Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Euro: Unterschied zwischen den Versionen
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| + | Die Eurobanknoten bilden zusammen mit den Euromünzen das Bargeld des Euro. Die Eurobanknoten wurden am ersten Geltungstag, dem 1. Januar 2002, in Umlauf gebracht, während die Euromünzen in „Starterkits“ einige Tage zuvor ausgegeben wurden. Die Währung selbst wurde am 1. Januar 1999 zunächst nur als Buchgeld eingeführt. Von den Eurobanknoten gibt es bisher zwei Serien. Bei der ersten Serie gibt es sieben Nennwerte, bei der zweiten nur sechs. Diese zweite Serie wurde von 2013 bis 2019 in Umlauf gebracht. | ||
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| + | Im April 2013 wurden Überlegungen um die Abschaffung des größten Euro-Geldscheines, der 500-Euro-Banknote, laut. Der Analyst der Bank of America, Athanasios Vamvakidis, schrieb, dass diese Banknoten oft zum „Matratzen-Geld“ würden. Eine Untersuchung der EZB besagt, dass nur etwa 30 % der umlaufenden 500-Euro-Banknoten für Zahlungen genutzt werden und eine weitere Studie der britischen Regierung geht davon aus, dass 90 % der im Land gehandhabten Scheine dieses Nominalwerts in den Händen des organisierten Verbrechens seien.[6] Der ehemalige EZB-Vizepräsident Vítor Constâncio bestätigte in Brüssel, dass die Abschaffung sicherlich eine Diskussion wert sei.[7] | ||
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| + | Im Februar 2016 kam die Debatte um die Abschaffung wieder auf. Der Rat der EZB beauftragte den Banknotenausschuss, technische Details für einen möglichen Einzug des 500ers zu klären. EZB-Chef Mario Draghi argumentierte, dass der 500-Euro-Schein zunehmend für kriminelle Aktivitäten wie Geldwäsche verwendet werde.[8] Am 4. Mai 2016 beschloss der aus sechs Direktoriumsmitgliedern und den Notenbankchefs der 19 Euro-Länder bestehende EZB-Rat, gegen die Stimmen von Deutschland, Österreich und Estland die Abschaffung dieser Banknote.[9] Viele Kritiker dieses Vorgehens meinen, dass dadurch die Kriminalität nicht eingeschränkt werden könne und andere Gründe wie die leichtere Einführung von Negativzinsen hinter dieser Entscheidung stünden. Es wird befürchtet, dass dies ein Schritt zur Abschaffung des Bargeldes sei.[10] Seitens der EZB und nationaler Notenbanken wird dies dementiert. So habe sich der EZB-Rat klar für den Erhalt der 100- und 200-Euro-Banknoten ausgesprochen.[4] Draghi äußerte aber im Februar 2016, dass auch die 200-Euro-Noten abgeschafft werden könnte.[8] Im Kontrast hierzu gibt die Schweiz, wo ähnliches diskutiert wurde, weiterhin 1000-Franken-Noten (ca. 1070 €) aus, mit dem Argument, Banknoten mit einem hohen Nominalwert seien kein besonderes Risiko; der Meldestelle für Geldwäscherei seien keine Verdachtsfälle gemeldet worden, bei denen die Verwendung von 1000-Franken Noten relevant gewesen wäre.[11] | ||
