Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Währung
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Inhaltsverzeichnis
Begriff (lö)
- Weiterleitung: Währungszeichen
siehe auch-> Zahlungsmittel
erg
Währung [1] im weiteren Sinn die gesetzliche Ordnung des Geldwesens eines Landes (Währungssystem), besonders die Festlegung des Münzsystems, die Bestimmung der mit Annahmezwang ausgestatteten gesetzlichen Zahlungsmittel und die Festlegung ihres Austauschverhältnisses gegenüber den ausländischen Währungen (Wechselkurs); im engeren Sinn die Geldeinheit, das gesetzliche Zahlungsmittel eines Landes, wobei man im internationalen Wirtschaftsverkehr die einzelnen nationalen Währungen (Valuten, Währungseinheiten) nach dem Namen der Geldeinheit unterscheidet (z. B. Euro-, Dollar-Währung). [2]
Währungszeichen dienen zur Unterscheidung der Währungen. Üblicherweise gibt es zwei verschiedene Abkürzungen nach ISO 4217: fe Ref
- Alphabetisch:
- Die Abkürzungen umfassen jeweils drei Buchstaben. Die ersten beiden sind üblicherweise die Landeskennung nach ISO 3166-1 ALPHA-2 (beispielsweise AU für Australien), der letzte Buchstabe ist in der Regel der Anfangsbuchstabe des Währungsnamens,
- Numerisch
- Neben der Buchstabenkodierung werden auch dreistellige Zifferncodes verwendet.
Bedeutung
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
Arten
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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Literatur
Weblinks
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NN bei Wikipedia], abgefragt 9.5.2025;
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NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 9.5.2025;
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NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 9.5.2025;
- [
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 9.5.2025;
Wechselkurs
Hauptartikel-> Wechselkurs
ok
Der Wechselkurs ist der Preis einer Währung. Die Stabilität des Wechselkurses ist ein wichtiges geldpolitisches Ziel. Währungen mit stabilen Wechselkursen bezeichnet man als harte andere als weiche Währungen.
Feste Wechselkurse, autonome Geldpolitik und freier internationaler Kapitalverkehr können nicht gleichzeitig vollständig erreicht werden Trilemma des Wechselkursregimes.
Im Wechselkursmechanismus II (vgl. Euroraum) ist eine Bandbreite von +/- 15% zum Euro vorgesehen.
Währungssystem (-ordnung)
- Weiterleitung: Währungssystem
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
https://de.wikipedia.org/wiki/W%C3%A4hrungssystem
Unter einem Währungssystem (auch Währungsordnung) versteht man den gesamten Ordnungsrahmen, der eine Währung umschließt. Die Währungsverfassung, die Währungsreserven, das Wechselkurssystem und die wirtschaftspolitische Geld- und Währungspolitik werden allesamt unter dem Begriff subsumiert.
Damit beeinflusst ein Währungssystem sowohl die volkswirtschaftliche Entwicklung eines Währungsraums als auch auf die internationale Rolle einer Leitwährung in entscheidender Weise.
Die Geschichte und Entwicklung der unterschiedlichen historischen Währungen ist dabei komplett auf die speziellen Währungssysteme zugeschnitten, welche zur entsprechenden Zeit galten. Dies gilt auch für gegenwärtige Währungen. Das Währungssystem oder Teile davon können jederzeit reformiert werden und das jeweilige System ändern.
- Währungsverfassung
→ Hauptartikel: Währungsverfassung
Zu den im Rahmen der Währungsordnung zu regelnden Punkten gehört die Währungsverfassung.
Sie umschließt dabei das Währungsrecht. Darin wird die Emission von Währungen, ihrer Münzen und Banknoten, und damit des Zahlungsmittels rechtlich festgehalten. Hierbei wird festgehalten, inwiefern Komplementärwährungen oder Freie Währungen erlaubt sind.
Im Regelfall wird dabei ein Währungsmonopol festgelegt, und dieses privilegierten Notenbanken übertragen. Diese sind damit berechtigt, gesetzliche Zahlungsmittel auszugeben.
Des Weiteren wird das Prägerecht sowie die Auflage von Münzen und Banknoten festgelegt. Außerdem gibt es Regelungen zur Seigniorage.
- Währungsreserve
→ Hauptartikel: Währungsreserve ev eigenes Kapitel
Für den Fall, dass der Geldwert den Materialwert übersteigt, kann die Kaufkraft nur durch eine glaubwürdige Währungsreserve aufrechterhalten werden.
Münzen, deren Nominalwert durch den Materialwert gedeckt sind, bezeichnet man als Kurantmünzen. Bei den meisten heute umlaufenden Münzen handelt es sich um Scheidemünzen, deren Nominalwert oberhalb des Materialwerts liegt. Bei Banknoten liegt der Materialwert in der Regel unterhalb des Nominalwerts. Fiatgeld hat keine Einlösungsversprechung (z. B. in Gold) mehr.
Währungen, deren Deckung exakt geregelt ist, bezeichnet man als „gebundene“ Währungen. Historisch war hierbei insbesondere die Bindung an Edelmetalle wie Gold und Silber. Ein Goldstandard oder Silberstandard zeichnete sich durch eine feste Umtauschverpflichtung aus. Daneben kann eine feste Bindung auch an Währungsreserven oder als Mischform, so genannte Golddevisenwährungen, erfolgen.
Sofern in der Währungsverfassung keine Einlöseverpflichtung eingebaut ist, wird die Deckung durch Vermögenswerte und Kreditforderungen in der Bilanz der dafür zuständigen Monetären Autorität festgelegt.[1]
Unterschieden wird insbesondere zwischen Mindestreservesystemen und Vollreservesystemen sowie unterschiedlichen geldtheoretischen Konzepten hinsichtlich des Wertes von Geld.
- Wechselkurssystem
→ Hauptartikel: Wechselkurssystem ev zu Wechselkurs
Eine weitere Bestimmungsgröße im Rahmen des Währungssystems ist das Wechselkurssystem einer Währung. Hierunter versteht man die Art und Weise, wie sich der Wechselkurs, also die Tauschrelation zwischen zwei Währungen, bildet.
Es lassen sich zwei Grundformen unterscheiden: Bildet sich der Wechselkurs frei durch das Angebots- und Nachfrageverhalten auf dem Devisenmarkt, liegt ein System flexibler Wechselkurse vor. In Systemen fester Wechselkurse wird er dagegen durch staatliche Intervention, in der Regel durch Devisenmarktinterventionen, auf einen bestimmten Wert festgesetzt. Daneben existieren zahlreiche Zwischenformen.
- Geld- und Währungspolitik
→ Hauptartikel: Geldpolitik und Währungspolitik
Zu den Regelungen im Rahmen der Währungsordnung gehört die wirtschaftspolitische Ausrichtung, die die Geld- und Währungspolitik umfasst.
Im Rahmen der Geldpolitik sind die Determinanten hierbei Instrumente (zum Beispiel Leitzinsen), Strategien (zum Beispiel Direct Inflation Targeting oder Geldmengensteuerung) sowie Ziele (zum Beispiel Preisniveaustabilität oder Wirtschaftswachstum).
Wichtigste währungspolitische Determinante ist der Umfang der Währungsreserven. Eine Determinante für beide Maßnahmen der Wirtschaftspolitik ist der Grad an Unabhängigkeit der Zentralbank von anderen politischen Akteuren, insbesondere der Regierung. Bei geringer Unabhängigkeit kann auch die Währungspolitik zur Erreichung der Geldpolitik eingesetzt werden.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/waehrungssystem-47909
Währungssystem Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Geldordnung, Währungsordnung. 1. Begriff: Grundlage für die Ordnung der Währung eines Landes.
