Maßnahme

Aus Bewertungshilfe
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Kurzinfo!

Maßnahmen sind Entscheidungen (zB Investitionen / Desinvestitionen) die Auswirkung auf die Ertrags- oder Finanzkraft haben.[1]

Bedeutung

Ein wesentlicher Unterschied bei der Ermittlung des objektivierten und subjektiven Unternehmenswertes ist die Berücksichtigung von Maßnahmen.

Maßnahmen sind beim objektivierten Wert zu berücksichtigen:[2]

  • wenn sie bereits eingeleitet, oder
  • hinreichend konkretisiert sind.
  • Die Konkretisierung muss auch dokumentiert sein.
  • Die Maßnahme muss über den Status einer reinen Idee hinausgehen.

Die Konkretisierung ist im Hinblick auf die notwendige Nachvollziehbarkeit des Gutachtens zu beurteilen. Dabei sollte auch die (zB im Abgabenrecht normierte) Beweisvorsorgepflicht beachtet werden.

Eine brauchbare Abgrenzung des gegebenen Unternehmensumfangs kann bei Gesellschaften mit Aufsichtsrat oder einem vergleichbaren Kontrollorgan in der, von diesem genehmigten Vorhaben, deren erfolgsmäßiger Abbildung und in der ebenfalls vom ihm genehmigten Unternehmensplanung gegeben sein.[3]

Für die Prognose der nachhaltigen Überschüsse nach der Detailplanungsphase (dh in der Extrapolationsphase) bilden vor allem allgemeine Markt- und Branchenerwartungen die Grundlage. Die Konkretisierung hierzu korrespondierender Maßnahmen ist am Bewertungsstichtag naturgemäß nicht gegeben. Zeichnet sich zum Bewertungsstichtag für das zu bewertende Unternehmen oder für eine Branche jenseits des Detail-planungszeitraums z.B. ein Restrukturierungsbedarf ab, so ist es sachgerecht, diese Entwicklung im Ansatz des nachhaltigen Ergebnisses zu berücksichtigen, selbst wenn konkrete Maßnahmen im Unter-nehmenskonzept oder in der Unternehmensplanung noch nicht verankert sind.[4]

Literatur

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz. 79;
  • IDW S 1 Rz. 32;

Fachliteratur

  • Bachl (2018), S. 11 f;
  • Wollny (2010), S. 129, 162;
  • WPH-Edition (2018), Tz. A 266.

Unterlage(n)

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise

  1. Vgl. Wollny (2010), S. 129.
  2. Vgl. Wollny (2010), S. 162.
  3. Vgl. WPH-Edition (2018), Tz. A 267.
  4. Vgl. WP-Handbuch II (2014), Tz. A 88. Der Hinweis findet sich nicht im aktuellen WPH-Edition (2018).