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| + | Es wurden zwar seit 2014 keine 500-Euro-Noten mehr gedruckt, aber noch bis zum 26. Januar 2019 von den nationalen Zentralbanken des Eurosystems ausgegeben. Im Dezember 2018 gaben sowohl die Deutsche Bundesbank als auch die Oesterreichische Nationalbank bekannt, die Frist zur Ausgabe von 500-Euro-Noten bis zum 26. April 2019 zu verlängern, weil diese beiden Notenbanken die meisten 500-Euro-Scheine in Umlauf bringen.[12] Auch nach Ende der Ausgabe durch die Notenbanken können Geschäftsbanken und andere Bargelddienstleister wie Wechselstuben und Handelspartner bestehende 500-Euro-Banknoten weiterhin wieder in Umlauf bringen.[13][14] | ||
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| + | Bundesbank-Vorstandsmitglied Johannes Beermann versicherte, die 500-Euro-Banknote werde „immer und ewig“ gültig bleiben.[15] Die Oesterreichische Nationalbank gab hingegen bekannt, die 500-Euro-Banknote werde ihre Gültigkeit im Zahlungsverkehr – zusammen mit den anderen Banknoten der ersten Serie – an einem von der Europäischen Zentralbank noch festzulegenden Termin verlieren. Bei den Notenbanken könne sie zeitlich unbegrenzt eingetauscht werden.[16] | ||
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Version vom 10. Januar 2026, 08:48 Uhr
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fe
https://de.wikipedia.org/wiki/Euro
Der Euro (griechisch ευρώ, kyrillisch евро; ISO-Code: EUR, Symbol: €) ist laut Art. 3 Abs. 4 EUV die Währung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, eines in Art. 127–144 AEUV geregelten Politikbereichs der Europäischen Union (EU). Er wird von der Europäischen Zentralbank emittiert und fungiert als gemeinsame offizielle Währung in 21 EU-Mitgliedstaaten, die zusammen die Eurozone bilden, sowie in sechs weiteren europäischen Staaten. Nach dem US-Dollar ist der Euro die zweitwichtigste Reservewährung der Welt.[1]
Der Euro wurde am 1. Januar 1999 als Buchgeld und drei Jahre später am 1. Januar 2002 als Bargeld eingeführt.[2] Damit löste er die nationalen Währungen als Zahlungsmittel ab. Die Euromünzen werden von den nationalen Zentralbanken der 21 Staaten des Eurosystems sowie von derzeit vier weiteren Staaten mit jeweils landesspezifischer Rückseite geprägt. Die Euro-Banknoten aus verschiedenen Ländern unterscheiden sich bei der ersten Druckserie nur durch den Buchstaben an der ersten Stelle der Seriennummer, der angibt, im Auftrag welcher nationalen Zentralbank der Schein gedruckt wurde. Bei der zweiten Druckserie ab 2013 (Europa-Serie), die höheren Schutz vor Fälschungen bieten soll, beginnt die Seriennummer mit zwei Buchstaben, deren erster die Druckerei bezeichnet.[3] In dieser zweiten Druckserie gibt es keinen 500-Euro-Schein mehr, die 500-Euro-Banknoten der ersten Druckserie ab 2002 sind allerdings weiterhin gültig.
Im Jahre 2025 beschlossen die Finanzminister der Staaten in der Eurozone, einen digitalen Euro oder E-Euro als digitales Zentralbankgeld herauszugeben.[4]
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/euro-32657
Zahlungsmittel und Recheneinheit in der Europäischen Währungsunion (EWU). Ersetzt seit 1.1.1999 die nationalen Währungen der Teilnehmerländer im Eurowährungsgebiet (bzw. Eurowährungsraum oder kurz Euroraum); zunächst als Buchgeld und elektronisches Geld, seit 1.1.2002 auch als ausschließliches gesetzliches Zahlungsmittel (z.B. Bargeld) innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion.
https://www.gabler-banklexikon.de/definition/euro-57624
Europäische Währungseinheit, die mit Inkrafttreten der Europäischen Währungsunion (EWU) zum 1.1.1999 als deren einheitliche Währung an die Stelle der bisherigen Währungen der Teilnehmerländer des Euro-Währungsgebietes trat. Für eine Übergangszeit vom 1.1.1999 bis zum 31.12.2001 existierte der Euro nur als Buchgeld. Seit dem 1.1.2002 ist er in 19 der derzeit noch 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Stand: 29.03.2019) gesetzliches Zahlungsmittel (sog. Eurosystem). Die Kleinstaaten Monaco, Andorra, San Marino und Vatikanstadt nutzen auf der Grundlage einer formellen Vereinbarung mit der Europäischen Union ebenfalls den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel (assoziierte Euronutzer); auch in Montenegro und im Kosovo ist der Euro das gesetzliche Zahlungsmittel (passive Euronutzer). Der Wert des Euro selbst ist vom Maastrichter Vertrag in der Weise festgelegt worden, dass er dem Wert des ECU, d.h. der Europäischen Währungseinheit entsprach, die bereits bis dahin im Rahmen des Europäischen Währungssystems (EWS) als Rechnungseinheit zur Abrechnung innerhalb der EU diente. Die technische Umstellung auf den Euro regeln die Euro-Einführungsgesetze.
Der Euro wurde am 1. Januar 1999 eingeführt und damit zur Währung von über 300 Millionen Menschen in Europa. In den ersten drei Jahren war er allerdings unsichtbar, da er in dieser Zeit nur für Buchungszwecke (z. B. bei elektronischen Zahlungen) verwendet wurde. Das Euro-Bargeld wurde erst am 1. Januar 2002 eingeführt. Es trat an die Stelle der Banknoten und Münzen der bisherigen Landeswährungen, etwa der D-Mark oder des österreichischen Schillings. Für den Bargeldumtausch gab es in jedem Land einen festen Wechselkurs.
eigene
Der Begriff bezeichnet:
Begriff bedeutet.
Bedeutung
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
Euroraum
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
https://de.wikipedia.org/wiki/Euro
- Teilnehmende Länder
1999: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Monaco 1, Niederlande, Österreich, Portugal, San Marino 1, Spanien und Vatikanstadt 1 2001: Griechenland 2002: Kosovo 2 und Montenegro 2 2007: Slowenien 2008: Malta und Zypern 2009: Slowakei 2011: Estland 2014: Lettland und Andorra 1 2015: Litauen (verspätet nach dem Streit mit der Litauischen Zentralbank um die Einführung) 2023: Kroatien 2026: Bulgarien
Da gibt es schon was
- Eurozone
→ Hauptartikel: Eurozone Staaten und Gebiete mit Euro oder fester/enger Wechselkursbindung zum Euro (Stand 1. Januar 2026): EU-Mitglieder und deren abhängige Gebiete, die den Euro verwenden Nicht-EU-Mitglieder, die den Euro verwenden Staaten mit Wechselkursbindung zum Euro
Als Eurozone wird im strengen Sinne die Gruppe der 21 EU-Länder bezeichnet, die an der dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmen und den Euro als offizielles Zahlungsmittel nutzen („Euro-21“).
Im weiteren Sinne sind damit auch die Staaten gemeint, die den Kurs ihrer eigenen Währung über ein Wechselkurssystem an den Euro gekoppelt oder als Nicht-EU-Mitgliedstaaten, z. T. einseitig, den Euro eingeführt haben. Zu den Nicht-EU-Ländern, die den Euro verwenden, gehören neben den Kleinstaaten Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt (per Vertrag) auch Montenegro und Kosovo (einseitig). Weiterhin verwenden die zu Frankreich, aber nicht zur EU gehörenden Gebiete Saint-Pierre und Miquelon und Saint-Barthélemy den Euro. In den Militärbasen Akrotiri und Dekelia auf Zypern, die unter britischer Hoheit stehen und ebenso nicht zur EU gehören, wird nur mit dem Euro gezahlt.
Einen festen Wechselkurs zum Euro haben in Europa Bosnien und Herzegowina sowie in Afrika Kap Verde, São Tomé und Príncipe, die Komoren und die 14 Länder der CFA-Franc-Zone. Auch der CFP-Franc, der in einigen pazifischen französischen Überseegebieten verwendet wird, ist fest an den Euro gebunden. Andere Wechselkurssysteme, wie der Wechselkursmechanismus II, dem Dänemark angehört, erlauben eine gewisse Bandbreite an Schwankungen um einen Leitkurs. Manche Staaten wie Marokko wiederum haben ihre Währungen an einen Währungskorb gekoppelt, der zu einem bestimmten Anteil am Euro orientiert ist. Die Schweiz setzte von 2011 bis 2015 ein Wechselkurs-Fluktuationslimit. Insgesamt nutzen über vierzig Staaten den Euro oder eine von ihm abhängige Währung.
Im de jure zur Republik Zypern gehörenden Nordzypern gilt de facto die Türkische Lira als gesetzliches Zahlungsmittel.
Nach den im Vertrag von Maastricht erstmals festgehaltenen Bestimmungen zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion sind alle EU-Mitgliedstaaten zur Einführung des Euro verpflichtet, sobald sie die EU-Konvergenzkriterien erfüllen, zu denen unter anderem die zweijährige Zugehörigkeit zum Wechselkursmechanismus II (WKM II) zählt. Befreit wurden davon – durch Ausnahmeprotokolle – nur Dänemark. Allerdings duldet die Europäische Kommission bislang, dass Schweden durch den Nichtbeitritt zum Wechselkursmechanismus II absichtlich eines der Konvergenzkriterien verfehlt, um so den Eurobeitritt zu vermeiden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Eurozone
Als Eurozone (amtlich auch Euro-Währungsgebiet oder Euroraum) wird die Gruppe der EU-Staaten bezeichnet, die den Euro als offizielle Währung besitzen. Die Eurozone besteht seit dem Beitritt Bulgariens am 1. Januar 2026 aus 21 EU-Staaten und wird deswegen als Euro-21 bezeichnet.
Mitglieder der Eurozone im engeren Sinn (Euro-21)
Mitglieder des WKM II
Nicht-EU-Mitglieder mit freiem Wechselkurs zum Euro
Nicht-EU-Mitglieder, die den Euro verwenden
Nicht-EU-Mitglied mit festem Wechselkurs zum Euro
EU-Mitglieder mit freiem Wechselkurs zum Euro
Die 21 Staaten der Eurozone sind:
Belgien Bulgarien Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Italien Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta Niederlande Österreich Portugal Slowakei Slowenien Spanien Republik Zypern
Polen, Rumänien, Schweden, Tschechien und Ungarn sind verpflichtet, den Euro einzuführen, sobald sie die vereinbarten Konvergenzkriterien erreichen. Dänemark kann hingegen den Euro einführen, muss es jedoch nicht, das heißt, es hat de jure eine Ausstiegsoption.
Für die Geldpolitik der Eurozone ist die Europäische Zentralbank zuständig und verantwortlich. Zusammen mit den nationalen Zentralbanken der Staaten der Eurozone bildet sie das Eurosystem. Im Rahmen der Euro-Gruppe stimmen die Staaten der Eurozone ihre Steuer- und Wirtschaftspolitik untereinander ab, allerdings ohne formale Entscheidungsbefugnis.
Begriffsverwendung und Abgrenzung zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion
In den Gründungsverträgen der Europäischen Union kommt der Begriff Eurozone selbst nicht vor; ihre Mitglieder werden nur als „Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist“ (Art. 136ff. AEU-Vertrag) bezeichnet. Auch das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union gebraucht den Begriff nicht, sondern nutzt stattdessen Euro-Währungsgebiet oder Euroraum, um „die am Euro teilnehmenden Länder als Ganzes“ zu bezeichnen.[1] Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich im Deutschen jedoch die Bezeichnung Eurozone etabliert.[2]
Synonym dazu wird bisweilen der Ausdruck Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) verwendet. Allerdings kennzeichnet dieser Ausdruck einen Politikbereich der EU allgemein. Mitglieder der EWWU sind formal alle EU-Mitgliedstaaten, wobei diejenigen Länder, die den Euro nicht eingeführt haben, im Vertragstext als „Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt“ (Art. 139ff. AEU-Vertrag) bezeichnet werden. Die Europäische Zentralbank (EZB) in Frankfurt ist die länderübergreifende Währungsbehörde der Eurozone (Neubau, seit 2015 EZB-Hauptsitz)
Bisweilen wird Eurozone auch im weiteren Sinn für alle Staaten verwendet, die den Euro nutzen, auch wenn sie keine EU-Mitglieder sind. Diese haben entweder ein Währungsabkommen mit einem EU-Mitgliedstaat, den Euro einseitig als Währung eingeführt oder den Kurs ihrer Währung an die Leitwährung Euro gekoppelt
https://www.oenb.at/der-euro.html
Heute kann man in 21 der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) mit den Euro-Banknoten und ‑Münzen bezahlen. Und auch in den überseeischen Departements, Gebieten und Inseln, die entweder zu einem Euro-Land gehören oder mit einem assoziiert sind. Alle Länder mit dem Euro als gesetzliches Zahlungsmittel bilden zusammen den Euroraum. Auch in den Kleinstaaten Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt wird mit Euro bezahlt. Hierfür haben diese Länder eine formelle Währungsvereinbarung mit der Europäischen Union geschlossen. Montenegro und der Kosovo verwenden ebenfalls den Euro, jedoch ohne formelle Währungsvereinbarung. Mittlerweile verwenden mehr als 358 Millionen Menschen dieselbe Währung. Man kann also sagen, dass die Euro-Banknoten und ‑Münzen zu einem greifbaren Symbol der europäischen Integration geworden sind.
Von allen EU-Ländern wird erwartet, dass sie der Währungsunion beitreten und den Euro einführen, sobald sie gewisse Kriterien erfüllen. Diese Kriterien nennt man Konvergenzkriterien. Dänemark ist aufgrund einer Ausnahmeregelung von dieser Verpflichtung ausgenommen.
eigene
Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 10.1.2026;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 10.1.2026;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 10.1.2026;
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NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 10.1.2026;
Währungspolitik
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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Literatur
Weblinks
- [
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- [
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- [
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 10.1.2026;
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 10.1.2026;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 10.1.2026;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 10.1.2026;
- [
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 10.1.2026;
Eurobargeld
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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https://de.wikipedia.org/wiki/Euro
Ende 2010 waren 862,3 Milliarden Euro als Bargeld in Umlauf, davon 840 Milliarden Euro als Banknoten (97,4 %) und 22,3 Milliarden Euro als Münzen (2,6 %).[83] Ende 2024 waren 1.623 Milliarden Euro im Umlauf, davon 1.588 Milliarden Euro als Banknoten (97,8 %) und 34,7 Milliarden Euro als Münzen.[84]
eigene
Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 10.1.2026;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 10.1.2026;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 10.1.2026;
- [
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 10.1.2026;
Eurobanknoten
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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https://de.wikipedia.org/wiki/Euro
- Banknoten
Eurobanknoten (zweite Serie) → Hauptartikel: Eurobanknoten
Euro-Banknoten gibt es in einer Stückelung von 5 €, 10 €, 20 €, 50 €, 100 €, 200 € und 500 €.[89]
https://de.wikipedia.org/wiki/Eurobanknoten
Die Eurobanknoten bilden zusammen mit den Euromünzen das Bargeld des Euro. Die Eurobanknoten wurden am ersten Geltungstag, dem 1. Januar 2002, in Umlauf gebracht, während die Euromünzen in „Starterkits“ einige Tage zuvor ausgegeben wurden. Die Währung selbst wurde am 1. Januar 1999 zunächst nur als Buchgeld eingeführt. Von den Eurobanknoten gibt es bisher zwei Serien. Bei der ersten Serie gibt es sieben Nennwerte, bei der zweiten nur sechs. Diese zweite Serie wurde von 2013 bis 2019 in Umlauf gebracht.