2. Formen: a) Gebundene Währungen: Die Recheneinheit ist dem Wert einer bestimmten Gewichtsmenge des Geldstoffes gleichgesetzt: (1) Monometallistisches Währungssystem: Ein Edelmetall ist Währungsmetall: (a) Goldwährungen: Nur Gold ist Währungsmetall. (b) Silberwährungen: Nur Silber ist Währungsmetall. (2) Bimetallistisches Währungssystem: Zwei Edelmetalle (Gold und Silber) sind Währungsmetalle: (a) Parallelwährung bzw. Konkurrenzwährung: Beide Metalle sind frei ausprägbar und ihre Münzen gesetzliches Zahlungsmittel, ohne dass ein Wertverhältnis festgelegt ist. (b) Doppelwährung: Das Verhältnis wird festgelegt, doch bleiben beide Metalle noch frei ausprägbar. (c) Hinkende Goldwährung: Nur noch Gold ist frei ausprägbar; das Wertverhältnis wird durch Knapphaltung der umlaufenden Silbermünzen gesichert.
b) Freie Währungen (manipulierte Währungen): Diese versuchen die wirtschaftliche Bedeutung der Recheneinheit durch Knapphaltung des Zahlungsmittelumlaufs zu bestimmen: (1) Währungen mit gesperrter Prägung: Durch Sperrung der freien Ausprägbarkeit der Münzen, d.h. durch die Knappheit der Zahlungsmittel (Münzen) wird die Kaufkraft bestimmt. (2) Papierwährungen: Zentral gelenkte Kreditschöpfung passt den Zahlungsmittelbedarf und -umlauf an die wirtschaftlichen Notwendigkeiten an (Gefahr des Missbrauchs). (3) Indexwährungen: Standardisierung des Geldes wird durch Bindung an einen bestimmten Preisindex angestrebt.
3. Internationales Währungssystem: Grundlage für die weltweite Ordnung der Währungen zum Zweck einer reibungslosen Abwicklung des internationalen Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs.
a) Vor dem Ersten Weltkrieg waren internationale Vereinbarungen unnötig, da alle wichtigen Handelsländer Goldumlauf- oder Goldkernwährungen (internationaler Goldstandard) hatten.
b) Nach dem Ersten Weltkrieg war dem System der Gold-Devisenwährung nur kurzer Erfolg beschieden.
c) Nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte Neuordnung durch das Bretton-Woods-Abkommen, das bis 1972 bestand (Währungsschlange).
d) Die Freigabe der Wechselkurse durch wichtige Welthandelsländer 1973 bedeutete faktisch die endgültige Auflösung dieses Systems; die Wahl des Wechselkurssystems ist heute den einzelnen Ländern grundsätzlich freigestellt.
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/21198/weltwaehrungsordnung/
Die Weltwährungsordnung von Bretton Woods basierte auf vereinbarten festen Wechselkursen, die von den Staaten nicht willkürlich geändert werden durften. Ein System fester Wechselkurse funktioniert relativ reibungslos, solange die Zahlungsbilanz jedes einzelnen am Welthandel teilnehmenden Staates, d. h. der Wert seiner außenwirtschaftlichen Transaktionen (Handels-, Dienstleistungs-, Kapital- und Devisenbilanz), ausgeglichen ist. Vorübergehende Zahlungsbilanzdefizite der Mitgliedsländer des Internationalen Währungsfonds (IWF) können durch kurzfristige Kredite des IWF ausgeglichen werden.
Größere, sich über längere Zeiträume erstreckende Ungleichgewichte in den Zahlungsbilanzen können dagegen zu gravierenden Störungen des Weltwährungs- und -handelssystems führen. Genau das trat Anfang der 1970er-Jahre ein, nachdem die Zahlungsbilanz der USA längerfristig unausgeglichen war und die USA ihre Garantie, US-Dollar unbegrenzt in Gold einzutauschen, aufkündigten. Das System von Bretton Woods brach zusammen. Mit der Freigabe der Wechselkurse der wichtigsten Währungen der Welt fand das bisherige System fester Wechselkurse 1973 sein Ende. Der IWF erhielt in den folgenden Jahren ein neues Regelwerk zur Überwachung der Wechselkurspolitik der Mitgliedsländer.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bretton-Woods-System
Als Bretton-Woods-System wird die nach dem Zweiten Weltkrieg neu geschaffene internationale Währungsordnung mit Wechselkursbandbreiten bezeichnet, die vom US-Dollar als Ankerwährung bestimmt war. Es wurde ein System angestrebt, das die Vorteile eines flexiblen Wechselkurssystems mit denen eines festen vereinte.[1] Die tatsächliche Umsetzung folgte einem Vorschlag von Harry Dexter White (1892–1948).
Benannt wurde das System nach dem Ort Bretton Woods im US-Bundesstaat New Hampshire, wo die Finanzminister und Notenbankgouverneure bzw. -präsidenten von 44 Staaten der späteren Siegermächte[2] vom 1. bis zum 22. Juli 1944 zur Konferenz von Bretton Woods zusammenkamen und zum Abschluss das Bretton-Woods-Abkommen unterzeichneten. Zur Kontrolle und Durchsetzung des Abkommens wurden in der Folge die Bretton-Woods-Institutionen Weltbank und Internationaler Währungsfonds (IWF) als Organisationen der UN geschaffen.
Die Bundesrepublik Deutschland trat dem Bretton-Woods-System im Jahr ihrer Gründung 1949 bei und ratifizierte das Abkommen per Gesetz vom 28. Juli 1952 (gleichzeitig mit dem Abkommen über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung).[3] Anfang der 1970er Jahre wurde das Bretton-Woods-Abkommen aufgegeben, die Institutionen bestehen jedoch mit teils veränderten Zuständigkeiten fort.
eigene
Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 9.5.2025;
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NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 9.5.2025;
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NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 9.5.2025;
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NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 9.5.2025;
Währungsreserve
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
https://de.wikipedia.org/wiki/W%C3%A4hrungsreserve
Währungsreserven (auch Valutareserven) sind die von einer Zentralbank auf der Aktivseite ihrer Bilanz in Fremdwährung, Edelmetallen (Goldreserven), Sonderziehungsrechten und Reservepositionen im Internationalen Währungsfonds gehaltenen Mittel zu Devisenmarktinterventionen und zur Finanzierung von Außenhandelsdefiziten.
- Allgemeines
Währungsreserven werden in der Zahlungsbilanz (Unterkonto: Kapitalbilanz, Devisenbilanz) eines Landes oder einheitlichen Währungsraumes erfasst. Sie liegen meist in Form von Guthaben auf kurze Sicht beziehungsweise auf liquiden Mitteln vor. Sie entstehen durch Leistungsbilanzüberschüsse eines Staates oder Wirtschaftsraumes.[1] Prinzipiell handelt es sich um Nettowährungsreserven, wenn die Fremdwährungsschulden der eigenen Währungsbehörde von den gesamten Währungsreserven, also Bruttowährungsreserven, subtrahiert wurden.[2]
- Bestandteile
- Hauptartikel: Sonderziehungsrecht https://de.wikipedia.org/wiki/Sonderziehungsrecht
- Diese künstliche Währung, die nur als Buchgeld existiert, wurde 1969 von den im IWF vertretenen Staaten zusätzlich geschaffen, um der „Abschwächung des Reservewachstums und absoluten Verringerung der Goldreserven“[15] entgegenzuwirken und Liquidität für den internationalen Handel zu gewährleisten. Ihr Wechselkurs ist an einen Währungskorb (heute: US-Dollar, Euro, Yen, Yuan und Britisches Pfund) gebunden und sie können von den einzelnen Mitgliedern in Abhängigkeit von den jeweiligen Quoten (Höchstbetrag an Finanzmitteln, den der IWF zur Verfügung stellt) in Anspruch genommen werden.
- Reservepositionen im Internationalen Währungsfonds (Ziehrechte)
Es handelt sich um verzinsliche liquide Forderungen auf Guthabenbasis eines Mitgliedes gegenüber dem Internationalen Währungsfonds, welche bei Nachfrage eingelöst werden.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/waehrungsreserven-49707
Währungsreserven
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Währungsreserven bestehen aus den Devisenreserven plus den Goldbeständen der Zentralbank und Reservepositionen aus der Mitgliedschaft in internationalen Institutionen (z.B. IWF-Sonderziehungsrechte (IWF)). Die Verwaltung der Währungsreserven erfolgt in der Europäischen Währungsunion (EWU) durch das Europäische System der Zentralbanken (ESZB).
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/21209/waehrungsreserven/
Währungsreserven
der Bestand an international einsetzbaren liquiden Mitteln eines Landes. Dazu zählen z. B. der Goldbestand, Guthaben bei ausländischen Banken und Geldanlagen im Ausland sowie Kredite an das Ausland. In einer engeren Abgrenzung sind Währungsreserven die von der zentralen Währungsbehörde (Zentralbank) gehaltenen Bestände (Reserven).
