Verkehrswert (Begriff): Unterschied zwischen den Versionen

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* die Ermittlung des ordentlichen Preises durch Ermittlung eines [[Marktwert]]es  
 
* die Ermittlung des ordentlichen Preises durch Ermittlung eines [[Marktwert]]es  
* den im [[[[Verkehrswert (LBG)]]|Liegenschaftsbewertungsgesetz] normierten Wert
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* den im [[[Verkehrswert (LBG)|Liegenschaftsbewertungsgesetz]] normierten Wert
  
 
== Literatur ==
 
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Version vom 30. März 2018, 07:12 Uhr

Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise


Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Der Verkehrswert bezeichnet:

  • ein Synonym für den ordentlichen Preis, das ist der Verkehrswert und
  • die Ermittlung des ordentlichen Preises durch Ermittlung eines Marktwertes
  • den im [[[Verkehrswert (LBG)|Liegenschaftsbewertungsgesetz]] normierten Wert

Literatur

Unterlage(n)

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur