in den Zahlungsbedingungen vereinbart.[3] Der Käufer bekommt im Rahmen des Kaufvertrags den Kaufgegenstand sofort vom Verkäufer übergeben, muss aber den Kaufpreis nicht Zug um Zug entrichten, sondern erst innerhalb der vorgesehenen Zahlungsfrist. Dadurch wird dem Käufer ein Lieferantenkredit eingeräumt. Der Preisnachlass des Skontos wird gewährt, wenn der Käufer den Kaufpreis entweder sofort oder innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist entrichtet. In der Praxis hat sich ein Skontosatz in Höhe von 2 bis 3 % etabliert.[4]

Wirtschaftliche Aspekte

Aus Sicht des Skonto gewährenden Unternehmens stellt der Skonto eine Erlösschmälerung wie gewährte Boni oder Rabatte dar, hat deshalb Bedeutung in der Kostenrechnung und ist stets Bestandteil der Preiskalkulation:[7]

   Umsatzerlöse (brutto)
   - Erlösschmälerungen (Boni, Rabatte, Skonti)
   - Umsatzsteuer
   - Wareneinsatz (netto)
   = Rohertrag I

Der Rohertrag würde höher ausfallen, wenn es keine Erlösschmälerungen gäbe. Wird der Skonto vom Kunden durch Ablauf der Zahlungsfrist nicht in Anspruch genommen, erhöht sich der Kaufpreis um den Skontobetrag als Entgelt des Lieferanten für die Einräumung eines Lieferantenkredits, so dass der Umsatzerlös höher ausfällt.

Dieser Lieferantenkredit ist für das Unternehmen teurer als ein Bankkredit zur Kaufpreisfinanzierung, was durch folgende Formel offengelegt wird:[8]


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Finanzplan (1.1.2025)

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  • Finanzplan: (Personengesellschaft, Bewertung, Liquidität, Gewinnverwendung)
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https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzplan Der Finanzplan ist das Ergebnis der Finanzplanung von Wirtschaftssubjekten.

Allgemeines

Als Wirtschaftssubjekte kommen Unternehmen (Unternehmensfinanzplanung), die öffentliche Verwaltung (Finanzplanungsrat, Haushaltsplan) oder Privathaushalte (private Finanzplanung) in Frage. Ein Finanzplan enthält planerische, also die Zukunft betreffende Angaben über die Finanzen. Wie jede Planung ist auch der Finanzplan mit Ungewissheiten verbunden, ob und inwieweit die erwarteten Plangrößen auch eintreffen. Da eine sichere Prognose der Plandaten undenkbar ist, können auch die im Finanzplan niedergelegten Erwartungen niemals völlig gewiss sein.[1] Der Finanzplan kann deshalb kein „Allheilmittel gegen finanzielle Überraschungen sein“.[2]

Arten

Unterschieden werden kann im Hinblick auf den Planungshorizont zwischen kurzfristigem (bis 1 Jahr), mittelfristigem (über 1 Jahr) und langfristigem (über 2 bis 5 Jahre) Finanzplan.[3] Der kurzfristige Finanzplan wird als Liquiditätsplan bezeichnet. Je länger der Planungshorizont ist, desto unvorhersehbarer werden die zukünftigen Ereignisse und desto schwieriger wird die Schätzbarkeit von deren Eintrittswahrscheinlichkeiten. Geringe Eintrittswahrscheinlichkeiten wie Worst Case oder Black Swan-Risiken bleiben in der Planung unberücksichtigt.

Unternehmen

Der Finanzplan umfasst sämtliche erwarteten Zahlungsströme (Einzahlungen beispielsweise aus Umsatzerlösen und Auszahlungen aus Kosten wie Personalkosten oder Materialkosten) und berechnet daraus den Cashflow sowie den Kapitalbedarf. Letzterer wiederum unterteilt sich in Eigenkapital und Fremdkapital. So legt der Finanzplan offen, ob künftig eine Kapitalerhöhung oder die Aufnahme von Fremdfinanzierungen erforderlich wird. Stetige Gewinne können zu einem Liquiditätsüberschuss führen, der einen Vermögenszuwachs zur Folge hat. Wird dagegen keine Kostendeckung erreicht, so wird die Gewinnschwelle unterschritten, was zu einem Liquiditätsdefizit führt und Kapitalbedarf auslöst. Rest blödsinn

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/finanzplan-34199

Ausführliche Definition im Online-Lexikon Inhaltsverzeichnis

   Finanzwissenschaft
   Betriebliche Finanzplanung

Finanzwissenschaft

von einer Gebietskörperschaft verfasste Einnahmen- und Ausgabenaufstellung für einen längeren, überschaubaren Zeitraum. Der Finanzplan besitzt als bloße Exekutivplanung im Gegensatz zu dem als Gesetz verabschiedeten Haushaltsplan keine Rechtsverbindlichkeit.

Der Finanzplan des Bundes informiert über die mittelfristige Finanzplanung des Bundes und gibt damit den Rahmen vor, an dem sich die finanzwirksamen Entscheidungen auszurichten haben.

Vgl. auch mehrjährige Finanzplanung, Haushaltsfunktionen. Betriebliche Finanzplanung

zukunftsbezogene Rechnung, die für einen Planungszeitraum Ein- und Auszahlungen für jede Periode (Tag, Woche, Monat, Quartal, Jahr) gegenüberstellt.

Erstellung: Sie folgt dem Bruttoprinzip: Ein- und Auszahlungen sind unsaldiert auszuweisen. Weiterhin gelten der Grundsatz der Vollständigkeit, der Grundsatz der Termingenauigkeit und der Grundsatz der Betragsgenauigkeit.

Bedeutung: Der Finanzplan ist ein Instrument der operativen Finanzplanung und dient daher vorrangig der Liquiditätsplanung (Liquidität).

Vgl. auch Zahlungsplan.

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zahlungsplan-49944

Ausführliche Definition im Online-Lexikon

wichtiger Teilplan im Rahmen der Finanzplanung, enthält alle Zahlungen (Ein- und Auszahlungen) nach Wert und Fälligkeit, die aus den Daten aller betrieblichen Teilpläne oder aus anderen Betriebsunterlagen abgeleitet werden.

Vgl. auch Finanzplan.


https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19330/finanzplan/ enthält den zukünftig benötigten Kapitalbedarf (Ausgaben) und die dazu erwarteten Einnahmen bezogen auf einen Monat, ein Vierteljahr, ein Halbjahr oder ein Jahr. Mithilfe der Übersicht lässt sich ein möglicher Finanzierungsbedarf planen unter Berücksichtigung jederzeitiger Interner Link: Liquidität (siehe dort).

https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzplanung Unter Finanzplanung (englisch financial planning) versteht man den Einsatz von Prognosemethoden zur Erstellung eines Finanzplanes für Unternehmen, öffentliche Haushalte oder Privathaushalte und dessen Umsetzungskontrolle.

Unternehmerische Finanzplanung

Ausgangspunkt der Finanzplanung anderer Wirtschaftssubjekte ist die in der Betriebswirtschaftslehre entwickelte unternehmerische Finanzplanung. Sie befasst sich mit erwarteten Zahlungsströmen und Kapitalstrukturen, die sich in künftigen Jahresabschlüssen niederschlagen werden.

Arten

Nach der Länge des Planungshorizonts unterscheidet man zwischen kurz-, mittel- und langfristiger Finanzplanung. Bei der zeitlichen Dauer der Planungshorizonte ist zu bedenken, dass diese je nach Wirtschaftszweig variieren kann. In zyklischen Branchen (etwa Telekommunikation) gibt es kürzere Planungshorizonte als in weniger zyklischen Branchen (Energieversorger).[6] Die kurzfristige Finanzplanung erstreckt sich über einen Zeitraum von einem Monat, die mittelfristige über ein bis zwei Jahre und die langfristige Finanzplanung deckt einen Planungshorizont von drei, fünf oder zehn Jahren ab.[7] Die kurzfristige Finanzplanung befasst sich insbesondere mit der Liquiditätsplanung (Cash Management), die mittelfristige berücksichtigt bereits geplante Investitionen und ihre Finanzierung, die langfristige Finanzplanung hat das Unternehmen in seiner langfristigen Strategie zu begleiten.[8] Entsprechend kann der Planungszeitraum unterteilt werden in operativ (maximal 1 Jahr), taktisch (2–5 Jahre) und strategisch (5 Jahre und darüber hinaus).[9]

Im Hinblick auf das planende Wirtschaftssubjekt gibt es Finanzplanung in Unternehmen, öffentlichen Haushalten und Privathaushalten. Die Finanzplanung bei öffentlichen und privaten Haushalten unterscheidet sich grundlegend von der unternehmerischen Finanzplanung, kann jedoch deren Planungsmethoden und -verfahren modifiziert anwenden.

Instrumente

Wichtige Instrumente der Finanzplanung sind Kapitalflussrechnung (Cashflow-Planung), Planbilanz, Plan-Erfolgsrechnung, Investitionsplanung und Finanzierungsplan. Die retrospektive Kapitalflussrechnung ermittelt zunächst die Veränderungen von Bilanzpositionen zwischen zwei Bilanzstichtagen, während die prospektive eine Vorschau auf erwartete Positionsveränderungen darstellt. In der Plan-Erfolgsrechnung werden die erwarteten Aufwendungen und Erträge gegenübergestellt, ihre Differenz ist der erwartete Unternehmenserfolg (EBITDA). Die Investitions- und Finanzierungsplanung geht als Teilplan in die Finanzplanung ein und berücksichtigt im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse die Auswirkungen geplanter Investitionen. Die größte zeitliche Reichweite besitzt die Bilanzstrukturplanung, deren Aufgabe in der langfristigen Überwachung von Vermögen, Eigenkapital und Schulden besteht.

Phasen der Finanzplanung

Blödsinn

   (rückwärtsgerichtete) Finanzanalyse des Ist-Zustandes
   Soll- und Ist-Analyse
   Finanzprognose
   Planung der alternativen Möglichkeiten zur Finanzbeschaffung
   Planausgleich
   Kontrolle der Planvorgaben (Finanz- und Liquiditätskontrolle)
   Planrevision
Staatliche Finanzplanung

Die staatliche Finanzplanung ist Teil der öffentlichen Finanzen. Die Aufgabe der Koordinierung der Finanzplanung von Bund, Ländern, Gemeinden oder Gemeindeverbänden oblag dem Finanzplanungsrat, an dessen Stelle im April 2010 der Stabilitätsrat getreten ist. Er übernimmt gemäß Art. 109a GG die fortlaufende Überwachung der Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern mit dem Ziel der Vermeidung von Haushaltsnotlagen und die Aufgaben des ehemaligen Finanzplanungsrats. Haushaltsplan → Hauptartikel: Haushaltsplan

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/finanzplanung-32228 Finanzplanung von Unternehmungen

1. Begriff: Prozess der zielgerichteten, d.h. an definierten Liquiditäts-, Rentabilitäts- und Risikozielen (Liquidität, Rentabilität) ausgerichteten Gestaltung zukünftiger Finanzentscheidungen.