Die Deutsche Bundesbank zählt zu ihren Reserven den Goldbestand, die Devisenreserven, die Reserveposition im Internationalen Währungsfonds und die Sonderziehungsrechte. Im Rahmen der Europäischen Währungsunion haben die nationalen Zentralbanken Währungsreserven im Gegenwert von 40 Mrd. € auf die Europäische Zentralbank übertragen. Über diese Reserven hat die EZB ein uneingeschränktes Verfügungsrecht. Die nationalen Zentralbanken verwalten aber weiterhin die gesamten Währungsreserven, auch die auf die Europäische Zentralbank übertragenen.
eigene
Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 9.5.2025;
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NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 9.5.2025;
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NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 9.5.2025;
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NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 9.5.2025;
Leitwährung
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
https://de.wikipedia.org/wiki/Leitw%C3%A4hrung
Als Leitwährung (oder Ankerwährung[1]) bezeichnet man eine Währung, die in der Weltwirtschaft und im internationalen Zahlungsverkehr über Währungsräume hinweg in bedeutendem Umfang als Transaktions- und Reservewährung genutzt wird, obwohl eine Zahlung in der Inlandswährung möglich wäre.
Allgemeines
Im engeren Sinne ist die Währung eines Staates, zu der andere, mit ihm wirtschaftlich stark verflochtene Länder ihre eigenen Währungen durch eine gemeinsame Währungspolitik in einem stabilen Austauschverhältnis halten, als Leitwährung zu bezeichnen.[2] Beispielsweise ist das Britische Pfund Leitwährung der Länder des Commonwealth of Nations (außer Kanada).
Eine Ankerwährung ist gewöhnlich die Währung des Staates, der den Handel innerhalb eines Wirtschaftsraums dominiert: Im nordamerikanischen Raum (USA, Kanada, Mexiko) der US-Dollar (Dollarisierung), in Europa der Euro, im asiatisch-pazifischen Raum der Yen. Während des Bretton-Woods-Systems (von 1945 bis 1973) war der an den Goldstandard gebundene US-Dollar weltweite Ankerwährung. Die Deutsche Mark fungierte im Europäischen Währungssystem de facto – nicht de jure – bis zur Einführung des Euro im Januar 1999 als Ankerwährung.
- Bedeutung
Wird die Währung eines Landes außerhalb seiner Grenzen in großem Umfang zu Wertaufbewahrungs- und Transaktionszwecken genutzt, so hat dies große Vorteile für das Land:
Seigniorage-Einnahmen, verminderte Wechselkursunsicherheit und verminderte Transaktionskosten.
Der Ökonom Barry Eichengreen von der Berkeley University wies 2011 darauf hin, dass die USA aufgrund des Leitwährungstatus des Dollars bis dato ein jährliches Leistungsbilanzdefizit von etwa 500 Milliarden Dollar anhäufen konnten. Das entsprach einem jährlichen wirtschaftlichen Nutzen von drei Prozent des amerikanischen Volkseinkommens.[5]
- Reservewährung
Als Reservewährung bezeichnet man in der Regel eine von den Zentralbanken für Währungsreserven genutzte Währung. Die meisten Studien belegen einen Rückgang der Bedeutung des US-Dollars als Reservewährung und einen gleichzeitigen Anstieg des Euros seit dessen Einführung im Jahre 1999.[6]
- Transaktionswährung
Als Transaktionswährung bezeichnet man eine Währung, die für internationale Güter- und Kapitalgeschäfte in erheblichem Umfang verwendet wird (z. B. mehr als es ihrem Anteil am Welthandel entspricht). Wenn ein Akteur mit einem Geschäftspartner seine inländische Währung als Transaktionswährung nutzt, kann dies einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Akteuren in anderen Währungsräumen darstellen.
Im Jahr 2010 war nach Angaben der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) der US-Dollar die Währung, in der etwa 85 Prozent aller Devisenmarkttransaktionen getätigt wurden.[7]
- Rohstoffe
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Literatur
Weblinks
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NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 9.5.2025;
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NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 9.5.2025;
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NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 9.5.2025;
Konvertierbarkeit (Konvertibilität)
- Weiterleitung: Konvertierbarkeit (Konvertibilität)
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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https://de.wikipedia.org/wiki/Konvertibilit%C3%A4t
Konvertibilität (Konvertierbarkeit; lateinisch convertere „umkehren“, „umwenden“; englisch convertibility) ist im Außenhandel die freie und unbegrenzte Umtauschbarkeit der Inlandswährung in andere Fremdwährungen.
- Allgemeines
Freie Märkte setzen international eine vollständige Konvertibilität der legalen Zahlungsmittel voraus. Letztlich beschreibt die Konvertibilität die legale Umtauschmöglichkeit von Zahlungsmitteln in andere Zahlungsmittel und schließlich in Waren und Dienstleistungen. Deshalb weist ein freier Devisen- und Kapitalmarkt die höchste Konvertibilität auf. Devisen- und Kapitalverkehrskontrollen als Gegensatz zur Konvertibilität gibt es in Staaten, die Ungleichgewichte in ihrer Zahlungsbilanz aufweisen. Oft besteht hier eine „Konvertibilität der laufenden Posten“, also Zahlungen im Zusammenhang mit dem Handels- und Dienstleistungsverkehr, Arbeits- und Vermögenseinkünften aus dem Ausland und unentgeltlichen Übertragungen. Kapitalkonvertibilität hingegen, die den freien Kapitalverkehr ermöglicht, ist hiermit nicht verbunden.
Export, Import, Transithandel, Tourismus und internationaler Kreditverkehr können nur funktionieren, wenn Wirtschaftssubjekte ihre Forderungen und Verbindlichkeiten auch in Fremdwährung erwerben, halten, übertragen und zurückzahlen dürfen.
- Arten
Es gibt die vollständige und beschränkte Konvertibilität.[1]
- Vollständige Konvertibilität liegt vor, wenn in- und ausländische natürliche und juristische Personen laufende Zahlungen und Kapitaltransaktionen unbegrenzt in Fremdwährungen durchführen dürfen. Jeder Inhaber von inländischen Zahlungsmitteln und Devisen hat das Recht, diese unbeschränkt zum Paritätskurs gegen ausländische oder inländische Zahlungsmittel einzutauschen (Artikel VIII Abschnitt 4 in Verbindung mit Artikel IV des IWF-Abkommens)[2].
- Beschränkte Konvertibilität* Bezogen auf Person oder Institution: das Umtauschrecht inländischer in Fremdwährung kann auf Ausländer oder ausländische Zentralbanken oder auf Inländer und inländische Zentralbanken beschränkt werden:
- Inländer-Konvertibilität bedeutet, dass nur der Deviseninländer[3] ohne Einschränkungen seine Zahlungsmittel in Devisen eintauschen darf, während der Ausländer im Rahmen der Devisenbewirtschaftung mengenmäßigen und sonstigen Beschränkungen unterliegt.
- Die Ausländer-Konvertibilität gewährt nur dem Devisenausländer die Konversion in andere Währungen, während der Inländer im Rahmen der Devisenbewirtschaftung mengenmäßigen und sonstigen Beschränkungen unterliegt.
- Bezogen auf den Verwendungszweck: die Konvertibilität gilt nur für laufende Transaktionen (Waren- und Dienstleistungsverkehr) sowie Schuldendienst; Kapitaltransaktionen sind dagegen beschränkt oder verboten.
- Bezogen auf Währungen: nur bestimmte Fremdwährungen können gegen Inlandswährung getauscht werden.
...
- Geschichte
In ihrer ursprünglichen Bedeutung verstand man unter Konvertibilität die Garantie einer Zentralbank, die von ihr ausgegebenen Banknoten zu einem festen Kurs in Gold umtauschen zu können (Goldkonvertibilität). Mit dieser Goldkonvertibilität begann im September 1717 das Vereinigte Königreich, als es die Goldparität mit 3.17.10 ½ Pfund Sterling (dezimal 3,89 Pfund) pro Feinunze Gold festlegte.[5] Damit waren internationale Kapitalbewegungen innerhalb eines globalen Währungssystems möglich.
...
