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| + | In der Volkswirtschaftslehre wird Geld funktional definiert.[9] Karl Marx beschreibt in seinem Hauptwerk Das Kapital die Funktion des Geldes als „spezifische Äquivalentware“, als „Maß der Werte“ im Prozess der „Warenzirkulation“, die wiederum mittels des Geldes Ausgangspunkt des Kapitals ist.[10] | ||
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| + | * Geld hat Zahlungsmittelfunktion: Unter einem Tausch- oder Zahlungsmittel versteht man ein Objekt oder auch ein erwerbbares Recht, das ein Käufer einem Verkäufer übergibt, um Waren oder Dienstleistungen zu erwerben. Geld vereinfacht den Tausch von Gütern und die Aufnahme und Tilgung von Schulden. | ||
| + | * Geld ist ein Wertaufbewahrungsmittel. | ||
| + | * Geld ist ein Wertmaßstab bzw. eine Recheneinheit: Durch die Denomination (Nominalwerte von Banknoten und Münzen) ist die geldliche Gegenleistung als Marktwert und Marktpreis für Güter und Dienstleistungen messbar und bietet die Möglichkeit zur Verrechnung. | ||
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| + | Konstitutiv ist für das Wesen des Geldes hauptsächlich die Funktion als transaktionsdominierendes Tauschmittel. | ||
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| + | 1. Begriff/Charakterisierung: Geld oder Zahlungsmittel sind Aktiva, die aufgrund von Marktkonvention oder gesetzlicher Verpflichtung vom Gläubiger zur Abdeckung von Verbindlichkeiten angenommen werden. | ||
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| + | Der Übergang von der Naturaltausch- zur Geldwirtschaft begann mit der zunächst lokalen Gewohnheit, durch die Einigung auf ein Zwischentauschgut den zuvor simultanen Austausch zweier Leistungen in getrennte Vorgänge des Kaufs und Verkaufs zu zerlegen. Als Medium dienten zunächst aufbewahrfähige Güter (Warengeld, z.B. Felle, Öle, Schmuck). Mit der Entwicklung des Handelsverkehrs und der Arbeitsteilung wurden diese durch Finanzaktiva (Münzen, private und staatliche Banknoten sowie Giralgeld in Form täglich fälliger Sichteinlagen bei Geschäftsbanken) ersetzt. | ||
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| + | In der modernen Geldverfassung findet die Geldschöpfung durch die Zentralbank (Zentralbankgeld) oder das Banksystem (Giralgeld) statt. Die Verwendung gesetzlicher Zahlungsmittel bietet dem Schuldner die Gewähr, nicht in Verzug zu geraten. | ||
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Version vom 4. Mai 2025, 07:45 Uhr
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- Geld - bisher auf Wiki verlinkt: (Preis, Transaktion, Gut, Produktionsfaktor)
- Geldmarkt - bisher auf Wiki verlinkt: (Markt, Analyse)
- Geldpolitik - bisher auf Wiki verlinkt: (Referenzzinssatz, Konjunktur) siehe auch Wirtschaftspolitik
- Geldwäsche - bisher auf Wiki verlinkt: (Wirtschaftliche Eigentümer Register)
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Inhaltsverzeichnis
Begriff (lö)
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- Synonyme: [[]]
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https://de.wikipedia.org/wiki/Geld Geld sind die in einer Gesellschaft allgemein anerkannten Tausch- und Zahlungsmittel. net super
- Definitionen
Verschiedene Wissenschaften wie die Volkswirtschaftslehre und die Soziologie haben klassische Definitionen hervorgebracht. Volkswirtschaftlich ist für Friedrich Bendixen Geld eine „Anweisung auf das Sozialprodukt“, die einzelne Geldeinheit stellt einen „hypothetischen Inhaberanteil am staatlichen Sozialprodukt, einen ideellen Anspruch auf das Potential wirtschaftlicher Befriedigungsmöglichkeiten, dar“.[3] Damit fasste er Geld als Legitimation zum Empfang von Gegenleistungen aufgrund von vorangegangenen Vorleistungen auf. Günter Schmölders sah im Geld ein „dokumentiertes Wertversprechen allgemeiner Geltung“.[4]
Aus juristischer Sicht ist Geld das vom Staat vorgeschriebene gesetzliche Zahlungsmittel mit vorgegebenen Denominationen, ein „Geschöpf der Rechtsordnung“.[5] Geld ist das vom Staat oder einer staatlichen Behörde als Wertträger zum Umlauf ausgegebene und für den öffentlichen Verkehr bestimmte Zahlungsmittel.
