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Version vom 24. Dezember 2024, 14:48 Uhr
Hinweis:
Inhaltsverzeichnis
- 1 Neu (mit Dat)
- 1.1 NN (.12.2024)
- 1.2 Annuität (23.12.2024)
- 1.3 CAPEX - OPEX (16.12.2024)
- 1.4 Cash-Flow (15.12.2024)
- 1.5 Cash Pooling (-management) (11.12.2024)
- 1.6 Business Valuation JKU (10.12.2024)
- 1.7 (Un)Sicherheit / Risiko (1.12.2024)
- 1.8 Fachautoren (29.11.2024)
- 1.9 Kapitalertragsteuer (6.11.2024)
- 1.10 Bilanzberichtigung & Offenlegung (UGB) (6.11.2024)
- 1.11 RONIC (3.11.2024)
- 1.12 Wachstum (1.11.2024)
- 1.13 Zins(satz) (29.10.2024)
- 2 Erledigt (mit Link)
- 3 Einzelnachweise
Neu (mit Dat)
nach Datum absteigend sortiert, nach 6 Monaten zu länger offen
NN (.12.2024)
neue Seite / ergänzen: Kategorie:
- Bewertung immaterielles Vermögen
- Jahresabschlussanalyse
- internationale Rechnungslegung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Recht, allgemein
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
- Wirtschaftswissenschaft
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]] -->
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Annuität (23.12.2024)
Annuität
Endwert
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Terminal Value
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- Synonyme: [[]]
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Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Der Terminal Value bezeichnet:
- den Rentenwert (Continuing Value, Fortführungswert), dh den Wert der ewigen Rente nach Ende der Detailplanungsphase (bzw. Grobplanungsphase).
- den Liquidationswert am Ende der begrenzten Lebensdauer eines Unternehmens,
- den Endwert von finanziellen Überschüssen (Einzahlungen und Auszahlungen) als aufgezinsten Wert am Ende der Periode (Gegenteil von Barwert).
siehe auch-> Mehrphasenmodell, Unternehmensplanung
- Literatur
- Unterlage
- Hager: Auffrischung mathematischer Grundkenntnisse, Basisseminar BFA, Datei:Mathematik-Auffrischung.pdf, Stand August 2020; akt
siehe auch -> Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole
- Weblinks
- Endwert bei Wikipedia, abgefragt: 1.3.2019
[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]
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siehe auch-> [[]]
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- den Endwert von finanziellen Überschüssen (Einzahlungen und Auszahlungen) als aufgezinsten Wert am Ende der Periode (Gegenteil von Barwert).
- Literatur
- Hager: Auffrischung mathematischer Grundkenntnisse, Basisseminar BFA, Datei:Mathematik-Auffrischung.pdf, Stand August 2023;
[[Kategorie:Unternehmensbewertung]] [[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]
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Endwert
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- Synonyme: [[]]
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https://de.wikipedia.org/wiki/Endwert
Der Endwert ist ein grundlegender Begriff aus der klassischen Finanzmathematik.
- Hintergründe
Der Endwert von Einzahlungen und Auszahlungen ist der Wert, der sich durch Aufzinsung ergibt. Mit seiner Hilfe kann festgestellt werden, welchen Wert eine oder mehrere während einer Betrachtungsperiode geleisteten Zahlungen am Ende haben. Das Gegenteil vom Endwert ist der Barwert. Somit beschreibt der Endwert von Ein- und Auszahlungen den Betrag, welchen der Investor bei der Durchführung der Investition am Ende ( t = T {\displaystyle t=T}) zur Verfügung hat.
Bei einmaliger Zahlung ergibt sich der Endwert durch Multiplikation des Zeitwerts mit dem Aufzinsungsfaktor, der aus finanzmathematischen Tabellen entnommen werden kann.
Bei mehrmaligen gleich hohen Zahlungen am Ende jedes Jahres der Betrachtungsperiode ergibt sich der Barwert richtig Endwert durch Multiplikation des Zeitwerts der Zahlung mit dem Endwertfaktor, der aus finanzmathematischen Tabellen entnommen werden kann.
Eines der meist angewandten Modelle zur Berechnung des Endwerts ist das Gordon Growth Model. Blödsinn
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/endwert-53799 Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: zukünftiger Wert von Zahlungen unter Annahme einer bestimmten Verzinsung. Der Endwert ist der Wert einer Zahlung, die für n Jahre zum Zinssatz i angelegt worden ist.
2. Bedeutung: Der Endwert umfasst den Betrag der ursprünglichen Zahlung zuzüglich Zinsen und Zinseszinsen (z.B. bei Geldanlage auf einem Sparkonto).
https://support.microsoft.com/de-de/office/zw-funktion-2eef9f44-a084-4c61-bdd8-4fe4bb1b71b3
eigene Der Endwert ist der Wert den ein Anfangskapital oder eine Rate am Ende der Laufzeit annimmt. *) Der Endwert ist ein wichtiger Begriff der Finanzmathematik.
Literatur
Weblinks
= Endwertfaktor =
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]] -->
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eigene
Literatur
Weblinks
Barwertfaktor
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]] -->
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Literatur
Weblinks
CAPEX - OPEX (16.12.2024)
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- Bewertung immaterielles Vermögen
- Jahresabschlussanalyse
- internationale Rechnungslegung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Recht, allgemein
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
- Wirtschaftswissenschaft
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]] -->
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https://de.wikipedia.org/wiki/Investitionsausgaben Investitionsausgaben (auch CAPEX, für englisch capital expenditure; umgangssprachlich auch "Investitionskosten") werden die bei einer Investition getätigten Ausgaben für längerfristige Anlagegüter genannt, beispielsweise für neue Betriebs- und Geschäftsausstattung, Fahrzeugpark, Immobilien oder Maschinen. Im Gegensatz zu den Investitionsausgaben stehen die Aufwendungen für den operativen Geschäftsbetrieb, die Betriebskosten (auch OPEX genannt, für englisch operational expenditure). CAPEX und OPEX zusammen ergeben die TOTEX (für englisch total expenditure).
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/capex-52700 Abk. für engl. capital expenditures; mit den CAPEX oder auch CapEx werden Investitionsausgaben für längerfristige Anlagegüter bezeichnet, wie bspw. Maschinen, Gebäude, aber auch die Erstausrüstung, Ersatzteile, Rechnersysteme etc. Der CAPEX ist ein wichtiger Kennwert der Bilanz. Mit den CAPEX-Kosten erhöhen sich die bilanzierten Aktiva, die langfristig abgeschrieben werden.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/opex-52701 Abk. für engl. operational expenditures. Im Gegensatz zu den Investitionsausgaben unter denen man längerfristige Anlagegüter fasst, beziehen sich die Betriebsausgaben auf die laufenden Ausgaben für einen funktionierenden operativen Geschäftsbetrieb. Unter die OPEX subsummiert man deshalb die Kosten für Rohstoffe, Betriebsstoffe, Personal, Leasing, Energie etc. Sie werden in voller Höhe bilanziert.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/totex-52702 Abk. für engl. total expenditures. Die Gesamtkosten eines Unternehmens ergeben sich durch Addition der CAPEX und OPEX, TOTEX = CAPEX + OPEX.
https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebskosten_(Betriebswirtschaftslehre) Betriebskosten (auch Opex, Abkürzung für englisch operational expenditure) ist ein Sammelbegriff in der Betriebswirtschaftslehre für alle Kosten, die durch die Aufrechterhaltung des operativen Geschäftsbetriebes eines Unternehmens verursacht werden. Im Gegensatz zu den Betriebskosten stehen die Aufwendungen für die bei einer Investition getätigten Ausgaben für längerfristige Anlagegüter, die Investitionsausgaben (auch Capex, für englisch capital expenditure). Opex und Capex zusammen ergeben die Totex (für englisch total expenditure).
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Cash-Flow (15.12.2024)
Ergänzen Cash-Flow vor Ermittlung vgl. Geldflussrechnung#Berechnungsstandards
- Weiterleitung:
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]] -->
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- Standards
AS 187 In Theorie und Praxis haben sich unterschiedliche Schemata zur Berechnung bzw. Darstellung der Geld- und Kapitalflussrechnung entwickelt. Erwähnenswert in diesem Zusammenhang sind bspw. die Geldflussrechnung nach
- AFRAC 36
- SFAS 95
- IAS 7
- https://eu-ifrs.de/wp-content/uploads/EU-IFRS_2024.pdf |
- https://de.wikipedia.org/wiki/International_Accounting_Standard_7
- ex AS 191
Eigene Anmerk Weitere Standards:
- BMC vgl. EB3 S. 74 ff
- DRS 21
- DVFA/SG
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siehe auch-> [[]]
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Cash Pooling (-management) (11.12.2024)
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- Bewertung immaterielles Vermögen
- Jahresabschlussanalyse
- internationale Rechnungslegung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Recht, allgemein
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
- Wirtschaftswissenschaft
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https://de.wikipedia.org/wiki/Cash-Pooling Der Begriff Cash-Pooling oder Liquiditätsbündelung (englisch cash ‚Liquidität‘ und pooling ‚zusammenführen‘) bezeichnet einen konzerninternen Liquiditätsausgleich durch ein zentrales, meist von der Konzernobergesellschaft übernommenes Finanzmanagement, das den Konzernunternehmen überschüssige Liquidität entzieht bzw. Liquiditätsunterdeckungen durch Kredite ausgleicht. Es ist ein Element des Cash Managements. Wegen des Fremdvergleichsgrundsatzes (Arm's-length-Prinzip) werden für die konzerninternen Geldanlagen bzw. Kreditaufnahmen geldmarktangenäherte Zinsen (allerdings ohne die Gewinnmargen der Banken) berechnet.
Technisch wird hierzu bei der Obergesellschaft ein zentraler „Master Account“ geführt, der sowohl die Geldanlagen als auch die Kreditaufnahmen der Tochtergesellschaften verwaltet. Erst wenn der konzerninterne Liquiditätsausgleich zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit nicht ausreicht, erfolgt ein Zugriff auf externe Geld- und Kapitalmärkte etwa bei Banken. Bilanziell erfolgt bei den Tochtergesellschaften im Falle von Geldanlagen ein Aktivtausch (statt „Forderungen aus Bankguthaben“: „Konzernforderungen“), bei Kreditaufnahmen je nach Verwendung der aufgenommenen Mittel entweder ein Passivtausch (bei der Verwendung zur Tilgung externer Schulden – statt „Bankverbindlichkeiten“: „Konzernverbindlichkeiten“) oder eine Aktiv-Passiv-Mehrung (bei der Kreditaufnahme zum Zweck der Tätigung von Investitionen – mehr Verbindlichkeiten, mehr Vermögen).
- Vorteile
Optimale Allokation der internen liquiden Mittel und damit maximale Reduzierung des Fremdkapitals zentraler Überblick über die Liquidität der Konzernunternehmen Zinsoptimierung durch konzerninterne Geldanlage/Kreditbereitstellung Zinsoptimierung durch zentrales Kreditmanagement Bankkredite werden geschont
- Risiken
Klumpenrisiko durch fehlende Streuung Erhöhung abstrakter Insolvenzrisiken Verlust der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Tochtergesellschaften Erfordernis aufwendiger Überwachung und Steuerung
- Echtes „physisches“ Cash-Pooling
Die Zinsoptimierung wird durch die tatsächliche Überweisung der Geldmittel zwischen dem „Master Account“ und den einzelnen Nebenkonten der Konzerntöchter erzielt. Man spricht in diesem Zusammenhang auch vom physischen Cash-Pooling oder Cash Concentration.
