Unternehmensbewertung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Unternehmensbewertung als Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre wird von der Entwicklung der Theorie und den Erwartungen der Praxis beeinflusst. Die praktische Arbeit beeinflusst die [[Fachgutachten-Unternehmensbewertung|Standards]] genau so wie diese die paktische Arbeit normiert. Die Rechtsprechung orientiert sich an der Theorie und Praxis der Unternehmensbewertung ebenso wie diese sich nach der Rechtsprechung richten.<ref>Zur Vertiefung: Henselmann: "Geschichte der Unternehmensbewertung" in Peemöller (2012)</ref>
 
Die Unternehmensbewertung als Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre wird von der Entwicklung der Theorie und den Erwartungen der Praxis beeinflusst. Die praktische Arbeit beeinflusst die [[Fachgutachten-Unternehmensbewertung|Standards]] genau so wie diese die paktische Arbeit normiert. Die Rechtsprechung orientiert sich an der Theorie und Praxis der Unternehmensbewertung ebenso wie diese sich nach der Rechtsprechung richten.<ref>Zur Vertiefung: Henselmann: "Geschichte der Unternehmensbewertung" in Peemöller (2012)</ref>
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== Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung ==
 
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Grundsätze der Unternehmensbewertung:
 
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== Fachgutachten ==
 
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Verbände deren Mitglieder Unternehmensbewertungen vornehmen, erstellen Empfehlungen die zumeist nur für ihre Mitglieder verbindlich sind. Sofern jedoch das Fachgutachten große Bedeutung erlangt, werden sie in der Rechtsprechung bzw. den Steuerrichtlinien (zB EStR 2000, KStR 2012, UmgrStR 2002) als Maßstab für betriebswirtschaftlich anerkannte Normen betrachtet.
 
Verbände deren Mitglieder Unternehmensbewertungen vornehmen, erstellen Empfehlungen die zumeist nur für ihre Mitglieder verbindlich sind. Sofern jedoch das Fachgutachten große Bedeutung erlangt, werden sie in der Rechtsprechung bzw. den Steuerrichtlinien (zB EStR 2000, KStR 2012, UmgrStR 2002) als Maßstab für betriebswirtschaftlich anerkannte Normen betrachtet.
  
 
== Judikatur ==
 
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Die Erkenntnisse des ''Verfassungsgerichtshofes (VfGH)'' sowie des ''Verwaltungsgerichtshofes (VwGH)'', sowie ausgewählte Entscheidungen des ''Obersten Gerichtshofes (OGH)'', der ''Oberlandesgerichte (OLG''), der Landesgerichte (LG), der Bezirksgerichte (BG), Entscheidungen des Obersten Patent- und Markensenats (OPMS) und ausländische Entscheidungen (AUSL) sind im [https://www.ris.bka.gv.at/ Rechtsinformationssystem (RIS)] des Bundes zu finden. Die Erkenntnisse des ''Bundesfinanzgerichtes (BFG)'' (ab 2014), (bzw. Unabhängigen Finanzgerichtes UFS bis 2013 sind in der [https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1&BFG_Suche=1 FINDOK des BMF] zu finden.
 
Die Erkenntnisse des ''Verfassungsgerichtshofes (VfGH)'' sowie des ''Verwaltungsgerichtshofes (VwGH)'', sowie ausgewählte Entscheidungen des ''Obersten Gerichtshofes (OGH)'', der ''Oberlandesgerichte (OLG''), der Landesgerichte (LG), der Bezirksgerichte (BG), Entscheidungen des Obersten Patent- und Markensenats (OPMS) und ausländische Entscheidungen (AUSL) sind im [https://www.ris.bka.gv.at/ Rechtsinformationssystem (RIS)] des Bundes zu finden. Die Erkenntnisse des ''Bundesfinanzgerichtes (BFG)'' (ab 2014), (bzw. Unabhängigen Finanzgerichtes UFS bis 2013 sind in der [https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1&BFG_Suche=1 FINDOK des BMF] zu finden.
 
