Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Geld
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Kurzinfo!
Inhaltsverzeichnis
Begriff (lö)
siehe auch-> Geld (Begriff)
(zT) ok
Geld [1] ist jedes vom Staat oder einer durch ihn ermächtigten Stelle beglaubigte, zum Umlauf im öffentlichen Verkehr bestimmtes Zahlungsmittel ohne Rücksicht auf einen allgemeinen Annahmezwang.[2]
Satz ev löGeld ist ein Zahlungsmittel. Das in der Währungsverfassung eines Staates als gesetzliches Zahlungsmittel bestimmte Geld bezeichnet man als Währung.[3]
Die Zentralbank (EU EZB) hat das Monopol Geld zu erzeugen und in Umlauf zu bringen. Von anderen hergestelltes Geld ist Falschgeld.
Bedeutung
ev ändern Funktion
- Weiterleitung:
siehe auch-> [[]]
(zT) ok
Geldfunktionen sind in der Volkswirtschaftslehre und speziell in der Geldtheorie Merkmale, die ein Vermögenswert erfüllen muss, um als Geld eingestuft werden zu können.[4]
Das Geld hat drei primäre Funktionen: *)
- Rechenmittelfunktion: Geld ist Bewertungsmaßstab aller Güter, dadurch wird ein Tausch erleichtert;
- Wertaufbewahrungsfunktion: Um als Geld geeignet zu sein, muss das Medium aufbewahrt werden können;
- Tauschmittelfunktion: Zentrale Funktion, dadurch änderte sich der direkte Tausch Gut gegen Gut in den indirekten Gut gegen Geld gegen Gut.
Neben diesen prämeren Geldfunktionen gibt es noch sekundäre:[5]
- leichte Handhabbarkeit und gute Transportierbarkeit,
- allgemeine Akzeptanz,
- Preisstabilität und
- hohe Fungibilität.
Geldarten
- Weiterleitung:
(zT) ok
Geldarten [6]
- Bargeld, das in Form von Münzen und Banknoten (Papiergeld) als Kassenbestand vorhanden ist oder
- Einlagen von Geschäftsbanken bei der Zentralbank besteht.
- Buchgeld (bzw. Giralgeld), einem Zahlungsanspruch einer Nichtbank gegenüber einem Kreditinstitut auf einem Girokonto.
Heutzutage wird ein Großteil der Zahlungen bargeldlos über EC-Karten oder Kreditkarten abgewickelt. Der größte Teil der Geldmenge besteht aus Girokonto- und Tagesgeldguthaben (Sichteinlagen).
Weblinks
- Monetäre Basis (Zentralbankgeld) bei Wikipedia, abgefragt 4.5.2025;
- Zentralbankgeld bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 4.5.2025;
- Bargeld bei Wikipedia, abgefragt 4.5.2025;
- Bargeld bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 4.5.2025;
- Banknote (Papiergeld) bei Wikipedia, abgefragt 4.5.2025;
- Banknote bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 4.5.2025;
- Münze bei Wikipedia, abgefragt 4.5.2025;
- Münzen bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 4.5.2025;
- Buchgeld bei Wikipedia, abgefragt 4.5.2025;
- Buchgeld bei Bundeszentrale für politische Bildung, abgefragt 4.5.2025;
Geldmenge
- Weiterleitung: Geldmenge
(zT) ok
Unter Geldmenge versteht man den Geldbestand einer Volkswirtschaft, der sich in Händen von Nichtbanken, d.h. Haushalte, Unternehmen (ohne Kreditinstitute), Staat und Ausland (ohne Auslandsbanken) befindet. Geldmengen können durch Geldschöpfung erhöht oder gesenkt werden.[7]
Die Aggregate der Geldmenge werden nicht einheitlich definiert. Die Europäische Zentralbank (EZB) definiert sie wie folgt:[8]
| Aggregat | Bestandteil |
|---|---|
| Banknoten und Münzen außerhalb der Zentralbank (einschließlich Kassenbestände der Geschäftsbanken) + Zentralbankgeldbestand der Geschäftsbanken auf Konten bei der Zentralbank | |
| Bargeldumlauf bei Nichtbanken (ohne Kassenbestände der Geschäftsbanken) + Sichteinlage der Nichtbanken | |
| + Einlagen mit vereinbarter Laufzeit bis zu zwei Jahren und Einlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist bis zu drei Monaten | |
