Verkehrswert (Begriff)

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Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise


Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Der Verkehrswert bezeichnet:

  • ein Synonym für den ordentlichen Preis, das ist der Verkehrswert und
  • die Ermittlung des ordentlichen Preises durch Ermittlung eines Marktwertes
  • den im [[[Verkehrswert (LBG)|Liegenschaftsbewertungsgesetz]] normierten Wert

Literatur

Unterlage(n)

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur