Eigenkapitalkosten (Begriff)
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Begriff (lö)
Die Eigenkapitalkosten bezeichnet:
- Die Renditeforderung der Eigentümer für das fiktiv unverschuldete oder bei der konkreten Verschuldung als risikokoadäquat empfindet. Im ersten Fall spricht man von den unverschuldeten im zweiten Fall von den verschuldeten Eigenkapitalkosten.
- verkürzend die verschuldeten Eigenkapitalkosten.
siehe auch-> Diskontierungszinssatz