2. Einordnung: Teilgebiet der Unternehmensplanung. Einerseits basiert die Finanzplanung auf betrieblichen Teilplänen, bes. auf Absatz- und Produktionsplänen; andererseits beeinflusst die Finanzierung die übrigen betrieblichen Teilpläne. Aufgrund dieser Interdependenzen gilt die Finanzplanung nur integriert im Gesamtplanungsprozess als durchführbar (integrierte Finanzplanung).

3. Aufgaben: (1) Ermittlung des zukünftigen Finanzbedarfs; (2) Bestimmung von Art, Höhe und Zeitpunkt von Finanzierungsmaßnahmen.

4. Arten: (1) Strategische Finanzplanung: Festlegung der Rahmendaten für Finanzentscheidungen; an Rentabilitäts- und Risikozielen orientiert. (2) Operative Finanzplanung: Detailentscheidungen innerhalb der durch die strategische Finanzplanung festgelegten Rahmendaten; an Liquiditätszielen orientiert. Konkretisierung der operativen Finanzplanung im Finanzplan.

Finanzplanung öffentlicher Haushalte

(Bund, Länder und Kommunen): Haushaltsplan, mehrjährige Finanzplanung.

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Annuität (23.12.2024)

Annuität

in Arbeit


Endwert

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Terminal Value
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Der Terminal Value bezeichnet:

siehe auch-> Mehrphasenmodell, Unternehmensplanung

Literatur
Unterlage

siehe auch -> Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole

Weblinks

[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]

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Literatur

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Endwert

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https://de.wikipedia.org/wiki/Endwert Der Endwert ist ein grundlegender Begriff aus der klassischen Finanzmathematik.

Hintergründe

Der Endwert von Einzahlungen und Auszahlungen ist der Wert, der sich durch Aufzinsung ergibt. Mit seiner Hilfe kann festgestellt werden, welchen Wert eine oder mehrere während einer Betrachtungsperiode geleisteten Zahlungen am Ende haben. Das Gegenteil vom Endwert ist der Barwert. Somit beschreibt der Endwert von Ein- und Auszahlungen den Betrag, welchen der Investor bei der Durchführung der Investition am Ende ( t = T {\displaystyle t=T}) zur Verfügung hat.

Bei einmaliger Zahlung ergibt sich der Endwert durch Multiplikation des Zeitwerts mit dem Aufzinsungsfaktor, der aus finanzmathematischen Tabellen entnommen werden kann.

Bei mehrmaligen gleich hohen Zahlungen am Ende jedes Jahres der Betrachtungsperiode ergibt sich der Barwert richtig Endwert durch Multiplikation des Zeitwerts der Zahlung mit dem Endwertfaktor, der aus finanzmathematischen Tabellen entnommen werden kann.

Eines der meist angewandten Modelle zur Berechnung des Endwerts ist das Gordon Growth Model. Blödsinn

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/endwert-53799 Ausführliche Definition im Online-Lexikon

1. Begriff: zukünftiger Wert von Zahlungen unter Annahme einer bestimmten Verzinsung. Der Endwert ist der Wert einer Zahlung, die für n Jahre zum Zinssatz i angelegt worden ist.

2. Bedeutung: Der Endwert umfasst den Betrag der ursprünglichen Zahlung zuzüglich Zinsen und Zinseszinsen (z.B. bei Geldanlage auf einem Sparkonto).

https://support.microsoft.com/de-de/office/zw-funktion-2eef9f44-a084-4c61-bdd8-4fe4bb1b71b3

eigene Der Endwert [math]K_n[/math] ist der Wert den ein Anfangskapital [math]K_0[/math] oder eine Rate [math]R[/math] am Ende der Laufzeit [math]n[/math] annimmt. *) Der Endwert ist ein wichtiger Begriff der Finanzmathematik.

Literatur

Weblinks


= Endwertfaktor =
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Literatur

Weblinks


Barwertfaktor
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CAPEX - OPEX (16.12.2024)

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https://de.wikipedia.org/wiki/Investitionsausgaben Investitionsausgaben (auch CAPEX, für englisch capital expenditure; umgangssprachlich auch "Investitionskosten") werden die bei einer Investition getätigten Ausgaben für längerfristige Anlagegüter genannt, beispielsweise für neue Betriebs- und Geschäftsausstattung, Fahrzeugpark, Immobilien oder Maschinen. Im Gegensatz zu den Investitionsausgaben stehen die Aufwendungen für den operativen Geschäftsbetrieb, die Betriebskosten (auch OPEX genannt, für englisch operational expenditure). CAPEX und OPEX zusammen ergeben die TOTEX (für englisch total expenditure).

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/capex-52700 Abk. für engl. capital expenditures; mit den CAPEX oder auch CapEx werden Investitionsausgaben für längerfristige Anlagegüter bezeichnet, wie bspw. Maschinen, Gebäude, aber auch die Erstausrüstung, Ersatzteile, Rechnersysteme etc. Der CAPEX ist ein wichtiger Kennwert der Bilanz. Mit den CAPEX-Kosten erhöhen sich die bilanzierten Aktiva, die langfristig abgeschrieben werden.

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/opex-52701 Abk. für engl. operational expenditures. Im Gegensatz zu den Investitionsausgaben unter denen man längerfristige Anlagegüter fasst, beziehen sich die Betriebsausgaben auf die laufenden Ausgaben für einen funktionierenden operativen Geschäftsbetrieb. Unter die OPEX subsummiert man deshalb die Kosten für Rohstoffe, Betriebsstoffe, Personal, Leasing, Energie etc. Sie werden in voller Höhe bilanziert.

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/totex-52702 Abk. für engl. total expenditures. Die Gesamtkosten eines Unternehmens ergeben sich durch Addition der CAPEX und OPEX, TOTEX = CAPEX + OPEX.

https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebskosten_(Betriebswirtschaftslehre) Betriebskosten (auch Opex, Abkürzung für englisch operational expenditure) ist ein Sammelbegriff in der Betriebswirtschaftslehre für alle Kosten, die durch die Aufrechterhaltung des operativen Geschäftsbetriebes eines Unternehmens verursacht werden. Im Gegensatz zu den Betriebskosten stehen die Aufwendungen für die bei einer Investition getätigten Ausgaben für längerfristige Anlagegüter, die Investitionsausgaben (auch Capex, für englisch capital expenditure). Opex und Capex zusammen ergeben die Totex (für englisch total expenditure).


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Cash-Flow (15.12.2024)

Ergänzen Cash-Flow vor Ermittlung vgl. Geldflussrechnung#Berechnungsstandards

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Standards

AS 187 In Theorie und Praxis haben sich unterschiedliche Schemata zur Berechnung bzw. Darstellung der Geld- und Kapitalflussrechnung entwickelt. Erwähnenswert in diesem Zusammenhang sind bspw. die Geldflussrechnung nach

  • AFRAC 36
https://www.afrac.at/wp-content/uploads/AFRAC-Stellungnahme_36_Geldflussrechnung_Juni_2020.pdf
  • SFAS 95
http://www.xavierpaper.com/documents/usgaap/n.Fas95.pdf
ex AS 190
  • IAS 7
https://eu-ifrs.de/wp-content/uploads/EU-IFRS_2024.pdf |
https://de.wikipedia.org/wiki/International_Accounting_Standard_7
ex AS 191

Eigene Anmerk Weitere Standards:

  • BMC vgl. EB3 S. 74 ff
  • DRS 21
  • DVFA/SG
https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalflussrechnung#Kapitalflussrechnung_nach_DVFA/SG

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Cash Pooling (-management) (11.12.2024)

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https://de.wikipedia.org/wiki/Cash-Pooling Der Begriff Cash-Pooling oder Liquiditätsbündelung (englisch cash ‚Liquidität‘ und pooling ‚zusammenführen‘) bezeichnet einen konzerninternen Liquiditätsausgleich durch ein zentrales, meist von der Konzernobergesellschaft übernommenes Finanzmanagement, das den Konzernunternehmen überschüssige Liquidität entzieht bzw. Liquiditätsunterdeckungen durch Kredite ausgleicht. Es ist ein Element des Cash Managements. Wegen des Fremdvergleichsgrundsatzes (Arm's-length-Prinzip) werden für die konzerninternen Geldanlagen bzw. Kreditaufnahmen geldmarktangenäherte Zinsen (allerdings ohne die Gewinnmargen der Banken) berechnet.

Technisch wird hierzu bei der Obergesellschaft ein zentraler „Master Account“ geführt, der sowohl die Geldanlagen als auch die Kreditaufnahmen der Tochtergesellschaften verwaltet. Erst wenn der konzerninterne Liquiditätsausgleich zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit nicht ausreicht, erfolgt ein Zugriff auf externe Geld- und Kapitalmärkte etwa bei Banken. Bilanziell erfolgt bei den Tochtergesellschaften im Falle von Geldanlagen ein Aktivtausch (statt „Forderungen aus Bankguthaben“: „Konzernforderungen“), bei Kreditaufnahmen je nach Verwendung der aufgenommenen Mittel entweder ein Passivtausch (bei der Verwendung zur Tilgung externer Schulden – statt „Bankverbindlichkeiten“: „Konzernverbindlichkeiten“) oder eine Aktiv-Passiv-Mehrung (bei der Kreditaufnahme zum Zweck der Tätigung von Investitionen – mehr Verbindlichkeiten, mehr Vermögen).

Vorteile
   Optimale Allokation der internen liquiden Mittel und damit maximale Reduzierung des Fremdkapitals
   zentraler Überblick über die Liquidität der Konzernunternehmen
   Zinsoptimierung durch konzerninterne Geldanlage/Kreditbereitstellung
   Zinsoptimierung durch zentrales Kreditmanagement
   Bankkredite werden geschont
Risiken
   Klumpenrisiko durch fehlende Streuung
   Erhöhung abstrakter Insolvenzrisiken
   Verlust der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Tochtergesellschaften
   Erfordernis aufwendiger Überwachung und Steuerung
Echtes „physisches“ Cash-Pooling

Die Zinsoptimierung wird durch die tatsächliche Überweisung der Geldmittel zwischen dem „Master Account“ und den einzelnen Nebenkonten der Konzerntöchter erzielt. Man spricht in diesem Zusammenhang auch vom physischen Cash-Pooling oder Cash Concentration.

Unechtes Cash-Pooling

Die Zinsoptimierung wird durch die fiktive Gegenverrechnung der valutarischen Salden der Nebenkonten erreicht. Es erfolgt kein effektiver Übertrag der Salden auf das Hauptkonto. Es werden lediglich die Salden der Nebenkonten fiktiv kompensiert und die Zinsen am Hauptkonto effektiv berechnet. Diese Art des Cash-Poolings wird auch Notional Pooling genannt. Eine erweiterte Variante dieses Poolings erlaubt das Verbinden von verschiedenen Währungen, ohne dass Gelder physisch fließen und das Transaktionsrisiko der Währungen damit ausgeschaltet ist bei gleichzeitiger Zinsoptimierung.

