Buchwert

Aus Bewertungshilfe
Version vom 10. Juli 2022, 07:29 Uhr von Peter Hager (Diskussion | Beiträge) (ergänzt Restbuchwert fortgeschriebene Anschaffungskosten)
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Der Buchwert (englisch book value, carrying amount) ist im Rechnungswesen der Wert, mit dem ein Wirtschaftsgut zum Bilanzstichtag in der Bilanz aktiviert oder als Kapitalposition passiviert ist. [1]

Gelegentlich wird von Restbuchwert gesprochen. Dies ist streng genommen eine Tautologie, denn der Buchwert ist immer ein Rest. Der Begriff kann aber gelegentlich der Verdeutlichung dienen. Z.B.: Beim Anlagenabgang wird der Rest nach Abschreibung vom Erlös abgezogen. Dies lässt sich durch den Terminus Restbuchwert kurz und bündig beschreiben, denn am Jahresende ist der Buchwert gleich null.

nicht verwechseln mit-> Zeitwert

fortgeschriebene Anschaffungskosten

Die fortgeschriebene (fortgeführten) Anschaffungskosten stellen die im Jahresabschluss ausgewiesenen Aktivierungen (idR Anschaffungs- oder Herstellungskosten) abzüglich der planmäßigen Abschreibung (Absetzung für Abnutzung). [2]

Sofern keine außerplanmäßige Abschreibung stattgefunden hat, entspricht er dem Buchwert. Die fortgeschriebenen Anschaffungskosten stellen die Obergrenze für Zuschreibungen dar.

Vergleich Buchwert / fortgeschriebene Anschaffungskosten:

+ Anschaffungs- Herstellungskosten + Anschaffungs- Herstellungskosten
- Abschreibung - Abschreibung
- Teilwertabschreibung
+ Zuschreibung
= Buchwert = fortgeschriebene Anschaffungskosten

Bedeutung Unternehmensbewertung

Der Buchwert wird oft vereinfachend als Ersatz für den Liquidationswert herangezogen. ZB:

  • Sofern es keine gegenteiligen Hinweise gibt, kann im Einzelfall das buchmäßige Eigenkapital des Beteiligungsunternehmens dem Liquidationswert entsprechen. [3]
  • Der Nachweis durch ein Gutachten ist nicht erforderlich: ... Eine formlose (Zwischen)Bilanz (Status) zum Vertragsabschlusstag wurde erstellt und weist für das einzubringende Vermögen ein positives Eigenkapital auf. [4]

Der Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft kann bei Kündigung durch den Gesellschafter eine Abfertigung zum Buchwert vorsehen (Buchwertklausel).

Literatur

Fachgutachten

  • AFRAC 24 (2018);

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Wikipedia, Stichwort: Buchwert, abgefragt 10.7.2022.
  2. Vgl. wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: Fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abgefragt 10.7.2022.
  3. AFRAC 24 (2018) Rz. 14.
  4. UmgrStRl Rz. 674.