  
 
Einen Überblick über die Judikatur zur Unternehmensbewertung in Deutschland bietet:
 
Einen Überblick über die Judikatur zur Unternehmensbewertung in Deutschland bietet:
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== Unterlagen ==
 
== Unterlagen ==
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== Einzelnachweise ==
 
== Einzelnachweise ==

Version vom 12. Oktober 2017, 05:38 Uhr

!!! In Bearbeitung!!!

Die Unternehmensbewertung hat die Ermittlung des Wertes von ganzen Unternehmen oder von Anteilen an Unternehmen zum Gegenstand. Sie ist ein Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre.

Geschichtlicher Überblick

Hauptartikel-> Geschichte der Unternehmensbewertung

Die Unternehmensbewertung als Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre wird von der Entwicklung der Theorie und den Erwartungen der Praxis beeinflusst. Die praktische Arbeit beeinflusst die Standards genau so wie diese die paktische Arbeit normiert. Die Rechtsprechung orientiert sich an der Theorie und Praxis der Unternehmensbewertung ebenso wie diese sich nach der Rechtsprechung richten.[1]

Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung

Hauptartikel-> Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung

Grundsätze der Unternehmensbewertung:

  1. Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks (Zweckadäquanzprinzip)
  2. Stichtagsprinzip
  3. Unbeachtlichkeit des (bilanziellen) Vorsichtsprinzips
  4. Berücksichtigung von Transaktionskosten und transaktionsbedingten Ertragsteuerwirkungen
  5. Bewertung der wirtschaftlichen Unternehmenseinheit
  6. Bewertung des betriebsnotwendigen Vermögens
  7. Bewertung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens
  8. Sonstige Prinzipien

Fachgutachten

Hauptartikel-> Fachgutachten-Unternehmensbewertung

Verbände deren Mitglieder Unternehmensbewertungen vornehmen, erstellen Empfehlungen die zumeist nur für ihre Mitglieder verbindlich sind. Sofern jedoch das Fachgutachten große Bedeutung erlangt, werden sie in der Rechtsprechung bzw. den Steuerrichtlinien (zB EStR 2000, KStR 2012, UmgrStR 2002) als Maßstab für betriebswirtschaftlich anerkannte Normen betrachtet.

Judikatur

siehe auch-> Weblinks Unternehmensbewertung

Die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) sowie des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH), sowie ausgewählte Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes (OGH), der Oberlandesgerichte (OLG), der Landesgerichte (LG), der Bezirksgerichte (BG), Entscheidungen des Obersten Patent- und Markensenats (OPMS) und ausländische Entscheidungen (AUSL) sind im Rechtsinformationssystem (RIS) des Bundes zu finden. Die Erkenntnisse des Bundesfinanzgerichtes (BFG) (ab 2014), (bzw. Unabhängigen Finanzgerichtes UFS bis 2013 sind in der FINDOK des BMF zu finden.

Einen Überblick über die Judikatur zur Unternehmensbewertung in Deutschland bietet:

  • Großfeld: „Recht der Unternehmensbewertung“, Verlag RWS 2012

Für die österreichesche Judikatur zur Unternehmensbewertung:

  • Bachl: „Unternehmensbewertung in der gesellschaftsrechlichen Judikatur“, Lexisnexis, 2006

Literatur

siehe auch-> Fachzeitschriften-Unternehmensbewertung, Liste der verwendeten Literatur

Die Literatur ist sehr umfangreich. In meinen Anfängerkursen verteile ich folgende Empfehlung Datei:Literaturempfehlung Basisseminar.pdf.

Seit 2013 erstelle ich Literaturlisten:

Für die Buchsuche empfiehlt sich die Seite des österreichischen Bibliothekenverbundes. Ob ein Buch in Österreich zu erwerben ist, findet man auf der Seite Online-Auftritt des österreichischen Buchgewerbes.

Unterlagen

Hauptartikel-> Unterlagen

Einzelnachweise

  1. Zur Vertiefung: Henselmann: "Geschichte der Unternehmensbewertung" in Peemöller (2012)

Weblink

siehe auch-> Weblinks Unternehmensbewertung