Rechtliche Aspekte

Im Falle der Geldanlagen besitzt die Tochtergesellschaft gegen die Muttergesellschaft einen Rückzahlungsanspruch, den sie jedoch erst bei Austritt aus dem Cash-Pooling geltend machen kann. Solange sie Mitglied im Pool bleibt, entsteht eine kontokorrentähnliche Aufrechnungslage. Diese Abreden werden erst problematisch, wenn bei Mutter- und/oder Tochtergesellschaft eine finanzielle Krise beginnt. Rechtsentwicklung

Ein charakteristisches Beispiel für die Unterschiede in der Rechtsentwicklung ist der Grundsatz der Kapitalerhaltung in Deutschland und in Österreich. Ausgehend von der „Bremer Vulkan“-Entscheidung des Bundesgerichtshofs[1] in Deutschland wurden immer strengere Anforderungen an die Zulässigkeit von Krediten innerhalb eines Konzerns aufgestellt. Hier hatte der BGH bereits das bestehende Cash-Pooling scharf kritisiert. Am 24. November 2003 brachte eine weitere BGH-Entscheidung[2] vordergründig eine weitere Verschärfung der Kapitalerhaltungsregeln bei der GmbH. Der oben beschriebene, zeitlich hinausgezögerte schuldrechtliche Rückzahlungsanspruch einer GmbH gegen den „Master Account“ bei der Muttergesellschaft genügte dem höchsten deutschen Gericht nicht. Diese restriktive, gläubigerschützende Haltung zeigte sich auch in zwei weiteren Urteilen vom 16. Januar 2006,[3] in denen der BGH festgestellt hat, dass der gesellschaftsrechtliche Grundsatz der realen Kapitalaufbringung auch im Cash-Pool-System gilt. Der BGH droht beim Cash-Pooling den GmbH-Gesellschaftern mit der Inanspruchnahme aus § 19 GmbHG, während sich Geschäftsführer nach § 43 GmbHG schadensersatzpflichtig machen können. Dies erschwert oder verhindert gar die Kapitalaufbringung für eine Gesellschaft in einem Cash-Pool-Konzern.

Zudem setzen die beim Cash-Pooling-Verfahren in Deutschland vorhandenen Möglichkeiten der Insolvenzanfechtung die Gläubiger einer Gesellschaft, die am Cash-Pooling-Verfahren teilnimmt, einem erhöhten Risiko aus, vom Cash-Pool-Konzern erhaltene Zahlungen zurückgewähren zu müssen.

Diese rechtlichen Hindernisse eines wirtschaftlich sinnvollen Systems wurden durch das am 1. November 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen weitgehend beseitigt. Es billigt ausdrücklich das Cash-Pooling, wenn der Rückgewähranspruch der Tochtergesellschaft vollwertig und liquide (jederzeit fällig) ist (§ 30 Abs. 1 Satz 2 GmbHG). Ferner ist im Rahmen der Kapitalaufbringung nunmehr zulässig, dass die Tochtergesellschaft dem Gesellschafter die von ihm erbrachte Einlage wieder zurückzahlen darf, wenn der Rückgewähranspruch der Gesellschaft vollwertig und liquide ist. Ist er es nicht, haftet weiterhin der Geschäftsführer (§ 43 GmbHG). Er haftet auch, wenn er auszahlt und später das Darlehen nicht nach § 490 BGB fristlos kündigt und vom Gesellschafter zurückfordert, wenn sich dessen Vermögensverhältnisse verschlechtern.

In Österreich ist inzwischen das Eigenkapitalersatz-Gesetz (EKEG) in Kraft getreten, das wenigstens einige Leitlinien dafür gibt, wie Cash-Pooling auch in der Krise eines Konzerns betrieben werden kann. Das Verhältnis zwischen Eigenkapitalersatz-Recht und dem vom Obersten Gerichtshof (OGH) fortentwickelten Verbot der Einlagenrückgewähr („Fehringer-Entscheidung“) bleibt aber in Österreich weiterhin unklar.

Erfahrungen mit Cash-Pooling in den letzten Jahren haben gezeigt, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Cash-Management-Systeme nicht einmal innerhalb der Europäischen Union ausreichend harmonisiert sind. Dazu kommt, dass in den Rechtssystemen der meisten neuen Mitgliedsstaaten die für Cash-Pooling wesentlichen Rechtsgebiete noch nicht so aufeinander abgestimmt sind, dass eindeutige Empfehlungen für die Gestaltung eines Cash-Pools möglich sind. Lediglich in Westeuropa sind sowohl lokale wie auch grenzüberschreitende Cash-Pools bereits ständige Praxis, wenngleich auch hier auf die jeweiligen lokalen Besonderheiten aus dem Steuer- und Gesellschaftsrecht zu achten ist.

In der Praxis konnte diese Rechtsunsicherheit den Siegeszug des Cash-Pooling nicht aufhalten. Das Bedürfnis der meisten Konzerne nach einem funktionierenden Cash-Management war in vielen Fällen wichtiger als die eindeutige Klärung aller Rechtsfragen. Oft mögen auch die faktischen Machtverhältnisse in einem Konzern entscheidend für die Einführung und Ausgestaltung des Cash-Pooling gewesen sein. Dennoch: Einige Grundregeln sollten bei jedem Cash-Pooling beachtet werden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Cash_Management Der Anglizismus Cash Management (Liquiditätsmanagement) bezeichnet in der Betriebswirtschaftslehre denjenigen Teil des Finanzmanagements eines Unternehmens, der sich mit der Steuerung der Liquidität befasst.

Allgemeines

Das Unternehmensziel der Gewinnmaximierung beinhaltet unter anderem als zu erfüllende Nebenbedingung auch die Sicherung der Liquidität (englisch cash), also der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens. Insbesondere Großunternehmen (mit Filialen, Niederlassungen oder Zweigstellen) und Konzerne (Cash-Pooling) erfordern ein Cash-Management, das durch direkten Ausgleich der Defizite oder Überschüsse von Finanzierungsmitteln unternehmens- oder konzernintern das Ziel verfolgt, nicht auf externe Ausgleiche zurückgreifen zu müssen.[1] Hieraus ergeben sich komplexe Aufgaben, die durch Cash-Management-Systeme übernommen werden können.[2] Entstehungsgeschichte

Die deutschsprachige Literatur näherte sich dem angelsächsischen Begriff „Cash-Management“ 1981 mit der Übersetzung als „Kassenhaltung“,[3] 1984[4] und 1986 als „Finanzdisposition“.[5] Guido Eilenberger umschrieb den Terminus 1987 mit „Konzernclearing“,[6] was eine zu enge Interpretation ist, da Cash Management nicht auf Konzerne beschränkt ist. Die 1987 vorgenommene Aufteilung in „Cash“ für Liquidität und „Management“ für Entscheidungen über Planung, Disposition und Kontrolle von Liquidität[7] entspricht dem heutigen Meinungsstand. Aufgaben

Grundlage für Entscheidungen im Cash-Management ist der Liquiditätsplan.[8] (strategisches Management). Operativ erfolgt auf dessen Grundlage die tägliche Disposition der Finanzen. Aufgrund der vorhandenen, liquiditätswirksamen Unternehmensdaten sind am rechten Ort und zur rechten Zeit die erforderlichen Zahlungsmittel zur Verfügung zu stellen.[9]

Dabei sind die Finanzierungsarten zu berücksichtigen:

Die Ausgestaltung des Cash Managements

Bezogen auf das internationale Cash Management werden vier zentrale Aufgabengebiete des Cash Management unterschieden:[10] Liquiditätsplanung

Bei der Liquiditätsplanung werden alle Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge für einen bestimmten Zeitraum erfasst und saldiert, um einen Überblick über die Liquiditätssituation, d. h. eventuelle Überschüsse bzw. Fehlbeträge, zu erhalten.[11] Zur genauen Feststellung der momentanen Zahlungsfähigkeit wird aufgrund der Kontostände und Daten aus der Finanzbuchhaltung ein täglicher Liquiditätsstatus erstellt. Daneben erfolgt eine zukunftsorientierte Liquiditätsplanung durch die Aufstellung von Finanzplänen, welche einen kurz- bis mittelfristigen Planungszeitraum aufweisen. Je weiter die Pläne dabei in die Zukunft reichen (Planungshorizont), desto niedriger ist in der Regel ihre Planungsgenauigkeit. Die durch die Planung gewonnenen Informationen bilden dann die Grundlage für alle Entscheidungen und Vorgänge im Bereich des Cash Management. Disposition liquider Mittel

Die zentrale Aufgabe des Cash Management ist die Disposition der liquiden Mittel.[12] Sie umfasst Maßnahmen zur Deckung von Liquiditätsdefiziten und zur Anlage von Liquiditätsüberschüssen. Das Cash Management muss sowohl auf planmäßig vorhersehbare, als auch auf nicht prognostizierbare Liquiditätsschwankungen angemessen reagieren. Liquiditätsdefizite müssen im Hinblick auf die Sicherstellung der Zahlungsbereitschaft durch kurzfristige Kreditfinanzierung ausgeglichen werden. Erzielte Liquiditätsüberschüsse sind hingegen zinsbringend anzulegen. Die Entscheidungen über angemessene Kapitalbeschaffungs- bzw. Anlageformen hat dabei auf Grundlage des vorgegebenen strategischen Rahmens im Bereich der Finanzierung zu erfolgen. Gestaltung der Zahlungsströme

Es wird ein möglichst kostengünstiger Transfer von Zahlungen angestrebt. Ziel ist es, die Kosten der Kapitalbewegungen, wie bspw. Bankgebühren, Kreditzinsen oder Kosten der internen Bearbeitung zu reduzieren.[13] Ein im Rahmen des Cash Management häufig eingesetztes Instrument zur Reduzierung dieser Kosten ist das Netting. Unter Netting – bzw. auch dem Konzernclearing – versteht man die Aufrechnung konzerninterner Forderungen und Verbindlichkeiten zu einem bestimmten Stichtag. Diese können z. B. aus einem einseitigen oder wechselseitigen Lieferungs- und Leistungsverkehr resultieren. Nach der Anzahl der einbezogenen Konzerngesellschaften lässt sich weiter zwischen bilateralem und multilateralem Netting unterscheiden. In multinationalen Konzernen findet meist das multilaterale Netting Anwendung, da in der Regel Lieferungs- und Leistungsverflechtungen zwischen mehreren Konzerngesellschaften bestehen. Die konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten werden zentral erfasst und nach Umrechnung in eine Basiswährung zu einer Verrechnungsmatrix zusammengefasst. Daraus ergeben sich die Nettoforderungen und -verbindlichkeiten der Konzerngesellschaften, welche an festgelegten Terminen durch Überweisungen ausgeglichen werden. Währungsrisikomanagement Bei grenzüberschreitenden Aktivitäten von Konzernen sind unterschiedliche Währungs- und Wirtschaftsräume zu beachten.[14] Vor allem die Wechselkursproblematik ist hier von Bedeutung, da Wechselkursänderungen eine Reihe wirtschaftlicher Risiken bergen, wie z. B. bei der Umrechnung von Bilanzpositionen ausländischer Gesellschaften. Aufgabe des Währungsmanagements im Rahmen des Cash Management ist die Begrenzung der Wechselkursrisiken durch entsprechende Sicherungsgeschäfte, etwa im Rahmen eines Devisen-Nettings.

