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Der '''Bewertungszweck''' stellt die systematische Zusammenfassung von Bewertungsanlässen dar.<ref>vgl. Hager: Grundbegriffe, S. 3</ref> Die Vielzahl von möglichen [[Bewertungsanlass|Bewertungsanlässen]] werden aus systematischen Gründen zu Bewertungszwecken zusammengefasst. Diese sind für die '''LINK''' Wertermittlung und die [[Funktion der Gutachters]] maßgeblich.<ref>vgl. Aschauer / Purtscher (2011), S. 100f</ref>
 
  
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'''Ein Gutachten, das für den falschen Bewertungszweck erstellt wurde, ist unter Umständen nicht aussagekräftiger als eines, das vom falschen Stichtag ausgeht.'''
  
Die Fachgutachten unterscheiden:<ref>Rz. 15 KFS BW 1 (2014)</ref>
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=== Funktion des Gutachters ===
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Die [[Funktion des Gutachters]] bestimmt sich in Österreich aus dem Bewertungszweck.
  
=== Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks ===
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== Arten ==
Die Aufgabenstellung für die Unternehmensbewertung ist allein aus dem mit der Bewertung verbundenen Zweck abzuleiten. Dieser bestimmt die Vorgangsweise bei der Unternehmensbewertung, insbesondere die Auswahl des geeigneten Bewertungsverfahrens und die Annahmen hinsichtlich Planung und Diskontierung der künftigen finanziellen Überschüsse.<ref>Rz. 22 KFS/BW1 (2014)</ref>
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Die Fachgutachten unterscheiden:<ref>KFS/BW 1 Rz. 15.</ref>
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* [[Objektivierter Unternehmenswert]]
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* [[Subjektiver Unternehmenswert]]
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* [[Schiedswert]]
  
Laut Moxter (1990), S. 5 teilt sich das Zweckadäquanzprinzip in das Zweckermittlungsprinzip und Zweckdokumentationsprinzip.
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Die Fachliteratur orientiert sich an den [[Funktionale Unternehmensbewertung|Funktionen der Unternehmensbewertung]]:
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* [[Hauptfunktion (Unternehmensbewertung)|Hauptfunktionen]] ([[Entscheidungsfunktion|Entscheidungs-]], [[Vermittlungsfunktion|Vermittlungs-]] und [[Argumentationsfunktion]]) sowie
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* [[Nebenfunktion (Unternehmensbewertung)|Nebenfunktionen]] ([[Informationsfunktion|Informations-]], [[Steuerbemessungsfunktion|Steuerbemessungs-]] und [[Vertragsgestaltungsfunktion]])
  
Da Unternehmenswertermittlungen sehr unterschiedlichen Zwecken dienen können, ist der richtige Unternehmenswert der jeweils zweckadäquate. Daraus folgt das grundlegende ''Zweckadäquanzprinzip'', das zwei Unterprinzipien umfaßt: "Zweckermittlung" und "Zweckdokumentation".<ref>Moxter (1990), S. 6</ref>
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== Wertfindungszweck ==
* ''Zweckermittlung'' heißt: Am Beginn jeder Unternehmensbewertung muß sich der Bewerter die Frage stellen, welchem Zwecke die Bewertung im einzelnen dienen soll.<ref>Moxter (1990), S. 6</ref>
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<!-- Bei Änderung Überschrift in [[Wertfindungszweck]] ändern. -->
* ''Zweckdokumentation'' bedeutet, dass die maßgebende AufgabensteIlung in jedem Falle im Gutachten festzuhalten ist.<ref>Moxter (1990), S. 6</ref>
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<!--  ''Hauptartikel-> [[]]''
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* Synonyme: ''[[]]''
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''siehe auch-> [[]]'' -->
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=== Funktion des Gutachters ===
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In der [[vereinfachte Wertfindung|vereinfachten Wertfindung]] nach KFS/BW1 E5 (2017) wird der Bewertungszweck als '''Wertfindungszweck''' bezeichnet. Ansonsten bestehen keine Unterschiede.
Diese bestimmt sich in Österreich aus dem Bewertungszweck.
 