- Unechtes Cash-Pooling
Die Zinsoptimierung wird durch die fiktive Gegenverrechnung der valutarischen Salden der Nebenkonten erreicht. Es erfolgt kein effektiver Übertrag der Salden auf das Hauptkonto. Es werden lediglich die Salden der Nebenkonten fiktiv kompensiert und die Zinsen am Hauptkonto effektiv berechnet. Diese Art des Cash-Poolings wird auch Notional Pooling genannt. Eine erweiterte Variante dieses Poolings erlaubt das Verbinden von verschiedenen Währungen, ohne dass Gelder physisch fließen und das Transaktionsrisiko der Währungen damit ausgeschaltet ist bei gleichzeitiger Zinsoptimierung.
- Rechtliche Aspekte
Im Falle der Geldanlagen besitzt die Tochtergesellschaft gegen die Muttergesellschaft einen Rückzahlungsanspruch, den sie jedoch erst bei Austritt aus dem Cash-Pooling geltend machen kann. Solange sie Mitglied im Pool bleibt, entsteht eine kontokorrentähnliche Aufrechnungslage. Diese Abreden werden erst problematisch, wenn bei Mutter- und/oder Tochtergesellschaft eine finanzielle Krise beginnt. Rechtsentwicklung
Ein charakteristisches Beispiel für die Unterschiede in der Rechtsentwicklung ist der Grundsatz der Kapitalerhaltung in Deutschland und in Österreich. Ausgehend von der „Bremer Vulkan“-Entscheidung des Bundesgerichtshofs[1] in Deutschland wurden immer strengere Anforderungen an die Zulässigkeit von Krediten innerhalb eines Konzerns aufgestellt. Hier hatte der BGH bereits das bestehende Cash-Pooling scharf kritisiert. Am 24. November 2003 brachte eine weitere BGH-Entscheidung[2] vordergründig eine weitere Verschärfung der Kapitalerhaltungsregeln bei der GmbH. Der oben beschriebene, zeitlich hinausgezögerte schuldrechtliche Rückzahlungsanspruch einer GmbH gegen den „Master Account“ bei der Muttergesellschaft genügte dem höchsten deutschen Gericht nicht. Diese restriktive, gläubigerschützende Haltung zeigte sich auch in zwei weiteren Urteilen vom 16. Januar 2006,[3] in denen der BGH festgestellt hat, dass der gesellschaftsrechtliche Grundsatz der realen Kapitalaufbringung auch im Cash-Pool-System gilt. Der BGH droht beim Cash-Pooling den GmbH-Gesellschaftern mit der Inanspruchnahme aus § 19 GmbHG, während sich Geschäftsführer nach § 43 GmbHG schadensersatzpflichtig machen können. Dies erschwert oder verhindert gar die Kapitalaufbringung für eine Gesellschaft in einem Cash-Pool-Konzern.
Zudem setzen die beim Cash-Pooling-Verfahren in Deutschland vorhandenen Möglichkeiten der Insolvenzanfechtung die Gläubiger einer Gesellschaft, die am Cash-Pooling-Verfahren teilnimmt, einem erhöhten Risiko aus, vom Cash-Pool-Konzern erhaltene Zahlungen zurückgewähren zu müssen.
Diese rechtlichen Hindernisse eines wirtschaftlich sinnvollen Systems wurden durch das am 1. November 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen weitgehend beseitigt. Es billigt ausdrücklich das Cash-Pooling, wenn der Rückgewähranspruch der Tochtergesellschaft vollwertig und liquide (jederzeit fällig) ist (§ 30 Abs. 1 Satz 2 GmbHG). Ferner ist im Rahmen der Kapitalaufbringung nunmehr zulässig, dass die Tochtergesellschaft dem Gesellschafter die von ihm erbrachte Einlage wieder zurückzahlen darf, wenn der Rückgewähranspruch der Gesellschaft vollwertig und liquide ist. Ist er es nicht, haftet weiterhin der Geschäftsführer (§ 43 GmbHG). Er haftet auch, wenn er auszahlt und später das Darlehen nicht nach § 490 BGB fristlos kündigt und vom Gesellschafter zurückfordert, wenn sich dessen Vermögensverhältnisse verschlechtern.
In Österreich ist inzwischen das Eigenkapitalersatz-Gesetz (EKEG) in Kraft getreten, das wenigstens einige Leitlinien dafür gibt, wie Cash-Pooling auch in der Krise eines Konzerns betrieben werden kann. Das Verhältnis zwischen Eigenkapitalersatz-Recht und dem vom Obersten Gerichtshof (OGH) fortentwickelten Verbot der Einlagenrückgewähr („Fehringer-Entscheidung“) bleibt aber in Österreich weiterhin unklar.
Erfahrungen mit Cash-Pooling in den letzten Jahren haben gezeigt, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Cash-Management-Systeme nicht einmal innerhalb der Europäischen Union ausreichend harmonisiert sind. Dazu kommt, dass in den Rechtssystemen der meisten neuen Mitgliedsstaaten die für Cash-Pooling wesentlichen Rechtsgebiete noch nicht so aufeinander abgestimmt sind, dass eindeutige Empfehlungen für die Gestaltung eines Cash-Pools möglich sind. Lediglich in Westeuropa sind sowohl lokale wie auch grenzüberschreitende Cash-Pools bereits ständige Praxis, wenngleich auch hier auf die jeweiligen lokalen Besonderheiten aus dem Steuer- und Gesellschaftsrecht zu achten ist.
In der Praxis konnte diese Rechtsunsicherheit den Siegeszug des Cash-Pooling nicht aufhalten. Das Bedürfnis der meisten Konzerne nach einem funktionierenden Cash-Management war in vielen Fällen wichtiger als die eindeutige Klärung aller Rechtsfragen. Oft mögen auch die faktischen Machtverhältnisse in einem Konzern entscheidend für die Einführung und Ausgestaltung des Cash-Pooling gewesen sein. Dennoch: Einige Grundregeln sollten bei jedem Cash-Pooling beachtet werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Cash_Management Der Anglizismus Cash Management (Liquiditätsmanagement) bezeichnet in der Betriebswirtschaftslehre denjenigen Teil des Finanzmanagements eines Unternehmens, der sich mit der Steuerung der Liquidität befasst.
Allgemeines
Das Unternehmensziel der Gewinnmaximierung beinhaltet unter anderem als zu erfüllende Nebenbedingung auch die Sicherung der Liquidität (englisch cash), also der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens. Insbesondere Großunternehmen (mit Filialen, Niederlassungen oder Zweigstellen) und Konzerne (Cash-Pooling) erfordern ein Cash-Management, das durch direkten Ausgleich der Defizite oder Überschüsse von Finanzierungsmitteln unternehmens- oder konzernintern das Ziel verfolgt, nicht auf externe Ausgleiche zurückgreifen zu müssen.[1] Hieraus ergeben sich komplexe Aufgaben, die durch Cash-Management-Systeme übernommen werden können.[2] Entstehungsgeschichte
Die deutschsprachige Literatur näherte sich dem angelsächsischen Begriff „Cash-Management“ 1981 mit der Übersetzung als „Kassenhaltung“,[3] 1984[4] und 1986 als „Finanzdisposition“.[5] Guido Eilenberger umschrieb den Terminus 1987 mit „Konzernclearing“,[6] was eine zu enge Interpretation ist, da Cash Management nicht auf Konzerne beschränkt ist. Die 1987 vorgenommene Aufteilung in „Cash“ für Liquidität und „Management“ für Entscheidungen über Planung, Disposition und Kontrolle von Liquidität[7] entspricht dem heutigen Meinungsstand. Aufgaben
Grundlage für Entscheidungen im Cash-Management ist der Liquiditätsplan.[8] (strategisches Management). Operativ erfolgt auf dessen Grundlage die tägliche Disposition der Finanzen. Aufgrund der vorhandenen, liquiditätswirksamen Unternehmensdaten sind am rechten Ort und zur rechten Zeit die erforderlichen Zahlungsmittel zur Verfügung zu stellen.[9]
Dabei sind die Finanzierungsarten zu berücksichtigen:
- Die Ausgestaltung des Cash Managements
Bezogen auf das internationale Cash Management werden vier zentrale Aufgabengebiete des Cash Management unterschieden:[10] Liquiditätsplanung
Bei der Liquiditätsplanung werden alle Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge für einen bestimmten Zeitraum erfasst und saldiert, um einen Überblick über die Liquiditätssituation, d. h. eventuelle Überschüsse bzw. Fehlbeträge, zu erhalten.[11] Zur genauen Feststellung der momentanen Zahlungsfähigkeit wird aufgrund der Kontostände und Daten aus der Finanzbuchhaltung ein täglicher Liquiditätsstatus erstellt. Daneben erfolgt eine zukunftsorientierte Liquiditätsplanung durch die Aufstellung von Finanzplänen, welche einen kurz- bis mittelfristigen Planungszeitraum aufweisen. Je weiter die Pläne dabei in die Zukunft reichen (Planungshorizont), desto niedriger ist in der Regel ihre Planungsgenauigkeit. Die durch die Planung gewonnenen Informationen bilden dann die Grundlage für alle Entscheidungen und Vorgänge im Bereich des Cash Management. Disposition liquider Mittel
Die zentrale Aufgabe des Cash Management ist die Disposition der liquiden Mittel.[12] Sie umfasst Maßnahmen zur Deckung von Liquiditätsdefiziten und zur Anlage von Liquiditätsüberschüssen. Das Cash Management muss sowohl auf planmäßig vorhersehbare, als auch auf nicht prognostizierbare Liquiditätsschwankungen angemessen reagieren. Liquiditätsdefizite müssen im Hinblick auf die Sicherstellung der Zahlungsbereitschaft durch kurzfristige Kreditfinanzierung ausgeglichen werden. Erzielte Liquiditätsüberschüsse sind hingegen zinsbringend anzulegen. Die Entscheidungen über angemessene Kapitalbeschaffungs- bzw. Anlageformen hat dabei auf Grundlage des vorgegebenen strategischen Rahmens im Bereich der Finanzierung zu erfolgen. Gestaltung der Zahlungsströme
Es wird ein möglichst kostengünstiger Transfer von Zahlungen angestrebt. Ziel ist es, die Kosten der Kapitalbewegungen, wie bspw. Bankgebühren, Kreditzinsen oder Kosten der internen Bearbeitung zu reduzieren.[13] Ein im Rahmen des Cash Management häufig eingesetztes Instrument zur Reduzierung dieser Kosten ist das Netting. Unter Netting – bzw. auch dem Konzernclearing – versteht man die Aufrechnung konzerninterner Forderungen und Verbindlichkeiten zu einem bestimmten Stichtag. Diese können z. B. aus einem einseitigen oder wechselseitigen Lieferungs- und Leistungsverkehr resultieren. Nach der Anzahl der einbezogenen Konzerngesellschaften lässt sich weiter zwischen bilateralem und multilateralem Netting unterscheiden. In multinationalen Konzernen findet meist das multilaterale Netting Anwendung, da in der Regel Lieferungs- und Leistungsverflechtungen zwischen mehreren Konzerngesellschaften bestehen. Die konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten werden zentral erfasst und nach Umrechnung in eine Basiswährung zu einer Verrechnungsmatrix zusammengefasst. Daraus ergeben sich die Nettoforderungen und -verbindlichkeiten der Konzerngesellschaften, welche an festgelegten Terminen durch Überweisungen ausgeglichen werden. Währungsrisikomanagement Bei grenzüberschreitenden Aktivitäten von Konzernen sind unterschiedliche Währungs- und Wirtschaftsräume zu beachten.[14] Vor allem die Wechselkursproblematik ist hier von Bedeutung, da Wechselkursänderungen eine Reihe wirtschaftlicher Risiken bergen, wie z. B. bei der Umrechnung von Bilanzpositionen ausländischer Gesellschaften. Aufgabe des Währungsmanagements im Rahmen des Cash Management ist die Begrenzung der Wechselkursrisiken durch entsprechende Sicherungsgeschäfte, etwa im Rahmen eines Devisen-Nettings.