| + Geldmarktfonds, Repoverbindlichkeiten, [Geldmarktpapiere und [Bankschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis zu zwei Jahren |
Die Regelung und Kontrolle der Geldmenge hat eine erhebliche Bedeutung für die reibungslose Funktion aller Wirtschaftsabläufe in der Volkswirtschaft. Geldmenge und Gütermenge müssen in der Volkswirtschaft im richtigen Verhältnis stehen. Eine starke Zunahme der Geldmenge löst inflatorische Entwicklungen, d. h. Preissteigerungen aus, während eine Unterversorgung der Wirtschaft mit Geld zur Deflation führt. Die Steuerung und Überwachung der Geldmenge mit dem Ziel, die Stabilität des Euro zu sichern und eine Inflation oder Deflation im Euroraum zu verhindern, ist die wichtigste Aufgabe der EZB.[9]
Weblinks
- Geldmenge bei Wikipedia, abgefragt 4.5.2025;
- Geldmenge bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 4.5.2025;
- Geldmenge bei Bundeszentrale für politische Bildung, abgefragt 4.5.2025;
Geldschöpfung
- Weiterleitung: Geldschöpfung, Geldvernichtung
(zT) ok
Geldschöpfung ist die die Vermehrung der Geldmenge durch Schaffung von zusätzlichem Geld. (Gegenteil: Geldvernichtung). Unterschieden wird die Bargeldschöpfung durch die Ausgabe von Banknoten und Münzen und die Giralgeldschöpfung über das Bankwesen durch die Gewährung von Krediten, aber auch durch den Ankauf von Devisen oder Wertpapieren.[10]
Weblinks
- Geldschöpfung bei Wikipedia, abgefragt 4.5.2025;
- Geldschöpfung bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 4.5.2025;
- Geldschöpfung bei Bundeszentrale für politische Bildung, abgefragt 4.5.2025;
Geldmarkt
- Weiterleitung: Geldmarkt
ok
Der Geldmarkt ist ein Teilmarkt des Finanzmarktes, auf dem Geldangebot und Geldnachfrage aufeindner treffen und sich der Geldmarktzins (zB EURIBOR bestimmt. Er dient insbesondere dem Liquiditätsausgleich zwischen Kreditinstituten. [11]
Über den Geldmarkt können Zentralbanken auf das Verhältnis von Geldangebot und Geldnachfrage einwirken. Das Geldangebot kann die Zentralbank weitgehend steuern. Die Geldnachfrage ist abhängig von dem Verhalten der Wirtschaftssubjekte (Unternehmen, Haushalte, der Staat nebst seinen Untergliederungen).[12]
Gehandelt werden Zentralbankguthaben vornehmlich in Form von Tagesgeld, Monatsgeld und Dreimonatsgeld oder ähnliches, sowie Geldmarktpapiere. Teilnehmer sind die Banken untereinander, die Europäische Zentralbank (EZB).[13]
Der Geldmarkt wird in der LM-Funktion [14] beschrieben, die daraus resultierenden Konsequenzen im IS-LM-Modell[15]. [16]
Die Modelle sind dem Keynesianismus zuzuordnen.
Die Steuerung von Geldmarktzinsen gehört zu den wichtigsten geldpolitischen Aktivitäten von Zentralbanken.
Weblinks
- Geldmarkt bei Wikipedia, abgefragt 4.5.2025;
- Geldmarkt bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 4.5.2025;
- Geldmarkt bei Bundeszentrale für politische Bildung, abgefragt 4.5.2025;
Geldpolitik
- Weiterleitung: Geldpolitik
(zT) ok
Geldpolitik sind alle Maßnahmen, mit denen vor allem die Zentralbank den Geldumlauf und die Geld- und Kreditversorgung der Wirtschaft steuert. Wichtigstes Ziel ist dabei die Sicherung der Währung, also die Erhaltung des Geldwertes innerhalb der Volkswirtschaft (Preisniveaustabilität) und die Stabilität der Kaufkraft nach außen. Das erfordert vor allem die Steuerung der umlaufenden Geldmenge. Die Geldpolitik zählt zur Wirtschaftspolitik. [17] Träger ist die Zentralbank, d.h. die Europäische Zentralbank (EZB).