- Volkswirtschaftliche Bedeutung
Die Konvertibilität erleichtert den Welthandel. Eine vollständige Konvertibilität führt zu positiven Effekten im Außenhandel, wobei Exporte und Importe unbegrenzt möglich sind und die internationale Arbeitsteilung steigern helfen.[16] Das führt zu relativen komparativen Kostenvorteilen, weil sich jedes Land bei grenzüberschreitenden Tauschprozessen auf den Export jener Güter spezialisieren kann, die es mit dem kleinsten absoluten Kostennachteil (= relativer komparativer Kostenvorteil) produzieren kann, was die Wohlfahrt der Handelspartner verbessern hilft. Absatzmärkte vergrößern sich, die Rohstoffversorgung kann verbessert werden. Durch die Steigerung des internationalen Wettbewerbs kann schließlich auch Preisstabilität erreicht werden. Konvertible Währungen tendieren dazu, auch für internationale Finanztransaktionen im Kapitalverkehr genutzt zu werden und gewinnen dadurch an Prestige.[17]
Allerdings kann die Konvertibilität auch zu Ungleichgewichten in der Handelsbilanz beitragen, wenn importlastige Staaten durch permanente Handelsbilanzdefizite ihre Währungen häufig abwerten müssen und umgekehrt. Dadurch gerät das außenwirtschaftliche Gleichgewicht in Gefahr, was zur (temporären) Suspendierung der Konvertibilität führen kann. Kapitalverkehrskonvertibilität ermöglicht auch die internationale Spekulation (gegen eine Währung oder einen Staat) und kann deshalb Finanzkrisen auslösen oder verschärfen. Hauptgrund für die Einschränkung der Kapitalverkehrskonvertibilität ist die Einführung von Kapitalverkehrskontrollen, die auch die Kapitalflucht verhindern können. Die Rückkehr zur vollständigen Konvertibilität ist nur möglich, wenn die Störungen des güterwirtschaftlich bedingten außenwirtschaftlichen Gleichgewichts abklingen, so dass eine vollständige Konvertibilität nur auf dem Wege über eine beschränkte Konvertibilität zu erreichen ist.[18]
...
https://de.wikipedia.org/wiki/Devisenverkehrsbeschr%C3%A4nkung
Devisenverkehrsbeschränkungen sind eine Devisenbewirtschaftung, bei der es den Wirtschaftssubjekten innerhalb eines Staates verboten ist oder nur eingeschränkt erlaubt wird, Devisen an Wirtschaftssubjekte anderer Staaten im Zahlungsverkehr mit dem Ausland zu übertragen. Es handelt sich um dirigistische Maßnahmen einer Regierung zur Rationierung der knappen Währungsreserven mit dem Ziel der Stabilisierung des Wechselkurses, der Herbeiführung eines Zahlungsbilanzausgleichs und außenwirtschaftlichen Gleichgewichts oder der Verhinderung von Währungsspekulationen.
- Feste Wechselkurse
In einem Wechselkurssystem mit Festen Wechselkursen besteht grundsätzlich die Notwendigkeit, die festgelegten Wechselkurse gegen Marktschwankungen zu verteidigen. Hierzu nehmen die Notenbanken Devisenmarktinterventionen bei Erreichen der oberen oder unteren Interventionspunkte vor und verkaufen/kaufen die betreffenden Währungen, um mit Hilfe dieser Interventionen die festgelegten Wechselkurse wiederherzustellen. Wenn die Marktpreise von den festgelegten Währungskursen zu weit oder dauerhaft abweichen oder die Devisenreserven der handelnden Notenbanken nicht ausreichen, sind Devisenverkehrsbeschränkungen die einzige Möglichkeit, die festgelegten Wechselkurse zu erhalten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Devisen
- Konvertierbarkeit
Ein freier Devisenverkehr ist nur möglich, wenn die betroffenen Währungen einer vollen Konvertierbarkeit unterliegen. Dann hat jeder Besitzer von Devisen das Recht, diese unbeschränkt, insbesondere ohne Rücksicht auf den Verwendungszweck, zum Paritätskurs gegen inländische oder andere ausländische Währungen einzutauschen.[24] Ist jedoch eine Währung lediglich beschränkt konvertierbar, so unterscheidet man folgende Teilaspekte:
Ausländerkonvertibilität: Das Recht, inländische Währung gegen ausländische einzutauschen, wird lediglich Ausländern oder ausländischen Zentralbanken gewährt; Verwendungszweck: Das Eintauschrecht wird im Hinblick auf die Verwendung eingeschränkt, etwa Kapitaltransaktionen oder Beteiligungen an inländischen Unternehmen werden verboten oder einer Genehmigungspflicht unterstellt; Währungen: Eintauschrechte werden auf bestimmte Währungen oder betraglich begrenzt.
Die beschränkte oder völlig fehlende Konvertierbarkeit behindert einen freien Devisen- und Kapitalverkehr, insbesondere den Handel mit Devisen über Börsen oder zwischen Kreditinstituten. Volle Konvertierbarkeit ist ein wichtiges Indiz für so genannte „Hartwährungsländer“.
https://www.gabler-banklexikon.de/definition/konvertibilitaet-59319
Konvertibilität Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Konvertierbarkeit; 1. Begriff: i.w.S. Eigenschaft eines Tauschobjekts im Sinne seiner Umtauschbarkeit bzw. Umwandelbarkeit in ein anderes. Zumeist i.e.S. verwendet für die Umtauschbarkeit einer Währung in eine andere. Eine Währung gilt dann als vollständig konvertibel, wenn das Recht, Beträge in dieser Währung zu transferieren oder in andere Währungen umzutauschen ohne (insbes. personen- oder verwendungsbezogene) Einschränkung wahrgenommen werden kann.
2. Einschränkungen: Man unterscheidet zwischen Ausländerkonvertibilität (Umwandlungsmöglichkeit nur für Ausländer) und Inländerkonvertibilität (Umwandlungsmöglichkeit nur für Inländer) sowie Teilkonvertibilität (Umtauschbarkeit nur in bestimmte Währungen). Die Konvertibilität von Währungen ist zentrale Voraussetzung für effiziente internationale Wirtschaftsbeziehungen. Konvertibilität lässt sich auf lange Sicht nur aufrechterhalten, wenn kein Anreiz zur internationalen Devisenspekulation besteht und Devisenreserven zum Ausgleich kurzfristiger Ungleichgewichte der Zahlungsbilanz vorhanden sind.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/konvertibilitaet-38166?redirectedfrom=38126
Konvertibilität Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Konvertierbarkeit. 1. Begriff: Element liberaler Außenwirtschaftspolitik, bei der das Recht besteht, Währungsguthaben in andere Währungen umzutauschen und zu transferieren. Realisierung der Konvertibilität ist eines der Ziele des IWF.
2. Arten: a) Volle Konvertibilität: Konvertibilität ohne jede Einschränkung, d.h. für in- und ausländische natürliche und juristische Personen, für laufende Zahlungen und Kapitaltransaktionen sowie sämtliche Währungen.
b) Beschränkte Konvertibilität: (1) bezogen auf Person bzw. Institution: Das Recht zum Umtausch inländischer in fremde Währung kann auf Ausländer bzw. ausländische Zentralbanken (bzw. Inländer bzw. inländische Zentralbanken) beschränkt werden (Ausländerkonvertibilität bzw. Inländerkonvertibilität). (2) Bezogen auf Verwendungszweck: Die Konvertibilität gilt lediglich für Zahlungen aus laufenden Transaktionen (Waren- und Dienstleistungsverkehr) sowie Schuldendienste; Kapitaltransaktionen unterliegen dagegen Beschränkungen. (3) Bezogen auf Währungen: Nur bestimmte Währungen können gegen einheimische Währung eingetauscht werden.
3. Wirtschaftliche Bedeutung: Förderung der internationalen Arbeitsteilung durch Verzicht auf Beeinträchtigung des Waren- und Dienstleistungsaustausches sowie Ermöglichung internationaler Kapitalbewegungen.
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19875/konvertibilitaet/
Konvertibilität Devisenbewirtschaftung
die freie Austauschbarkeit von Währungen. Eine Währung ist dann frei konvertierbar, wenn Banken die eigene Währung im Besitz von Ausländern gegen Devisen einlösen und Inländern die Inlandswährung gegen Devisen eintauschen. Die Währungen der Industrieländer gelten als konvertierbar. Der freie Umtausch kann aber auch begrenzt sein, z. B. auf bestimmte Zwecke (z. B. Zahlungsverkehr) oder auf bestimmte Mengen (z. B. bei Auslandsreisen). Die starke Beschränkung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs wird auch als Devisenbewirtschaftung bezeichnet.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/devisenbewirtschaftung-31124
Devisenbewirtschaftung Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Devisenkontrolle; eine auf partielle oder totale Regelung des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland gerichtete Währungspolitik des Staates (Devisenmonopol). Devisenbewirtschaftung impliziert stets eine mehr oder weniger ausgeprägte zentrale staatliche Lenkung des Außenhandels und ist i.d.R. in einem chronischen Devisenmangel begründet.