Wirtschaftliche Aspekte
Das Liquiditätsmanagement erfasst die durch den Unternehmensprozess ausgelösten Zahlungsströme und berücksichtigt Fälligkeiten und Laufzeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten. Ziel ist die Optimierung der Liquidität und eine Verminderung oder Beseitigung des Liquiditätsrisikos.[15] Dieses besteht in der Gefahr, dass es bei Debitoren und/oder Kreditoren zu verspäteten, rückständigen oder ausfallenden Zahlungen kommt, die zu einem Insolvenzrisiko führen können. Debitorenmanagement und Kreditorenbuchhaltung sind deshalb wichtige Teilaufgaben des Cash-Managements. Die Liquidität gilt als optimiert, wenn die vorhandenen Zahlungsmittelbestände zur sofortigen Begleichung der Verbindlichkeiten ausreichen und keine die Rentabilität mindernden, überhöhten Liquiditätsüberschüsse vorhanden sind.
Externes Cash-Management kann durch Industrieclearing oder Kreditinstitute erfolgen. Hierdurch wird das Liquiditätsrisiko von Nichtbanken gemindert oder eliminiert.
Bankwesen
Im Bankwesen wird Cash-Management im Rahmen der Unternehmensfinanzierung angeboten. Die Kreditinstitute setzen verschiedene Cash-Management-Systeme ein, welche die Zahlungsströme aller Tochtergesellschaften oder Niederlassungen eines Nichtbank-Unternehmens über ein Mutterkonto leiten, das den Liquiditätsausgleich des gesamten Konzerns gewährleistet. Überschüsse führen zu Geldanlagen, Defizite zu kurzfristigen Kreditgeschäften.
https://lesen.lexisnexis.at/autor/Polster-Grüll/Barbara
rdw Icon » RdW 2010/681 Die neuen Verrechnungspreisrichtlinien im Dialog zwischen Betriebsprüfung und Beratung rdw Icon » RdW 2008/585 Spannungsfeld Konzernfinanzierung - rechtliche und steuerliche Aspekte
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/cash-management-29024 Definition: Was ist "Cash Management"?
Alle Maßnahmen der kurzfristigen Finanzdisposition im Unternehmen. Es umfasst dabei sämtliche Aufgaben und Maßnahmen, die zur Sicherung der Liquidität und zur Erreichung möglichst hoher Effizienz im Liquiditätsmanagement durchgeführt werden. Das Cash Management geht dabei über eine reine Finanzverwaltung hinaus, da hier eine aktive, zielorientierte Steuerung der Liquidität mit dem Ziel der Sicherstellung und Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens vorgenommen wird.
1. Begriff: Steuerung der täglichen Gelddisposition eines Unternehmens (ggf. auch untertägig). Als Instrument der Finanzplanung ist das Cash Management kurzfristig mit einem Planungshorizont von wenigen Tagen ausgerichtet und plant die Liquidität für die unmittelbar bevorstehenden Tage anhand der verfügbaren Informationen über ein- und ausgehende Zahlungsströme auf den verschiedenen, zu disponierenden Konten.
2. Zielsetzungen: Hauptaufgabe ist die störungsfreie Abwicklung des Zahlungsverkehrs auf der Grundlage der bei den einzelnen Kreditinstituten eingeräumten Kreditlinien sowie die kurzfristige Anlage überschüssiger Liquidität. Von der Kreditwirtschaft wird Cash Management im Rahmen des Electronic Banking als Dienstleistung zur Unterstützung und Optimierung der kurzfristigen Finanzwirtschaft des Kunden angeboten. Cash Management unterstützt dabei Unternehmen bei der Planung, Steuerung, Disposition und Kontrolle kurzfristiger Finanz- und Liquiditätspositionen sowie der Kassenhaltung. Informationsmodule steuern den Zahlungsverkehrsdatenaustausch, die Darstellung aktueller Kontostände (auch valutarisch geordnet) sowie Verfügungen zulasten von Konten unter Auswahl der Zahlungsart und Währung bei Auslandstransfers. Auch die Banken und Sparkassen selbst nutzen das Cash Management für die Disposition ihrer eigenen Konten bei in- und ausländischen Kreditinstituten - bes. bei Zentralbanken. Dies hat das Ziel einer möglichst knappen Liquiditätshaltung bzw. einer günstigen Anlage liquider Mittel sowie einer zeitgerechten Abwicklung ihres Zahlungsverkehrs aus dem Kundengeschäft und Eigengeschäft.
Vgl. auch Optionen für das Liquiditätsmanagement in TARGET2.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/cash-pool-27204 ielkonto der im Rahmen des Cash Management täglich zusammengefassten Zahlungsverkehrskonten eines Unternehmens. Ziel der Bildung eines Cash Pools ist es, die Sollzinsen auf den Unternehmenskonten durch Saldierung aller Kontenstände auf dem Zielkonto zu reduzieren.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/cash-pooling-51660 Es handelt sich um ein bei der Konzernfinanzierung international gebräuchliches Steuerungsinstrument innerhalb eines Konzerns, das über das Cash-Management der Obergesellschaft abgewickelt wird. Die Konzernuntergesellschaften "pumpen" ihre Liquidität über Darlehensvergaben in die Obergesellschaft, die sie zentral - und damit kostensparend - für alle Töchter verwaltet. Nach früherer Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG wurde das von der Rechtsprechung als Konflikt mit dem Grundsatz der Kapitalbindung (§ 30 I GmbHG) bzw. als Ansatz für einen Verstoß gegen § 57 I 1 AktG (Verbot der Einlagenrückgewähr) angesehen (vgl. dazu z.B. die Rechtsprechung des BGH, Urt. v. 11.1.2011, II ZR 157/09, zu einem noch nach altem Recht zu beurteilenden "Altfall", bei dem die Schuld einer Tochtergesellschaft gegenüber der Konzernobergesellschaft durch eine Enkelgesellschaft übernommen worden war). Durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) wird diese Thematik im Hinblick auf Kapitalaufbringung und -erhaltung nun auf verlässlichere Rechtsgrundlagen gestellt (§ 30 I 2 GmbHG bzw. § 57 I 3 AktG), wodurch die früheren Rechtsunsicherheiten in diesem Bereich beseitigt werden sollen. Die Kapitalbindung (bei der Muttergesellschaft) gilt als aufgehoben, wenn diese eine Rückgewährverpflichtung gegenüber den darlehensgebenden Töchtern hat bzw. wenn ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen ihnen besteht.
eigene
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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eigene
Business Valuation JKU (10.12.2024)
fe
eigene
===== MSCI World =====
====== Aktienindices ======
erledigt
===== EMEA =====
erledigt
Special Purpose Vehicle (SPV)
zu Transaktion oder Unternehmen vor Unternehmen#Literatur
fe
Besondere Gesellschaften
ok
Bestimmte Gesellschaften werden für besondere Zwecke gegründet. Oftmals nur für einen einzigen.
Zweckgesellschaft
- Weiterleitung: Special Purpose Vehicle, SPV, Zweckgesellschaft
ok
Eine Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle, SPV)[1] ist ein Unternehmen, das für einen klar definierten Betriebszweck gegründet wird. Nach Erreichen ihres Zwecks kann die Gesellschaft aufgelöst werden.[2]
Zweckgesellschaften sind gesellschaftsrechtlich nicht definiert, sondern ein betriebswirtschaftlicher Begriff der Bankbetriebslehre und der Mergers & Acquisitions.
