Due-Diligence

Aus Bewertungshilfe
Wechseln zu: Navigation, Suche

Eine Due Diligence ist eine sorgfältige Prüfung und Analyse eines Unternehmens, insbesondere im Hinblick auf seine wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Verhältnisse, die (idR) durch einen potenziellen Käufer eines Unternehmens vorgenommen wird.[1]

Zweck

siehe auch-> Haftung

Ziel einer Due Diligence ist es, sich so weit wie möglich abzusichern, dass die Annahmen und Voraussetzungen, auf die sich ein Kaufangebot für ein Unternehmen bezieht, zutreffen und alle relevanten Risiken identifiziert worden sind.[2]

Eine Pflicht zur Durchführung besteht zwar nicht, die Durchführungspflicht ist jedoch zu empfehlen, um die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes zu erfüllen.[3]

Arten

Im Wesentlichen lassen sich folgende Arten unterscheiden:[4]

  • Tax-Due-Diligence:
dient primär der Identifikation steuerlicher Risiken sowie steuerlicher Chancen des Targets (Bewertungsobjektes).
  • Financial-Due-Diligence:
Sie ermöglicht eine Analyse und Plausibilisierung von Prognosen der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Targets.
  • Leagal-Due-Diligence:
Dient insb der Identifikation und Analyse rechtlicher Risiken. Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen werden auch regelmäßig noch schwebende Prozesse und sonstige Verfahren analysiert.
  • Commercial-Due-Diligence:
Zielt im Wesentlichen auf eine Beurteilung der Marktlage sowie eine Wettbewerbs- und Unternehmensanalyse ab und erlaubt somit ein Benchmarking des Targets.
  • Technical-Due-Diligence:
Wird bei produzierenden Unternehmenzur Beurteilung des technischen Zustands und zur Bewertung von Anlagen und Produktionsverfahren durchgeführt und können zB Modernisierungsnotwendigkeiten aufdecken.
  • Enviromental-Due-Diligence:
Die Risiken vongegenwärtigen oder zukünftigen Umwelteinflüssen beurteilt werden.

Durchführung

In der Regel beauftragt der Käufer die Due-Diligence. Käufer und Verkäufer vereinbaren Zeitraum und Umfang für die Due-Diligence-Prüfung, und die Kostentragung. Die Due-Diligence-Prüfungen werden i. d. R. externe Berater (Steuerberater, Anwälte, Wirtschaftsprüfer etc.) zu Rate gezogen.[5]

Im Transaktionsprozess ist die Due-Diligence zwischen der Absichtserklärung (Letter of intent) und dem Signing angesiedelt.[6]

Bedeutung

Die Due-Diligence spielt für die Wertfindung des Bewertungsobjektes eine große Rolle.[7]

Literatur

Fachliteratur

  • )
  • Freidank / Ceschinski (2019);
  • Freidank / Ceschinski (2019a);
  • Thomasberger u.a. (2011)

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl. wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: Due Diligence, abgefragt 27.2.2021.
  2. Vgl. wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: Due Diligence, abgefragt 27.2.2021.
  3. Vgl. Thomasberger u.a. (2011), S. 625.
  4. Verkürzt nach Thomasberger u.a. (2011), S. 624.
  5. Vgl. Wikipedia, Stichwort: Due-Diligence-Prüfung, abgefragt 4.2.2021.
  6. Vgl. Thomasberger u.a. (2011), S. 625 f.
  7. Vgl. Wikipedia, Stichwort: Due-Diligence-Prüfung, abgefragt 4.2.2021.