Die Devisenbewirtschaftung erfasst alle Bereiche der Zahlungsbilanz, bes. auch den Kapitalverkehr, mit dem Ziel, eine Abstimmung der Einnahmen und Ausgaben von Devisen zu erreichen.
Gegensatz: Konvertibilität.
https://www.gabler-banklexikon.de/definition/devisenbewirtschaftung-57010
Devisenbewirtschaftung Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: teilweise oder völlige staatliche Lenkung des Geld- und Kapitalverkehrs mit dem Ausland durch Ge- und Verbote sowie Beschränkungen, wobei Anknüpfungspunkt für die Reglementierungen verschiedene Kriterien sein können: Art der Zahlungsverpflichtung, Leistungszweck, Zahlungsort, Zahlungswährung, Herkunft des Gläubigers usw. Devisenbewirtschaftung erfordert eine zentrale Steuerung und Kontrolle des Außenwirtschaftsverkehrs und führt zu einer Einschränkung bzw. Aufhebung der Konvertibilität der betroffenen Währung.
2. Ziele: Die Devisenbewirtschaftung zielt auf eine möglichst exakte Abstimmung der Einnahmen und Ausgaben von Devisen, Sorten und ausländischen Wertpapieren im Hinblick auf die Kontrolle des Wechselkurses und damit auf den Ausgleich der Zahlungsbilanz. Durch die Lenkung des internationalen Zahlungsverkehrs erfolgt auch eine Einflussnahme auf den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr, wenn dieser nicht ohnehin bereits durch staatliche Außenhandelsmonopole abgewickelt wird. Der freie Besitz und die freie Austauschbarkeit (Konvertibilität) von Devisen ist ausgeschlossen.
3. Maßnahmen der Devisenbewirtschaftung sind u.a. Ablieferungspflichten für Devisen, Zuteilungssysteme von Devisen für Importe entsprechend der staatlichen Bedarfsskala, Monopolisierung des Devisenhandels bei der Zentralbank.
4. Anwendung: Aufgrund der negativen Erfahrungen mit der während der 1930er-Jahre weltweit üblichen Devisenbewirtschaftung (der Rückgang des Welthandels brachte allen Ländern Wohlstandseinbußen) setzten nach dem Zweiten Weltkrieg im Rahmen der Tätigkeit des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der OECD Bemühungen um die Liberalisierung des internationalen Kapitalverkehrs ein. Im früheren Ostblock war die Devisenbewirtschaftung Teil der zentralen Lenkung des Außenwirtschaftsverkehrs. In der Bundesrepublik Deutschland wurden die letzten Bestandteile der zuletzt seit 1931 bestehenden Devisenbewirtschaftung mit dem Übergang zur Konvertibilität Anfang 1959 beseitigt. Durch das mit Wirkung vom 1.9.1961 in Kraft getretene Außenwirtschaftsgesetz (AWG) wurde diese Freizügigkeit auch gesetzlich verankert (§ 1, Außenwirtschaftsrecht). Das AWG enthält derzeit auch keine Ermächtigung, aufgrund der die Bundesregierung durch Verordnung eine Ablieferungspflicht für eingehende Devisenzahlungen und eine Genehmigungspflicht für Zahlungen an Gebietsfremde einführen kann. Zahlungsvorgänge, die Begründung dafür bzw. die Eingehung von Verbindlichkeiten gegenüber Gebietsfremden und die Vermögensanlagen von Gebietsansässigen im Ausland bzw. Gebietsfremden im Inland sind jedoch zwecks statistischer Erfassung zur Aufstellung der Zahlungsbilanz gemäß Außenwirtschaftsverordnung der Deutschen Bundesbank zu melden (Meldungen über den Außenwirtschaftsverkehr).
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Literatur
Weblinks
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NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 9.5.2025;
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Währungspolitik
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https://de.wikipedia.org/wiki/Währung
- Währungspolitik
→ Hauptartikel: Währungspolitik Kumulierte Leistungsbilanzsalden 1980 bis 2008: grün = positiv, rot = negativ, grau = keine Daten. Staaten mit Währungen, die an den Euro oder den US-Dollar gebunden sind: Vereinigte Staaten von Amerika Andere Länder mit US-Dollar als gesetzlichem Zahlungsmittel Währungen mit fester Wechselkursbindung zum US-Dollar Währungen mit enger Wechselkursbandbreite zum US-Dollar Mitglieder der Europäischen Währungsunion mit Euro Andere Länder mit Euro als gesetzlichem Zahlungsmittel Währungen mit fester Wechselkursbindung zum Euro Währungen mit enger Wechselkursbandbreite zum Euro
Währungspolitik sind alle Maßnahmen zur Gestaltung des inneren und äußeren Geldwertes. Währungspolitik im engeren Sinne (= Gestaltung des äußeren Geldwertes) ist die Gestaltung der Währungsbeziehungen mit dem Ausland und die Sicherung des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts. Die auf das Inland gerichteten währungspolitischen Maßnahmen werden auch als Geldpolitik bezeichnet.[6] Die Währungspolitik im engeren Sinne kann verschiedene Ziele verfolgen:
Preisniveaustabilität Senkung von Transaktionskosten Erreichen einer hohen internationalen Wettbewerbsfähigkeit Erreichen einer hohen inländischen Kaufkraft Außenwirtschaftliches Gleichgewicht
Welche dieser zum Teil gegenläufigen Ziele ein Land verfolgt, zeigt sich auch schon in der Wahl des Wechselkurssystems:
Bei einem festen Wechselkurs ist die Zentralbank verpflichtet, den Kurs der eigenen Währung am Devisenmarkt je nach Marktlage durch Käufe oder Verkäufe von Devisen (Devisenmarktinterventionen) stabil zu halten. Beispielsweise haben heutzutage einige Länder ihre nationale Währung an den Wert des Dollar oder des Euro gebunden. Der Vorteil eines festen Wechselkurses ist die Planungssicherheit für international operierende Unternehmen. Wechselkurse sind ein wichtiger Kalkulationsfaktor für den Handel und Kapitalverkehr mit dem Ausland. Wenn z. B. eine Rechnung auf eine Fremdwährung lautet und diese wertet bis zur Bezahlung aufgrund von Wechselkursschwankungen auf, dann wird die erworbene Ware real teurer als zunächst kalkuliert. Der Nachteil von festen Wechselkursen ist, dass es für eine Zentralbank schwer bis unmöglich wird eine eigenständige (nationale) Geldpolitik zu verfolgen.[7]
Heutzutage haben die meisten Währungen flexible Wechselkurse. Der Wechselkurs bildet sich also am Devisenmarkt im Wechselspiel von Angebot und Nachfrage. Währungsschwankungen führen zu Unsicherheit und reduziert die Planungs- und Kalkulationssicherheit international operierender Unternehmen. Durch eine Aufwertung der heimischen Währung verlieren inländische Unternehmen an Wettbewerbsfähigkeit weil ausländische Waren und Dienstleistungen relativ billiger werden, während gleichzeitig Exporte relativ teurer werden.[8]
https://de.wikipedia.org/wiki/W%C3%A4hrungspolitik
Währungspolitik (auch Wechselkurspolitik genannt) umfasst im weiteren Sinne alle staatlichen Maßnahmen, die auf die Beeinflussung des Außenwertes einer Währung gegenüber einer oder mehrerer anderer Währungen zielt. Im engeren Sinne bezieht sich Währungspolitik auf die Entscheidung und den Vollzug von Maßnahmen in zwei Bereichen: die Wahl der Wechselkursregime, d. h. der Einbettung der nationalen Währung in das (internationale) Währungssystem, und die Entscheidungen in Bezug auf das preisliche Niveau des Wechselkurses im Verhältnis zu anderen Währungen.[1]
- Akteure
Währungspolitik wird gemeinhin von einer Zentralregierung bestimmt. Ausführendes Organ von Entscheidungen und Leitlinien zum preislichen Niveau von Wechselkursen ist die Zentralbank mittels Devisenmarktinterventionen und anderen geldpolit. Instrumenten (Veränderung der Geldmenge, des Zinssatzes etc.).[1]
- Ziele der Währungspolitik
Währungspolitik dient prinzipiell der Herstellung des außenwirtschaftl. Gleichgewichts. Jedoch wird sie auch eingesetzt, um industrie- und arbeitsmarktpolit. Ziele zu verwirklichen. Aufgrund der zentralen Bedeutung des Wechselkurses als wichtigstem Preis in einer offenen Volkswirtschaft hat die Währungspolitik einen erheblichen Einfluss auf die Gestaltung von Geldpolitik. Überdies können sich auch Effekte auf die Fiskal- und Lohnpolitik (via der Kaufkraft, dem Wert der Reserven und der Entwicklung der Zahlungsbilanz) ergeben.[1]
- Außenwirtschaftliches Gleichgewicht
- Preisstabilität
- Senkung von Transaktionskosten
- Erreichen einer hohen Wettbewerbsfähigkeit
- Erreichen einer hohen inländischen Kaufkraft
- Zugang zum Kapitalmarkt
- Instrumente der Währungspolitik
Der Beeinflussung des preislichen Niveaus eines Wechselkurses dienen solche Maßnahmen, die den nominalen und/oder realen Wert einer Währung gegenüber einer anderen gezielt erhalten oder verändern. Dafür stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung.