Eine wichtige Anwendung sind Verbriefungstransaktionen. Dabei werden Special Purpose Vehicle i.d.R. von Banken oder Wertpapierhäusern gegründet, um von diesen Forderungen aufzukaufen und den Kauf durch die Emission von Wertpapieren zu refinanzieren (Kreditverbriefung).[3]
Durch den Einsatz bei Private Equity und strukturierten Finanzierungen wird ein Zugriff finanzierender Gläubiger auf Vermögenswerte des Investors vermieden.[4]
Weblinks
- Zweckgesellschaft bei Wikipedia, abgefragt 11.12.2024;
- Special-purpose-vehicle bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 11.12.2024;
Briefkastengesellschaft
- Weiterleitung: Basisgesellschaft, Briefkastengesellschaft, Domizilgesellschaft, Offshore-Gesellschaft
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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ex Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Wirtschaftsraum_.2831.5.2023.29 Eine besondere Form der Zweckgesellschaft ist die Briefkastengesellschaft
https://de.wikipedia.org/wiki/Briefkastengesellschaft
Briefkastengesellschaft (englisch letterbox company, base company, nominee company, paper company, shell corporation; spanisch empresa fantasma; deutsch auch Briefkastenfirma, Basisgesellschaft oder Offshore-Firma[1]; Schweiz und Liechtenstein: Domizilgesellschaft) ist in der Umgangssprache die Bezeichnung für ein nach dem Recht des betreffenden Sitzlandes formal als Gesellschaft durch Eintragung in ein Firmenregister errichtetes Unternehmen, das zwar rechtlich existiert, jedoch tatsächlich keinen Geschäftsbetrieb unterhält. Es werden durch die Briefkastengesellschaft ausschließlich die wirtschaftlichen Zwecke eines Hintermannes verfolgt, und dieser tritt nach außen nicht in Erscheinung.[2]
- Allgemein
So führt die international sehr unterschiedliche Besteuerung dazu, dass es Hochsteuer- und Niedrigsteuerländer (Steueroasen) gibt. Dabei ist die Steuerpflicht international – auch in Deutschland – an den Sitz (bei Unternehmen) oder Wohnsitz (natürliche Personen) geknüpft (Wohnsitzlandprinzip). Um Vermögen oder Einkommen nicht in einem Hochsteuerland der Steuerpflicht zu unterwerfen, versuchen einige Steuerpflichtige durch Vertragsgestaltung, ihre Vermögen und/oder Einkommen in Niedrigsteuerländer zu dort ansässigen Firmen zu verlagern. Da diese Firmen nach dem Wohnsitzlandprinzip steuerpflichtig sind, unterliegen sie der Steuerpflicht im Niedrigsteuerland. International werden mit Briefkastenfirmen auch strenge Gesetze zur Rohstoffausbeutung, zum Umweltschutz, zur Finanzwirtschaft aber auch zum Sicherheits- bzw. Söldnerwesen in den Ländern umgangen, aus denen die Unternehmen ursprünglich stammen.[3] Schwarze Kassen auf Briefkastenkonten werden auch von Managern geführt, um Unternehmensgelder zu veruntreuen.[2] In der internationalen Kunstszene werden teilweise durch Briefkastengesellschaften die Existenz von vermeintlich verschollenen Kunstwerken oder die Eigentumsverhältnisse an Kunstwerken verschleiert.[4]
Nach Schätzungen haben 95 Prozent der klassischen Briefkastenfirmen einen kriminellen Hintergrund, wobei davon 70 Prozent auf organisierte Kriminalität und nur 20 Prozent auf Steuerbetrug entfallen sollen. Das grundsätzliche damit auch verbundene weltweite Offshore-Vermögen beträgt geschätzte 21 bis 32 Billionen US-Dollar.[5] International gesehen stellen viele Banken trotz erheblichen Geldwäschebedenken ihrerseits Offshore-Gesellschaften und Briefkastenfirmen eigene Konten zur Verfügung bzw. helfen, die Geldwäsche zu verschleiern
Rechtsfragen
Der BFH nennt sie „funktionslose Basisgesellschaften“. Sie sind bereits seit Januar 1975 Gegenstand der BFH-Rechtsprechung. Nach ständiger BFH-Rechtsprechung[22] erfüllt die Zwischenschaltung von Basisgesellschaften in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft im niedrig besteuernden Ausland den Tatbestand des Rechtsmissbrauchs, wenn hierfür wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe fehlen. Sie fallen unter den Tatbestand des Scheingeschäfts nach § 41 Abs. 2 AO, des Missbrauchs von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO oder des § 50d Abs. 1 EStG (Doppelbesteuerungsabkommen). Ein steuerliches Scheingeschäft liegt nach § 41 Abs. 2 AO vor, wenn die formalrechtlichen Gestaltungen tatsächlich nicht bestehen. Nach § 42 Satz 1 AO kann durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts das Steuergesetz nicht umgangen werden. Ein Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten in diesem Sinne liegt nach ständiger Rechtsprechung des BFH vor, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die zur Erreichung des erstrebten wirtschaftlichen Ziels unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche außersteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist.[23] Unangemessen ist danach im Allgemeinen eine rechtliche Gestaltung, die verständige Parteien in Anbetracht des wirtschaftlichen Sachverhalts, insbesondere des erstrebten wirtschaftlichen Ziels, als unpassend nicht wählen würden.[24] § 50 d Abs. 1a EStG dient der Gesetzesbegründung zufolge[25] der Konkretisierung des Grundsatzes, dass bilaterale Abkommen unter einem Umgehungsvorbehalt stehen. § 50d Abs. 3 EStG schließt den Anspruch einer ausländischen Gesellschaft auf Steuerbefreiung oder -ermäßigung nach § 44d EStG oder nach einem Doppelbesteuerungsabkommen aus, soweit Personen an ihr beteiligt sind, denen die Steuerentlastung nicht zustünde, wenn sie die Einkünfte unmittelbar erzielten, und für die Einschaltung der ausländischen Gesellschaft wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe fehlen und sie keine eigene Wirtschaftstätigkeit entfaltet. Werden im Inland erzielte Einnahmen zur Vermeidung inländischer Steuer durch eine ausländische Kapitalgesellschaft „durchgeleitet“, gilt dies auch dann, wenn es sich bei dem Sitzstaat der ausländischen Kapitalgesellschaft nicht um ein Niedrigbesteuerungsland handelt.[26] Da die Einkünftezurechnung nicht Gegenstand der Doppelbesteuerungsabkommen ist, gelten insoweit die jeweiligen nationalen Zurechnungsvorschriften und damit auch § 42 AO. Eine bloße Briefkastengesellschaft, die sich letztlich in ihrer formalen Existenz erschöpft, wird auch den supranationalen Erfordernissen nicht gerecht.
Es besteht in diesen Fällen die tatsächliche Vermutung, dass derjenige, der für die Zwischenschaltung einer solchen Gesellschaft keinen überzeugenden Grund angeben kann, mit dieser Gestaltung die Umgehung der Besteuerung im Inland verfolgt.[27] Werden im Inland erzielte Einnahmen zur Vermeidung inländischer Steuer durch eine ausländische Basisgesellschaft in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft „durchgeleitet“, so kann ein Gestaltungsmissbrauch unabhängig davon vorliegen, ob der Staat, in dem die Kapitalgesellschaft ihren Sitz hat, ein Niedrigsteuerland ist.[28]
Das europäische Gesellschaftskollisionsrecht ermöglicht Briefkastengesellschaften aus allen EU- und EWR-Mitgliedstaaten. Infolge der EuGH-Urteile Daily Mail, Centros, Überseering und Inspire Art muss Deutschland die nach dem Recht dieser Staaten wirksam gegründeten Gesellschaften anerkennen, auch wenn der Verwaltungssitz in Deutschland liegt. Es ist Deutschland – und allen EU-Mitgliedstaaten – damit versagt, in solchen Fällen die Sitztheorie anzuwenden, nach der ggf. ausländischen Gesellschaften die Rechtsfähigkeit als juristische Person versagt wird. Eine Maßnahme zur Herstellung von Transparenz und zur Bekämpfung von illegalen Geschäften mit Briefkastengesellschaften ist die Schaffung von Registern wirtschaftlicher Eigentümer von Unternehmen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Briefkastenbank
Briefkastenbank (auch Bank-Mantelgesellschaft oder Offshore-Bank; englisch Shell bank) ist die Bezeichnung für Kreditinstitute, die in ihrem Sitzland zwar eine Banklizenz besitzen, dort aber keinen Geschäftsbetrieb ausüben und keinem Finanzdienstleistungskonzern angehören, der einer wirksamen Bankenaufsicht unterliegt. Nicht zu den Briefkastenbanken gehören mithin die regulierten Tochtergesellschaften (englisch regulated affiliates) einer beaufsichtigten Bank. Pendant bei den Nichtbanken sind die Briefkastengesellschaften.
https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerflucht
- Geschichte
In der deutschsprachigen Fachliteratur werden Basisgesellschaft, Briefkastenfirma oder Domizilgesellschaft zuweilen voneinander unterschieden. Der Bundesfinanzhof (BFH), der von Basisgesellschaften spricht, erwähnte in einem Urteil vom Dezember 1995 dann auch die Domizilgesellschaft, für ihn ist sie „eine Gesellschaft ohne eigenes Personal, ohne eigene Geschäftsräume und ohne eigene Geschäftsausstattung“.[14] Die Basisgesellschaft ist ein selbständiger, von in Hochsteuerländern ansässigen Kapitalgebern gegründeter oder erworbener Rechtsträger, dessen statuarischer Sitz in einem ausländischen Staat mit in der Regel günstigen steuerlichen Bedingungen liegt. Sie ist von Briefkasten- oder Domizilgesellschaften zu unterscheiden, weil letztere über kein eigenes Personal, keine eigenen Liegenschaften und keinen Geschäftsbetrieb verfügten.[15] Während demnach die Basisgesellschaft eine eigene wirtschaftliche Tätigkeit durchführe, sei dies bei Briefkasten- oder Domizilgesellschaften nicht der Fall. Die herrschende Meinung in der Fachliteratur bezeichnet indes Briefkastengesellschaften als Basisgesellschaften ohne eigenes Personal und eigene Geschäftsräume.[16] Es ist daher davon auszugehen, dass alle drei Begriffe denselben Begriffsinhalt aufweisen. Steuerrechtlich hat sich der Begriff Basisgesellschaft durchgesetzt. In der Schweiz und in Liechtenstein ist der Begriff Domizilgesellschaft geläufig; es handelt sich um eine rechtlich, wirtschaftlich und geschäftlich selbständige juristische Person, die eine Verwaltungstätigkeit, aber keine Geschäftstätigkeit ausübt. Die Verwaltungstätigkeit beschränkt sich auf die Vermögensverwaltung des eigenen Vermögens.
https://de.wikipedia.org/wiki/Domizilgesellschaft
Unter einer Domizilgesellschaft versteht man im Steuerrecht eine Gesellschaft, die ihren satzungsmäßigen (auch: statutarischen) Sitz im Ausland hat und sich nicht eigenwirtschaftlich betätigt. Der Begriff der Domizilgesellschaft ist gesetzlich nicht definiert.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/basisgesellschaften-27167
1. Begriff: Kapitalgesellschaften oder andere Rechtsträger in ausländischen Staaten, die als zwischengeschaltete, von der Inlandsbesteuerung losgelöste Auslandsbasen dt. Unternehmen zum verselbstständigten Träger von Einkommen und Vermögen gemacht werden (z.B. Holding-, Vermögensverwaltungs- und Finanzierungsgesellschaften etc.).
Keine Basisgesellschaften in diesem Sinn sind reine Betriebsgesellschaften (Betriebsaufspaltung), die lediglich den Standortfaktor der niedrigeren Steuern nutzen; Gesellschaften, die nur im nationalen Bereich des ausländischen Staates tätig werden, sowie Unternehmen, die ihre Erzeugnisse zwar in mehrere Länder verkaufen, aber Sitz und Geschäftsleitung in dem ausländischen Staat haben.
2. Bedeutung: Funktionen der Basisgesellschaften sind sehr mannigfaltig und reichen von reinen Briefkasten- bzw. Domizilgesellschaften über geringe eigene wirtschaftliche Geschäftstätigkeit im Basisland bis zu international bedeutsamen Koordinierungs- und Steuerungsfunktionen.
3. Rechtsform: a) I.Allg. Aktiengesellschaften (AG). Diese Gesellschaftsform ist bes. in der Schweiz und Liechtenstein sehr vielseitig, mit geringer Publizität ausgestattet und lässt den Kapitalgeber weitgehend anonym.
b) Basisgesellschaften als GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) haben offenbar wegen steuerlicher Vorteile in der Schweiz an Zahl zugenommen.
c) Die Anstalt liechtensteinischen Rechts ist selbstständige Rechtsperson, die ihre Firma i.d.R. frei wählen kann. Das Kapital bleibt ungeteilt oder ist in Anteile zerlegt. Die Anonymität des Kapitalgebers kann weitgehend gewahrt werden.
d) Seltener sind Basisgesellschaften als Trusts. Diese rechtlich selbstständigen Treuhandgesellschaften haben eigenes, allein haftendes Vermögen und werden unter eigenem Namen betrieben.
e) Stiftungen und Familienvereine als Basisgesellschaften nur in Ausnahmefällen.
Steuerrecht
1. Geschäftsleitung im Inland: Ausländische Basisgesellschaften unterliegen der dt. unbeschränkten Steuerpflicht, wenn sich der tatsächliche Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO) im Inland befindet.
2. Geschäftsleitung im Ausland: a) Liegt der Ort der Geschäftsleitung im ausländischen Sitzstaat der Basisgesellschaft und übt die Basisgesellschaft eine aktive Tätigkeit aus, deren Risiko sie trägt, so wird die steuerliche Abschirmwirkung der ausländischen Gesellschaft anerkannt: Das Ergebnis unterliegt nur insoweit der dt. Besteuerung, als es durch eine dt. Betriebsstätte erzielt wird.
b) Übt eine ausländische Basisgesellschaft eine passive Tätigkeit aus, so greift unter den Voraussetzungen des Außensteuergesetzes die Hinzurechnungsbesteuerung für Zwischengesellschaften.
