Unternehmensbewertung
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Die Unternehmensbewertung hat die Ermittlung des Wertes von ganzen Unternehmen oder von Anteilen an Unternehmen zum Gegenstand. Sie ist ein Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre.
Inhaltsverzeichnis
Geschichtlicher Überblick
Hauptartikel-> Geschichte der Unternehmensbewertung
Die Unternehmensbewertung als Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre wird von der Entwicklung der Theorie und den Erwartungen der Praxis beeinflusst. Die praktische Arbeit beeinflusst die Standards genau so wie diese die paktische Arbeit normiert. Die Rechtsprechung orientiert sich an der Theorie und Praxis der Unternehmensbewertung ebenso wie diese sich nach der Rechtsprechung richten.[1]
Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung
Hauptartikel-> Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung
Grundsätze der Unternehmensbewertung:
- Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks (Zweckadäquanzprinzip)
- Stichtagsprinzip
- Unbeachtlichkeit des (bilanziellen) Vorsichtsprinzips
- Berücksichtigung von Transaktionskosten und transaktionsbedingten Ertragsteuerwirkungen
- Bewertung der wirtschaftlichen Unternehmenseinheit
- Bewertung des betriebsnotwendigen Vermögens
- Bewertung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens
- Sonstige Prinzipien
- Komplexitätsreduktion
- Äquivalenzprinzipien
- Nachvollziehbarkeit der Bewertungsansätze (Klarheit der Berichterstattung)
- Dokumentationsprinzip
Fachgutachten
Hauptartikel-> Fachgutachten-Unternehmensbewertung
Verbände deren Mitglieder Unternehmensbewertungen vornehmen, erstellen Empfehlungen die zumeist nur für ihre Mitglieder verbindlich sind. Sofern jedoch das Fachgutachten große Bedeutung erlangt, werden sie in der Rechtsprechung bzw. den Steuerrichtlinien (zB EStR 2000, KStR 2012, UmgrStR 2002) als Maßstab für betriebswirtschaftlich anerkannte Normen betrachtet.
Judikatur
siehe auch-> Weblinks Unternehmensbewertung
Die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) sowie des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH), sowie ausgewählte Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes (OGH), der Oberlandesgerichte (OLG), der Landesgerichte (LG), der Bezirksgerichte (BG), Entscheidungen des Obersten Patent- und Markensenats (OPMS) und ausländische Entscheidungen (AUSL) sind im Rechtsinformationssystem (RIS) des Bundes zu finden. Die Erkenntnisse des Bundesfinanzgerichtes (BFG) (ab 2014), (bzw. Unabhängigen Finanzgerichtes UFS bis 2013 sind in der FINDOK des BMF zu finden.
Einen Überblick über die Judikatur zur Unternehmensbewertung in Deutschland bietet:
- Großfeld: „Recht der Unternehmensbewertung“, Verlag RWS 2012
Für die österreichesche Judikatur zur Unternehmensbewertung:
- Bachl: „Unternehmensbewertung in der gesellschaftsrechlichen Judikatur“, Lexisnexis, 2006
Literatur
siehe auch-> Fachzeitschriften-Unternehmensbewertung, Liste der verwendeten Literatur
Die Literatur ist sehr umfangreich. In meinen Anfängerkursen verteile ich folgende Empfehlung Datei:Literaturempfehlung Basisseminar.pdf.
Seit 2013 erstelle ich Literaturlisten:
- Datei:Literaturliste 2013.pdf
- Datei:Literatur 2014.pdf
- Datei:Lit 2015.pdf
- Datei:Literaturempfehlung Seminar-2016.pdf
- Datei:Literaturliste 2016.pdf
- Datei:Literatur 2017.pdf
- Datei:Literatur 2018.pdf
Für die Buchsuche empfiehlt sich die Seite des österreichischen Bibliothekenverbundes. Ob ein Buch in Österreich zu erwerben ist, findet man auf der Seite Online-Auftritt des österreichischen Buchgewerbes.
Unterlagen
Hauptartikel-> Unterlagen
Fachautoren
Bedeutende Fachautoren mit Link in die Wikpedia und Hinweis auf Festschrift
Weblink
siehe auch-> Weblinks Unternehmensbewertung
Einzelnachweise
- ↑ Zur Vertiefung: Henselmann: "Geschichte der Unternehmensbewertung" in Peemöller (2012)
- ↑ abgefragt 3.3.2018
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- ↑ abgefragt 5.3.2018
- ↑ abgefragt 3.3.2018
- ↑ abgefragt 4.3.2018