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* https://de.wikipedia.org/wiki/Shareholder
 
* https://de.wikipedia.org/wiki/Shareholder
 
* https://de.wikipedia.org/wiki/Stakeholder
 
* https://de.wikipedia.org/wiki/Stakeholder
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* https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/anspruchsgruppen-27010
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* https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/stakeholder-ansatz-46282
  
 
== Einzelnachweise==
 
== Einzelnachweise==

Version vom 23. März 2021, 06:49 Uhr

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Unter Kapitalbeteiligung (Unternehmensbeteiligung) (kurz Beteiligung; englisch participation) versteht man den Besitz von Eigenkapital eines Unternehmens. [1] Die Stellung als Gesellschafter (Anteilseigner) ist mit einer Kapitalbeteiligung verbunden.

Generelle Gliederung

Bedeutung

Ermittlung / Berechnung

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Shareholder

  • Weiterleitung: Shareholder
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

Shareholder ist ein Anglizismus für einen Eigner oder Anteilseigner im Allgemeinen oder speziell für einen Aktionär. [2]

Bekannt wurde der Begriff Shareholder durch den Shareholder-Value. Neben dem Shareholder gibt es noch weitere Interssenten am Unternehmen, die Stakeholder.

[3] [4] [5]

Stakeholder

  • Weiterleitung: Stakeholder, Anspruchsgruppe, Teilhaber
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

https://de.wikipedia.org/wiki/Stakeholder Als Stakeholder [ˈsteɪkhoʊldə] (deutsch „Teilhaber“[1] oder Anspruchsberechtigter) wird eine Person oder Gruppe bezeichnet, die ein berechtigtes Interesse am Verlauf oder Ergebnis eines Prozesses oder Projektes hat.[2] In der Betriebswirtschaftslehre wird Stakeholder als Anspruchsgruppe übersetzt.[6]

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/anspruchsgruppen-27010?redirectedfrom=44129 Stakeholders; Anspruchsgruppen sind alle internen und externen Personengruppen, die von den unternehmerischen Tätigkeiten gegenwärtig oder in Zukunft direkt oder indirekt betroffen sind. Gemäß Stakeholder-Ansatz wird ihnen - zusätzlich zu den Eigentümern (Shareholders) - das Recht zugesprochen, ihre Interessen gegenüber der Unternehmung geltend zu machen. Eine erfolgreiche Unternehmungsführung muss die Interessen aller Anspruchsgruppen bei ihren Entscheidungen berücksichtigen (Social Responsiveness). Die Abbildung „Anspruchsgruppen” zeigt die internen und externen Anspruchsgruppen sowie deren Ansprüche und Erwartungen an die Unternehmung.

Arten:[7]

  • Interne Stakeholder: Eigentümer, Management, Mitarbeiter fe Link
  • Externe Stakeholder: Kunden, Lieferanten, Gläubiger, Staat, Gesellschaft links?'

Beim Stakeholder-Ansatz hat die Unternehmensführung link' nicht nur die Interessen der Eigner (Shareholder), sondern aller Anspruchsgruppen link, ohne deren Unterstützung das Unternehmen nicht überlebensfähig wäre, zu berücksichtigen. [8]

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/social-responsiveness-46453 Social Responsiveness ist die Fähigkeit einer Unternehmung, in ihrem Handeln für die Ansprüche der Betroffenen empfänglich zu sein und diese Ansprüche so weit als möglich zu berücksichtigen. Social Responsiveness ist eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzung einer Glaubwürdigkeitsstrategie (Glaubwürdigkeit). [9]


[10] [11] [12]

mm

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

abcd [13] [14] [15]

NN

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

abcd [16] [17] [18]

mm

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]] <s>

abcd [19] [20] [21]

Literatur

<s>

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz.
  • IDW S1 Rz.

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Bachl (2018),
  • Drukarczyk / Schüler (2016),
  • Fleischer / Hüttemann (2015)
  • Ihlau ua (2013),
  • Mandl / Rabel (1997),
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A
  • WPH-Edition (2018), Rz. A

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Datum und Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 23.3.2021.

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 23.3.2021.

Einzelnachweise

  1. Wikipedia, Stichwort: Kapitalbeteiligung, abgefragt 23.3.2021.
  2. Vgl. Wikipedia, Stichwort: Shareholder, abgefragt 23.3.2021.
  3. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2021.
  4. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2021.
  5. Wikipedia, Stichwort: Stakeholder, abgefragt 23.3.2021.
  6. Vgl. Wikipedia, Stichwort: Stakeholder, abgefragt 21.3.2021.
  7. Vgl. wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: Stakeholder-Ansatz, abgefragt 21.3.2021.
  8. wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: Social Responsiveness, abgefragt 21.3.2021.
  9. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2021.
  10. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2021.
  11. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2021.
  12. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2021.
  13. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2021.
  14. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2021.
  15. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2021.
  16. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2021.

[[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]] [[Kategorie:Bilanzkennzahl]] [[Kategorie:internationale Bilanzierung]] [[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]] [[Kategorie:Mathematischer Begriff]] [[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensbewertung]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]] [[Kategorie:Wert]]

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