Wirtschaftliche Aspekte

Das Liquiditätsmanagement erfasst die durch den Unternehmensprozess ausgelösten Zahlungsströme und berücksichtigt Fälligkeiten und Laufzeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten. Ziel ist die Optimierung der Liquidität und eine Verminderung oder Beseitigung des Liquiditätsrisikos.[15] Dieses besteht in der Gefahr, dass es bei Debitoren und/oder Kreditoren zu verspäteten, rückständigen oder ausfallenden Zahlungen kommt, die zu einem Insolvenzrisiko führen können. Debitorenmanagement und Kreditorenbuchhaltung sind deshalb wichtige Teilaufgaben des Cash-Managements. Die Liquidität gilt als optimiert, wenn die vorhandenen Zahlungsmittelbestände zur sofortigen Begleichung der Verbindlichkeiten ausreichen und keine die Rentabilität mindernden, überhöhten Liquiditätsüberschüsse vorhanden sind.

Externes Cash-Management kann durch Industrieclearing oder Kreditinstitute erfolgen. Hierdurch wird das Liquiditätsrisiko von Nichtbanken gemindert oder eliminiert.

Bankwesen

Im Bankwesen wird Cash-Management im Rahmen der Unternehmensfinanzierung angeboten. Die Kreditinstitute setzen verschiedene Cash-Management-Systeme ein, welche die Zahlungsströme aller Tochtergesellschaften oder Niederlassungen eines Nichtbank-Unternehmens über ein Mutterkonto leiten, das den Liquiditätsausgleich des gesamten Konzerns gewährleistet. Überschüsse führen zu Geldanlagen, Defizite zu kurzfristigen Kreditgeschäften.

https://lesen.lexisnexis.at/autor/Polster-Grüll/Barbara

rdw Icon » RdW 2010/681 Die neuen Verrechnungspreisrichtlinien im Dialog zwischen Betriebsprüfung und Beratung rdw Icon » RdW 2008/585 Spannungsfeld Konzernfinanzierung - rechtliche und steuerliche Aspekte

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/cash-management-29024 Definition: Was ist "Cash Management"?

Alle Maßnahmen der kurzfristigen Finanzdisposition im Unternehmen. Es umfasst dabei sämtliche Aufgaben und Maßnahmen, die zur Sicherung der Liquidität und zur Erreichung möglichst hoher Effizienz im Liquiditätsmanagement durchgeführt werden. Das Cash Management geht dabei über eine reine Finanzverwaltung hinaus, da hier eine aktive, zielorientierte Steuerung der Liquidität mit dem Ziel der Sicherstellung und Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens vorgenommen wird.

1. Begriff: Steuerung der täglichen Gelddisposition eines Unternehmens (ggf. auch untertägig). Als Instrument der Finanzplanung ist das Cash Management kurzfristig mit einem Planungshorizont von wenigen Tagen ausgerichtet und plant die Liquidität für die unmittelbar bevorstehenden Tage anhand der verfügbaren Informationen über ein- und ausgehende Zahlungsströme auf den verschiedenen, zu disponierenden Konten.

2. Zielsetzungen: Hauptaufgabe ist die störungsfreie Abwicklung des Zahlungsverkehrs auf der Grundlage der bei den einzelnen Kreditinstituten eingeräumten Kreditlinien sowie die kurzfristige Anlage überschüssiger Liquidität. Von der Kreditwirtschaft wird Cash Management im Rahmen des Electronic Banking als Dienstleistung zur Unterstützung und Optimierung der kurzfristigen Finanzwirtschaft des Kunden angeboten. Cash Management unterstützt dabei Unternehmen bei der Planung, Steuerung, Disposition und Kontrolle kurzfristiger Finanz- und Liquiditätspositionen sowie der Kassenhaltung. Informationsmodule steuern den Zahlungsverkehrsdatenaustausch, die Darstellung aktueller Kontostände (auch valutarisch geordnet) sowie Verfügungen zulasten von Konten unter Auswahl der Zahlungsart und Währung bei Auslandstransfers. Auch die Banken und Sparkassen selbst nutzen das Cash Management für die Disposition ihrer eigenen Konten bei in- und ausländischen Kreditinstituten - bes. bei Zentralbanken. Dies hat das Ziel einer möglichst knappen Liquiditätshaltung bzw. einer günstigen Anlage liquider Mittel sowie einer zeitgerechten Abwicklung ihres Zahlungsverkehrs aus dem Kundengeschäft und Eigengeschäft.

Vgl. auch Optionen für das Liquiditätsmanagement in TARGET2.

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/cash-pool-27204 ielkonto der im Rahmen des Cash Management täglich zusammengefassten Zahlungsverkehrskonten eines Unternehmens. Ziel der Bildung eines Cash Pools ist es, die Sollzinsen auf den Unternehmenskonten durch Saldierung aller Kontenstände auf dem Zielkonto zu reduzieren.

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/cash-pooling-51660 Es handelt sich um ein bei der Konzernfinanzierung international gebräuchliches Steuerungsinstrument innerhalb eines Konzerns, das über das Cash-Management der Obergesellschaft abgewickelt wird. Die Konzernuntergesellschaften "pumpen" ihre Liquidität über Darlehensvergaben in die Obergesellschaft, die sie zentral - und damit kostensparend - für alle Töchter verwaltet. Nach früherer Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG wurde das von der Rechtsprechung als Konflikt mit dem Grundsatz der Kapitalbindung (§ 30 I GmbHG) bzw. als Ansatz für einen Verstoß gegen § 57 I 1 AktG (Verbot der Einlagenrückgewähr) angesehen (vgl. dazu z.B. die Rechtsprechung des BGH, Urt. v. 11.1.2011, II ZR 157/09, zu einem noch nach altem Recht zu beurteilenden "Altfall", bei dem die Schuld einer Tochtergesellschaft gegenüber der Konzernobergesellschaft durch eine Enkelgesellschaft übernommen worden war). Durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) wird diese Thematik im Hinblick auf Kapitalaufbringung und -erhaltung nun auf verlässlichere Rechtsgrundlagen gestellt (§ 30 I 2 GmbHG bzw. § 57 I 3 AktG), wodurch die früheren Rechtsunsicherheiten in diesem Bereich beseitigt werden sollen. Die Kapitalbindung (bei der Muttergesellschaft) gilt als aufgehoben, wenn diese eine Rückgewährverpflichtung gegenüber den darlehensgebenden Töchtern hat bzw. wenn ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen ihnen besteht.

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Business Valuation JKU (10.12.2024)

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===== MSCI World ===== ====== Aktienindices ====== erledigt

===== EMEA ===== erledigt

Special Purpose Vehicle (SPV)

zu Transaktion oder Unternehmen vor Unternehmen#Literatur

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Besondere Gesellschaften

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Bestimmte Gesellschaften werden für besondere Zwecke gegründet. Oftmals nur für einen einzigen.

Zweckgesellschaft
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Eine Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle, SPV)[4] ist ein Unternehmen, das für einen klar definierten Betriebszweck gegründet wird. Nach Erreichen ihres Zwecks kann die Gesellschaft aufgelöst werden.[5]

Zweckgesellschaften sind gesellschaftsrechtlich nicht definiert, sondern ein betriebswirtschaftlicher Begriff der Bankbetriebslehre und der Mergers & Acquisitions.

Eine wichtige Anwendung sind Verbriefungstransaktionen. Dabei werden Special Purpose Vehicle i.d.R. von Banken oder Wertpapierhäusern gegründet, um von diesen Forderungen aufzukaufen und den Kauf durch die Emission von Wertpapieren zu refinanzieren (Kreditverbriefung).[6]

Durch den Einsatz bei Private Equity und strukturierten Finanzierungen wird ein Zugriff finanzierender Gläubiger auf Vermögenswerte des Investors vermieden.[7]

Weblinks

Briefkastengesellschaft
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ex Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Wirtschaftsraum_.2831.5.2023.29 Eine besondere Form der Zweckgesellschaft ist die Briefkastengesellschaft

https://de.wikipedia.org/wiki/Briefkastengesellschaft Briefkastengesellschaft (englisch letterbox company, base company, nominee company, paper company, shell corporation; spanisch empresa fantasma; deutsch auch Briefkastenfirma, Basisgesellschaft oder Offshore-Firma[1]; Schweiz und Liechtenstein: Domizilgesellschaft) ist in der Umgangssprache die Bezeichnung für ein nach dem Recht des betreffenden Sitzlandes formal als Gesellschaft durch Eintragung in ein Firmenregister errichtetes Unternehmen, das zwar rechtlich existiert, jedoch tatsächlich keinen Geschäftsbetrieb unterhält. Es werden durch die Briefkastengesellschaft ausschließlich die wirtschaftlichen Zwecke eines Hintermannes verfolgt, und dieser tritt nach außen nicht in Erscheinung.[2]

Allgemein

So führt die international sehr unterschiedliche Besteuerung dazu, dass es Hochsteuer- und Niedrigsteuerländer (Steueroasen) gibt. Dabei ist die Steuerpflicht international – auch in Deutschland – an den Sitz (bei Unternehmen) oder Wohnsitz (natürliche Personen) geknüpft (Wohnsitzlandprinzip). Um Vermögen oder Einkommen nicht in einem Hochsteuerland der Steuerpflicht zu unterwerfen, versuchen einige Steuerpflichtige durch Vertragsgestaltung, ihre Vermögen und/oder Einkommen in Niedrigsteuerländer zu dort ansässigen Firmen zu verlagern. Da diese Firmen nach dem Wohnsitzlandprinzip steuerpflichtig sind, unterliegen sie der Steuerpflicht im Niedrigsteuerland. International werden mit Briefkastenfirmen auch strenge Gesetze zur Rohstoffausbeutung, zum Umweltschutz, zur Finanzwirtschaft aber auch zum Sicherheits- bzw. Söldnerwesen in den Ländern umgangen, aus denen die Unternehmen ursprünglich stammen.[3] Schwarze Kassen auf Briefkastenkonten werden auch von Managern geführt, um Unternehmensgelder zu veruntreuen.[2] In der internationalen Kunstszene werden teilweise durch Briefkastengesellschaften die Existenz von vermeintlich verschollenen Kunstwerken oder die Eigentumsverhältnisse an Kunstwerken verschleiert.[4]

Nach Schätzungen haben 95 Prozent der klassischen Briefkastenfirmen einen kriminellen Hintergrund, wobei davon 70 Prozent auf organisierte Kriminalität und nur 20 Prozent auf Steuerbetrug entfallen sollen. Das grundsätzliche damit auch verbundene weltweite Offshore-Vermögen beträgt geschätzte 21 bis 32 Billionen US-Dollar.[5] International gesehen stellen viele Banken trotz erheblichen Geldwäschebedenken ihrerseits Offshore-Gesellschaften und Briefkastenfirmen eigene Konten zur Verfügung bzw. helfen, die Geldwäsche zu verschleiern

