Berücksichtigung von Transaktionskosten und transaktionsbedingten Ertragsteuerwirkungen

Aus Bewertungshilfe
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Kurzinfo!

Während Transaktionskosten und transaktionsbedingte Ertragsteuerwirkungen bei der Ermittlung eines subjektiven Unternehmenswerts zu berücksichtigen sind, ist dies bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts nur dann geboten, wenn sich dieses Erfordernis aus rechtlichen Vorgaben oder aus dem Auftrag ergibt.[1]

siehe auch-> Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung, Transaktion

Transaktionskosten

siehe auch-> Mobilität

Transaktionskosten sind die Kosten, die in Verbindung mit dem Kauf bzw. Verkauf des Unternehmens(anteiles) anfallen.[2]

Transaktionsbedingte Ertragsteuerwirkungen

Unter transaktionsbedingten Ertragsteuerwirkungen sind zu verstehen:[3]

Werden hingegen steuerliche Verlustvorträge des Bewertungsobjekts nach der Übernahme z.B. durch Umgründungen einer Verwertung durch den Käufer zugänglich gemacht, liegen keine transaktionsbedingten Ertragsteuerwirkungen vor, da die Verwertung der Verlustvorträge - neben dem Unternehmenserwerb an sich - weitere Maßnahmen erfordern.[4]

Tax Amortization Benefit (TAB)

Tax Amortization Benefit (TAB) sind Ertragsteuerersparnisse aus einem erhöhten Abschreibungspotenzial aus aufgedeckten stillen Reserven und Firmenwertkomponenten.

Bei Ermittlung eins objektivierten Wertes sind sie unbeachtlich. Bei Fair Value-Ermittlungen sind sie zu berücksichtigen.

Literatur

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz. 29 f;

Fachliteratur

  • Baldauf / Pummerer (2006);
  • Mandl / Rabel (2006), S. 103;
  • Pummerer (2015), S. 146 ff;

Unterlage(n)

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl. Mandl / Rabel (2006), S. 103.
  2. Vgl. Mandl / Rabel (2006), S. 103.
  3. Mandl / Rabel (2006), S. 103.
  4. Mandl / Rabel (2006), S. 103.