- Devisenmarktinterventionen
- Verbale Markteingriffe
- Zinspolitik
-
Gesetzliche Regelungen
- Wechselkursregime
→ Hauptartikel: Wechselkursregime
Bei der Wahl des Wechselkursregimes wählt eine Regierung zwischen festen, semi-flexiblen und flexiblen Regimen. Feste Regime umfassen Währungsunionen, Currency Boards, die faktische Verdrängung einer nat. durch eine ausländische Währung (Dollar- bzw. Euroisierung) sowie Regime mit festen, aber anpassbaren Wechselkursen (Paritäten). In diesen Regimen legt die wechselkurspolit. Autorität eine Parität fest. Sie ist jedoch bereit, diese anzupassen, wenn es opportun scheint. Bei semi-flexiblen Regimen besteht keine offizielle Parität zu einer Partnerwährung. Jedoch werden Ziele in Form von Wechselkurskorridoren (moving oder crawling peg/band) verfolgt. Im Falle eines flexiblen Wechselkursregimes besteht keine Bindung zu einer anderen Währung. Der Wechselkurs kann frei auf Devisenmärkten schwanken (free floating).[1]
Flexible Wechselkurse haben die Vorteile:
autonome Geldpolitik: Die Zentralbank kann in der Zinspolitik frei entscheiden Spekulationen unmöglich zu machen (theoretisch) mittelfristig Unter- und Überbewertungen zu vermeiden, also optimale Allokation zu ermöglichen
Nachteile sind unter anderem
starke Volatilität, die nach Ansicht vieler Ökonomen kaum durch Fundamentaldaten zu rechtfertigen ist Transaktionskosten, bedingt durch die Unsicherheit (etwa Währungsabsicherungsgeschäfte) Import von Volatilität: schwankende Wechselkurse führen zu Schwankenden Zinsen und so zu Instabilität
Fixe Wechselkurse haben die Vorteile:
keine Transaktionskosten Sicherheit für Anleger aus dem Ausland
Nachteile sind unter anderem
Verlust der Autonomie in der Geldpolitik: Die Geldpolitik der Zentralbank der Ankerwährung wird übernommen Sicherungskosten: Direkte Interventionskosten (Devisenverluste) bei Kauf und indirekte (Inflation) bei Verkauf der eigenen Währung Anfälligkeit für Spekulationen
https://www.gabler-banklexikon.de/definition/waehrungspolitik-62474
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/21200/waehrung/
Währungspolitik Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: a) I.w.S.: alle Maßnahmen i.d.R. einer Zentralbank, z.B. der Europäischen Zentralbank, die im Hinblick auf den Binnenwert und Außenwert der Währung (Geldwertstabilität) ergriffen werden. Synonyme Begriffe: Geldpolitik, Kreditpolitik. b) I.e.S.: alle hoheitlichen Maßnahmen, die im Hinblick auf den Außenwert der Währung ergriffen werden (damit Abgrenzung zur Geldpolitik).
2. Arten: a) Institutionelle Währungspolitik umfasst alle Maßnahmen zur Schaffung einer neuen oder Änderung einer bestehenden Geldverfassung. b) Funktionelle Währungspolitik umfasst alle prozesspolitischen Maßnahmen, wie z.B. Änderung von Diskontsatz, Zinssatz, Wechselkurs.
3. Internationale Währungspolitik bezieht alle Maßnahmen ein, die von mehreren Staaten gemeinsam ergriffen (Beispiel: multinationale Neuordnung von Wechselkursen) oder von internationalen Institutionen (z.B. Internationaler Währungsfonds [IWF]) im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit des zwischenstaatlichen Wirtschafts- einschl. Zahlungsverkehrs durchgeführt werden.
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/21206/waehrungspolitik/
Währungspolitik
alle Maßnahmen zur Gestaltung und Stabilität des inneren und äußeren Geldwertes auf nationaler (Bundesregierung), europäischer (Europäische Zentralbank) und internationaler Ebene (Internationaler Währungsfonds), die auf die optimale Gestaltung der Währung und des Währungsgeschehens verschiedener Länder gerichtet sind, wobei die auf das Land gerichteten währungspolitischen Maßnahmen auch als Interner Link: Geldpolitik (siehe dort) bezeichnet werden und der Begriff Währungspolitik auf die Gestaltung der Währungsbeziehungen mit dem Ausland und die Sicherung des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts begrenzt wird.
https://de.wikipedia.org/wiki/Konvertibilit%C3%A4t
https://de.wikipedia.org/wiki/Wechselkurssystem
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Literatur
Weblinks
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Währungsreform
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https://de.wikipedia.org/wiki/W%C3%A4hrungsreform
Währungsreform ist in der Währungspolitik die hoheitliche Maßnahme einer Regierung, mit der eine wesentliche Änderung der Währungsverfassung eines Staates verbunden ist.
- Allgemeines
Wesentliche Änderungen der Währungsverfassung sind insbesondere formal eine neue Währungseinheit, materiell ein neues Umtauschverhältnis zur alten Währung, wesentliche Änderungen des Münzregals oder neue Umrechnungskurse für Bargeld und Buchgeld (Bankguthaben, Forderungen und Verbindlichkeiten). Bloße Münzreformen, neue Denominationen oder entfallende Stückelungen, Einziehung von Banknoten oder Demonetisierung, Abwertungen oder Aufwertungen stellen dagegen keine Währungsreform dar. Manche Autoren zählen auch die Neuordnung des Geldwesens bei zurückgestauter Inflation zur Währungsreform.[1]
- Ursachen der Währungsreform
Währungsreformen werden aus einer Reihe von Gründen durchgeführt:
- Staatsbankrott link?
→ Hauptartikel: Staatsbankrott und Haushaltskonsolidierung
Maßnahmen zum Abbau der Überschuldung eines Staates sind höhere Staatseinnahmen durch starkes Wirtschaftswachstum, hohe Inflation oder Steuererhöhungen. Auf der anderen Seite sind drastische Ausgabenkürzungen des Staates bis hin zur Austerität erforderlich. Eine radikale Maßnahme ist die Währungsreform oder bei den Staatsanleihen der Schuldenschnitt. (Siehe auch Artikel Staatsbankrott (Abschnitt 'Abwehrmaßnahmen').)
Wettrüsten, Kriegsfinanzierung, verlorene Kriege
Besonders durch das Vorbereiten oder Führen von Kriegen kann eine überhöhte Staatsverschuldung entstehen (sei es durch Kriegsanleihen und/oder durch andere Finanzinstrumente). Insbesondere nach einem verlorenen Krieg kommt es nicht selten zu einer Währungsreform. Beispiele sind die Währungsreform 1924 und die Währungsreform 1948 (Westdeutschland).[14]
- Politische Gründe
- zB Bei- oder Austritt aus einem Währungsraum, Vereinigung oder Teilung von Staaten.
In selteneren Fällen werden aus politischen Gründen Währungsreformen beschlossen und durchgeführt.
Ein Währungsraum (i. d. R. ein Land) tritt einem anderen Währungsraum bei.
Beispiel
Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland 1990.
Länder spalten sich auf.
Beispiel
1993 bildeten sich aus der Tschechoslowakei die Staaten Tschechien und Slowakei.
Länder bilden eine Währungsunion:
Beispiel
EU-Mitgliedstaaten bildeten den Euro-Währungsraum.
Länder verlassen Währungsunion.
Beispiel
Diskussion um einen „Nord-Euro“ und einen „Süd-Euro“.