Die Geldpolitik kann sein:
- expansiv, dh die Geldmenge wird erweitert, oder
- restriktiv.
Instrumente:
- Mindestreservepolitik: Mindestreserven, sind Pflichtguthaben, die Banken bei der Zentralbank unterhalten müssen.
- Zinspolitik oder
- Offenmarktpolitik, d.h. Wertpapierankauf von den Banken.
Weblinks
- Geldpolitik bei Wikipedia, abgefragt 4.5.2025;
- Geldpolitik bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 4.5.2025;
- Geldpolitik bei Bundeszentrale für politische Bildung, abgefragt 4.5.2025;
Geldwäsche
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
https://de.wikipedia.org/wiki/Geldwäsche
Geldwäsche (in der Schweiz und Österreich auch: Geldwäscherei[1]) bezeichnet das Verfahren zur Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes bzw. von illegal erworbenen Vermögenswerten, sogenanntes Schwarzgeld, in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Da die zu „waschenden“ Vermögenswerte aus illegalen Tätigkeiten wie Korruption, Bestechung, Raub, Erpressung, Drogenhandel, ungenehmigtem Waffenhandel oder Steuerhinterziehung stammen, soll deren Herkunft verschleiert werden.
Geldwäsche ist ein internationales, grenzüberschreitendes Phänomen und Straftatbestand sowohl nach deutschem Strafrecht als auch dem anderer Länder. Die Bekämpfung der Geldwäsche wird als wichtiges Element im Kampf gegen die organisierte Kriminalität auch in Verbindung mit Terrorismusfinanzierung betrachtet. In aktuellen Wirtschaftswachstumsmodellen gilt Geldwäsche als einer der langfristigen und nachhaltigen Wachstumsverhinderer.[2]
Bei Geldwäsche gab es in den letzten drei Jahrzehnten in Deutschland eine Vervielfachung der Fallzahlen, entgegen dem Trend eines allgemeinen Kriminalitätsrückgangs.
drei Phasen des Geldwäscheprozesses:[6]
- Einspeisung (englisch placement)
- Verschleierung (englisch layering)
- Integration (englisch integration)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32018L1673 Richtlinie (EU) 2018/1673 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/geldwaesche-33890
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Charakterisierung: Verdecktes Einschleusen illegal erworbener Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf, v.a. im Bereich der Drogen- und der Organisierten Kriminalität. Der Wert soll erhalten bleiben, zugleich aber dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen werden. Gewaschenes Geld wird z.B. für den Kauf von Wertpapieren, Grundstücken und Edelmetallen, aber auch für den Erwerb von Unternehmensbeteiligungen verwendet. Die gesetzliche Bekämpfung in Deutschland erfolgt im wesentlichen über das Geldwäschegesetz (GwG), vom 23.6.2017 (BGBl. I S. 1822), und nach der Strafvorschrift des § 261 StGB.
Straftatbestand nach § 261 StGB mit bis zu zehn Jahren (in besonders schweren Fällen) Freiheitsstrafe. Durch das Geldwäschegesetz (GwG) vom 23.6.2017 (BGBl. I S. 1822) werden u.a. Banken, Finanzdienstleistungsinstitute,Versicherungen Investmentgesellschaften, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Immobilienmakler, Spielbanken zur aktiven Mithilfe bei der Bekämpfung der Geldwäsche verpflichtet. Das GwG hatte schon 2008 eine für das dt. Rechtssystem neue Form der Verbrechensbekämpfung etabliert, indem v.a. nichtstaatliche Stellen mit Identifizierungs- und Dokumentationspflichten bedacht wurden. Nach dem aktuellen Gesetz gibt es Identifizierungs- und Dokumentationspflichten (§§ 4 bis 17 GwG) bei bestimmten Finanztransaktionen, sowie Anzeigepflichten bei Verdacht auf Geldwäsche (§ 43 GwG) und schließlich Organisationspflichten, die z.B. die Benennung eines Geldwäschebeauftragten (§ 7 I 1 GwG) oder die Einführung eines Risikomanagements betreffen (§§ 4-6 GwG).
