Schiedswert

Aus Bewertungshilfe
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Der Schiedswert wird in einer Konfliktsituation unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Wertvorstellungen der Parteien ausschließlich nach sachlichen Gesichtspunkten festgestellt oder vorgeschlagen. Indem er die Investitionsalternativen und die persönlichen Verhältnisse der Bewertungssubjekte in angemessenem Umfang einbezieht, stellt er einen fairen und angemessenen Interessenausgleich zwischen den betroffenen Bewertungssubjekten dar.[1]

Bei Erstellung eines Schiedswertgutachtens wird der Gutachter in der Funktion eines Schiedsgutachters/Vermittlers tätig.[2]

siehe auch-> Bewertungszweck, Objektivierter Unternehmenswert, Subjektiver Unternehmenswert,

  • Synonyme: Arbitriumwert (von lat. arbitrium für Spruch des Schiedsrichters)


Literatur

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz. 20;
  • IDW S1 Rz. 12;

Fachliteratur

  • Aschauer (2009), S. 50,90 f, 159 ff;
  • Aschauer / Purtscher (2023), S. 96;
  • Bachl (2018), S. 11;
  • Kohl / Schröder (2016);
  • Mandl / Rabel (1998);
  • Mandl / Rabel (1997), S. 386 ff;
  • WPH-Edition (2018), Tz. A 41 ff;

Unterlage(n)

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Rz. 20 KFS/BW1 (2014)
  2. Rz. 21 KFS/BW1 (2014)