Rechtsfragen

Der BFH nennt sie „funktionslose Basisgesellschaften“. Sie sind bereits seit Januar 1975 Gegenstand der BFH-Rechtsprechung. Nach ständiger BFH-Rechtsprechung[22] erfüllt die Zwischenschaltung von Basisgesellschaften in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft im niedrig besteuernden Ausland den Tatbestand des Rechtsmissbrauchs, wenn hierfür wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe fehlen. Sie fallen unter den Tatbestand des Scheingeschäfts nach § 41 Abs. 2 AO, des Missbrauchs von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO oder des § 50d Abs. 1 EStG (Doppelbesteuerungsabkommen). Ein steuerliches Scheingeschäft liegt nach § 41 Abs. 2 AO vor, wenn die formalrechtlichen Gestaltungen tatsächlich nicht bestehen. Nach § 42 Satz 1 AO kann durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts das Steuergesetz nicht umgangen werden. Ein Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten in diesem Sinne liegt nach ständiger Rechtsprechung des BFH vor, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die zur Erreichung des erstrebten wirtschaftlichen Ziels unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche außersteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist.[23] Unangemessen ist danach im Allgemeinen eine rechtliche Gestaltung, die verständige Parteien in Anbetracht des wirtschaftlichen Sachverhalts, insbesondere des erstrebten wirtschaftlichen Ziels, als unpassend nicht wählen würden.[24] § 50 d Abs. 1a EStG dient der Gesetzesbegründung zufolge[25] der Konkretisierung des Grundsatzes, dass bilaterale Abkommen unter einem Umgehungsvorbehalt stehen. § 50d Abs. 3 EStG schließt den Anspruch einer ausländischen Gesellschaft auf Steuerbefreiung oder -ermäßigung nach § 44d EStG oder nach einem Doppelbesteuerungsabkommen aus, soweit Personen an ihr beteiligt sind, denen die Steuerentlastung nicht zustünde, wenn sie die Einkünfte unmittelbar erzielten, und für die Einschaltung der ausländischen Gesellschaft wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe fehlen und sie keine eigene Wirtschaftstätigkeit entfaltet. Werden im Inland erzielte Einnahmen zur Vermeidung inländischer Steuer durch eine ausländische Kapitalgesellschaft „durchgeleitet“, gilt dies auch dann, wenn es sich bei dem Sitzstaat der ausländischen Kapitalgesellschaft nicht um ein Niedrigbesteuerungsland handelt.[26] Da die Einkünftezurechnung nicht Gegenstand der Doppelbesteuerungsabkommen ist, gelten insoweit die jeweiligen nationalen Zurechnungsvorschriften und damit auch § 42 AO. Eine bloße Briefkastengesellschaft, die sich letztlich in ihrer formalen Existenz erschöpft, wird auch den supranationalen Erfordernissen nicht gerecht.

Es besteht in diesen Fällen die tatsächliche Vermutung, dass derjenige, der für die Zwischenschaltung einer solchen Gesellschaft keinen überzeugenden Grund angeben kann, mit dieser Gestaltung die Umgehung der Besteuerung im Inland verfolgt.[27] Werden im Inland erzielte Einnahmen zur Vermeidung inländischer Steuer durch eine ausländische Basisgesellschaft in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft „durchgeleitet“, so kann ein Gestaltungsmissbrauch unabhängig davon vorliegen, ob der Staat, in dem die Kapitalgesellschaft ihren Sitz hat, ein Niedrigsteuerland ist.[28]

Das europäische Gesellschaftskollisionsrecht ermöglicht Briefkastengesellschaften aus allen EU- und EWR-Mitgliedstaaten. Infolge der EuGH-Urteile Daily Mail, Centros, Überseering und Inspire Art muss Deutschland die nach dem Recht dieser Staaten wirksam gegründeten Gesellschaften anerkennen, auch wenn der Verwaltungssitz in Deutschland liegt. Es ist Deutschland – und allen EU-Mitgliedstaaten – damit versagt, in solchen Fällen die Sitztheorie anzuwenden, nach der ggf. ausländischen Gesellschaften die Rechtsfähigkeit als juristische Person versagt wird. Eine Maßnahme zur Herstellung von Transparenz und zur Bekämpfung von illegalen Geschäften mit Briefkastengesellschaften ist die Schaffung von Registern wirtschaftlicher Eigentümer von Unternehmen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Briefkastenbank Briefkastenbank (auch Bank-Mantelgesellschaft oder Offshore-Bank; englisch Shell bank) ist die Bezeichnung für Kreditinstitute, die in ihrem Sitzland zwar eine Banklizenz besitzen, dort aber keinen Geschäftsbetrieb ausüben und keinem Finanzdienstleistungskonzern angehören, der einer wirksamen Bankenaufsicht unterliegt. Nicht zu den Briefkastenbanken gehören mithin die regulierten Tochtergesellschaften (englisch regulated affiliates) einer beaufsichtigten Bank. Pendant bei den Nichtbanken sind die Briefkastengesellschaften.

https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerflucht

Geschichte

In der deutschsprachigen Fachliteratur werden Basisgesellschaft, Briefkastenfirma oder Domizilgesellschaft zuweilen voneinander unterschieden. Der Bundesfinanzhof (BFH), der von Basisgesellschaften spricht, erwähnte in einem Urteil vom Dezember 1995 dann auch die Domizilgesellschaft, für ihn ist sie „eine Gesellschaft ohne eigenes Personal, ohne eigene Geschäftsräume und ohne eigene Geschäftsausstattung“.[14] Die Basisgesellschaft ist ein selbständiger, von in Hochsteuerländern ansässigen Kapitalgebern gegründeter oder erworbener Rechtsträger, dessen statuarischer Sitz in einem ausländischen Staat mit in der Regel günstigen steuerlichen Bedingungen liegt. Sie ist von Briefkasten- oder Domizilgesellschaften zu unterscheiden, weil letztere über kein eigenes Personal, keine eigenen Liegenschaften und keinen Geschäftsbetrieb verfügten.[15] Während demnach die Basisgesellschaft eine eigene wirtschaftliche Tätigkeit durchführe, sei dies bei Briefkasten- oder Domizilgesellschaften nicht der Fall. Die herrschende Meinung in der Fachliteratur bezeichnet indes Briefkastengesellschaften als Basisgesellschaften ohne eigenes Personal und eigene Geschäftsräume.[16] Es ist daher davon auszugehen, dass alle drei Begriffe denselben Begriffsinhalt aufweisen. Steuerrechtlich hat sich der Begriff Basisgesellschaft durchgesetzt. In der Schweiz und in Liechtenstein ist der Begriff Domizilgesellschaft geläufig; es handelt sich um eine rechtlich, wirtschaftlich und geschäftlich selbständige juristische Person, die eine Verwaltungstätigkeit, aber keine Geschäftstätigkeit ausübt. Die Verwaltungstätigkeit beschränkt sich auf die Vermögensverwaltung des eigenen Vermögens.

https://de.wikipedia.org/wiki/Domizilgesellschaft Unter einer Domizilgesellschaft versteht man im Steuerrecht eine Gesellschaft, die ihren satzungsmäßigen (auch: statutarischen) Sitz im Ausland hat und sich nicht eigenwirtschaftlich betätigt. Der Begriff der Domizilgesellschaft ist gesetzlich nicht definiert.

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/basisgesellschaften-27167 1. Begriff: Kapitalgesellschaften oder andere Rechtsträger in ausländischen Staaten, die als zwischengeschaltete, von der Inlandsbesteuerung losgelöste Auslandsbasen dt. Unternehmen zum verselbstständigten Träger von Einkommen und Vermögen gemacht werden (z.B. Holding-, Vermögensverwaltungs- und Finanzierungsgesellschaften etc.).

Keine Basisgesellschaften in diesem Sinn sind reine Betriebsgesellschaften (Betriebsaufspaltung), die lediglich den Standortfaktor der niedrigeren Steuern nutzen; Gesellschaften, die nur im nationalen Bereich des ausländischen Staates tätig werden, sowie Unternehmen, die ihre Erzeugnisse zwar in mehrere Länder verkaufen, aber Sitz und Geschäftsleitung in dem ausländischen Staat haben.

2. Bedeutung: Funktionen der Basisgesellschaften sind sehr mannigfaltig und reichen von reinen Briefkasten- bzw. Domizilgesellschaften über geringe eigene wirtschaftliche Geschäftstätigkeit im Basisland bis zu international bedeutsamen Koordinierungs- und Steuerungsfunktionen.

3. Rechtsform: a) I.Allg. Aktiengesellschaften (AG). Diese Gesellschaftsform ist bes. in der Schweiz und Liechtenstein sehr vielseitig, mit geringer Publizität ausgestattet und lässt den Kapitalgeber weitgehend anonym.

b) Basisgesellschaften als GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) haben offenbar wegen steuerlicher Vorteile in der Schweiz an Zahl zugenommen.

c) Die Anstalt liechtensteinischen Rechts ist selbstständige Rechtsperson, die ihre Firma i.d.R. frei wählen kann. Das Kapital bleibt ungeteilt oder ist in Anteile zerlegt. Die Anonymität des Kapitalgebers kann weitgehend gewahrt werden.

d) Seltener sind Basisgesellschaften als Trusts. Diese rechtlich selbstständigen Treuhandgesellschaften haben eigenes, allein haftendes Vermögen und werden unter eigenem Namen betrieben.

e) Stiftungen und Familienvereine als Basisgesellschaften nur in Ausnahmefällen.

Steuerrecht

1. Geschäftsleitung im Inland: Ausländische Basisgesellschaften unterliegen der dt. unbeschränkten Steuerpflicht, wenn sich der tatsächliche Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO) im Inland befindet.

2. Geschäftsleitung im Ausland: a) Liegt der Ort der Geschäftsleitung im ausländischen Sitzstaat der Basisgesellschaft und übt die Basisgesellschaft eine aktive Tätigkeit aus, deren Risiko sie trägt, so wird die steuerliche Abschirmwirkung der ausländischen Gesellschaft anerkannt: Das Ergebnis unterliegt nur insoweit der dt. Besteuerung, als es durch eine dt. Betriebsstätte erzielt wird.

b) Übt eine ausländische Basisgesellschaft eine passive Tätigkeit aus, so greift unter den Voraussetzungen des Außensteuergesetzes die Hinzurechnungsbesteuerung für Zwischengesellschaften.

Liegen trotz passiver Tätigkeit die Voraussetzungen einer Zwischengesellschaft nicht vor, kann nur im Fall eines Scheingeschäftes (§ 41 II AO) oder eines Missbrauchs (§ 42 AO) die Abschirmwirkung der Basisgesellschaften durchbrochen werden.

3. Zu beachten ist die weit gehende Verpflichtung von Steuerpflichtigen zur Sachverhaltsaufklärung bei Auslandsbeziehungen (§ 90 II, III AO).

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/domizilgesellschaften-33027 üben in ihrem Sitzstaat regelmäßig keine nennenswerte eigene wirtschaftliche Tätigkeit (aktive Tätigkeit) aus, sie sind vielmehr vornehmlich im Ausland tätig. In ihrem Sitzstaat, in dessen Handelsregister sie eingetragen sind, unterliegen sie oft keiner oder nur einer niedrigen Besteuerung. Domizilgesellschaften befinden sich v.a. in der Schweiz, in Liechtenstein, auf den Kanalinseln sowie in verschiedenen kleineren exotischen Staaten. Anhaltspunkte für das Vorliegen von Domizilgesellschaften sind das Fehlen eigener Geschäftsräume, eines eigenen Telefonanschlusses sowie eigenen Personals. Denn sie domilizieren i.d.R. bei einem Treuhänder, Repräsentanten oder Angehörigen des Verwaltungsrats, der eine Vielzahl von Gesellschaften dieser Art unter einer Adresse und einer Telefonnummer vertritt. Domizilgesellschaften haben den Zweck, die hinter ihnen stehenden Personen und damit die tatsächlichen Zahlungsempfänger anonym zu halten. Sie sind sog. zwischengeschaltete Gesellschaften,weil sie vertragliche Leistungen aufgrund fehlender eigener wirtschafticher Betätigung gar nicht erbringen können bzw. weil sie aus anderen Gründen die erteilten Aufträge und erhaltenen Gelder an Dritte weiterleiten. Gesellschaften, deren Tätigkeit ausschließlich darin besteht, als Adresse zu fungieren, werden als Briefkastengesellschaften bezeichnet.

