Rechnungswesen

Aus Bewertungshilfe
(Weitergeleitet von Soll-Ist-Vergleich)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Das Rechnungswesen (Unternehmensrechnung) ist ein Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre und dient der systematischen Erfassung, Überwachung und informatorischen Verdichtung der durch den betrieblichen Leistungsprozess entstehenden Geld- und Leistungsströme.[1]

Zum einen werden Geld- und Güterströme in einem Unternehmen dokumentiert, um gegenüber Außenstehenden Rechenschaft ablegen zu können (externes Rechnungswesen), zum anderen soll das Rechnungswesen dem Unternehmer aber auch die Daten liefern, die zur Steuerung und Planung des Unternehmens notwendig sind (internes Rechnungswesen).[2]

Gliederung

Das betriebliche Rechnungswesen ist kein einheitlich ausgerichtetes Rechengebäude. Es erfüllt nebeneinander Dokumentations-, Dispositions- und Kontrollfunktionen.[3] Es gibt keine allgemeingültige Gliederung.

Laut Grundsätze für Buchhaltungsrichtlinien vom 11.11.1937[4]

  1. Buchhaltung (Zeitrechnung),
  2. Kalkulation (Stückrechnung),
  3. Planung (Vorschaurechnung),
  4. Betriebswirtschaftliche Statistik (Vergleichsrechnung).

Laut Schönfeld 1964:[5]

  1. Buchhaltung und Jahresabschluss,
  2. Kosten- und Leistungsrechnung (einschließlich Kalkulation),
  3. Betriebsstatistik und Kennzahlenrechnung,
  4. Vorschaurechnung,
  5. Revision.

Laut Egger / Winterheller (2007):[6]

  1. abrechnungs- (vergangenheitsorientierte) Verfahren: Finanzbuchführung und Bilanzierung, Istkostenrechnng (Betriebsabrechnung) und
  2. entscheidungsorientierte Verfahren: Planungsrechnung.

Nach dem Adressatenkreis lassen sich unterscheiden:

  1. externes Rechnungswesen (Finanzbuchhaltung)
  2. internes Rechnungswesen (Kostenrechnung, Investitionsrechnung, Betriebswirtschaftliche Statistik und Vergleichsrechnung, Planungsrechnung)[7]

Externes Rechnungswesen

Das externe Rechnungswesen (Rechnungslegung) bildet die finanzielle Situation des Unternehmens nach außen ab (Finanzbuchhaltung). Die auch als Jahresabschluss bezeichnete Veröffentlichung stellt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens dar, sie wird gegliedert in Bilanz, Gewinn-Verlust-Rechnung, Kapitalflussrechnung sowie dem Anhang und dem Lagebericht.[8]

Es dient den externen Rechnungslegungsadressaten als Informationsquelle und Entscheidungshilfe sowie der Dokumentation und Rechenschaftsablegung. Ferner kann es der Bemessung des Gewinnverteilungsrahmens sowie der Steuerbemessung dienen.[9]

Die Rechnungslegung erfolgt nach veröffentlichten, allgemein anerkannten Regeln in der Form von Gesetzen oder Rechnungslegungsstandards.[10]

Geschichte

Der aus einer systematischen Erfassung in einer doppelten Buchhaltung erstellte Jahresabschluss geht auf Luca Pacioli im Jahr 1494 bzw. Matthäus Schwarz im Jahr 1518 zurück. Die Pflicht zur doppelte Buchführung für Kaufleute wurde 1794 im Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten kodifiziert und 1861 im Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch (ADHGB) bzw. 1897 im Handelsgesetzbuch (HGB) übernommen.[11] 1938 wurde das HGB in Österreich eingeführt. 1994 wurden die Bestimmungen der einschlägigen EG-Richtlinien durch das Rechnungslegungslegungsgesetz (RLG) übernommen. Im Jahr 2005 wurde das HGB in Unternehmensgesetzbuch (UGB) unbenannt.[12]

Doppelte Buchführung

Bei der doppelten Buchführung wird jeder Beleg durch 2 Buchungen im Soll und Haben erfasst. Dadurch kann der Gewinn eines Unternehmens auf zweifache Art nachgewiesen werden:

Auch technisch wird jeder Geschäftsfall doppelt erfasst

Die Buchung erfolgt nach einem Kontenrahmen[13] auf:

  • Bestandskonten
  • Erfolgskonten
  • Abschlusskonten

Die Buchführung arbeitet traditionell mit absoluten Werten, in EDV-Buchführungen finden sich auch negative Zahlen.[14]

Buchführungspflicht

Steuerlich besteht eine Buchführungspflicht:[15]

  • bei Buchführungspflicht nach UGB oder einer anderen gesetzlichen Vorschrift (§ 124 BAO);
  • wenn der Umsatz 550.000 Euro übersteigt;
  • wenn der Wert 150.000 Euro übersteigt.

Unternehmensrechtlich sind buchführungspflichtig:[16]

Davon ausgenommen sind

  • freie Berufe,
  • Land- und Forstwirte
  • vermögensverwaltende Tätigkeiten

Eine tabellarische Darstellung der unternehmensrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften in Verbindung mit dem Steuerrecht findet sich bei Hirschler (2019), S. 2 ff.