- Hyperinflation
- Länder mit dauerhaft hohen Inflationsraten spüren die langfristigen Auswirkungen der Inflation vor allem in Form hoher, intransparenter Preise, das heißt, Einheiten eines geringwertigen Gutes kosten vergleichsweise viele Geldeinheiten. Dies verursacht hohe Transaktionskosten, da die Preisauszeichnungen aufgrund ihres Umfangs für den Anbieter von Gütern aufwändig und für den Nachfrager intransparent werden. Abhilfe schafft hier die Einführung einer neuen Währung, bei der von der alten Währung oft „Nullen entfernt werden“, also ein Tauschkurs von 10n:1 festgesetzt wird. ;
Beispiel
sind die Einführung der Nouveau Franc 1958 (100:1) in Frankreich[15] oder der neuen Türkischen Lira 2004.
https://de.wikipedia.org/wiki/W%C3%A4hrungsreformen_in_%C3%96sterreich
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/waehrungsreform-48715
Währungsreform Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Gesetzliche Neuordnung des Geldwesens zur Überwindung offener oder verdeckter (zurückgestauter) Inflation. Nach dem Zweiten Weltkrieg führten mehrere Länder eine Währungsreform durch. Die schärfsten Eingriffe in das Geldwesen brachte die dt. Währungsreform im Juni 1948.
2. Vorgeschichte: Die Nationalsozialisten hatten das Geldvolumen zur Finanzierung der Rüstung und des Kriegs stark ausgeweitet. Bei Kriegsende waren allein in den Westzonen und Westberlin Geldmittel und geldähnliche Forderungen in Höhe von rund 210 Mrd. Reichsmark (RM) vorhanden. Der Geldüberhang wirkte sich nicht in offener Inflation aus, weil die Preise und Löhne eingefroren und die Güter seit Kriegsbeginn rationiert waren. Die öffentliche Bewirtschaftung wurde nach Kriegsende zunächst beibehalten. Es entstand ein Schwarzmarkt, es fehlten Produktionsanreize, und der Wiederaufbau war gehemmt. Für die Beseitigung des riesigen Geldüberhangs wurden rund 250 Pläne entwickelt. Eine gemeinsame Währungsreform der Alliierten war politisch unmöglich.
3. Währungsreform in den westlichen Besatzungszonen und Westberlin: Die Währungsreform in den Westzonen wurde maßgeblich von den Amerikanern konzipiert, mit dt. Experten beraten und mit mehreren Gesetzen durchgeführt. Die gesetzliche Zahlungskraft der auf RM lautenden Zahlungsmittel erlosch am Sonntag, dem 20.6.1948. Ab dem 21.6.1948 galt die „Deutsche Mark“ (DM). Die neuen Banknoten und Münzen wurden von der am 1.3.1948 gegründeten „Bank Deutscher Länder“ ausgegeben.
a) Rechnerischer Anschluss an die Reichsmarkwährung: Alle wiederkehrenden Leistungen wie Löhne, Gehälter, Renten, Mieten wurden im Verhältnis 1:1 von RM auf DM umgestellt, alle abgeschlossenen Forderungen und Verpflichtungen hingegen grundsätzlich im Verhältnis 10:1.
b) Umtausch: Jeder Einwohner konnte 40 RM am 20.6.1948 und weitere 20 RM im Lauf von zwei Monaten im Verhältnis 1:1 in DM umtauschen („Kopfbetrag“). Die Arbeitgeber erhielten auf Antrag einen „Geschäftsbetrag“ in Höhe von 60 DM je beschäftigten Arbeitnehmer. Die Länder und die übrigen Gebietskörperschaften erhielten von den Landeszentralbanken Zahlungsmittel in anteiliger Höhe ihrer vorherigen Einnahmen; ebenso stattete die Bank dt. Länder Bahn und Post aus.
c) Abwicklung der Reichsmarkkonten: Altgeldnoten und im Währungsgebiet gehaltene RM-Guthaben mussten bis zum 26.6.1948 bei einer Abwicklungsbank eingezahlt oder angemeldet werden. (1) Guthaben natürlicher oder juristischer Personen (mit Ausnahme öffentlicher Körperschaften) wurden grundsätzlich 10:1 umgestellt. Die Hälfte des Betrags war frei verfügbar. Die andere Hälfte wurde einem Festkonto gutgebracht; davon wurden 7/10 gestrichen, 2/10 freigegeben, 1/10 für die Anlage in mittel- und langfristigen Wertpapieren vorgesehen. Dadurch verschlechterte sich das Umstellungsverhältnis auf 100:6,50. Das Gesetz zur Milderung von Härten der Währungsreform verbesserte für Spar-, Bausparguthaben und andere Kapitaltitel, die schon am 1.1.1940 dem Gläubiger zugestanden hatten, das Umtauschverhältnis auf 100:20. (2) Altgeldguthaben von Geldinstituten erloschen. Deshalb erhielten die Kapitalsammelstellen für ihre im Rahmen der Kriegsfinanzierung übernommenen Schuldtitel des Deutschen Reichs und anderer öffentlicher Schuldner langfristig zu tilgende Ausgleichsforderungen gegenüber der öffentlichen Hand der Bundesrepublik Deutschland in Höhe von 17, später 22 Mrd. DM. (3) Es erloschen auch die Altgeldguthaben der Gebietskörperschaften, Bahn- und Postverwaltungen sowie aller von der Militärregierung aufgelösten Organisationen etc.
d) Schuldverschreibungen, Hypotheken, andere Forderungen und Verpflichtungen wurden im Verhältnis 10:1 umgestellt, bei Altbesitz an diesen Kapitaltiteln 10:2.
4. Die Währungsreform in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ): In der SBZ waren anfangs alle Bankkonten gesperrt worden. Die sowjetische Besatzungsmacht wurde durch die Währungsreform im Westen offenbar überrascht. Sie zog rasch nach und führte die Währungsreform am Mittwoch, dem 23.6.1948, durch. Der Geldumlauf sollte unter Beibehaltung der bisherigen Recheneinheit verringert werden. Als erste Stufe wurden vom 24. bis 28.6.1948 die vorhandenen Banknoten, da noch keine neuen verfügbar waren, mithilfe aufgeklebter Coupons umgestellt. Grundsätzlich wurde Bargeld gegen Bargeld getauscht; die Konten wurden in einem bes. Verfahren umgestellt. Von dem eingereichten Bargeld wurden 70 RM im Verhältnis 1:1, der übrige Betrag im Verhältnis 10:1 umgetauscht. Sparkonten wurden je nach Einlagenhöhe 1:1 bis 10:1 umgestellt. Die Westmächte verhinderten, dass die Währungsreform in der SBZ auf ganz Berlin ausgedehnt wurde. Daraufhin verhängte die Sowjetunion die Berlinblockade. Die zweite Stufe begann mit dem Umtausch der umlaufenden Reichsbanknoten mit den aufgeklebten Coupons in neue Noten der Deutschen Notenbank vom 25. bis 28.7.1948. An die Stelle der Reichsmarkrechnung trat nun die Rechnung in „Deutsche Mark der Deutschen Notenbank“. Das Geld wurde im Verhältnis 1:1 umgetauscht, wobei 70 Mark sofort in bar ausgezahlt wurden. Der Rest wurde einem Konto gutgebracht. Am 13.10.1957 wurden die Noten erneut zum Umtausch aufgerufen. 1964 erhielt die Währung den Namen „Mark der Deutschen Notenbank“, 1968 die Bezeichnung „Mark“.
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/21208/waehrungsreform/
Währungsreform
völlige Neuordnung des Geldwesens eines Landes, die als Folge einer Interner Link: zurückgestauten Inflation notwendig wird, um den überhöhten Bestand an Geldmitteln in einer Volkswirtschaft abzuschöpfen. Eine Währungsreform wurde am 21. 6. 1948 in dem Gebiet des heutigen Westdeutschland vorgenommen, als die Reichsmark von der D-Mark abgelöst wurde, da die Reichsmark wegen der zurückgestauten Inflation im Zweiten Weltkrieg und der anschließenden Nachkriegszeit als Zahlungsmittel wertlos war. Dabei wurden Guthaben in Reichsmark im Verhältnis 100 : 6,5 auf DM umgestellt und Schulden in Reichsmark im Verhältnis 10 : 1 DM umgerechnet. Völlig anders war die Situation bei der Einführung des Euro, denn mit dem Euro kam eine Link hat Vorschau-PopupInterner Link: Währungsumstellung
(siehe dort) nach marktgerechten Umtauschkursen.