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/18941/briefkastenfirma/ Unternehmen im Ausland (z. B. in Steueroasen), auf die Einkommen oder Vermögen übertragen wird, um z. B. der Besteuerung im Inland auszuweichen oder den hinter der Firma stehenden Eigentümer zu verdecken. Derartige Gesellschaften können für wenige Hundert Euro gekauft werden, residieren meist bei einem Büroservice und haben lediglich eine Postanschrift, meist ein Postfach (daher der Begriff Briefkastenfirma).

Briefkastenfirmen stehen daher vermehrt in der öffentlichen Kritik (z. B. nach der Veröffentlichung der Panama-Papers). Der oft damit verbundene Steuerbetrug soll durch mehr Transparenzpflichten stärker bekämpft werden.

eigene Eine Briefkastengesellschaft (Basisgesellschaft, Domizilgesellschaft, Offshore-Gesellschaft) (engl. shell corporation, letterbox company) Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 11.12.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 11.12.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 11.12.2024;


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Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 11.12.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 11.12.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 11.12.2024;


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(Un)Sicherheit / Risiko (1.12.2024)

siehe auch-> Sicherheit (Begriff)

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Sicherheit

Sicherheit bisher Weiterleitung Entscheidung unter Sicherheit

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bisher <!-- Bei Änderung Überschrift in [[Sicherheit]] ändern. --> '''Entscheidung unter Sicherheit''' bedeutet in der Investitionstheorie, dass die eintretende Situation bekannt ist. (Deterministisches Entscheidungsmodell) ''siehe auch-> [[Sicherheit (Begriff)]], [[Entscheidung unter Unsicherheit]], [[Entscheidung unter Risiko]]'' == Literatur == <!--=== Fachgutachten === * Rz. KFS/BW 1 (2014) * Rz. IDW S1 (2008) -->=== Fachliteratur === * Kruschwitz (2009), S. 43ff -->''siehe auch [[Liste der verwendeten Literatur]] <!--=== Judikatur ===--> == Weblinks == * [https://de.wikipedia.org/wiki/Entscheidung_unter_Sicherheit Entscheidung unter Sicherheit bei Wikipedia], abgefragt 24.1.2021. <!-- == Einzelnachweise== --> <references /> [[Kategorie:Unternehmensbewertung]]

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Unsicherheit

bisher Weiterleitung Entscheidung unter Unsicherheit

siehe auch-> Zufall

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bisher <!-- Bei Änderung Überschrift in [[Unsicherheit]] ändern. --> <small> </small> <u> </u> <!-- --> '''Unsicherheit''' ist als die Summe der möglichen positiven und negativen Abweichungen vom Erwartungswert der zukünftigen finanziellen Überschüsse zu verstehen.<ref>Peemöller / Kunowski (2012), S. 314</ref> ''siehe auch-> [[Zufall]]'' == Unsicherheit in der Investitionstheorie == In der Investitionstheorie, an die sich die Unternehmensbewertung anlehnt, wird unterschieden zwischen: <ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Entscheidung_unter_Unsicherheit Wikipedia, Stichwort: Entscheidungstheorie#Sicherheit_und_Unsicherheit, Abgefragt am 10.11.2015]</ref> <ref>zur Vertiefung: Kruschwitz (2009), S. 292ff</ref> * ''[[Entscheidung unter Sicherheit]]'': Die eintretende Situation ist bekannt. (Deterministisches Entscheidungsmodell). * ''Entscheidung unter Unsicherheit'': Es ist nicht mit Sicherheit bekannt, welche Umweltsituation eintritt, man unterscheidet dabei weiter in: :* ''[[Entscheidung unter Ungewissheit]]:'' Man kennt zwar die möglicherweise eintretenden Umweltsituationen, allerdings nicht deren Eintrittswahrscheinlichkeiten. :* ''[[Entscheidung unter Risiko]]:'' Die Wahrscheinlichkeit für die möglicherweise eintretenden Umweltsituationen ist bekannt. (Stochastisches Entscheidungsmodell) ''Wahrscheinlichkeiten'': * ''objektive Wahrscheinlichkeit'':werden aus aus empirischen Häufungsverteilungen gewonnen. * ''subjektive Wahrscheinlichkeit'': Diese werden auf grund subjektiver Erfahrungen oder Einschätzungen des Entscheidenden gebildet. Unternehmerische Entscheidungen werden nicht unter Sicherheit getroffen. „Durch die Zukunftsbezogenheit sind die Bewertungsgrundlagen unsicher.“<ref>Peemöller (2012), S. 39</ref> == Berücksichtigung der Unsicherheit == ''Methoden zur Berücksichtigung von Unsicherheit'': * Unsicherheit verdichtende Verfahren :: a) [[Sicherheitsäquivalenzmethode]] :: b) [[Risikozuschlagsmethode]] * Unsicherheit aufdeckende Verfahren :: a) [[Sensitivitätsanalyse]] :: b) [[Szenariorechnung]] (Risikoanalyse) === Unsicherheit verdichtende Verfahren === ''Unsicherheitsverdichtende Planungsverfahren'' komprimieren mehrwertige Erwartungen auf einen Punktwert. Damit geht ein Informationsverlust einher. Sicherheitsäquivalenzmethode und Risikozuschlagsmethode korrigieren auf der Ebene der Eingangsdaten den Unterschied zwischen den unsicheren Zahlungsströmen aus dem Unternehmen und einer quasi-sicheren Alternativrendite (Basiszinssatz). Es werden entweder die (unsicheren) erwarteten Zahlungsströme durch (sichere) Sicherheitsäquivalente ersetzt oder ein (sicherer) Zinssatz an die Unsicherheitsdimension der Zahlungsströme angepasst. Bei gleichen Ausgangsdaten kommen die Sicherheitsäquivalenzmethode und die Risikozuschlagsmethode zum selben Ergebnis. <ref>Aschauer / Purtscher (2011), S. 78f</ref> In der Literatur wird an den die Unsicherheit verdichtenden Verfahren kritisiert, dass die Verdichtung der mehrwertigen Erwartungen zu einem Punktwert zu Informationsverlust führt, ohne dass dadurch sich die Unsicherheit verringert. Dem Bewertungssubjekt wird mit einem einwertigen Entscheidungswert nur ein Wert mit geringerer Aussagekraft geliefert. <ref>Aschauer / Purtscher (2011), S. 79</ref> Dabei ist zu beachten, dass der Unternehmenswert jenen Preis abbildet, der sich unter Rechtspartnern gebildet hätte.<ref>vgl. Großfeld (2012), Rz. 141</ref> Niemand bezahlt eine Bandbreite. Der Gutachter muss sich daher auf den Wert festlegen, der die größte Wahrscheinlichkeit hat. Eine Bandbreite kann aber einen Hinweis auf die Streuung geben. === Unsicherheit aufdeckende Verfahren === Die ''Unsicherheit offenlegenden Verfahren'' sollen die Bandbreite bzw. Verteilung möglicher Werte veranschaulichen. Zu den Unsicherheiten offenlegenden Verfahren zählen die [[Sensitivitätsanalyse]] und die [[Risikoanalyse]] (Szenariorechnung).<ref>vgl. Aschauer / Purtscher (2011), S. 79</ref> == Literatur == === Fachgutachten === * Rz. 99 KFS/BW 1 (2014) * Rz. 88 IDW S1 (2008) === Fachliteratur === * Aschauer/Purtscher (2011), S. 71ff * Gleißner (2012) * Kruschwitz (2009), S. 292f * Mandl/Rabel (1997), S. 212, * Peemöller (2012) * Peemöller / Kunowski (2012) -->''siehe auch [[Liste der verwendeten Literatur]] === Unterlage === * Hager: ''Unsicherheit in der Unternehmensbewertung'', [[Datei:Unsicher.pdf]], Basisseminar FAÖ, Stand Okt. 2024; == Weblinks == *[https://de.wikipedia.org/wiki/Entscheidung_unter_Unsicherheit Wikipedia, Entscheidung unter Unsicherheit, abgefragt 10.11.2015] == Einzelnachweise== <references /> [[Kategorie:Unternehmensbewertung]] ev erg Mathematik

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Ungewissheit

bisher Weiterleitung Entscheidung unter Ungewissheit

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bisher <!-- Bei Änderung Überschrift in [[Ungewissheit]] ändern. --> <small> </small> <u> </u> <!-- --> '''Entscheidung unter Ungewissheit''' bedeutet in der Investitionstheorie, dass man zwar die möglicherweise eintretenden Umweltsituationen kennt, allerdings nicht deren Eintrittswahrscheinlichkeiten. ''siehe auch-> [[Entscheidung unter Unsicherheit]]'' <!--== Literatur == === Fachgutachten === * Rz. KFS/BW 1 (2014) * Rz. IDW S1 (2008) === Fachliteratur === === Judikatur === ->''siehe auch [[Liste der verwendeten Literatur]] --> == Weblinks == * [https://de.wikipedia.org/wiki/Entscheidung_unter_Ungewissheit Wikipedia, Entscheidung unter Ungewissheit, abgefragt 11.11.2015] <!--== Einzelnachweise== <references />--> [[Kategorie:Unternehmensbewertung]] ev erg Mathematik

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Risiko

bisher Weiterleitung Entscheidung unter Risiko

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bisher <!-- Bei Änderung Überschrift in [[Risiko]] ändern. --> Beim '''Risiko''' sind dem Entscheidenden die Wahrscheinlichkeiten für das Eintreten von Umweltbedingungen bekannt. Die Wahrscheinlichkeit des Eintrittes kann objektiv oder subjektiv gewonnen werden. Wahrscheinlichkeiten: * ''objektive Wahrscheinlichkeit'': werden aus empirischen [[Verteilung|Häufungsverteilungen]] gewonnen. * ''subjektive Wahrscheinlichkeit'': Diese werden auf grund subjektiver Erfahrungen oder Einschätzungen des Entscheidenden gebildet. ''siehe auch-> [[Entscheidung unter Unsicherheit]], [[Risiko]]'' == Literatur == <small> </small> <u> </u> <!-- --> === Fachgutachten === * KFS/BW 1 Rz. 99 ff; * IDW S1 Rz. 88 ff; === Fachliteratur === * Mandl / Rabel (1997), S. 212 ff; -->''siehe auch [[Liste der verwendeten Literatur]]'' <!-- [[Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe]], [[Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole]], [[Liste der verwendeten Formeln]] === Judikatur ===--> === Unterlage(n) === * Hager: ''Unsicherheit in der Unternehmensbewertung'', [[Datei:Unsicher.pdf]], Basisseminar FAÖ, Stand Okt. 2024; == Weblinks == * [https://de.wikipedia.org/wiki/Entscheidung_unter_Risiko Entscheidung unter Risiko bei Wikipedia], abgefragt 16.1.2022; <!--== Einzelnachweise== <references />--> [[Kategorie:Unternehmensbewertung]] erg Matematik