  
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== Literatur ==
 
== Literatur ==
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=== Fachgutachten ===
 
=== Fachgutachten ===
* Rz. 15 – 21 KFS/BW 1 (2014)
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* RZ. 9,10 u 41 IDW S1 (2008)
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* KFS/BW 1 Rz. 15 ff;
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* IDW S1 Rz. 17;
  
 
=== Fachliteratur ===
 
=== Fachliteratur ===
* Aschauer / Purtscher (2011), S. 100ff
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<!-- " *)mwN <small>ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben</small> -->
* Hager: Grundbegriffe, S. 3f
 
* WP-Handbuch II (2014), Tz. A 45
 
* Moxter (1990), 5f
 
  
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* Aschauer / Purtscher (2023), S. 94 ff;
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* Bachl (2018), S. 11 ff;
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* Fleischer / Hüttemann (2015), S. 57 ff;
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* Ihlau / Duscha (2019), S. 36 ff;
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* Mandl / Rabel (1997), S. 15 ff;
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* Mandl / Rabel (2006), S. 102;
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* Moxter (1990), S. 5 ff;
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* Rabel (2010);
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* WPH-Edition (2018), Tz. A 71;
  
<!--=== Judikatur ===-->
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<!-- === Judikatur ===
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=== Unterlage(n) ===
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<!-- <small> Sortiert nach Dateiname </small> -->
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 +
* Hager: ''Bewertungsanlass und -zweck - funktionale Bewertung'', [[Datei:BewAZ.pdf]], Stand Nov. 2023, S. 5 ff;
 +
* Hager: ''Grundbegriffe'', Basisseminar BFA, [[Datei:Grundbegriffe.pdf|Grundbegriffe]], Stand Okt. 2020, S. 4 f;
 +
* Hager: ''Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung'', [[Datei:Grundsätze-UBW.pdf]], Stand Mai 2022, S. 3 f;
 +
* Hager: ''Objektivierter vs. subjektiver Wert'', [[Datei:Obj-Subj.pdf]], Stand Sep. 2023;
 +
 
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<!-- === Folien ===
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''siehe auch -> [[Liste der verwendeten Literatur]]''
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<!-- , [[Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe]], [[Liste englische Fachausdrücke]],
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[[Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole]], [[Liste der verwendeten Formeln]] -->
  
 
== Einzelnachweise ==
 
== Einzelnachweise ==
 
<references />
 
<references />
  
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''siehe auch-> [[Liste der verwendeten Literatur]]''
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[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]

Aktuelle Version vom 10. März 2024, 09:18 Uhr

Der Bewertungszweck stellt die systematische Zusammenfassung von Bewertungsanlässen dar.[1] Die Vielzahl von möglichen Bewertungsanlässen werden aus systematischen Gründen zu Bewertungszwecken zusammengefasst. Diese sind für die Wertermittlung und die Funktion der Gutachters maßgeblich.[2]

Der Bewertungsanlass und der daraus abgeleitete Bewertungszweck sind im Gutachten anzuführen, damit dieses nachvollziehbar ist.

siehe auch-> Bewertungsprozess, Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks

Ein Gutachten, das für den falschen Bewertungszweck erstellt wurde, ist unter Umständen nicht aussagekräftiger als eines, das vom falschen Stichtag ausgeht.

Bedeutung

Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks

Hauptartikel-> Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks

Die Aufgabenstellung für die Unternehmensbewertung ist allein aus dem mit der Bewertung verbundenen Zweck abzuleiten. Dieser bestimmt die Vorgangsweise bei der Unternehmensbewertung, insbesondere die Auswahl des geeigneten Bewertungsverfahrens und die Annahmen hinsichtlich Planung und Diskontierung der künftigen finanziellen Überschüsse.[3]

Funktion des Gutachters

Die Funktion des Gutachters bestimmt sich in Österreich aus dem Bewertungszweck.

Arten

Die Fachgutachten unterscheiden:[4]

Die Fachliteratur orientiert sich an den Funktionen der Unternehmensbewertung:

Wertfindungszweck

In der vereinfachten Wertfindung nach KFS/BW1 E5 (2017) wird der Bewertungszweck als Wertfindungszweck bezeichnet. Ansonsten bestehen keine Unterschiede.

Literatur

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz. 15 ff;
  • IDW S1 Rz. 17;

Fachliteratur

  • Aschauer / Purtscher (2023), S. 94 ff;
  • Bachl (2018), S. 11 ff;
  • Fleischer / Hüttemann (2015), S. 57 ff;
  • Ihlau / Duscha (2019), S. 36 ff;
  • Mandl / Rabel (1997), S. 15 ff;
  • Mandl / Rabel (2006), S. 102;
  • Moxter (1990), S. 5 ff;
  • Rabel (2010);
  • WPH-Edition (2018), Tz. A 71;

Unterlage(n)

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise

  1. vgl. Hager: Grundbegriffe, S. 3
  2. vgl. Aschauer / Purtscher (2011), S. 100f
  3. KFS/BW 1 Rz. 22.
  4. KFS/BW 1 Rz. 15.

siehe auch-> Liste der verwendeten Literatur