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Literatur
Weblinks
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Währungskrise
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siehe auch-> Wirtschaftskrise
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https://de.wikipedia.org/wiki/Währung
- Währungskrise
Als Währungskrise wird eine volkswirtschaftliche Krise in Form der schnellen und unerwarteten Währungsabwertung bezeichnet. Sie wird durch das ungewollte Aufgeben eines festen Wechselkurses zu einer oder mehreren anderen Währungen oder zum Gold ausgelöst. Ursache oder Folge von Währungskrisen können Finanz- und Wirtschaftskrisen sein.
Obwohl Währungskrisen immer verschieden geartet sind, lassen sich einige Frühindikatoren ausmachen, die sehr häufig auftreten. Hierunter fallen (anhaltende) Leistungsbilanzdefizite, starke Devisenzuflüsse in der Kapitalbilanz, ein Anwachsen der kurzfristigen Auslandsverbindlichkeiten, hohes Kreditwachstum sowie starke Preissteigerungen bei Vermögenswerten (insbesondere Immobilien und Aktien).[9]
Nach Ausbruch einer Währungskrise lassen sich wiederum typische Krisensymptome feststellen. Dazu gehören zunehmend kürzere Fristen in der Auslandsverschuldung, verstärktes Begleichen von Auslandsverbindlichkeiten mit Fremdwährungen, höhere Zinssätze für Kreditnehmer im Schuldnerland, hohe Werteinbußen von Aktien und Immobilien, Umkehrung der Kapitalströme (Kapitalflucht) sowie starke Verluste an Währungsreserven.[9]
Beispiele für Währungskrisen nach Ende des Bretton-Woods-Systems sind unter anderem die Dollarkrise 1971, die lateinamerikanische Schuldenkrise von 1982/83, die Mexikokrise von 1994/95 (Tequila-Krise), die südostasiatische Finanz- und Währungskrise 1997 (Asienkrise) sowie die Brasilienkrise 1999.[10]
https://de.wikipedia.org/wiki/W%C3%A4hrungskrise
Eine Währungskrise besteht, wenn der Außenwert einer Währung nicht mehr gehalten werden kann. Das Ergebnis ist eine plötzliche starke Abwertung einer Währung bzw. das ungewollte Aufgeben eines festen Wechselkurses. Zum Ausbruch einer Währungskrise kommt es, wenn Finanzmarktakteure aus der Währung aussteigen (Zunahme der Kapitalabflüsse) und Kredite nicht mehr verlängern (Abnahme der Kapitalzuflüsse). Aufgrund der Unsicherheit über die wirtschaftlich Entwicklung in Verbindung mit einer Kreditklemme mündet eine Währungskrise häufig in eine Finanz- und Wirtschaftskrise.[1][2]
Akteure (zum Beispiel die Regierung des jeweiligen Landes und/oder der IWF) können versuchen, durch Währungspolitik und/oder Wirtschaftspolitik die Währungskrise zu bekämpfen. Die Zentralbank bekämpft eine Währungskrise mit einer restriktiven Geldpolitik.[2]
- Gründe
Die Gründe für eine Währungskrise können in schlechten makroökonomischen Fundamentaldaten liegen (z. B. Überschuldung des Staates), so dass ein fester Wechselkurs drastisch überbewertet ist. Die Anleger erwarten langfristig eine Korrektur des Paritätskurses und bringen mit ihrer „Spekulation gegen die Währung“ die Krise zum Ausbruch. Das bedeutet, dass sie die unsichere Währung meiden und in sicherere Währungen oder in Sachwerte investieren („Kapitalflucht“), weil sie eine Abwertung erwarten. Ebendies kann die tatsächliche Abwertung auslösen. Self-fulfilling prophecy (sich selbst erfüllende Erwartung) ist möglich – auch dann, wenn eine Erwartung nicht oder nur teilweise auf makroökonomischen Fundamentaldaten basiert.
Eine Bankenkrise kann eine Flucht aus einer Währung auslösen.
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Literatur
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Literatur
Gesetz
Erlässe
Fachgutachten
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- IDW S1 Rz.
Fachliteratur
" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben
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- Ihlau / Duscha (2019), S. ;
- Mandl / Rabel (1997), S. ;
- WP-Handbuch II (2014), Rz. A ;
- WPH-Edition (2018), Rz. A ;
Judikatur
Unterlage(n)
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- Hager: Bewertungsanlass und -zweck - funktionale Bewertung, Datei:BewAZ.pdf, Stand Nov. 2023;
- Hager: Bewertungsobjekt, Datei:Bewertungsobjekt.pdf, Stand Okt. 2020;
- Hager: Brutto- oder Nettounternehmenswert, Datei:Bto-Nto-UW.pdf, Stand Juni 2022;
- Hager: Cash-Flow, Datei:Cash-Flow.pdf, Stand Aug. 2017;
- Hager: Ertragsbegriffe, Datei:Ertrag.pdf, Stand Dez. 2023;
- Hager: Geldflussrechnung, Datei:CF-Kapfluss.pdf, Stand Aug. 2021;
- Hager: Fiktive Anschaffungskosten, Datei:Fiktive AK.pdf, Stand März 2021;
- Hager: Nachweis des Verkehrswertes durch vereinfachte Wertfindung, Datei:GA-vereinfach.pdf, Stand März 2021;
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- Hager: Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung, Datei:Grundsätze-UBW.pdf, Stand Mai 2022;
- Hager: Was ist bei Prüfung eines Gutachtens zu beachten, Datei:Gutachten-Prüfung-allg.pdf, Basisseminar FAÖ, Stand Okt. 2024;
- Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten, Datei:Gutachten-Prüfung-UBW.pdf, Basisseminar FAÖ, Stand Okt. 2024;
- Hager: Persönliche Haftung in der Unternehmensbewertung, Datei:Haftung.pdf, Stand Aug. 2021;
- Hager: Geldwertänderung, Datei:Inflation.pdf, Basisseminar BFA, Stand Juli 2016;
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- Hager: Markenrechtsbewertung, Datei:Wertmarke.pdf, Vortrag 26.4.2012 Groß-BP Wien;
- Hager: Auffrischung mathematischer Grundkenntnisse, Basisseminar BFA, Datei:Mathematik-Auffrischung.pdf, Stand August 2023;
- Hager: "Bewertungsmethoden – Eine Übersicht", Datei:Methoden-übersicht.pdf, Stand Okt. 2024;
- Hager: Objektivierter vs. subjektiver Wert, Datei:Obj-Subj.pdf, Stand Sep. 2023;
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- Hager: Bewertung von Personengesellschaften, Datei:PersGes-UBW.pdf, Stand Dez. 2020;
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- Hager: Berechnungstabelle Rating, Datei:Rating.xlsx, Stand Nov. 2024;
- Hager: Berechnungstabelle Svensson-Formel, Datei:Svensson DBB.xlsx, Stand Okt. 2024;
- Hager: Mustertabelle vereinfachtes Ertragswertverfahren, Datei:VEWV Muster.xlsx, Stand Okt. 2024;
- Hager: Mustertabelle Wr. Verfahren 1996, Datei:WRV Muster.xlsx, Stand Okt. 2024;
Folien
- Hager: "Welche (Unternehmens)Bewertungen werden vom Finanzamt anerkannt?", VWT 6.5.2019, Datei:VWT 2019.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2016, Datei:UBW-Basis(2016).pdf, Stand Oktober 2016
- Hager: "Unternehmensbewertung im Steuerrecht", Linde Forum Unternehmensbewertung 2016, Datei:Forum 16 UBW-StR-Ergänzt.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertungsgutachten - schlüssig und nachvollziehbar", JKU 2015, Datei:UBWGA JKU-Linz 151014.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2013, Datei:UBW-Basis 2013.pdf, Stand Februar 2013
- Hager: "Wertermittlung des immateriellen Vermögens Marke", GBP 26.4.2010, Datei:Wertmarke-Präsentation.pdf
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen, Liste der verwendeten Symbole, Liste der verwendeten Formeln
Weblinks
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NN bei Wikipedia], abgefragt 9.5.2025;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 9.5.2025;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 9.5.2025;
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NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 9.5.2025;
Einzelnachweise
- ↑ Vom mhd. werunge = "Gewährleistung";vgl. Wiktionary, Stichwort: Währung, abgefragt 9.5.2025.
- ↑ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: Währung, abgefragt 9.5.2025.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 9.5.2025.
- ↑ [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 9.5.2025.
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- ↑ [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 9.5.2025.
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