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Finanzrisiko
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https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzrisiko

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Risiko (Begriff)
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bisher ------------- ''Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.'' ------------- <small> </small> <u> </u> <!-- --> Das Wort Risiko ist dem italienischen rischio entlehnt. Dessen Herkunft ist umstritten, könnte aber vom altitalienischen Wort ''risco'' für "Klippe" abstammen.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Risiko Wikipedia, Stichwort: Risiko], abgefragt 21.7.2023.</ref> Es wird in den verschiedensten Bedeutungen verwendet, von denen hier die folgenden Relevanz haben: * In der [https://de.wikipedia.org/wiki/Entscheidungstheorie Entscheidungstheorie] und der [[Unternehmensbewertung]]: Ein Ereignis, das zwar nicht [[Sicherheit|sicher]], dessen Wahrscheinlichkeit aber bekannt ist (vgl. [[Entscheidung unter Risiko]]). * Die Gefahr, dass für ein Vermögen keine Sicherheit besteht, dh dass es durch Insolvenz des Gläubiers untergeht. == Einzelnachweise== <references /> [[Kategorie:Mathematischer Begriff]] [[Kategorie:Unternehmensbewertung]] [[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]

erg https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzrisiko

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Fachautoren (29.11.2024)

ergänzen Unternehmensbewertung#Fachautoren

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vor der bisherige Tabelle Teilungerschrift === Unternehmensbewertung ===

neues Kapitel

Wirtschaftswissenschaft

Autor geb. gest. Wikipedia Festschrift Lebenslauf Werkverzeichnis Nobelpreis Anmerkungen
Fama, Eugene 1939 Eugene Fama Lebenslauf bei Nobelkomitee Working Papers bei SSRN 2013 [8]
French, Kenneth 1954 Kenneth French Lebenslauf bei Tuck School of Business Working Papers bei SSRN [9]
Lintner, John 1916 1983 John Lintner [10]
Markowitz, Harry 1927 2023 Harry Markowitz Lebenslauf bei Nobelkomitee 1990 [11]
Mossin, Jan 1936 1987 Jan Mossin [12]
Sharpe, William F. 1934 William F. Sharpe Lebenslauf bei Nobelkomitee, bei Uni Stanford 1990 [13]
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siehe auch-> [[]]

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Kapitalertragsteuer (6.11.2024)

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  • Bewertung immaterielles Vermögen
  • Jahresabschlussanalyse
  • internationale Rechnungslegung
  • Liegenschaftsbewertung
  • Mathematischer Begriff
  • Rechnungswesen
  • Recht, allgemein
  • Steuerrecht
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensrecht
  • Wert
  • Wirtschaftswissenschaft
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Bilanzberichtigung & Offenlegung (UGB) (6.11.2024)

siehe auch

Offenlegung:

Fe:

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  • Jahresabschlussanalyse
  • internationale Rechnungslegung
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  • Steuerrecht
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  • Unternehmensrecht
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siehe auch-> [[]] -->

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Ex Bertl / Fraberger RWZ 1996, 46


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siehe auch-> [[]]

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RONIC (3.11.2024)

neue Seite / ergänzen: Kategorie: * Bewertung immaterielles Vermögen

  • Jahresabschlussanalyse

* internationale Rechnungslegung

  • Liegenschaftsbewertung
  • Mathematischer Begriff
  • Rechnungswesen
  • Recht, allgemein
  • Steuerrecht

ev * Unternehmensbewertung * Unternehmensrecht

  • Wert
  • Wirtschaftswissenschaft
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Siehe auch:

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Bachl (2018)

S. 57 f

In der jüngeren Literatur und Praxis wird zudem der Konsistenz von Wachstums-, Thesaurierungs­ und Renditenannahmen in der Terminal Value-Phase besonderes Augenmerk geschenkt. Wachstum re­sultiert dabei annahmegemäß aus der Investition von einbehaltenen (thesaurierten) Mitteln. Es gilt folgender Zusammenhang:

g = b -R O N IC

g Wachstumsrate b Thesaurierungsquote

Wie oben bereits in Kapitel 7.4. dargestellt, führt eine Gleichsetzung der Rendite auf die (Neu-)Investition der thesaurierten Mittel (RONIC) mit den Kapitalkosten des Bewertungsmodells dazu, dass wei­teres Wachstum zu keiner weiteren Steigerung des Unternehmenswertes führt. Dies wäre nur dann der Fall, wenn RONIC über den Kapitalkosten liegt. In der jüngeren Bewertungspraxis zeigt sich doch eine verstärkte Tendenz zur Annahme eines wertneutralen Wachstums, wodurch die früher beobachtbaren Wachstumsabschläge von den Kapitalisierungszinsfüßen der Rentenphase nicht mehr ganz so häufig anzutreffen sind.

S. 34 f

In Abhängigkeit des angenommen Wachstums („g“) der Unternehmenserträge und der Rendite der wachstumsbedingten Nettoneuinvestitionen („RONIC“; Return on New Invested Capital) lässt sich die für das Wachstum erforderliche Thesaurierungsquote („b“) der Free Cash Flows wie folgt ermitteln:

b=g/RONIC

Die Ausschüttungsquote ergibt sich dann natürlich aus „1-b“. Zur Berechnung des RONIC wird die wachstumsbedingte Steigerung des NOPLAT zu den Nettoneuinvestitionen im Bereich des Anlagever­mögens und des Working Capital in Beziehung gesetzt. Im vorliegenden Fall errechnet sich ein RONIC von 37,06 %. Dies ergibt bei einem Wachstum von 5 % eine Thesaurierungsquote von 13,49 % und ei­ne Ausschüttungsquote von 86,51 %. Multipliziert man jetzt das NOPLAT der TV-Phase mit der Aus­schüttungsquote, ergibt sich ein ausschüttbarer Free Cash Flow von EUR 363.203 (die Abweichung zum oben dargestellten Wert von EUR 363.195 entspringt Rundungsdifferenzen). Eine analoge Berech­nung kann auch zum ausschüttbaren Flow To Equity durchgeführt werden, wobei hier anstelle des NOPLAT auf den Jahresüberschuss und anstelle des RONIC auf RONE (Return on New Equity) abzu­stellen ist.

Die Berücksichtigung von Wachstum führt hier durch die Reduktion der bewertungsrelevanten Cash Flows zunächst zu einem (paradox anmutenden) wertmindernden Effekt. Ein gegenläufig und deutlich werterhöhender Effekt ergibt sich aber sonach bei Anwendung des sogenannten „Value Driver-Modell“ durch Kürzung des angewendeten Kapitalisierungszinssatzes um die angenommene Wachstumsrate (vgl auch unten Kapitel 9.6.).

Gerade der Konsistenz der Annahmen in Bezug auf nachhaltige Renditeerwartung, Wachstumsrate und Thesaurierung wird auch im Fachgutachten KFS BW 1 der KSW besonderes Augenmerk geschenkt.

Wörtlich wird in Tz 64 dazu Folgendes festgehalten: „Über die zu erwartende langfristige Entwicklung des Rentabilitätsniveaus des zu bewertenden Unternehmens in der Rentenphase sind unter Berücksichtigung der dafür relevanten Einflussfaktoren wie die Widerstandfähigkeit des Unternehmens gegen den Abbau von Überrenditen (Konvergenzprozesse) geeignete Annahmen zu treffen. Dabei kann unterstellt werden, dass die Rendite (nach Unternehmenssteuern) aus der Wiederveranlagung thesaurierter Beträge langfristig den Ka­pitalkosten entspricht (Konvergenzannahm e).“

Die Empfehlung des Fachgutachtens KFS BW 1, die wohl in der Praxis im Regelfall Anwendung finden wird (Ausnahmen sind natürlich in begründeten Fällen geboten), bedeutet Folgendes. Die Rendite auf im Unternehmen thesaurierte und dort investierte Beträge wird den Kapitalkosten gleichgesetzt. Die Rendite auf das bereits am Beginn der Rentenphase investierte Kapital wird hingegen unverändert für die Zukunft fortgeschrieben. Sehr langfristig nähert sich daher insgesamt die Rendite den Kapitalkos­ten an. Nachdem sich neu investiertes Kapital exakt zu den Kapitalkosten verzinst, hat zukünftiges Wachstum letztendlich keinen wertsteigernden Effekt (auch als „kapitalwertneutrale Wiederveranla­gung“ bezeichnet). Für diesen Fall gilt für die Berechnung des Barwertes der ewigen Rente beim Bruttoverfahren folgende Formel:

TV = NOPLAT/WACC

Bei Anwendung des Equity Verfahrens gilt folgende Formel: TV=JÜ/EKV Obige Formeln werden auch als "Konvergenz-Formel" bezeichnet. Für die Ableitung dieser Formeln und Darstellung der weiterführenden Zusammenhänge sei an dieser Stelle auf spezielle Literatur (vgl zB Rabel, RWZ 2014, 218) und auf die Empfehlung der Arbeitsgruppe Unternehmensbewertung des Fachsenates für Betriebswirtschaft der KSW zur „Grobplanungsphase und Rentenphase (Terminal Va­lue)“ vom 4. 11. 2015 verwiesen.

Aschauer / Purtscher, S. 50 f Das W a c h s tu m g d er finanziellen Ü berschüsse ergibt sich d u r c h die N ettoinvestitio­ nen q d e r aktuellen Periode sowie d ere n zu k ü n ftig e Rendite. D iese R endite a u f das n eu in v e stie rte K apital w ird a u c h als „ R e tu rn o n N e w I n v e s te d C a p ita l“, kurz R O N IC , bezeichnet. Es ergibt sich folgende G leich u n g für das W a c h s tu m :66

(13) g = q * R O N I C

O d e r u m fo rm u lie rt en tsp rich t das W a c h s t u m # d i v i d i e r t d u r c h die T h e s a u rie ru n g s ­qu o te q den zukünftigen R enditen a u f die N e tto n e u in v e stitio n e n ):

(14) R O N IC = g/q

Hierbei w ird offensichtlich, dass die A u sw irk u n g d e r e rfo d erlic h en T h e s a u rie ru n g s ­quote erheblich a u f den Barwert in der ewigen Rente einwirkt. Folgende zwei E x trem ­beispiele (q von 0,1 % u n d 99 %) zeigen die A u sw irk u n g en :

(100) - (1 - 0 ,1 %) (100) ■( 1 - 9 9 % ) 1 V = -------- — — — ----- —- =1.665 T V = — — -------------- — = ca. 17 8 % - 2 % 8 % - 2 %

D am it zeigt sich auch die h o h e Relevanz d e r erfo rd e rlich e n T h e s a u rie ru n g s q u o te in der ewigen Rente für die U n te rn e h m e n s b e w e rtu n g . Sollte diese T h e s a u rie ru n g s ­quote etwa gegen 0 gehen, w ird d a m it gleichzeitig unterstellt, dass die R e n d ite n - bei gleichbleibendem W a c h s tu m - ins U n e n d lic h e steigen. D a h e r k o m m t in d e r U n te r ­nehm en sb e w ertu n g d er Frage d e r G e w in n v e rw e n d u n g eine h o h e R elevanz zu, d a so ­wohl h o h e G e w in n a u ssch ü ttu n g en als auch h o h e Investitionen d e n U n te r n e h m e n s ­w ert in d er ew igen R ente d eutlich v e rä n d e rn k ö n n e n u n d d a m it klare A u sw irk u n g en a u f die R endite des U n te r n e h m e n s haben.