§§ 18 ff. GwG regeln die Einrichtung des sog. Transparenzregisters. Das ist ein Register zur Erfassung und Zugänglichmachung von Angaben über den wirtschaftlich Berechtigten. Das Transparenzregister wird als hoheitliche Aufgabe des Bundes von der registerführenden Stelle elektronisch geführt. Daten, die im Transparenzregister gespeichert sind, werden als chronologische Datensammlung angelegt (vgl. www.Transparenzregister.de).
Nach § 27 GwG gibt es eine Zentrale Meldestelle zur Verhinderung, Aufdeckung und Unterstützung bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nach Artikel 32 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/849 ist die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen ist organisatorisch eigenständig und arbeitet im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse fachlich unabhängig. Sie ist eine Abteilung der Generalzolldirektion (Sitz: Köln). Nach § 31 GwG kann die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen z.B. den (automatisierten) Abruf bestimmter Daten gegenüber anderen öffentlichen Stellen (Polizeien etc.) veranlassen.
2. Pflichten für Kreditinstitute: a) Allgemeine Identifizierungspflichten: Bei Abschluss einer auf Dauer begründeten Geschäftsbeziehung (z.B. Kontoeröffnung) hat das Kreditinstitut den Vertragspartner zu identifizieren. Dies gilt auch bei Annahme von Bargeld (oder elektronischem Geld), Wertpapieren oder Edelmetallen im Rahmen bestimmter Wertgrenzen. Die Identifikation erfolgt durch einen gültigen Reisepass oder Personalausweis (§ 8 II GwG). Das Kreditinstitut hat die Identifizierungsdaten mindestens fünf Jahre aufzubewahren (§ 8 IV 1 GwG).
b) Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten: Das Kreditinstitut hat sich zu erkundigen, ob der zu Identifizierende für eigene Rechnung handelt. Ist dies nicht der Fall, hat der zu Identifizierende dem Kreditinstitut Name und Adresse des wirtschaftlich Berechtigten mitzuteilen.
c) Automatisierter Abruf von Kontoinformationen nach § 24c I KWG: Kreditinstitute müssen den (automatisierten) Abruf bestimmter Daten gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zulassen bzw. einrichten.
d) Errichtung von Sicherheitssystemen gegen Geldwäsche: Die Kreditinstitute müssen nach § 6 GwG über angemessene, geschäfts- und kundenbezogene Sicherungssysteme gegen Geldwäsche verfügen (vgl. auch § 25a KWG). Bei Sachverhalten, die aufgrund des Erfahrungswissens über die Methoden der Geldwäsche zweifelhaft oder ungewöhnlich sind, hat es diesen vor dem Hintergrund der laufenden Geschäftsbeziehung und einzelner Transaktionen nachzugehen.
3. Anzeige von Verdachtsfällen: Tatsachen, die darauf schließen lassen, dass eine Finanztransaktion der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung dient, sind von Kreditinstituten unverzüglich gem. § 43 GwG anzuzeigen.
4. Ernennung eines Geldwäschebeauftragten: Kreditinstitute haben einen Geldwäschebeauftragten zu benennen (inkl. Vertreter). Der Geldwäschebeauftragte ist der Geschäftsleitung des Kreditinstituts unmittelbar unterstellt und ist Ansprechpartner für Strafverfolgungsbehörden, BKA und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
5. Maßnahmen außerhalb der Kreditwirtschaft: a) Generelle Unterrichtung der Finanzbehörden durch die Strafverfolgungsbehörden bei Einleitung eines Strafverfahrens wegen Geldwäsche. b) Strafrecht: Wer seinen Sorgfaltspflichten nicht nachkommt, kann nach dem Ordnungswidrigkeitenkatalog des § 56 GwG mit Geldbuße bis zu 150.000 Euro belegt werden. Weitaus höhere Geldbußen, über 1 Mio. Euro, drohen, wenn es um schwerwiegende, wiederholte oder systematische Verstöße geht. Die Geldwäsche selbst ist strafbar nach § 261 StGB, bei gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Geldwäsche Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.
c) Die bei der Aufdeckung der Geldwäsche sichergestellten Werte unterliegen den Einziehungsvorschriften des StGB (§§ 73 ff. StGB).
