Rechtsform
Kurzinfo!
Rechtsform ist der durch Gesetze zwingend vorgeschriebene Rahmen für Unternehmen insbesondere Gesellschaften. Mit ihm sind einige gesetzlich vorgegebene Strukturmerkmale verbunden. Es gibt für den Begriff Rechtsform keine Legaldefinition.[1]
Aus der gewählten Rechtsform ergeben sich Konsequenzen hinsichtlich Rechte und Pflichten der Gesellschafter insbesondere der Haftung.[2]
- Rechtsformwahl
In Österreich kann man nur zwischen den gegebenen Rechtsformen wählen, nicht aber neue kreiren (Rechtsformzwang). Die Wahl der Rechtsform ist ansonsten ein betriebswirtschaftliches Problem.
Inhaltsverzeichnis
Bedeutung
Rechtsformen werden unterschiedlich häufig gewählt:
Kammermitglieder der WKO nach Rechtsformen 2024[3]
| Rechtsform | aktive Mitglieder | |
|---|---|---|
| Anzahl | Anteil | |
| Einzelunternehmen | 430.161 | 72,50% |
| nicht eingetragen | 397.015 | 66,90% |
| eingetragen | 33.146 | 5,60% |
| Ges.m.b.H. | 125.270 | 21,10% |
| Kommanditgesellschaft (KG) | 19.613 | 3,30% |
| Offene Gesellschaft (OG) | 10.371 | 1,70% |
| Verein | 3.208 | 0,50% |
| Aktiengesellschaft (AG) | 1.166 | 0,20% |
| Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften | 718 | 0,10% |
| Flexible Kapitalgesellschaft | 390 | 0,10% |
| Ausländische Rechtsform | 1.310 | 0,20% |
| Gebietskörperschaft | 1.075 | 0,20% |
| (Nicht) prot. Unternehmen jurist. Person | 51 | 0,00% |
| Andere Rechtsformen | 306 | 0,10% |
| Gesamt | 593.639 | 100,00% |
Arten
Unternehmen können in verschiedenen Rechtsformen betrieben werden. Einige stehen allen Wirtschaftssubjekten offen, andere nur dem Staat.
Die Rechtsform kann aus verschiedenen Gründen für die Bewertung von Bedeutung sein:
Die wichtigste Unterscheidung ist zwischen:
Weiters können sich Partner zusammenschließen in
Privatrechtliche Rechtsformen
Es gibt folgende Arten von privatrechtlichen Rechtsformen:
- sonstige juristische Person
Öffentlich-rechtliche Rechtsformen
Öffentlich-rechtliche Rechtsformen stehen nur Körperschaften des öffentlichen Rechts offen.
- Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit: (Regiebetrieb, Betrieb gewerblicher Art (D: Eigenbetrieb);
- Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit: (Körperschaft des öffentlichen Rechts, Bundesanstalt öffentlichen Rechts, Stiftung des öffetnlichen Rechts).
Europäische Rechtsformen
Europäische Rechtsformen ermöglichen ein Tätigwerden im gesamten Bereich der Europäische Union (EU) bzw. des Europäischer Wirtschaftsraums.
Folgende Rechtsformen bestehen:
Geplant sind / waren:
- Europäische Privatgesellschaft (Societas Privata Europaea, SPE) 2010 aufgegeben,
- Einpersonengesellschaft (Societas Unius Personae – SUP)
- Europäische Stiftung (Fundatio Europaea – FE)
Weitere Rechtsformen:
- Europäischer grenzüberschreitender Verein (European Cross-Border Association, kurz ECBA)
- Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur (European Research Infrastructure Consortium, ERIC)
Weblinks
- Gesellschaftsrecht (Europäische Union) bei Wikipedia, abgefragt 13.8.2025;
- Europäisches Gesellschaftsrecht bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 13.8.2025;
Literatur
Fachliteratur
- Rieder / Huemer (2016);
siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur
Weblinks
- Rechtsform bei Wikipedia, abgefragt 13.8.2025;
Einzelnachweise
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Rechtsform, abgefragt 13.8.2025.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Rechtsform, abgefragt 13.8.2025.
- ↑ WKO.at. Statistik Jahrbuch, abgefragt 8.7.2025.