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  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

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Wachstum (1.11.2024)

</s>===== Wachstum (Begriff) =====</s> erledigt

===== Unternehmenswachstum ===== erledigt

===== Kapazität ===== erledigt

===== Wirtschaftswachstum ===== erledigt

Abkürzung Thesauierung

Berichtigen in

Zins(satz) (29.10.2024)

fe Links:

  • Zins siehe Kalkulatorische Zinsen

siehe auch:


vgl. auch Hurdle Rate

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Zinssatz

in Arbeit

https://de.wikipedia.org/wiki/Zinssatz

;Arten von Zinssätzen

;Festzins und variabler Zins

Interner Zinsfuß

Der interne Zinsfuß ist derjenige Zinssatz, bei dem der Kapitalwert einer Zahlungsreihe oder eines Projektes der Definition nach genau null ist. Hieraus lässt sich mithilfe der Methode des internen Zinsfußes schließen, ob die Durchführung dieses Projektes vorteilhaft ist oder nicht. Vorteilhaft – und daher einen positiven Kapitalwert liefernd – ist das Projekt immer dann, wenn der Kalkulationszinssatz niedriger ist als der interne Zinssatz, unvorteilhaft in dem Falle, wenn der Kalkulationszinssatz höher liegt. Auch als Effektivzins (bei Finanzierungen) oder Internal Rate of Return (IRR) bezeichnet. Kalkulationszinsfuß

Der Kalkulationszinsfuß oder Kalkulationszinssatz (engl. hurdle rate oder required rate of return) wird in der Investitionsrechnung bei Discounted Cash-Flow Analysen verwendet. Er bezeichnet die subjektive Mindestverzinsungsforderung eines Anlegers an seine Investition und bestimmt, wie stark weiter in der Zukunft liegende Zahlungen auf ihren Barwert abgewertet werden. Der Kalkulationszinsfuß wird ermittelt, indem die Kapitalkosten oder gewichteten Kapitalkosten um eine Risikoprämie erhöht (Investition) oder vermindert (Kreditvergabe) werden.

Unter Berücksichtigung des Zeitwertes des Geldes wird deutlich, dass die Forderung nach einer hohen Rendite gleichbedeutend mit der Forderung nach riskanteren und kurzfristigeren Investitionen ist, da gegenwartsnahe Zahlungen stärker bewertet werden als spätere.

Siehe auch

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zinsfuss-50016

II. Kostenrechnung

Kalkulatorische Zinsen werden in der Kostenrechnung als Opportunitätskosten auf der Basis des betriebsnotwendigen Kapitals ermittelt.


https://de.wikipedia.org/wiki/Zinsrechnung Des Weiteren kann man nach der Anzahl der Zinsperioden (Verzinsungen) im Jahr zwischen jährlicher (einmalige Verzinsung) und unterjähriger Verzinsung (mehrmalige Verzinsung), sowie dem Sonderfall stetiger Verzinsung unterscheiden. Standardfall ist die jährliche Verzinsung: Das Kapital wird einmal jährlich, üblicherweise am Jahresende, verzinst. Dabei wird die Verzinsung im Anschluss an die Zinsperiode als dekursiv, die Vorabverzinsung als antizipativ bezeichnet.

Natürlicher Zinssatz

https://en.wikipedia.org/wiki/Neutral_rate_of_interest The neutral or natural rate of interest[1] is the real (net of inflation) interest rate that supports the economy at full employment/maximum output while keeping inflation constant.[2] It cannot be observed directly. Rather, policy makers and economic researchers aim to estimate the neutral rate of interest as a guide to monetary policy, usually using various economic models to help them do so.

Der neutrale oder natürliche Zinssatz[1] ist der reale (inflationsbereinigte) Zinssatz, der die Wirtschaft bei Vollbeschäftigung/maximaler Produktion unterstützt und gleichzeitig die Inflation konstant hält.[2] Er kann nicht direkt beobachtet werden. Vielmehr versuchen politische Entscheidungsträger und Wirtschaftsforscher, den neutralen Zinssatz als Richtwert für die Geldpolitik zu schätzen, wobei sie in der Regel verschiedene Wirtschaftsmodelle als Hilfestellung verwenden.

https://www.oenb.at/dam/jcr:c184754f-0224-47f0-9b22-ed839f76f71e/gewi_2005_q4_analysen_2_tcm14-37057.pdf&ved=2ahUKEwjO9Y3aisKKAxWJnf0HHQFOO_0QFnoECC4QAQ&usg=AOvVaw03Vw63gHJPLCSNJ9g6efjX In den letzten 50 Jahren waren die Realzinsen im Euroraum starken Schwankungen zwischen —4,2% und +7,7% unterworfen.


https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-658-27363-7_2 Von Weizsäcker / Krämer: "Sparen und Investieren im 21. Jahrhundert : Die Große Divergenz", E-Buch Springer Fachmedien 2019;

Der „natürliche Zins“ ist der hypothetische risikofreie Realzins, der bei Vollbeschäftigung in einer geschlossenen Volkswirtschaft gelten würde, wenn die Nettoverschuldung des Staates null wäre. Er ist wesentlich geringer als der optimale Steady State-Zins, der gleich der Wachstumsrate des Systems ist. Das gilt für ein sehr allgemeines „Meta-Modell“.

Auf dem optimalen Steady State-Pfad gilt die Fundamentalgleichung der Kapitaltheorie: T = Z – D mit T als volkswirtschaftliche Produktionsperiode, Z als repräsentative private „Warteperiode“ der Konsumenten und D als Staatsschuldenquote. Beim natürlichen Zins ist der Wohlstand mindestens 40 Prozent geringer als beim optimalen Zins.

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Mindestansprüche
  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

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https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zinsgarantie-49839 Gewährleistung der vertraglichen Verzinsung von Schuldverschreibungen (Anleihen) durch einen Dritten, i.d.R. durch den Staat. Bei Staatsanleihen kann eine Zinsgarantie auch durch bestimmte Staatseinnahmen vereinbart werden.

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/dividendengarantie-36151 Gewährleistung einer Mindestdividende an die Aktionäre, z.B. durch Mehrheitsbesitzer (Obergesellschaft) oder eine stark beteiligte Bank. Stimmrechtslose Vorzugsaktien sind i.d.R. mit einer Dividendengarantie versehen, d.h. dass die Dividende nachgezahlt werden muss, wenn in Verlustjahren keine Ausschüttung erfolgte.

Hurdle Rate

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Zins

in Arbeit

https://de.wikipedia.org/wiki/Zins

BR

Im deutschen Zivilrecht sind Zinsen die Früchte einer Geldforderung (§ 99 BGB). Für die Erfassung von Zinseinnahmen gilt im Steuerrecht und in der Finanzwissenschaft das Nominalwertprinzip, wonach als Maßstab für den Geldwert nur das Geld selbst zulässig sei, nicht jedoch andere Bezugsgrößen (Grundsatz: Euro 2002 = Euro 2020).

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zinsen-47990

Bürgerliches Recht, Handelsrecht

Rechtlich unterscheidet man vertraglich vereinbarte und gesetzliche Zinsen (vgl. §§ 246, 247 BGB). Ohne Vereinbarung sind u.a. Verzugszinsen und Prozesszinsen zu zahlen. Kaufleute untereinander sind berechtigt, für ihre Forderungen aus beiderseitigen Handelsgeschäften vom Tage der Fälligkeit an Zinsen zu fordern (§ 353 HGB).

Für Darlehen, Vorschüsse, Auslagen u.a. Verwendungen können sie vom Tage der Leistung an Zinsen berechnen (§ 354 HGB).

Vgl. auch Basiszinssatz, Zinsfuß, Zinseszinsen.


Zins (VWL)

Weiterleitung Produktionsfaktor#Gewinneinkommen

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

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bisher <!-- Bei Änderung Überschrift in [[Gewinneinkommen]], [[Zins (VWL)]], [[Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen]] ändern. --> <!-- ''Hauptartikel-> [[]]'' -->

  • Synonyme: Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen

siehe auch-> Zins (Begriff)

Die Gewinneinkommen stellen die Einkommen aus Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen dar.

Sie umfassen:[14]

  • Zinsen,
  • Nettopachten,
  • Dividenden und
  • sonstigen (entnommenen und nicht entnommenen) Ausschüttungen der Unternehmen mit oder ohne eigene(r) Rechtspersönlichkeit.

Zins ist in der Volkswirtschaftslehre Volkswirtschaftlich das Entgelt für die Überlassung von Kapital. Der Begriff ist weiter gefasst als der betriebswirtschaftliche. *)

Weblinks

Ändern <!-- Bei Änderung Überschrift in [[Gewinneinkommen]], [[Zins (VWL)]], [[Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen]] ändern. --> <!-- ''Hauptartikel-> [[]]'' -->

  • Synonyme: Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen

siehe auch-> Zins (Begriff), Zins

Die Gewinneinkommen stellen die Einkommen aus Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen dar.

Sie umfassen:[15]

  • Zinsen,
  • Nettopachten,
  • Dividenden und
  • sonstigen (entnommenen und nicht entnommenen) Ausschüttungen der Unternehmen mit oder ohne eigene(r) Rechtspersönlichkeit.

Zins ist in der Volkswirtschaftslehre Volkswirtschaftlich das Entgelt für die Überlassung von Kapital. Der Begriff ist weiter gefasst als der betriebswirtschaftliche, so werden gelegentlich Pachten und Dividenden davon umfasst.[16]


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  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

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Erledigt (mit Link)

chonologisch, nach 3 Jahren lö

2021 - 2023

bei Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise

2024

Einzelnachweise

  1. Gabler Lexikon-Redaktion (Hrsg.): Gabler Kleines Lexikon Wirtschaft, 1986, S. 188
  2. Thomas Lauer, Bonusprogramme: Rabattsysteme für Kunden erfolgreich gestalten, 2004, S. 14
  3. Rüdiger Pieper, Lexikon Management, 1992, S. 311
  4. Weitere Bezeichnungen: Special Purpose Company (SPC), Special Purpose Entity (SPE)) Single Purpose Entity (SPE), Limited Purpose Entity (LPE), vgl. Wikipedia, Stichwort: Zweckgesellschaft, abgefragt 11.12.2024.
  5. Wikipedia, Stichwort: Zweckgesellschaft, abgefragt 11.12.2024.
  6. Vgl. [https://www.gabler-banklexikon.de/definition/special-purpose-vehicle-spv-61467 Banklexikon.gabler.de, Stichwort: Special-purpose-vehicle-SPV], abgefragt 11.12.2024.
  7. Vgl. Wikipedia, Stichwort: Zweckgesellschaft, abgefragt 11.12.2024.
  8. abgefragt 29.11.2024.
  9. abgefragt 29.11.2024.
  10. abgefragt 29.11.2024.
  11. abgefragt 29.11.2024.
  12. abgefragt 29.11.2024.
  13. abgefragt 29.11.2024.
  14. Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Gewinneinkommen, abgefragt 3.6.2023.
  15. Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Gewinneinkommen, abgefragt 3.6.2023.
  16. Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Zinsen, abgefragt 2.1.2025.