Internes Rechnungswesen

Das interne Rechnungswesen umfasst grundsätzlich alle Rechnungssysteme, die für unternehmensinterne Benutzer konzipiert sind. Es ist grundsätzlich frei von gesetzlichen und sonstigen Vorschriften gestaltbar.[18] Die Gestaltbarkeit geht zu Lasten der Vergleichbarkeit und oft auch der Nachvollziehbarkeit.

Das interne Rechnungswesen umfasst:

  • Kostenrechnung,
  • Investitionsrechnung,
  • Betriebswirtschaftliche Statistik und Vergleichsrechnung,
  • Planungsrechnung

Kostenrechnung

siehe auch-> Betriebserfolgsrechnung

Die Kostenrechnung (Leistungsrechnung) ist ein Teilgebiet des betrieblichen Rechnungswesens. Hier werden die in einem Unternehmen anfallenden Kosten erfasst, strukturiert und ausgewertet.[19]

Zur Kostenrechnung gehören die

  • Kostenarten-, die
  • Kostenstellen- und die
  • Kostenträgerrechnung.

Die Kostenträgerrechnung wird unterteilt in die Kostenträgerstückrechnung und die Kostenträgerzeitrechnung. Bei der Kostenträgerstückrechnung (Kalkulation) handelt es sich um ein Kalkulationsverfahren zur Ermittlung der Herstell- und Selbstkosten. Die Kostenträgerzeitrechnung ermittelt die in einer Abrechnungsperiode anfallenden Kosten, und gliedert sie nach betrieblichen Leistungen.[20]

Für die Unternehmensbewertung liefert die Kostenrechnung Hinweise auf Opportunitätskosten.

Betriebswirtschaftliche Statistik und Vergleichsrechnung

Teilbereiche:[21]

Soll-Ist-Vergleich

Als Soll-Ist-Vergleich bezeichnet man die Gegenüberstellung von Plan- und Ist-Werten. Es ist einerseits ein wesentlicher Bestandteil des Controllings, andererseits ein Zeichen für die Qualität der Unternehmensplanung.

Weblinks

Planungsrechnung

siehe auch-> Planung

Die Planungsrechnung beschäftigt sich mit unternehmens- und betriebsbezogener Vorschaurechnung unter Anwendung betriebswirtschaftlicher Methoden. Sie dient der Entscheidungsvorbereitung für diverse Bereiche und Strategien der Unternehmen.[22]

Die vom Unternehmen erstellte Planung, stellt gem. KFS BW 1 Rz. 76 grundsätzlich die Grundlage für die Unternehmensplanung der Unternehmensbewertung dar.[23]

Rechnungslegungsstandards

Hauptartikel-> Rechnungslegungsstandard

Bei Rechnungslegungsstandards handelt es sich um national oder international angewandte Prinzipien zur Rechnungslegung. Sie regeln, nach welchen Grundsätzen ein Unternehmen bilanziert, also seine Bilanz, seine Gewinn-Verlust-Rechnung und andere Dokumente zur Berichterstattung über seine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aufstellt.[24]

Dies sind

Literatur

Fachgutachten

  • KFS/BW 6

Fachliteratur

  • Egger u.a. (2010)
  • Lechner ua (2010)
  • Wöltje (2011)

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur,

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Wikipedia, Stichwort:Rechnungswesen, abgefragt 15.7.2019
  2. Wikipedia, Stichwort:Rechnungswesen, abgefragt 15.7.2019
  3. Lechner ua (2010), S. 587
  4. Vgl. Lechner ua (2010), S. 587
  5. Vgl. Lechner ua (2010), S. 587
  6. Vgl. Lechner ua (2010), S. 589
  7. Laut Wikipeida sind betriebswirtschaftliche Statistik und Vergleichsrechnung sowie die Planungsrechnung kein Bestandteil des internen Rechnungswesens. Vgl. Wikipedia, Stichwort:Rechnungswesen, abgefragt 16.7.2019
  8. Vgl. Wikipedia, Stichwort:Rechnungswesen, abgefragt 15.7.2019
  9. Vgl. Wikipedia, Stichwort: Rechnungslegung, abgefragt 15.7.2019
  10. Wikipedia, Stichwort: Rechnungslegung, abgefragt 15.7.2019
  11. Wikipedia, Stichwort: Bilanz, abgefragt 13.7.2019
  12. Einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen gibt Egger ua (2010), S. 1.
  13. Vgl auch Wikipedia, Stichwort: Kontenrahmen, abgefragt 22.7.2019 und KFS/BW 6 Österreichischer Einheitskontenrahmen (Mai 2017), abgefragt 22.7.2019
  14. Wikipedia, Stichwort: Buchführung, abgefragt 31.12.2019
  15. Details vgl. Ritz (2017), § 124 und 125
  16. § 189 UGB
  17. Vgl. Hirschler (2019), § 189, Rz. 41.
  18. Vgl. Höllerschmid ua (2010), Fol. 3
  19. Wöltje (2011), S. 12
  20. Wöltje (2011), S. 12
  21. Wikipedia, Stichwort:Rechnungswesen, abgefragt 15.7.2019
  22. Wikipedia, Stichwort: Rechnungslegung, abgefragt 15.7.2019
  23. Vgl. Hager (2014a), S. 1123
  24. Wikipedia, Stichwort: Rechnungslegungsstandard, abgefragt 12.12.2020.