Nachvollziehbarkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Was notwendig ist, damit eine Unternehmensbewertung nachvollziehbar ist, wird in KFS/BW 1 und IDW S1 idealtypisch angeführt. Im Einzelfall reichen evtl weniger Informationen, es ist aber auch denkbar, dass zusätzliche Erläuterungen notwendig sind.<ref> Hager (2013), 357</ref>
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Was notwendig ist, damit eine Unternehmensbewertung nachvollziehbar ist, wird in KFS/BW 1 und IDW S1 idealtypisch angeführt. Im Einzelfall reichen eventuell weniger Informationen, es ist aber auch denkbar, dass zusätzliche Erläuterungen notwendig sind.<ref> Hager (2013), 357</ref>
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Wird auf ein [[Fachgutachten]] verwiesen, muss dieses wegen der Nachvollziehbarkeit dem [[Gutachtensadressat]]en vollständig zugänglich sein. Ist dies nicht der Fall, wird der Steuerpflichtige dieses zur Verfügung
stellen müssen.<ref>vgl. Hager (2013), S. 360</ref>
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stellen müssen.<ref>Vgl. Hager (2013), S. 360</ref>
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Der Nachvollziehbarkeit dient, was vorgelegt wird. Was nicht offenlegt wird, kann vom Adressaten nicht gewürdigt werden. Ein allfälliges ''Berufsgeheimnis'' ändert darn nichts.<ref>Hager: "Welche (Unternehmens)Bewertungen werden vom Finanzamt anerkannt?", VWT 6.5.2019,Fol. 16</ref>
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* Vertrauliche Unterlagen,
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* Arbeitspapiere, etc
  
 
== Reproduzierbarkeit ==
 
== Reproduzierbarkeit ==

Version vom 27. Mai 2019, 04:44 Uhr

Kurzinfo!

Der Grundsatz der Nachvollziehbarkeit bedeutet, dass ein Unternehmensbewertungsgutachten so aufzubauen ist, dass die Wertermittlung einem sachkundigen Dritten innerhalb eines angemessenen Zeitraumes begreiflich sein muss.[1]

Der Gutachter hat deutlich zu machen, auf welchen wesentlichen Annahmen und Typisierungen der von ihm ermittelte Unternehmenswert beruht. Es sollte auch ersichtlich sein, welche der Annahmen vom Gutachter, welche vom zu bewertenden Unternehmen und welche von sachverständigen Dritten stammen.[2]

  • Synonyme: Nachvollziehbarkeit der Bewertungsansätze, Klarheit der Berichterstattung, Nachprüfbarkeit

siehe auch-> Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung, Dokumentationsprinzip

Erforderliche Informationen

Hauptartikel-> Gutachten

Was notwendig ist, damit eine Unternehmensbewertung nachvollziehbar ist, wird in KFS/BW 1 und IDW S1 idealtypisch angeführt. Im Einzelfall reichen eventuell weniger Informationen, es ist aber auch denkbar, dass zusätzliche Erläuterungen notwendig sind.[3]

Fachgutachten

Wird auf ein Fachgutachten verwiesen, muss dieses wegen der Nachvollziehbarkeit dem Gutachtensadressaten vollständig zugänglich sein. Ist dies nicht der Fall, wird der Steuerpflichtige dieses zur Verfügung stellen müssen.[4]

Offenlegung

Der Nachvollziehbarkeit dient, was vorgelegt wird. Was nicht offenlegt wird, kann vom Adressaten nicht gewürdigt werden. Ein allfälliges Berufsgeheimnis ändert darn nichts.[5]

Dies betrifft:

  • Vertrauliche Unterlagen,
  • Arbeitspapiere, etc

Reproduzierbarkeit

Die Reprodzuzierbarkeit bedeutet in der Wissenschaft die Wiederholbarkeit von empirisch-wissenschaftlichen Forschungsergebnissen.

Die Ergebnisse müssen dabei reproduzierbar sein, dh ceteris paribus müssen andere Gutachter zum selben Ergebnis gelangen. Diese für die Naturwirssenschaften geltende Grundanforderung an wissenschaftliche Experimente, Messungen und Analysen hat für die Wirtschaftswissenschaften keine Bedeutung.

Sachkundiger Dritter

Bezugspunkt der Nachvollziehbarkeit ist der sachkundige Dritte. Dies gilt für Gutachten allgemein[6] und für Unternehmensbewertungsgutachten im Besonderen.[7] Dh der Gutachtensadressat (zB der Finanzbeamte) ist nicht der Maßstab für die Nachvollziehbarkeit.

Angemessener Zeitraum

Beim Begriff des angemessenen Zeitraumes handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der im Kontext zu interpretieren ist. Die Nachvollziehbarkeit der Bewertung eines KMU wird idR weniger Zeit in Anspruch nehmen als die eines Konzerns.

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. 66 ff IDW S1 (2008)

Fachliteratur

  • Peemöller (2012), S. 45
  • WP-Handbuch II (2014), Tz. A 145 f

Unterlage(n)

  • Hager: Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung, Datei:Grundsätze-UBW.pdf, Stand Okt. 2017
  • Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung, Datei:Prüfung-Gutachten.pdf, Basisseminar BFA, Stand September 2015

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise

  1. Prüfung Gutachten, S. 2
  2. Peemöller (2012), S. 45
  3. Hager (2013), 357
  4. Vgl. Hager (2013), S. 360
  5. Hager: "Welche (Unternehmens)Bewertungen werden vom Finanzamt anerkannt?", VWT 6.5.2019,Fol. 16
  6. vgl. Pröll (2004)
  7. Hager (2013), S. 358