Funktionale Unternehmensbewertung

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Kurzinfo!

  • Synonyme: Kölner Funktionenlehre

siehe auch-> Geschichte der Unternehmensbewertung

Die funktionale Unternehmensbewertung ist eine Theorie nach der der Unternehmenswert vom Bewertungszweck abhängt. Die Begriffe Zweck, Funktion und Aufgabe werden dabei synonym verwendet.[1]

Der Bewertungszweck muss dokumentiert sein, um dem Empfänger deutlich zu machen, unter welchen Voraussetzungen und begleitenden Annahmen die Bewertung durchgeführt wurde.[2]

Bedeutung

Die funktionale Unternehmensbewertung ist Stand der Wissenschaft, konnte sich aber in der Praxis nicht durchsetzen. *) Die Gutachten beruhen in der Regel auf den in den Fachgutachten normierten Bewertungszwecken: objektivierter, subjektiver und Schiedswert.

Kritik

Der Katalog der Hauptfunktionen ist abschließend formuliert, jener der Nebenfunktionen nur exemplarisch. Die Bezeichnungen und Abgrenzungen der Funktionen sind zum Teil missverständlich.[3]

Arten

Die Funktionen werden in der Literatur nicht einheitlich eingeteilt.

Zumeist wird unterschieden:

Hauptfunktionen

Die Hauptfunktionen der Unternehmensbewertung betreffen Bewertungen bei denen es um eine Änderung der Eigentümerstruktur geht.[4] Als Beispiele seien Kauf und Verkauf, Umgründungen, Squeeze out, Börsengang, etc genannt.

Entscheidungsfunktion

  • Synonyme: Beraterfunktion

Die Entscheidungsfunktion (Beraterfunktion) dient der Ermittlung des Entscheidungswertes . Der Gutachter wird dabei als Berater tätig. Die Entscheidungsfunktion der Betriebswirtschaft entspricht der Ermittlung des subjektiven Wertes in den Fachgutachten.

Literatur

  • Fleischer / Hüttemann (2015), S. 54;
  • Matschke (1975);
  • Matschke / Brösel (2006), S. 109 ff;
  • Matschke in Petersen u.a. (2022); S. 36;
  • Zwirner / Petersen in Petersen u.a. (2022); S. 217 ff.

Vermittlungsfunktion

siehe auch-> Schiedswert

Bei der Vermittlungsfunktion wird der Gutachten als Schiedsgutachter tätig und ermittelt einen Schiedswert (Arbitriumwert). Im Vordergrund steht der Ausgleich berechtigter Interessen der Parteien.

Literatur

  • Fleischer / Hüttemann (2015), S. 55;
  • Matschke (1979);
  • Matschke / Brösel (2006), S. 399 ff;
  • Matschke in Petersen u.a. (2022); S. 37;
  • Zwirner / Petersen in Petersen u.a. (2022); S. 551 ff.

Argumentationsfunktion

Bei der Argumentationsfunktion wird der Gutachten als Berater tätig und ermittelt einen Argumentationswert. Dabei steht die beauftragende Konfliktpartei im Fokus.[5]

Der Argumentationswert stellt einen parteiischen Wert dar, dessen Bedeutung in der Beeinflussung des Verhandlungspartners liegt.[6]

Merkmale des Argumentationswertes:[7]

  • Tarnung: Der Argumentationswert tritt als vermeintlicher Entscheidungs- oder Arbitriumwert auf.
  • Parteienbezogenheit: Der Argumentationswert bezieht sich auf eine konkrete Verhandlungsseite.
  • Bezogenheit auf Entscheidungswerte: Der Argumentationswert orientiert sich prinzipiell am Entscheidungswert der Gegenseite als Ende dessen Kompromissfähigkeit. Der eigene Entscheidungswert ist die letzte Rückzugslinie.
  • Beeinflussung: Mit dem Argumentationswert soll die Gegenseite beeinflusst werden.
  • Konfliktlösungsorientierung: Die Lösung des Konfliktes kann in der Einigung oder Nichteinigung (Scheinangebot) liegen.
  • Information: Die Verhandlungsparteien versuchen mit Argumentationswerten die Gegenseite zu informieren.[8]
  • Flexibilität: Neue Verhandlungsargumente sollten eingebaut werden können.
  • Glaubwürdigkeit: Nur glaubwürdige Angebote sind brauchbar.

Literatur

  • Fleischer / Hüttemann (2015), S. 56 f;
  • Matschke / Brösel (2006), S. 501 ff;
  • Matschke in Petersen u.a. (2022); S. 38;
  • Zwirner / Petersen in Petersen u.a. (2022); S. 283 ff;
  • Barthel (2005);
  • Barthel (2006);
  • Hering / Brösel (2004).

Nebenfunktionen

Die Nebenfunktionen der Unternehmensbewertung betreffen Bewertungen, bei denen es kein Änderung der Eigentümerstruktur geht. [9]

Als Beispiel seine wertorientierte Entlohnung bzw. Controlling, Bilanzierungen, steuerliche Bewertungen etc genannt. Die unterschiedliche Nebenfunktionen werden oft in Informations-, Steuerbemessungs- und Vertragsgestaltungsfunktion zusammengefasst. [10]

Literatur

  • Brösel (2006);
  • Matschke / Brösel (2006), S. 57 ff;
  • Matschke in Petersen u.a. (2022); S. 35 f;
  • Zwirner / Petersen in Petersen u.a. (2022); S. 729 ff;

Literatur

Fachliteratur

  • Adolff (2007), 168 ff;
  • Brösel (2006);
  • Djukanov / Keuper (2013);
  • Fleischer / Hüttemann (2015), S. 53 ff;
  • Hachmeister (2014);
  • Ihlau / Duscha (2019), S. 37 f;
  • Kranebitter / Maier (2017), S. 19 ff;
  • Mandl / Rabel (1997), S. 15 f;
  • Matschke (2010);
  • Matschke / Brösel (2006), S. 49 ff;
  • Matschke / Brösel (2008);
  • Petersen u.a. (2022); S. 35 f;
  • Peemöller (2019), S. 7 ff;
  • Schildbach (1998);

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise

  1. Vgl. Mandl/Rabel (1997), S. 9 f.
  2. Ihlau / Duscha (2019), S. 37 mit weiteren Literaturangaben.
  3. Mandl / Rabel (1997), S. 16.
  4. Vgl. Matschke in Petersen u.a. (2022); S. 35.
  5. Matschke in Petersen u.a. (2022); S. 38.
  6. Zwirner / Petersen in Petersen u.a. (2022); S. 284.
  7. Vgl. Zwirner / Petersen in Petersen u.a. (2022); S. 285.
  8. ME desinformieren.
  9. Vgl. Matschke in Petersen u.a. (2022); S. 35.
  10. Ihlau / Duscha (2019), S. 37 uVa Sieben 1983, S. 539 ff.