Stand-alone-Betrachtung

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Kurzinfo!

Bei der Stand-Alone-Betrachtung wird das Bewertungsobjekt für sich allein bewertet. D.h. im Konzern ohne Synergieeffekte, bei der Abfindung ohne dass die Vorteile berücksichtigt werden, die sich erst aus dem Ausschluss ergeben.[1]

siehe auch-> objektivierter Unternehmenswert, subjektiver Unternehmenswert

Bedeutung

Die Stand alone Betrachtung hat Bedeutung:

Stand-Alone oder Synergieeffekt
bei den einzelnen Werten
stand alone Synergieeffekte
Verkehrswert Beizulegender Wert
Gemeiner Wert Teilwert[2]
Fremdvergleichswert

Prinzip der Eigenständigkeit (Stand-Alone-Prinzip)

siehe auch-> Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung

Nach dem Prinzip der Eigenständigkeit (Stand alone-Prinzip) ist für die Wertermittlung der Wert des Bewertungsobjektes an sich, ohne echte Synergien maßgeblich .

In den UmgrStR 2002 Rz. 673 bzw. 686 wird die Stand-alone-Betrachtung missverständlich als Klammerausdruck für die Unbeachtlichkeit des Confusio verwendet.

Insbesondere bei der Planung finanzieller Überschüsse sind allfällige bereits eingetretenen Synergien nur schwer zu identifizieren. Auch bei den Eigen- und Fremdkapitalkosten kann durch die Haftung der Gesamtgruppe eine Änderung im Verbund eintreten.

Literatur

Erlässe

  • UmgrStR 2002 Rz. Rz 673, 678, 686;

Fachliteratur

  • Bachl (2018), S. 76;
  • Fleischer / Hüttemann (2015), 22, 641 f, 390 f, 406 f;
  • Großfeld u.a. (2020), Rz. 215 ff;
  • Hager (2014), S. 201;
  • Trentini (2004) *)mwN
  • WPH-Edition (2018), Tz. A 113, J 73 f;

Unterlage(n)

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise

  1. Fleischer / Hüttemann (2015), 390
  2. Nur innerhalb des Synergiekreises