Subjektiver Unternehmenswert: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''subjektive Unternehmenswert''' ist ein [[Entscheidungswert]] in dem die subjektiven Vorstellungen und persönlichen Verhältnisse sowie sonstige Gegebenheiten (zB [[Synergie|Synergieeffekte]]) des [[Bewertungssubjekt]]s einfließen. Für einen potentiellen Käufer bzw Verkäufer soll dieser Wert die relevante Preisober- bzw Preisuntergrenze aufzeigen. <ref>Rz. 19 KFS BW 1 (2014).</ref>
  
Der '''subjektive Unternehmenswert''' ist ein [[Entscheidungswert]] in dem die subjektiven Vorstellungen und persönlichen Verhältnisse sowie sonstige Gegebenheiten (zB [[Synergie|Synergieeffekte]]) des [[Bewertungssubjekt]]s einfließen. Für einen potentiellen Käufer bzw Verkäufer soll dieser Wert die relevante Preisober- bzw Preisuntergrenze aufzeigen. <ref>Rz. 19 KFS BW 1 (2014)</ref>
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Bei Ermittlung eines subjektiven Unternehmenswertes wird der [[Gutachter]] als [[Gutachter#Berater|Berater]] tätig.
  
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== Anknüpfung und Wertfindung ==
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Bei der subjektiven Wertermittlung wird das Unternehmen aus Sicht eines konkreten Investors unter Berücksichtigung seiner speziellen Verhältnisse und Handlungsmöglichkeiten bewertet.<ref>Vgl. Bachl (2018), 11.</ref> Die Wertfindung unterliegt keinen Beschränkungen.
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== Anteilsbewertung ==
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Die Bewertungsprinzipien sind auch bei der [[Anteilsbewertung]] zu beachten. Beim subjektiven Wert müssen die Summe der Anteilswerte nicht dem Gesamtwert des Unternehmens entsprechen.
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== Arten der Subjektivität ==
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* ''Eigentümerbezogenheit'':
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:Darunter versteht man den Bezug des Unternehmenswertes auf den konkreten Eigentümer. Sie ist das Merkmal des subjektiven Unternehmenswertes.<ref>Vgl. Moxter (1990), S. 24.</ref>
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* ''Bewerterbezogenheit (Bewerterermessen)''
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:bedeutet, dass persönliche Auffassungen des [[Gutachter|Bewerters]] in das [[Gutachten]] einfließen.<ref>Vgl. Moxter (1990), S. 24.</ref> Sie gilt es zu vermeiden.
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== Literatur ==
 
=== Fachgutachten ===
 
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* Rz. 19 KFS BW 1 (2014)
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* Rz. 12 IDW S 1 (2008)
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=== Fachliteratur ===
 
=== Fachliteratur ===
=== Judikatur ===
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* Bachl (2018), 11
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* Aschauer / Purtscher (2011), S. 101f
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<!--=== Judikatur ===-->
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=== Unterlage(n) ===
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* Hager: ''Grundbegriffe'', Basisseminar BFA, [[Datei:Grundbegriffe.pdf|Grundbegriffe]], Stand Februar 2015
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* Hager: ''"Objektivierter vs. subjektiver Wert"'', [[Datei:Obj-Subj.pdf]], Stand Sep. 2023;
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''siehe auch-> [[Liste der verwendeten Literatur]]''
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<!-- [[Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe]], [[Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole]], [[Liste der verwendeten Formeln]] -->
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== Weblinks ==
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmensbewertung#Entscheidungsfunktion Entscheidungsfunktion bei Wikipedia], abgefragt: 22.11.2020
  
 
== Einzelnachweise ==
 
== Einzelnachweise ==
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[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]
 
[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]
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Aktuelle Version vom 2. Dezember 2023, 07:33 Uhr

Der subjektive Unternehmenswert ist ein Entscheidungswert in dem die subjektiven Vorstellungen und persönlichen Verhältnisse sowie sonstige Gegebenheiten (zB Synergieeffekte) des Bewertungssubjekts einfließen. Für einen potentiellen Käufer bzw Verkäufer soll dieser Wert die relevante Preisober- bzw Preisuntergrenze aufzeigen. [1]

Bei Ermittlung eines subjektiven Unternehmenswertes wird der Gutachter als Berater tätig.

siehe auch-> Bewertungszweck, Objektivierter Unternehmenswert, Schiedswert

Anknüpfung und Wertfindung

Bei der subjektiven Wertermittlung wird das Unternehmen aus Sicht eines konkreten Investors unter Berücksichtigung seiner speziellen Verhältnisse und Handlungsmöglichkeiten bewertet.[2] Die Wertfindung unterliegt keinen Beschränkungen.

Anteilsbewertung

Die Bewertungsprinzipien sind auch bei der Anteilsbewertung zu beachten. Beim subjektiven Wert müssen die Summe der Anteilswerte nicht dem Gesamtwert des Unternehmens entsprechen.

Arten der Subjektivität

  • Eigentümerbezogenheit:
Darunter versteht man den Bezug des Unternehmenswertes auf den konkreten Eigentümer. Sie ist das Merkmal des subjektiven Unternehmenswertes.[3]
  • Bewerterbezogenheit (Bewerterermessen)
bedeutet, dass persönliche Auffassungen des Bewerters in das Gutachten einfließen.[4] Sie gilt es zu vermeiden.

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. 19 KFS BW 1 (2014)
  • Rz. 12 IDW S 1 (2008)

Fachliteratur

  • Bachl (2018), 11
  • Aschauer / Purtscher (2011), S. 101f

Unterlage(n)

siehe auch-> Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Rz. 19 KFS BW 1 (2014).
  2. Vgl. Bachl (2018), 11.
  3. Vgl. Moxter (1990), S. 24.
  4. Vgl. Moxter (1990), S. 24.