Liegen trotz passiver Tätigkeit die Voraussetzungen einer Zwischengesellschaft nicht vor, kann nur im Fall eines Scheingeschäftes (§ 41 II AO) oder eines Missbrauchs (§ 42 AO) die Abschirmwirkung der Basisgesellschaften durchbrochen werden.
3. Zu beachten ist die weit gehende Verpflichtung von Steuerpflichtigen zur Sachverhaltsaufklärung bei Auslandsbeziehungen (§ 90 II, III AO).
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/domizilgesellschaften-33027
üben in ihrem Sitzstaat regelmäßig keine nennenswerte eigene wirtschaftliche Tätigkeit (aktive Tätigkeit) aus, sie sind vielmehr vornehmlich im Ausland tätig. In ihrem Sitzstaat, in dessen Handelsregister sie eingetragen sind, unterliegen sie oft keiner oder nur einer niedrigen Besteuerung. Domizilgesellschaften befinden sich v.a. in der Schweiz, in Liechtenstein, auf den Kanalinseln sowie in verschiedenen kleineren exotischen Staaten. Anhaltspunkte für das Vorliegen von Domizilgesellschaften sind das Fehlen eigener Geschäftsräume, eines eigenen Telefonanschlusses sowie eigenen Personals. Denn sie domilizieren i.d.R. bei einem Treuhänder, Repräsentanten oder Angehörigen des Verwaltungsrats, der eine Vielzahl von Gesellschaften dieser Art unter einer Adresse und einer Telefonnummer vertritt. Domizilgesellschaften haben den Zweck, die hinter ihnen stehenden Personen und damit die tatsächlichen Zahlungsempfänger anonym zu halten. Sie sind sog. zwischengeschaltete Gesellschaften,weil sie vertragliche Leistungen aufgrund fehlender eigener wirtschafticher Betätigung gar nicht erbringen können bzw. weil sie aus anderen Gründen die erteilten Aufträge und erhaltenen Gelder an Dritte weiterleiten. Gesellschaften, deren Tätigkeit ausschließlich darin besteht, als Adresse zu fungieren, werden als Briefkastengesellschaften bezeichnet.
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/18941/briefkastenfirma/
Unternehmen im Ausland (z. B. in Steueroasen), auf die Einkommen oder Vermögen übertragen wird, um z. B. der Besteuerung im Inland auszuweichen oder den hinter der Firma stehenden Eigentümer zu verdecken. Derartige Gesellschaften können für wenige Hundert Euro gekauft werden, residieren meist bei einem Büroservice und haben lediglich eine Postanschrift, meist ein Postfach (daher der Begriff Briefkastenfirma).
Briefkastenfirmen stehen daher vermehrt in der öffentlichen Kritik (z. B. nach der Veröffentlichung der Panama-Papers). Der oft damit verbundene Steuerbetrug soll durch mehr Transparenzpflichten stärker bekämpft werden.
eigene Eine Briefkastengesellschaft (Basisgesellschaft, Domizilgesellschaft, Offshore-Gesellschaft) (engl. shell corporation, letterbox company) Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 11.12.2024;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 11.12.2024;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 11.12.2024;
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Literatur
Weblinks
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NN bei Wikipedia], abgefragt 11.12.2024;
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NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 11.12.2024;
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NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 11.12.2024;
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(Un)Sicherheit / Risiko (1.12.2024)
siehe auch-> Sicherheit (Begriff)
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Sicherheit
Sicherheit bisher Weiterleitung Entscheidung unter Sicherheit
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bisher <!-- Bei Änderung Überschrift in [[Sicherheit]] ändern. --> '''Entscheidung unter Sicherheit''' bedeutet in der Investitionstheorie, dass die eintretende Situation bekannt ist. (Deterministisches Entscheidungsmodell) ''siehe auch-> [[Sicherheit (Begriff)]], [[Entscheidung unter Unsicherheit]], [[Entscheidung unter Risiko]]'' == Literatur == <!--=== Fachgutachten === * Rz. KFS/BW 1 (2014) * Rz. IDW S1 (2008) -->=== Fachliteratur === * Kruschwitz (2009), S. 43ff -->''siehe auch [[Liste der verwendeten Literatur]] <!--=== Judikatur ===--> == Weblinks == * [https://de.wikipedia.org/wiki/Entscheidung_unter_Sicherheit Entscheidung unter Sicherheit bei Wikipedia], abgefragt 24.1.2021. <!-- == Einzelnachweise== --> <references /> [[Kategorie:Unternehmensbewertung]]
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Unsicherheit
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siehe auch-> Zufall
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bisher <!-- Bei Änderung Überschrift in [[Unsicherheit]] ändern. --> <small> </small> <u> </u> <!-- --> '''Unsicherheit''' ist als die Summe der möglichen positiven und negativen Abweichungen vom Erwartungswert der zukünftigen finanziellen Überschüsse zu verstehen.<ref>Peemöller / Kunowski (2012), S. 314</ref> ''siehe auch-> [[Zufall]]'' == Unsicherheit in der Investitionstheorie == In der Investitionstheorie, an die sich die Unternehmensbewertung anlehnt, wird unterschieden zwischen: <ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Entscheidung_unter_Unsicherheit Wikipedia, Stichwort: Entscheidungstheorie#Sicherheit_und_Unsicherheit, Abgefragt am 10.11.2015]</ref> <ref>zur Vertiefung: Kruschwitz (2009), S. 292ff</ref> * ''[[Entscheidung unter Sicherheit]]'': Die eintretende Situation ist bekannt. (Deterministisches Entscheidungsmodell). * ''Entscheidung unter Unsicherheit'': Es ist nicht mit Sicherheit bekannt, welche Umweltsituation eintritt, man unterscheidet dabei weiter in: :* ''[[Entscheidung unter Ungewissheit]]:'' Man kennt zwar die möglicherweise eintretenden Umweltsituationen, allerdings nicht deren Eintrittswahrscheinlichkeiten. :* ''[[Entscheidung unter Risiko]]:'' Die Wahrscheinlichkeit für die möglicherweise eintretenden Umweltsituationen ist bekannt. (Stochastisches Entscheidungsmodell) ''Wahrscheinlichkeiten'': * ''objektive Wahrscheinlichkeit'':werden aus aus empirischen Häufungsverteilungen gewonnen. * ''subjektive Wahrscheinlichkeit'': Diese werden auf grund subjektiver Erfahrungen oder Einschätzungen des Entscheidenden gebildet. Unternehmerische Entscheidungen werden nicht unter Sicherheit getroffen. „Durch die Zukunftsbezogenheit sind die Bewertungsgrundlagen unsicher.“<ref>Peemöller (2012), S. 39</ref> == Berücksichtigung der Unsicherheit == ''Methoden zur Berücksichtigung von Unsicherheit'': * Unsicherheit verdichtende Verfahren :: a) [[Sicherheitsäquivalenzmethode]] :: b) [[Risikozuschlagsmethode]] * Unsicherheit aufdeckende Verfahren :: a) [[Sensitivitätsanalyse]] :: b) [[Szenariorechnung]] (Risikoanalyse) === Unsicherheit verdichtende Verfahren === ''Unsicherheitsverdichtende Planungsverfahren'' komprimieren mehrwertige Erwartungen auf einen Punktwert. Damit geht ein Informationsverlust einher. Sicherheitsäquivalenzmethode und Risikozuschlagsmethode korrigieren auf der Ebene der Eingangsdaten den Unterschied zwischen den unsicheren Zahlungsströmen aus dem Unternehmen und einer quasi-sicheren Alternativrendite (Basiszinssatz). Es werden entweder die (unsicheren) erwarteten Zahlungsströme durch (sichere) Sicherheitsäquivalente ersetzt oder ein (sicherer) Zinssatz an die Unsicherheitsdimension der Zahlungsströme angepasst. Bei gleichen Ausgangsdaten kommen die Sicherheitsäquivalenzmethode und die Risikozuschlagsmethode zum selben Ergebnis. <ref>Aschauer / Purtscher (2011), S. 78f</ref> In der Literatur wird an den die Unsicherheit verdichtenden Verfahren kritisiert, dass die Verdichtung der mehrwertigen Erwartungen zu einem Punktwert zu Informationsverlust führt, ohne dass dadurch sich die Unsicherheit verringert. Dem Bewertungssubjekt wird mit einem einwertigen Entscheidungswert nur ein Wert mit geringerer Aussagekraft geliefert. <ref>Aschauer / Purtscher (2011), S. 79</ref> Dabei ist zu beachten, dass der Unternehmenswert jenen Preis abbildet, der sich unter Rechtspartnern gebildet hätte.<ref>vgl. Großfeld (2012), Rz. 141</ref> Niemand bezahlt eine Bandbreite. Der Gutachter muss sich daher auf den Wert festlegen, der die größte Wahrscheinlichkeit hat. Eine Bandbreite kann aber einen Hinweis auf die Streuung geben. === Unsicherheit aufdeckende Verfahren === Die ''Unsicherheit offenlegenden Verfahren'' sollen die Bandbreite bzw. Verteilung möglicher Werte veranschaulichen. Zu den Unsicherheiten offenlegenden Verfahren zählen die [[Sensitivitätsanalyse]] und die [[Risikoanalyse]] (Szenariorechnung).<ref>vgl. Aschauer / Purtscher (2011), S. 79</ref> == Literatur == === Fachgutachten === * Rz. 99 KFS/BW 1 (2014) * Rz. 88 IDW S1 (2008) === Fachliteratur === * Aschauer/Purtscher (2011), S. 71ff * Gleißner (2012) * Kruschwitz (2009), S. 292f * Mandl/Rabel (1997), S. 212, * Peemöller (2012) * Peemöller / Kunowski (2012) -->''siehe auch [[Liste der verwendeten Literatur]] === Unterlage === * Hager: ''Unsicherheit in der Unternehmensbewertung'', [[Datei:Unsicher.pdf]], Basisseminar FAÖ, Stand Okt. 2024; == Weblinks == *[https://de.wikipedia.org/wiki/Entscheidung_unter_Unsicherheit Wikipedia, Entscheidung unter Unsicherheit, abgefragt 10.11.2015] == Einzelnachweise== <references /> [[Kategorie:Unternehmensbewertung]] ev erg Mathematik
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Ungewissheit
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bisher <!-- Bei Änderung Überschrift in [[Ungewissheit]] ändern. --> <small> </small> <u> </u> <!-- --> '''Entscheidung unter Ungewissheit''' bedeutet in der Investitionstheorie, dass man zwar die möglicherweise eintretenden Umweltsituationen kennt, allerdings nicht deren Eintrittswahrscheinlichkeiten. ''siehe auch-> [[Entscheidung unter Unsicherheit]]'' <!--== Literatur == === Fachgutachten === * Rz. KFS/BW 1 (2014) * Rz. IDW S1 (2008) === Fachliteratur === === Judikatur === ->''siehe auch [[Liste der verwendeten Literatur]] --> == Weblinks == * [https://de.wikipedia.org/wiki/Entscheidung_unter_Ungewissheit Wikipedia, Entscheidung unter Ungewissheit, abgefragt 11.11.2015] <!--== Einzelnachweise== <references />--> [[Kategorie:Unternehmensbewertung]] ev erg Mathematik
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Risiko
