Schiedswert: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Schiedswert''' wird in einer Konfliktsituation unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Wertvorstellungen der Parteien ausschließlich nach sachlichen Gesichtspunkten festgestellt oder vorgeschlagen. Indem er die Investitionsalternativen und die persönlichen Verhältnisse der Bewertungssubjekte in angemessenem Umfang einbezieht, stellt er einen fairen und angemessenen Interessenausgleich zwischen den betroffenen [[Bewertungssubjekt]]en dar.<ref>Rz. 20 KFS/BW1 (2014)</ref>
  
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* Bachl (2011), S. 13
 
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Version vom 25. Februar 2015, 06:51 Uhr

Der Schiedswert wird in einer Konfliktsituation unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Wertvorstellungen der Parteien ausschließlich nach sachlichen Gesichtspunkten festgestellt oder vorgeschlagen. Indem er die Investitionsalternativen und die persönlichen Verhältnisse der Bewertungssubjekte in angemessenem Umfang einbezieht, stellt er einen fairen und angemessenen Interessenausgleich zwischen den betroffenen Bewertungssubjekten dar.[1]

Bei Erstellung eines Schiedswertgutachtens wird der Gutachter in der Funktion eines Schiedsgutachters/Vermittlers tätig.[2]

siehe auch-> Bewertungszweck, Funktion des Gutachters und Artikel Wikipedia

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. 19 KFS/BW 1 (2014)

Fachliteratur

  • Aschauer (2009)
  • Adolff (2007)
  • Bachl (2011), S. 13
  • WP-Handbuch II (2014), Tz. A 26

Einzelnachweise

  1. Rz. 20 KFS/BW1 (2014)
  2. Rz. 21 KFS/BW1 (2014)