- Abschaffung der 500-Euro-Banknote
Im April 2013 wurden Überlegungen um die Abschaffung des größten Euro-Geldscheines, der 500-Euro-Banknote, laut. Der Analyst der Bank of America, Athanasios Vamvakidis, schrieb, dass diese Banknoten oft zum „Matratzen-Geld“ würden. Eine Untersuchung der EZB besagt, dass nur etwa 30 % der umlaufenden 500-Euro-Banknoten für Zahlungen genutzt werden und eine weitere Studie der britischen Regierung geht davon aus, dass 90 % der im Land gehandhabten Scheine dieses Nominalwerts in den Händen des organisierten Verbrechens seien.[6] Der ehemalige EZB-Vizepräsident Vítor Constâncio bestätigte in Brüssel, dass die Abschaffung sicherlich eine Diskussion wert sei.[7]
Im Februar 2016 kam die Debatte um die Abschaffung wieder auf. Der Rat der EZB beauftragte den Banknotenausschuss, technische Details für einen möglichen Einzug des 500ers zu klären. EZB-Chef Mario Draghi argumentierte, dass der 500-Euro-Schein zunehmend für kriminelle Aktivitäten wie Geldwäsche verwendet werde.[8] Am 4. Mai 2016 beschloss der aus sechs Direktoriumsmitgliedern und den Notenbankchefs der 19 Euro-Länder bestehende EZB-Rat, gegen die Stimmen von Deutschland, Österreich und Estland die Abschaffung dieser Banknote.[9] Viele Kritiker dieses Vorgehens meinen, dass dadurch die Kriminalität nicht eingeschränkt werden könne und andere Gründe wie die leichtere Einführung von Negativzinsen hinter dieser Entscheidung stünden. Es wird befürchtet, dass dies ein Schritt zur Abschaffung des Bargeldes sei.[10] Seitens der EZB und nationaler Notenbanken wird dies dementiert. So habe sich der EZB-Rat klar für den Erhalt der 100- und 200-Euro-Banknoten ausgesprochen.[4] Draghi äußerte aber im Februar 2016, dass auch die 200-Euro-Noten abgeschafft werden könnte.[8] Im Kontrast hierzu gibt die Schweiz, wo ähnliches diskutiert wurde, weiterhin 1000-Franken-Noten (ca. 1070 €) aus, mit dem Argument, Banknoten mit einem hohen Nominalwert seien kein besonderes Risiko; der Meldestelle für Geldwäscherei seien keine Verdachtsfälle gemeldet worden, bei denen die Verwendung von 1000-Franken Noten relevant gewesen wäre.[11]
Es wurden zwar seit 2014 keine 500-Euro-Noten mehr gedruckt, aber noch bis zum 26. Januar 2019 von den nationalen Zentralbanken des Eurosystems ausgegeben. Im Dezember 2018 gaben sowohl die Deutsche Bundesbank als auch die Oesterreichische Nationalbank bekannt, die Frist zur Ausgabe von 500-Euro-Noten bis zum 26. April 2019 zu verlängern, weil diese beiden Notenbanken die meisten 500-Euro-Scheine in Umlauf bringen.[12] Auch nach Ende der Ausgabe durch die Notenbanken können Geschäftsbanken und andere Bargelddienstleister wie Wechselstuben und Handelspartner bestehende 500-Euro-Banknoten weiterhin wieder in Umlauf bringen.[13][14]
Bundesbank-Vorstandsmitglied Johannes Beermann versicherte, die 500-Euro-Banknote werde „immer und ewig“ gültig bleiben.[15] Die Oesterreichische Nationalbank gab hingegen bekannt, die 500-Euro-Banknote werde ihre Gültigkeit im Zahlungsverkehr – zusammen mit den anderen Banknoten der ersten Serie – an einem von der Europäischen Zentralbank noch festzulegenden Termin verlieren. Bei den Notenbanken könne sie zeitlich unbegrenzt eingetauscht werden.[16]
https://www.oenb.at/der-euro/bargeld/banknoten.html
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Literatur
Gesetz
Erlässe
Fachgutachten
- KFS/BW 1 (2014) Rz.
- IDW S 1 (2018) Rz.
Fachliteratur
" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben
- Aschauer / Purtscher (2023), S. ;
- Bachl (2018), S. ;
- Drukarczyk / Schüler (2016), S. ;
- Fleischer / Hüttemann (2015), S. ;
- Ihlau / Duscha (2019), S. ;
- Mandl / Rabel (1997), S. ;
- WP-Handbuch II (2014), Rz. A ;
- WPH-Edition (2018), Rz. A ;
Judikatur
Unterlage(n)
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- Hager: Anschaffungs- und Herstellungskosten, Datei:AHK.pdf, Stand Mai 2021;
- Hager: Äquivalenzprinzipien, Datei:Äquivalenz.pdf, Basisseminar BFA, Stand Feb. 2022;
- Hager: Basiszinssatz, UBW-DCF FAÖ, Datei:Basiszinssatz.pdf, Stand Okt. 2025;
- Hager: Bewertungsanlass und -zweck - funktionale Bewertung, Datei:BewAZ.pdf, Stand Nov. 2023;
- Hager: Bewertungsobjekt, Datei:Bewertungsobjekt.pdf, Stand Okt. 2020;
- Hager: Brutto- oder Nettounternehmenswert, Datei:Bto-Nto-UW.pdf, Stand Juni 2022;
- Hager: Cash-Flow, UBW-DCF FAÖ, Datei:Cash-Flow.pdf, Stand Okt. 2025;
- Hager: Beispiel zum Cash-Flow, Datei:CF-Bsp.pdf, Stand Okt. 2025;
- Hager: Discounted-Cash-Flow-Verfahren, UBW-DCF FAÖ, Datei:DCF-Verfahren.pdf, Stand Okt. 2025;
- Hager: Diskontierungszinssatz, UBW-DCF FAÖ, Datei:Diskzins.pdf, Stand Nov. 2025;
- Hager: Diskontierungszinssatz - Grundsätzliches und Allgemeines, UBW-DCF FAÖ, Datei:DKZ Grds.pdf, Stand Nov. 2025;
- Hager: Capital Asset Pricing Model (CAPM), UBW-DCF FAÖ, Datei:DKZ CAPM.pdf, Stand Dez. 2025;
- Hager: Ertragsbegriffe, Datei:Ertrag.pdf, Stand Dez. 2023;
- Hager: Geldflussrechnung, Datei:CF-Kapfluss.pdf, Stand Aug. 2021;
- Hager: Fiktive Anschaffungskosten, Datei:Fiktive AK.pdf, Stand März 2021;
- Hager: Nachweis des Verkehrswertes durch vereinfachte Wertfindung, Datei:GA-vereinfach.pdf, Stand März 2021;
- Hager: Grundbegriffe, Basisseminar BFA, Datei:Grundbegriffe.pdf, Stand Okt. 2020;
- Hager: Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung, Datei:Grundsätze-UBW.pdf, Stand Mai 2022;
- Hager: Was ist bei Prüfung eines Gutachtens zu beachten, Datei:Gutachten-Prüfung-allg.pdf, Basisseminar FAÖ, Stand Okt. 2024;
- Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten, Datei:Gutachten-Prüfung-UBW.pdf, Basisseminar FAÖ, Stand Okt. 2024;
- Hager: Persönliche Haftung in der Unternehmensbewertung, Datei:Haftung.pdf, Stand Aug. 2021;
- Hager: Geldwertänderung, Datei:Inflation.pdf, Basisseminar BFA, Stand Juli 2016;
- Hager: Liquidationswert, Datei:Liquidationswert.pdf, Stand Februar 2019;
- Hager: Markenrechtsbewertung, Datei:Wertmarke.pdf, Vortrag 26.4.2012 Groß-BP Wien;
- Hager: Auffrischung mathematischer Grundkenntnisse, Basisseminar BFA, Datei:Mathematik-Auffrischung.pdf, Stand August 2023;
- Hager: Bewertungsmethoden – Eine Übersicht, Datei:Methoden-übersicht.pdf, Stand Okt. 2024;