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bisher <!-- Bei Änderung Überschrift in [[Risiko]] ändern. --> Beim '''Risiko''' sind dem Entscheidenden die Wahrscheinlichkeiten für das Eintreten von Umweltbedingungen bekannt. Die Wahrscheinlichkeit des Eintrittes kann objektiv oder subjektiv gewonnen werden. Wahrscheinlichkeiten: * ''objektive Wahrscheinlichkeit'': werden aus empirischen [[Verteilung|Häufungsverteilungen]] gewonnen. * ''subjektive Wahrscheinlichkeit'': Diese werden auf grund subjektiver Erfahrungen oder Einschätzungen des Entscheidenden gebildet. ''siehe auch-> [[Entscheidung unter Unsicherheit]], [[Risiko]]'' == Literatur == <small> </small> <u> </u> <!-- --> === Fachgutachten === * KFS/BW 1 Rz. 99 ff; * IDW S1 Rz. 88 ff; === Fachliteratur === * Mandl / Rabel (1997), S. 212 ff; -->''siehe auch [[Liste der verwendeten Literatur]]'' <!-- [[Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe]], [[Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole]], [[Liste der verwendeten Formeln]] === Judikatur ===--> === Unterlage(n) === * Hager: ''Unsicherheit in der Unternehmensbewertung'', [[Datei:Unsicher.pdf]], Basisseminar FAÖ, Stand Okt. 2024; == Weblinks == * [https://de.wikipedia.org/wiki/Entscheidung_unter_Risiko Entscheidung unter Risiko bei Wikipedia], abgefragt 16.1.2022; <!--== Einzelnachweise== <references />--> [[Kategorie:Unternehmensbewertung]] erg Matematik
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Finanzrisiko
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Risiko (Begriff)
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bisher ------------- ''Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.'' ------------- <small> </small> <u> </u> <!-- --> Das Wort Risiko ist dem italienischen rischio entlehnt. Dessen Herkunft ist umstritten, könnte aber vom altitalienischen Wort ''risco'' für "Klippe" abstammen.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Risiko Wikipedia, Stichwort: Risiko], abgefragt 21.7.2023.</ref> Es wird in den verschiedensten Bedeutungen verwendet, von denen hier die folgenden Relevanz haben: * In der [https://de.wikipedia.org/wiki/Entscheidungstheorie Entscheidungstheorie] und der [[Unternehmensbewertung]]: Ein Ereignis, das zwar nicht [[Sicherheit|sicher]], dessen Wahrscheinlichkeit aber bekannt ist (vgl. [[Entscheidung unter Risiko]]). * Die Gefahr, dass für ein Vermögen keine Sicherheit besteht, dh dass es durch Insolvenz des Gläubiers untergeht. == Einzelnachweise== <references /> [[Kategorie:Mathematischer Begriff]] [[Kategorie:Unternehmensbewertung]] [[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]
erg https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzrisiko
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Fachautoren (29.11.2024)
ergänzen Unternehmensbewertung#Fachautoren
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vor der bisherige Tabelle Teilungerschrift === Unternehmensbewertung ===
neues Kapitel
Wirtschaftswissenschaft
| Autor | geb. | gest. | Wikipedia | Festschrift | Lebenslauf | Werkverzeichnis | Nobelpreis | Anmerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Fama, Eugene | 1939 | Eugene Fama | Lebenslauf bei Nobelkomitee | Working Papers bei SSRN | 2013 | [5] | ||
| French, Kenneth | 1954 | Kenneth French | Lebenslauf bei Tuck School of Business | Working Papers bei SSRN | [6] | |||
| Lintner, John | 1916 | 1983 | John Lintner | [7] | ||||
| Markowitz, Harry | 1927 | 2023 | Harry Markowitz | Lebenslauf bei Nobelkomitee | 1990 | [8] | ||
| Mossin, Jan | 1936 | 1987 | Jan Mossin | [9] | ||||
| Sharpe, William F. | 1934 | William F. Sharpe | Lebenslauf bei Nobelkomitee, bei Uni Stanford | 1990 | [10] | |||
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Kapitalertragsteuer (6.11.2024)
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- Bewertung immaterielles Vermögen
- Jahresabschlussanalyse
- internationale Rechnungslegung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Recht, allgemein
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
- Wirtschaftswissenschaft
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Bilanzberichtigung & Offenlegung (UGB) (6.11.2024)
siehe auch
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Offenlegung und Prüfung (21.12.2021)
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Offenlegung (UGB) (6.6.2021)
Offenlegung:
- Offenlegung ändern in Offenlegung (Begriff)
- Offenlegung (Gutachten)
- Offenlegung (UGB) Weiterleitung Wiki
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- Bilanzänderung
- Bilanzberichtigung
- Jahresabschlussprüfung Weiterleitung Wiki
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- Bewertung immaterielles Vermögen
- Jahresabschlussanalyse
- internationale Rechnungslegung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
- Rechnungswesen
- Recht, allgemein
- Steuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensrecht
- Wert
- Wirtschaftswissenschaft
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- Synonyme: [[]]
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Ex Bertl / Fraberger RWZ 1996, 46
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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RONIC (3.11.2024)
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- Jahresabschlussanalyse
* internationale Rechnungslegung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
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- Recht, allgemein
- Steuerrecht
ev * Unternehmensbewertung
* Unternehmensrecht
- Wert
- Wirtschaftswissenschaft
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]] -->
Siehe auch:
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Wachstum (Unternehmen)
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Jahresabschlussanalyse JAA (19.12.2022)
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Bachl (2018)
- S. 57 f
In der jüngeren Literatur und Praxis wird zudem der Konsistenz von Wachstums-, Thesaurierungs und Renditenannahmen in der Terminal Value-Phase besonderes Augenmerk geschenkt. Wachstum resultiert dabei annahmegemäß aus der Investition von einbehaltenen (thesaurierten) Mitteln. Es gilt folgender Zusammenhang:
g = b -R O N IC
g Wachstumsrate b Thesaurierungsquote
Wie oben bereits in Kapitel 7.4. dargestellt, führt eine Gleichsetzung der Rendite auf die (Neu-)Investition der thesaurierten Mittel (RONIC) mit den Kapitalkosten des Bewertungsmodells dazu, dass weiteres Wachstum zu keiner weiteren Steigerung des Unternehmenswertes führt. Dies wäre nur dann der Fall, wenn RONIC über den Kapitalkosten liegt. In der jüngeren Bewertungspraxis zeigt sich doch eine verstärkte Tendenz zur Annahme eines wertneutralen Wachstums, wodurch die früher beobachtbaren Wachstumsabschläge von den Kapitalisierungszinsfüßen der Rentenphase nicht mehr ganz so häufig anzutreffen sind.
- S. 34 f
In Abhängigkeit des angenommen Wachstums („g“) der Unternehmenserträge und der Rendite der wachstumsbedingten Nettoneuinvestitionen („RONIC“; Return on New Invested Capital) lässt sich die für das Wachstum erforderliche Thesaurierungsquote („b“) der Free Cash Flows wie folgt ermitteln:
b=g/RONIC
Die Ausschüttungsquote ergibt sich dann natürlich aus „1-b“. Zur Berechnung des RONIC wird die wachstumsbedingte Steigerung des NOPLAT zu den Nettoneuinvestitionen im Bereich des Anlagevermögens und des Working Capital in Beziehung gesetzt. Im vorliegenden Fall errechnet sich ein RONIC von 37,06 %. Dies ergibt bei einem Wachstum von 5 % eine Thesaurierungsquote von 13,49 % und eine Ausschüttungsquote von 86,51 %. Multipliziert man jetzt das NOPLAT der TV-Phase mit der Ausschüttungsquote, ergibt sich ein ausschüttbarer Free Cash Flow von EUR 363.203 (die Abweichung zum oben dargestellten Wert von EUR 363.195 entspringt Rundungsdifferenzen). Eine analoge Berechnung kann auch zum ausschüttbaren Flow To Equity durchgeführt werden, wobei hier anstelle des NOPLAT auf den Jahresüberschuss und anstelle des RONIC auf RONE (Return on New Equity) abzustellen ist.
Die Berücksichtigung von Wachstum führt hier durch die Reduktion der bewertungsrelevanten Cash Flows zunächst zu einem (paradox anmutenden) wertmindernden Effekt. Ein gegenläufig und deutlich werterhöhender Effekt ergibt sich aber sonach bei Anwendung des sogenannten „Value Driver-Modell“ durch Kürzung des angewendeten Kapitalisierungszinssatzes um die angenommene Wachstumsrate (vgl auch unten Kapitel 9.6.).
Gerade der Konsistenz der Annahmen in Bezug auf nachhaltige Renditeerwartung, Wachstumsrate und Thesaurierung wird auch im Fachgutachten KFS BW 1 der KSW besonderes Augenmerk geschenkt.
Wörtlich wird in Tz 64 dazu Folgendes festgehalten: „Über die zu erwartende langfristige Entwicklung des Rentabilitätsniveaus des zu bewertenden Unternehmens in der Rentenphase sind unter Berücksichtigung der dafür relevanten Einflussfaktoren wie die Widerstandfähigkeit des Unternehmens gegen den Abbau von Überrenditen (Konvergenzprozesse) geeignete Annahmen zu treffen. Dabei kann unterstellt werden, dass die Rendite (nach Unternehmenssteuern) aus der Wiederveranlagung thesaurierter Beträge langfristig den Kapitalkosten entspricht (Konvergenzannahm e).“
Die Empfehlung des Fachgutachtens KFS BW 1, die wohl in der Praxis im Regelfall Anwendung finden wird (Ausnahmen sind natürlich in begründeten Fällen geboten), bedeutet Folgendes. Die Rendite auf im Unternehmen thesaurierte und dort investierte Beträge wird den Kapitalkosten gleichgesetzt. Die Rendite auf das bereits am Beginn der Rentenphase investierte Kapital wird hingegen unverändert für die Zukunft fortgeschrieben. Sehr langfristig nähert sich daher insgesamt die Rendite den Kapitalkosten an. Nachdem sich neu investiertes Kapital exakt zu den Kapitalkosten verzinst, hat zukünftiges Wachstum letztendlich keinen wertsteigernden Effekt (auch als „kapitalwertneutrale Wiederveranlagung“ bezeichnet). Für diesen Fall gilt für die Berechnung des Barwertes der ewigen Rente beim Bruttoverfahren folgende Formel:
TV = NOPLAT/WACC
Bei Anwendung des Equity Verfahrens gilt folgende Formel: TV=JÜ/EKV Obige Formeln werden auch als "Konvergenz-Formel" bezeichnet. Für die Ableitung dieser Formeln und Darstellung der weiterführenden Zusammenhänge sei an dieser Stelle auf spezielle Literatur (vgl zB Rabel, RWZ 2014, 218) und auf die Empfehlung der Arbeitsgruppe Unternehmensbewertung des Fachsenates für Betriebswirtschaft der KSW zur „Grobplanungsphase und Rentenphase (Terminal Value)“ vom 4. 11. 2015 verwiesen.
