Dokumentation

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Dokumentation ist die Sammlung, Ordnung und Nutzbarmachung von Dokumenten aller Art. Einige Qualitätsmerkmale von Dokumentation sind: Vollständigkeit, Übersichtlichkeit, Verständlichkeit, Strukturiertheit, Korrektheit, Editierbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Integrität / Authentizität (z.B. Änderungshistorie), Objektivität. [1]

Dokumentation in Gutachten

Die für die Nachvollziehbarkeit erforderlichen Informationen sind tunlichst im Gutachten zu dokumentieren. Ist dies nicht möglich (zB Umfang), sind die Informationen in den Arbeitspapieren zu dokumentieren, diese sind dann dem Gutachtensadressaten zugänglich zu machen [2]

siehe auch-> Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung

Dokumentation der Planung

Durch eine angemessene Dokumentation der Unternehmensplanung mitsamt den Planungsgrundlagen, der Planungsherleitung und -revision wird die Nachprüfbarkeit der Ordnungsmäßigkeit der Unternehmensplanung ermöglicht. Die Dokumentation ist so zu gestalten, dass die Erstellung und Kontrolle der Planung für einen sachverständigen Dritten innerhalb einer angemessenen Zeit nachvollziehbar sind. Dazu können auch so genannte Planungsanweisungen und Planungshandbücher sowie der Planungskalender dienen.[3]

Dokumentation im Rechnungswesen

Das Rechnungswesen erfüllt ua eine Dokumentationsfunktion, dadurch wird die Nachvollziehbarkeit sichergestellt.

Literatur

Fachgutachten

  • BDU-GoP (2009);

Fachliteratur

  • Hager (2013);

Unterlage(n)

  • Hager: "Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung", Datei:Grundsätze-UBW.pdf, Stand Mai 2022, S. 12;
  • Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung, Datei:Prüfung-Gutachten.pdf, Basisseminar BFA, Stand Nov. 2017;

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Wikipedia, Stichwort: Dokumentation, abgefragt 16.7.2019.
  2. Hager (2013), S. 358.
  3. BDU-GoP (2009), Kap. 2.3.4.