6. Rechtsänderungen beim GwG: Bedingt durch internationale Entwicklungen bei diesem Straftatenbereich müssen auch die nationalen Gesetzgeber immer mal wieder nachziehen und aktualisieren. Mit der 4. EU-Geldwäscherichtlinie (vom 20.5.2015) waren beim GwG Umsetzungen der RL in nationales Recht vorzunehmen gewesen. Das erfolgte am 23. Juni 2017 (BGBl. I, 1822), das nationale Vorgängergesetz von 2008 wurde so im Jahr 2017 abgelöst. In der Sache ging es dabei u.a. um eine Stärkung des sog. risikobehafteten Ansatzes (Stichwort ist z.B. die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung).
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19465/geldwaesche/
Von Geldwäsche wird gesprochen, wenn Geld, das aus Straftaten stammt, durch Einzahlung auf Konten in den regulären Wirtschaftskreislauf eingeschleust und durch Kreuz-und-quer-Überweisungen die Herkunft der Mittel verwischt wird. Durch Verbuchen als Geschäftseinnahmen oder Bezahlung von Rechnungen für Scheingeschäfte wird das Geld »legalisiert«.
Das Gesetz zur verbesserten Bekämpfung der organisierten Kriminalität aus dem Jahr 1992 und das Geldwäschegesetz vom Herbst 1993 zielen darauf ab, kriminelle Gewinne abzuschöpfen und Geldwäsche zu verhindern. So werden die Finanzbehörden nun bereits bei der Einleitung eines Strafverfahrens wegen Geldwäsche und nicht wie zuvor erst nach rechtskräftiger Verurteilung informiert. Sie können damit schneller »potenzielle Steuerquellen ausschöpfen«. Zudem dürfen Geld und andere Vermögenswerte schon dann beschlagnahmt werden, wenn ein Verdacht auf kriminelle Herkunft besteht.
eigene
Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 4.5.2025;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 4.5.2025;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 4.5.2025;
- [
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 4.5.2025;
NN
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 4.5.2025;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 4.5.2025;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 4.5.2025;
- [
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 4.5.2025;
Literatur
Weblinks
- Geld bei Wikipedia, abgefragt 4.5.2025;
- Geld bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 4.5.2025;
- Geld bei Bundeszentrale für politische Bildung, abgefragt 4.5.2025;
Einzelnachweise
- ↑ Vom ahd. gelt ="Vergeltung, Entgelt", seit dem 8. Jhd. belegt; vgl. Wiktionary, Stichwort: Geld, abgefragt 4.5.2025.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Geld, abgefragt 4.5.2025 u.V.a. BGH WM 1984, 222.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Geld, abgefragt 4.5.2025 u.V.a. BGH WM 1984, 222.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Geldfunktion, abgefragt 4.5.2025.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Geldfunktion, abgefragt 4.5.2025.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Geld, abgefragt 4.5.2025.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Geldmenge, abgefragt 4.5.2025.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Geldmenge, abgefragt 4.5.2025.
- ↑ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: Geldmenge, abgefragt 4.5.2025.
- ↑ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: Geldschöpfung, abgefragt 4.5.2025.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Geldmarkt, abgefragt 4.5.2025.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Geld, abgefragt 4.5.2025.
- ↑ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: Geldmarkt, abgefragt 4.5.2025.
- ↑ L steht für liquidity preference (Liquiditätspräferenz) und das M für money supply (Geldangebot); vgl. Wikipedia, Stichwort: LM-Funktion, abgefragt 4.5.2025.
- ↑ I = Investment, dh Investition, S = Saving, dh Sparen
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Geldmarkt, abgefragt 4.5.2025.
- ↑ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: Geldpolitik, abgefragt 4.5.2025.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 4.5.2025.
- ↑ [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 4.5.2025.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 4.5.2025.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 4.5.2025.
- ↑ [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 4.5.2025.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 4.5.2025.
- ↑ [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 4.5.2025.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 4.5.2025.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 4.5.2025.
- ↑ [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 4.5.2025.
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