Kapital: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 6. Juli 2019, 13:40 Uhr

Das Kapital stellt die auf der Passivseite der Bilanz einzelner Unternehmungen ausgewiesenen Ansprüche an das Vermögen (einschließlich Abgrenzungsposten) dar. [1] Mit der Aufbringung des Kapitals befasst sich die Finanzierung. Das Kapital findet sich auf der Habenseite der Bilanz.

Arten:

  1. Eigenkapital
  2. Fremdkapital
  3. Gesamtkapital (Summe von Eigen- und Fremdkapital)

Eigenkapital

Eigenkapital ist das von Eigentümern zur Verfügung gestellte Kapital, einschließlich des Gewinnes, der noch nicht entnommen wurde. [2] Eigenkapital ist der Ausdruck der Eigenfinanzierung, d.h. jenes Vermögens das vom Eigentümer zur Verfügung gestellt wurde (Beteiligungsfinanzierung), sowie der nicht ausgeschütteten Gewinne (Selbstfinanzierung).[3]

Sonderfinanzierungsformen

Bestimmet Finanzierungsformen sind zwischen Eigen- und Fremdkapital anzusiedeln:

  • Genussrechtskapital[4]
  • stille Beteiligungen
  • nachrangige Gesellschafterkredite (= nachrangiges Fremdkapital)
  • zusammengesetzte Finanzinstrumente (zB Wandel- und Gewinnschuldverschreibung, Hybridanleihe)

Sie dürfen auch nach Eigen- und vor dem Fremdkapital gesondert ausgewiesen werden. Die Einordnung in der Unternehmens- bzw. Steuerbilanz muss nicht der Unternehmensbewertung entsprechen. Diese richtet sich nach Bewertungszweck und -objekt.

Abgrenzung zum Fremdkapital

Für die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital sollte in erster Linie auf betriebswirtschaftliche oder unternehmensrechtliche Kriterien geachtet werden. Nur subsidiär auf steuerrechtliche.

Unternehmensrechtlich liegt bilanzielles Eigenkapital vor, soweit

  • daraus ein Verlustdeckungspotential entsteht und
  • Nachrangigkeit vorliegt.[5]

Eine dauerhafte Widmung ist hingegen nicht erforderlich. [6]

Buchwert des Eigenkapitals

Von der pagatorischen Größe Buchwert des Eigenkapitals ist der Marktwert des Eigenkapitals zu unterscheiden.

Formeln der Unternehmensbewertung beziehen sich idR auf den Marktwert des Eigenkapitals, dabei kann es zu Zirkelbezügen kommen, oder es müssen formelmäßige Adaptierungen vorgenommen werden.[7]

Fremdkapital

Fremdkapital liegt vor, wenn die Kapitalüberlassung nach allgemeinen schuldrechtlichen Regeln durch den Gläubiger kündbar und befristet ist und einen (erfolgsunabhängigen) Vergütungsanspruch des Kapitalgebers (Kreditzinsen) begründet. Diese Voraussetzungen treffen auch auf Gesellschafter zu, die ihrem Unternehmen nicht Eigenkapital zur Verfügung stellen, sondern Fremdkapital in Form von Gesellschafterdarlehen. Bis auf die Bildung von Rückstellungen (Innenfinanzierung) stammt Fremdkapital ausschließlich aus der Außenfinanzierung. [8]

Zur Abgrenzung siehe Eigenkapital.

Buchwert des Fremdkapitals

Das Fremdkapital der Bilanz umfasst folgende Positionen:

§ 199 UGB: Unter der Bilanz sind Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, Bürgschaften, Garantien sowie sonstige vertragliche Haftungsverhältnissen, sowie sie nicht auf des Passivseite auszuweisen sind, zu vermerken.
Den ausgewiesenen Positionen gemeinsam ist, dass sie zum Stichtag noch keinen Verbindlichkeitscharakter haben, der Ausweis soll dem Bilanzadressaten potentielle Risiken aufzeigen.
  • Gewährleistungen, Bürgschaften sind beim Begünstigten zu hinterfragen und gegebenenfalls sind die Konsequenzen zu ziehen (zB Erhöhung der Kapitalkosten). Beim Verpflichteten sind allfällige künftige Inanspruchnahmen in der Finanzplanung zu berücksichtigen.

Verzinsliches Fremdkapital

Die Verzinslichkeit des Fremdkapitals ist zwar nicht für den Buchwert, wohl aber für den Marktwert des Fremdkapitals relevant. (vgl. Marktwert des Fremdkapitals)

Marktwert des Fremdkapitals

Hauptartikel-> Marktwert des Fremdkapitals

Gesamtkapital

Das Gesamtkapital setzt sich auch Eigen- und Fremdkapital zusammen. Daneben gibt es keine dritte Kategorie.

Bedeutung

Finanzierung

Finanzierung (engl. financing) ist in der Finanzwirtschaft die Versorgung eines Wirtschaftssubjekts mit Kapital, damit es seine Ziele verfolgen kann.[9]

siehe auch-> Unternehmensfinanzierung, Corporate Finance

Klassischerweise wird unterschieden:

  1. Eigenfinanzierung
    • Beteiligungsfinanzierung: Zufuhr von Eigenkapital durch die Eigentümer in Form von Bar- und Sacheinlagen;
    • Selbstfinanzierung (Überschussfinanzierung): Zurückbehaltung des Gewinnes;
  2. Fremdfinanzierung: Finanzerung durch Fremdkapital insbes. Kreditkapital;

Die moderne Theorie unterscheidet:

  1. Außenfinanzierung
    • Eigenfinanzierung (Beteiligungsfinanzierung)
    • Fremdfinanzierung (Kreditfinanzierung)
    • Subventionsfinanzierung
  2. Innenfinanzierung
    • aus dem Umsatzprozess heraus (Überschussfinanzierung)
      1. Finanzierung aus Gewinnen (Selbstfinanzierung)
      2. Finanzierung aus Rückstellungen
      3. Finanzierung aus Abschreibungen
    • aus Vermögensumschichtungen außerhalb des normalen Umsatzprozesses
      1. Kapitalfreisetzung im Anlagevermögen
      2. Kapitalfreisetzung im Umlaufvermögen

Literatur

Fachliteratur

  • Lechner ua (2010)

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole,

Weblinks

Einzelnachweise

  1. wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: Kapital, abgefragt 6.7.2019
  2. Lechner ua (2010), S. 602
  3. Zu den Begriffen vgl. Lechner ua (2010), S. 231 ff
  4. Zur Abgrenzung im Jahresabschluss vgl. IDW HFA 1/1994
  5. Vgl. IDW RS HFA 7 (2012), Rz. 13.
  6. Vgl. IDW RS HFA 7 (2012), Rz. 14, aA Ihlau ua (2013), S. 132
  7. Essler ua (2005)
  8. Wikipedia, Stichwort: Fremdkapital, abgefragt 6.7.2019
  9. Wikipedia, Stichwort: Finanzierung, abgefragt 6.7.2019