Aschauer / Purtscher, S. 50 f Das W a c h s tu m g d er finanziellen Ü berschüsse ergibt sich d u r c h die N ettoinvestitio nen q d e r aktuellen Periode sowie d ere n zu k ü n ftig e Rendite. D iese R endite a u f das n eu in v e stie rte K apital w ird a u c h als „ R e tu rn o n N e w I n v e s te d C a p ita l“, kurz R O N IC , bezeichnet. Es ergibt sich folgende G leich u n g für das W a c h s tu m :66
(13) g = q * R O N I C
O d e r u m fo rm u lie rt en tsp rich t das W a c h s t u m # d i v i d i e r t d u r c h die T h e s a u rie ru n g s qu o te q den zukünftigen R enditen a u f die N e tto n e u in v e stitio n e n ):
(14) R O N IC = g/q
Hierbei w ird offensichtlich, dass die A u sw irk u n g d e r e rfo d erlic h en T h e s a u rie ru n g s quote erheblich a u f den Barwert in der ewigen Rente einwirkt. Folgende zwei E x trem beispiele (q von 0,1 % u n d 99 %) zeigen die A u sw irk u n g en :
(100) - (1 - 0 ,1 %) (100) ■( 1 - 9 9 % ) 1 V = -------- — — — ----- —- =1.665 T V = — — -------------- — = ca. 17 8 % - 2 % 8 % - 2 %
D am it zeigt sich auch die h o h e Relevanz d e r erfo rd e rlich e n T h e s a u rie ru n g s q u o te in der ewigen Rente für die U n te rn e h m e n s b e w e rtu n g . Sollte diese T h e s a u rie ru n g s quote etwa gegen 0 gehen, w ird d a m it gleichzeitig unterstellt, dass die R e n d ite n - bei gleichbleibendem W a c h s tu m - ins U n e n d lic h e steigen. D a h e r k o m m t in d e r U n te r nehm en sb e w ertu n g d er Frage d e r G e w in n v e rw e n d u n g eine h o h e R elevanz zu, d a so wohl h o h e G e w in n a u ssch ü ttu n g en als auch h o h e Investitionen d e n U n te r n e h m e n s w ert in d er ew igen R ente d eutlich v e rä n d e rn k ö n n e n u n d d a m it klare A u sw irk u n g en a u f die R endite des U n te r n e h m e n s haben.
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Wachstum (1.11.2024)
</s>===== Wachstum (Begriff) =====</s> erledigt
===== Unternehmenswachstum =====
erledigt
===== Kapazität =====
erledigt
===== Wirtschaftswachstum =====
erledigt
Abkürzung Thesauierung
Berichtigen in
Zins(satz) (29.10.2024)
fe Links:
- Zins siehe Kalkulatorische Zinsen
-
Zinseszins - bisher auf Wiki verlinkt: (Zins (Begriff))Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Zinssatz#Zinsrechnung -
Zinsrechnung - bisher auf WikiBenutzer:Peter Hager/Baustelle/Zinssatz#Zinsrechnung
-
Zinssatz - bisher auf Wiki verlinkt: (Referenzzinssatz) ohne Wiki (Zins (Begriff), Konjunktur, Wirtschaftsintegration, Basiszinssatz) siehe auch variabler Zinssatz, Interbankenhandel, Roll-over-KreditBenutzer:Peter Hager/Baustelle/Zinssatz
siehe auch:
vgl. auch Hurdle Rate
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Zinssatz
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zinssatz
- Arten von Zinssätzen
Man unterscheidet insbesondere verschiedene Arten von Zinssätzen:
Nominalzinssatz: Reiner Zinssatz, mit dem der Zinsbetrag errechnet wird Realzinssatz: Ein um die Wirkung der Inflation bereinigter Nominalzinssatz Effektivzinssatz: Ein nach Einbeziehung von Auszahlungskurs, Nebenkosten und unterperiodigen Zinszahlungen errechneter Zinssatz Referenzzinssatz: Ein von neutraler Stelle institutsübergreifend täglich für eine bestimmte Währung und Laufzeit ermittelter Zinssatz.
Grundlagenzinssätze der Gesamtwirtschaft sind:
Leitzinssatz für Interbankkredite Eckzinssatz für Spareinlagen.
Folgender Begriff stellt nur auf die Höhe des Zinssatzes ab und lässt sich auf jegliche Art von Zinssätzen anwenden:
Negativzins: Jeder Zinssatz, der kleiner als Null ist (Beispiel: −0,88 %).
- Festzins und variabler Zins
Unter Festzins versteht man einen Zinssatz, der für eine bestimmte Laufzeit unverändert konstant bleibt, unabhängig von der aktuellen Marktentwicklung der Marktzinsen. Eine Legaldefinition bietet § 489 Abs. 5 BGB, wonach ein „gebundener“ Zinssatz für die gesamte Vertragslaufzeit als feststehende Prozentzahl vereinbart wird. Ein Festzins kann entweder für die gesamte Laufzeit eines Kredites oder einer Geldanlage vereinbart werden oder aber nur für einen Teil der Laufzeit (siehe Zinsbindungsfrist). Ein variabler Zins ist ein sich an die aktuelle Marktlage anpassender Zins. Unzulässig sind bei Verträgen mit variablen Zinsen willkürliche Zinsgestaltungen.[2] Es ist vielmehr vertraglich ein Referenzzinssatz festzulegen, der die individuelle Vertragsgestaltung berücksichtigt und in öffentlichen Medien zugänglich ist.[3] Dabei bietet sich die Zeitreihen-Datenbank der Deutschen Bundesbank an.[4]
- Interner Zinsfuß
Der interne Zinsfuß ist derjenige Zinssatz, bei dem der Kapitalwert einer Zahlungsreihe oder eines Projektes der Definition nach genau null ist. Hieraus lässt sich mithilfe der Methode des internen Zinsfußes schließen, ob die Durchführung dieses Projektes vorteilhaft ist oder nicht. Vorteilhaft – und daher einen positiven Kapitalwert liefernd – ist das Projekt immer dann, wenn der Kalkulationszinssatz niedriger ist als der interne Zinssatz, unvorteilhaft in dem Falle, wenn der Kalkulationszinssatz höher liegt. Auch als Effektivzins (bei Finanzierungen) oder Internal Rate of Return (IRR) bezeichnet. Kalkulationszinsfuß
Der Kalkulationszinsfuß oder Kalkulationszinssatz (engl. hurdle rate oder required rate of return) wird in der Investitionsrechnung bei Discounted Cash-Flow Analysen verwendet. Er bezeichnet die subjektive Mindestverzinsungsforderung eines Anlegers an seine Investition und bestimmt, wie stark weiter in der Zukunft liegende Zahlungen auf ihren Barwert abgewertet werden. Der Kalkulationszinsfuß wird ermittelt, indem die Kapitalkosten oder gewichteten Kapitalkosten um eine Risikoprämie erhöht (Investition) oder vermindert (Kreditvergabe) werden.
Unter Berücksichtigung des Zeitwertes des Geldes wird deutlich, dass die Forderung nach einer hohen Rendite gleichbedeutend mit der Forderung nach riskanteren und kurzfristigeren Investitionen ist, da gegenwartsnahe Zahlungen stärker bewertet werden als spätere.
- Siehe auch
Zinsrechnung
https://de.wikipedia.org/wiki/Zinssatz#/media/Datei:Abzinsung.svg
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zinssatz-50695
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zinsfuss-50016
I. Allgemein
2. Arten: a) Nominal-Zinsfuß: Dieser entspricht der Höhe der reinen zu leistenden Zinszahlungen. b) Effektivverzinsung: Diese beinhaltet sämtliche Kosten eines Darlehens; sie weicht vom Nominal-Zinsfuß ab, wenn ein Disagio auf den Darlehensbetrag vereinbart ist. Die Effektivverzinsung entspricht dem internen Zinsfuß der Kreditzahlungsreihe. Über das Disagio kann die Effektivverzinsung beliebig fein eingestellt werden.
3. Die Höhe des Zinsfußes hängt ab von der Dauer der Kapitalüberlassung und von gewährten Sicherheiten durch den Darlehensnehmer.
II. Kostenrechnung
Kalkulatorische Zinsen werden in der Kostenrechnung als Opportunitätskosten auf der Basis des betriebsnotwendigen Kapitals ermittelt.
III. Investitionsrechnung
Der Kalkulationszinsfuß wird in der Investitionsrechnung zum Diskontieren von Einzahlungsüberschüssen zur Ermittlung des Kapitalwertes verwendet. Er entspricht der erwarteten Rendite der besten möglichen Alternativanlage am Kapitalmarkt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Zinsrechnung Des Weiteren kann man nach der Anzahl der Zinsperioden (Verzinsungen) im Jahr zwischen jährlicher (einmalige Verzinsung) und unterjähriger Verzinsung (mehrmalige Verzinsung), sowie dem Sonderfall stetiger Verzinsung unterscheiden. Standardfall ist die jährliche Verzinsung: Das Kapital wird einmal jährlich, üblicherweise am Jahresende, verzinst. Dabei wird die Verzinsung im Anschluss an die Zinsperiode als dekursiv, die Vorabverzinsung als antizipativ bezeichnet.
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Mindestansprüche
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https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zinsgarantie-49839 Gewährleistung der vertraglichen Verzinsung von Schuldverschreibungen (Anleihen) durch einen Dritten, i.d.R. durch den Staat. Bei Staatsanleihen kann eine Zinsgarantie auch durch bestimmte Staatseinnahmen vereinbart werden.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/dividendengarantie-36151 Gewährleistung einer Mindestdividende an die Aktionäre, z.B. durch Mehrheitsbesitzer (Obergesellschaft) oder eine stark beteiligte Bank. Stimmrechtslose Vorzugsaktien sind i.d.R. mit einer Dividendengarantie versehen, d.h. dass die Dividende nachgezahlt werden muss, wenn in Verlustjahren keine Ausschüttung erfolgte.
Hurdle Rate
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Zins
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zins Zins (lateinisch census ‚Abschätzung‘)[1] ist das Entgelt, das ein Schuldner einem Gläubiger als Gegenleistung für vorübergehend überlassenes Kapital zahlt. Gegensatz ist der Negativzins.
Die Volkswirtschaftslehre definiert ihn als Preis für die befristete Überlassung des Produktionsfaktors Kapital. Diese Kapitalüberlassung kann einerseits in Form des Kredits (Kreditzins, Sollzins) und andererseits als Geldanlage (Habenzins) geschehen. Die Zahlung des Zinses erfolgt beim Kredit durch den Kreditnehmer an den Kreditgeber, bei der Geldanlage durch den Schuldner/Emittent an den Anleger. Beim Kreditnehmer stellt diese Zahlung einen Zinsaufwand dar, beim Kreditgeber entsprechend einen Zinsertrag (umgekehrt beim Negativzins).
Die Zentralbanken legen die Leitzinsen fest und setzen damit obere und untere Grenzen für die Geldmarktzinsen (EURIBOR oder LIBOR), zu denen sich Geschäftsbanken untereinander Kredite einräumen. Ein Interbankenkredit könnte nämlich durch einen Kredit bei der Zentralbank und Übertragung von Zentralbankgeld substituiert werden. Über die mittel- bis langfristigen Ausblicke der Zentralbanken und weitere Transmissionsmechanismen wirken sich Leitzinsänderungen auch auf Spar- und Kreditzinsen längerer Laufzeit und andere Größen der Volkswirtschaft wie Lohnniveau, Inflation oder Wirtschaftswachstum aus.
Wegen der weltweit praktizierten Geldpolitik der Zinssteuerung durch die Zentralbanken bestimmen die Leitzinsen das Geldangebot und nicht umgekehrt. Denn Banken können sich zum Leitzins so viel Geld beschaffen, wie für ihre Zwecke erforderlich. Es wird dann in diesem Umfang von der Zentralbank geschöpft.[38] Somit sind die verschiedenen Geldmengen endogene Größen des Wirtschaftssystems abhängig vom Zinsniveau.
In den Wirtschaftswissenschaften ist die oben erklärte Zinsweitergabe (englisch interest rate pass-through) als Teil der erwähnten Transmissionsmechanismen Gegenstand der Forschung. So funktioniert die Anpassung der Haben- und Kreditzinsen an geänderte Leitzinsen in einigen Ländern der Europäischen Währungsunion schneller und vollständiger als in anderen.[39][40] Auch scheinen die Theorie des Klein-Monti-Modells (1971) und dessen Erweiterungen auf ein Oligopol-Umfeld das Zinssetzungsverhalten der Geschäftsbanken realistischer zu erklären, als eine einfache Betrachtung im perfekten Wettbewerb.[41]
Im deutschen Zivilrecht sind Zinsen die Früchte einer Geldforderung (§ 99 BGB). Für die Erfassung von Zinseinnahmen gilt im Steuerrecht und in der Finanzwissenschaft das Nominalwertprinzip, wonach als Maßstab für den Geldwert nur das Geld selbst zulässig sei, nicht jedoch andere Bezugsgrößen (Grundsatz: Euro 2002 = Euro 2020).
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/geldzins-36184
Nominalzins; Erscheinungsform des Zinses in der Geldwirtschaft. Geldzins wird in den monetären Zinstheorien als Erklärung für die Existenz des Zinses angeführt.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zinsen-47990 Volkswirtschaftslehre
1. Begriff: Preis für die Überlassung von Kapital bzw. Geld. In diesem Sinn werden auch Mieten und Pacht gelegentlich als Zinsen angesehen.
2. Höhe: Der Zinssatz bildet sich nach marktmäßigen Gesetzen von Angebot und Nachfrage. Die Höhe variiert je nach der Länge der Leihfristen; dadurch unterschiedliche Zinssätze am Geld- und Kapitalmarkt. Durch geldpolitische Maßnahmen kann die Höhe des Zinssatzes beeinflusst werden (Offenmarktgeschäfte, Angebote ständiger Fazilitäten). Es können auch Zinsgrenzen vorgeschrieben sein.
3. Wirtschaftstheoretische Behandlung des Zinsproblems: Zinstheorie.
Bankwesen
1. Zu unterscheiden: a) Aktiv- oder Sollzinsen: Zinsen, die die Bank erhält, also der Kunde zu zahlen hat. b) Passiv- oder Habenzinsen: Zinsen, die die Bank für die Einlagen an die Kunden zu vergüten hat.
2. Die Höhe der Zinsen ist grundsätzlich vertraglich zu vereinbaren. Sie können je nach Marktlage und Fristigkeit der Einlage schwanken.
Vgl. auch Zinsänderungsrisiko.
Bürgerliches Recht, Handelsrecht
Rechtlich unterscheidet man vertraglich vereinbarte und gesetzliche Zinsen (vgl. §§ 246, 247 BGB). Ohne Vereinbarung sind u.a. Verzugszinsen und Prozesszinsen zu zahlen. Kaufleute untereinander sind berechtigt, für ihre Forderungen aus beiderseitigen Handelsgeschäften vom Tage der Fälligkeit an Zinsen zu fordern (§ 353 HGB).
Für Darlehen, Vorschüsse, Auslagen u.a. Verwendungen können sie vom Tage der Leistung an Zinsen berechnen (§ 354 HGB).
Vgl. auch Basiszinssatz, Zinsfuß, Zinseszinsen.
Finanzbuchhaltung
Posten der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).
1. Aufwandszinsen und zinsähnliche Aufwendungen (§ 275 II Nr. 13, III Nr. 12 HGB).
2. Ertragszinsen(§ 275 II Nr. 9–11, III Nr. 8–10 HGB).
3. Fremdkapitalzinsen sind im Regelfall weder Anschaffungs- noch Herstellungskosten; sie können als Anschaffungskosten(aber nur bei Neuanlagen mit längerer Bauzeit und entsprechenden Vorauszahlungen, strittig) oder als Herstellungskosten(§ 255 III HGB) nur ausnahmsweise aktiviert werden.
4. Skonti sind keine Aufwands- oder Ertragszinsen, sie sind Anschaffungspreisminderungen bzw. Erlösschmälerungen.
Kostenrechnung
1. Begriff/Charakterisierung: Entgelt für die Inanspruchnahme des Produktionsfaktors Kapital (Finanzmittel), unabhängig vom verwendeten Kostenbegriff (wertmäßiger Kostenbegriff, pagatorischer Kostenbegriff, entscheidungsorientierter Kostenbegriff).
2. Erfassung und Verrechnung: a) Vollkostenrechnung: Ansatz von kalkulatorischen Zinsen für das gesamte im Betrieb eingesetzte Kapital anstelle tatsächlich gezahlter Zinsen. Die Höhe des einheitlichen Zinssatzes leitet sich dabei zumeist aus den Kosten einer langfristigen Fremdfinanzierung ab, wird in vielen Unternehmen jedoch auch unter unternehmenspolitischen Erwägungen festgesetzt. In den letzten Jahren hat die Ableitung der Zinshöhe aus kapitalmarktbezogener Sicht - gemäß dem Capital Asset Pricing Model (CAPM) - im Rahmen der Wertorientierung des Unternehmens (Shareholder Value) eine immer größere Bedeutung gewonnen. b) Entscheidungsorientierte Zinsen sind ihrem Wesen nach eine spezielle Kategorie variabler Gemeinkosten (variable Kosten, Gemeinkosten). Ihre genaue Höhe lässt sich für eine bestimmte kapitalbindende Entscheidung nicht bestimmen, zusätzlich benötigte Finanzmittel ziehen jedoch stets zusätzliche Finanzierungskosten nach sich. Für die Fundierung und Kontrolle von Entscheidungen muss deshalb (nach einer detaillierten Bestimmung der Höhe des gebundenen Kapitals) der Wertansatz prinzipiell offenbleiben, kann nur in seiner möglichen Bandbreite (unterschiedliche Zinssätze für unterschiedliche Finanzierungsquellen) vorgegeben werden. Erforderlich sind darauf aufbauend entscheidungsbezogene Sensitivitätsüberlegungen mit alternativen Zinssätzen innerhalb dieser Bandbreite.
Steuerrecht
1. Abgabenordnung: Führt die Festsetzung der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- oder Gewerbesteuer zu einer Steuernachforderung oder Steuererstattung, ist diese gemäß § 233a AO zu verzinsen. Der Zinslauf beginnt grundsätzlich 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist.
2. Einkommensteuer: Vereinnahmte Zinsen fallen in die Einkunftsart Einkünfte aus Kapitalvermögen, wenn sie keine Betriebseinnahmen darstellen.
Vgl. auch Schuldzinsen.
3. Gewerbesteuer: Zinsen sind ab dem Erhebungszeitraum 2008 als Finanzierungsentgelte unabhängig von ihrer Laufzeit der gewerbeertragsteuerlichen Bemessungsgrundlage (Gewerbeertrag) hinzuzurechnen. Der Hinzurechnungsbetrag beläuft sich auf 25 Prozent (und unter Berücksichtigung eines Freibetrags von 100.000 Euro über sämtliche Finanzierungsentgelte).
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/21260/zins/
der Preis für die zeitlich befristete (selten unbefristete) Überlassung eines Vermögensgegenstands (Kapital). Der Zins stellt insoweit die Entlohnung des Produktionsfaktors Kapital dar (Kapitalzins). Der Begriff Zins wird meist auf die am häufigsten vorkommende Bedeutung als Preis für die Inanspruchnahme einer bestimmten Geldsumme (Geldkapital) in Form eines Kredits oder Darlehens beschränkt (Geldzins, Kreditzins, Darlehenszins).
Als Zins wird oft sowohl der Zinssatz als Prozentsatz der geliehenen Geldsumme pro Zeiteinheit (auf ein Jahr berechneter Jahreszins) bezeichnet als auch der Zinsbetrag in Geldeinheiten. Aus der Sicht des Gläubigers bzw. Kreditgebers sind dies der Zinsertrag (Zinseinnahmen, Zinseinkünfte), aus der Sicht des Schuldners bzw. Kreditnehmers die Zinskosten (Zinsausgaben, Zinsaufwand). Die Zinsen werden nach der Zinsformel berechnet.
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Erledigt (mit Link)
chonologisch, nach 3 Jahren lö
2021 - 2023
bei Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise
2024
- Lebenszyklus (Begriff) (2.1.2024)
- Daten (Begriff) (4.1.2024)
- Buchung + Konto (21.1.2024)
- Bezugsgrößen (15.2.2024)
- Axiome & Vereinfachungen (16.2.2024)
- Zukunftsbezogenheitsprinzip (19.2.2024)
- Wahrer Wert (24.2.2024)
- Standardsetter (Fachsenat für Unternehmensbewertung und Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB)) (25.2.2024)
- Bewertungsergebnis (1.3.2024)
- vereinfachte Wertfindung (10.3.2024)
- Bewertung / Wertfindung (11.3.2024)
- Ertragswertverfahren (22.3.2024)
- Gewinnverwendung (23.3.2024)
- Entnahme / Einlage (27.3.2024)
- Kapitalzuführung / Kapitalrückführung (27.3.2024)
- Soll-Ist-Vergleich (27.3.2024)
- Kapitalerhaltung (28.3.2024)
- Informationsfunktion (29.3.2024)
- Grundfreiheiten (31.3.2024)
- Persistenz (20.5.2024)
- Leaks (11.7.2024)
- Steuerabwehr (13.7.2024)
- Branchenklassifikation (28.7.2024)
- Statistik (27.9.2024)
- Kassa- / Terminkurs (17.10.2024)
- Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole (22.10.2024)
- Key-Performance-Indicator (26.10.2024)
- Diversifikation (Begriff) (29.10.2024)
- Kapitalmarkttheorie (30.10.2024)
- Arbitrage Pricing Theory (1.11.2024)
- Arbitrage (3.11.2024)
- Portfoliotheorie (10.11.2024)
- Hurdle Rate (11.11.2024)
- Capital Asset Pricing Model (6.11.2024)
- Produkt (9.12.2024)
- Cash-Flow (9.12.2024)
Einzelnachweise
- ↑ Weitere Bezeichnungen: Special Purpose Company (SPC), Special Purpose Entity (SPE)) Single Purpose Entity (SPE), Limited Purpose Entity (LPE), vgl. Wikipedia, Stichwort: Zweckgesellschaft, abgefragt 11.12.2024.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Zweckgesellschaft, abgefragt 11.12.2024.
- ↑ Vgl. [https://www.gabler-banklexikon.de/definition/special-purpose-vehicle-spv-61467 Banklexikon.gabler.de, Stichwort: Special-purpose-vehicle-SPV], abgefragt 11.12.2024.
- ↑ Vgl. Wikipedia, Stichwort: Zweckgesellschaft, abgefragt 11.12.2024.
- ↑ abgefragt 29.11.2024.
- ↑ abgefragt 29.11.2024.
- ↑ abgefragt 29.11.2024.
- ↑ abgefragt 29.11.2024.
- ↑ abgefragt 29.11.2024.
- ↑ abgefragt 29.11.2024.