- Hager: Objektivierter vs. subjektiver Wert, Datei:Obj-Subj.pdf, Stand Sep. 2023;
- Hager: Anteilsbewertung - Personengesellschaften, Datei:PersGes-ABW.pdf, Stand Dez. 2020;
- Hager: Bewertung von Personengesellschaften, Datei:PersGes-UBW.pdf, Stand Dez. 2020;
- Hager: Ermittlung und Bedeutung von Ratings, Datei:Rating.pdf, Stand Okt. 2022;
- Hager: Risikozuschlag – Marktrisikoprämie, UBW-DCF FAÖ, Datei:Risikozuschlag.pdf, Stand Okt. 2025;
- Hager: Unsicherheit in der Unternehmensbewertung, Datei:Unsicher.pdf, Basisseminar FAÖ, Stand Okt. 2024;
- Hager: Shareholder Value, Datei:Shareholdervalue.pdf, Stand Nov. 2021;
- Hager: Ermittlung des Unternehmerlohns, Datei:Unternehmerlohn-Praxis.pdf, Stand Mai 2019;
- Hager: Änderungen durch das neue Fachgutachten KFS/BW1 "Unternehmensbewertung" vom 26.3.2014 Info für Wissensplattform, Datei:Vergleich BW1 (2006)-(2014).pdf, Stand Jan. 2015;
- Hager: Vereinfachtes Ertragswertverfahren - Berechnung, Datei:VEWV-Berechn.pdf, Stand Juli 2020;
- Hager: Übersicht steuerliche Bewertungsmaßstäbe, Basisseminar FAÖ, Datei:BewMaß StR kurz.pdf, Stand Dez. 2024;
- Hager: Vorwärts – Rückwärts bei Diskontierung, Datei:Vor-Rückwärts.pdf, Stand Okt. 2025;
- Hager: Wie man mit dem Wr. Verfahren 1996 den gemeinen Wert berechnet, Datei:Wiener Verfahren Berechnung.pdf, Stand Aug. 2020;
- Hager: Wozu braucht man Unternehmensbewertung, Basisseminar BFA, Datei:Wozu Unternehmensbewertung.pdf, Stand September 2015;
- Hager: Diskontierungszinssatz – Ein kurzer Überblick, Datei:Zins kurz.pdf, Basisseminar FAÖ, Stand Okt. 2024;
Tabellen
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- Hager: Mustertabelle vereinfachtes Ertragswertverfahren, Datei:VEWV Muster.xlsx, Stand Okt. 2024;
- Hager: Mustertabelle Wr. Verfahren 1996, Datei:WRV Muster.xlsx, Stand Okt. 2024;
Folien
- Hager: "Unternehmensbewertung - Discounted-Cash-Flow Verfahren", FAÖ 2025, Datei:UBW-DCF Folien.pdf, Stand Okt. 2025;
- Hager: "Welche (Unternehmens)Bewertungen werden vom Finanzamt anerkannt?", VWT 6.5.2019, Datei:VWT 2019.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2016, Datei:UBW-Basis(2016).pdf, Stand Oktober 2016
- Hager: "Unternehmensbewertung im Steuerrecht", Linde Forum Unternehmensbewertung 2016, Datei:Forum 16 UBW-StR-Ergänzt.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertungsgutachten - schlüssig und nachvollziehbar", JKU 2015, Datei:UBWGA JKU-Linz 151014.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2013, Datei:UBW-Basis 2013.pdf, Stand Februar 2013
- Hager: "Wertermittlung des immateriellen Vermögens Marke", GBP 26.4.2010, Datei:Wertmarke-Präsentation.pdf
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