Im praktischen Gebrauch ist Geld ein Zahlungsmittel, das sich von einfachen Tauschmitteln dadurch unterscheidet, dass es nicht unmittelbar den Bedarf eines Tauschpartners befriedigt, sondern aufgrund allgemeiner Akzeptanz zu weiterem Tausch eingesetzt werden kann.
Das in der Währungsverfassung eines Staates als gesetzliches Zahlungsmittel bestimmte Geld bezeichnet man als Währung.
- Rechtsfragen
Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit dem (strafrechtlichen) Begriff des Geldes befassen müssen. Danach ist Geld „… jedes vom Staat oder einer durch ihn ermächtigten Stelle als Wertträger beglaubigte, zum Umlauf im öffentlichen Verkehr bestimmtes Zahlungsmittel ohne Rücksicht auf einen allgemeinen Annahmezwang“.[18] Hierin kommen die bisher bereits erwähnten Grundfunktionen des Geldes zum Ausdruck. Regelmäßig ist der Staat oder eine von ihm beauftragte Stelle für die Ausgabe dieses verkehrsfähigen Zahlungsmittels zuständig, das als Wertträger fungieren soll. Dieses Monopol des Staates, Geld zu drucken und in Umlauf zu bringen, schließt mithin aus, dass nicht Autorisierte ebenfalls Geld drucken und in Umlauf bringen, sodass deren Handlungen als strafbare Fälschung von Zahlungsmitteln gelten (vgl. Falschgeld).
Nach deutschem Recht wird Geld als Rechtsbegriff den Inhaberpapieren gleichgestellt (§ 935 Abs. 2 BGB). Das bedeutet, dass Geld gutgläubig sogar dann noch erworben werden kann, wenn es dem rechtmäßigen Eigentümer gestohlen wurde, verloren gegangen oder sonst abhandengekommen ist. Für andere bewegliche Sachen gilt das nicht (§ 935 Abs. 1 BGB), weil bei Geld und Inhaberpapieren deren Verkehrsfähigkeit nicht eingeschränkt werden soll.
Münzen und Scheine gehen ins Eigentum des Inhabers über; die oft behauptete Aussage, die Europäische Zentralbank sei Eigentümer, der Inhaber nur berechtigter Besitzer, gilt nicht für den Euro. Das Eigentum an Geld wird wie bei Inhaberpapieren durch einfache Einigung und Übergabe verschafft (§ 929 Satz 1 BGB). Euroscheine sind Sachen im Sinne von § 90 BGB. An Sachen kann jeder Eigentum gemäß allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen erwerben. Banknoten und Münzen gehören somit demjenigen, dem sie übereignet worden sind. Der Eigentümer kann mit ihm gehörenden Sachen in den durch die Rechtsordnung gesetzten Grenzen nach Belieben verfahren. Für den Euro gilt, dass die Zerstörung von Zahlungsmitteln weder rechtswidrig noch strafbar ist.[19] In Deutschland gilt § 903 BGB, wonach der Eigentümer mit seinen Sachen grundsätzlich nach Belieben verfahren darf. Jeder Besitzer von Geld kann entscheiden, sein Geld nie mehr auszugeben und damit für immer aus dem Umlauf zu nehmen. Mit einer unumkehrbaren Beschädigung von Zahlungsmitteln wird Geld auch nicht vernichtet, sondern nur unumkehrbar aus dem Umlauf genommen. Die Bundesbank leistet jedoch für absichtlich beschädigte Geldscheine keinen Ersatz.[20]
eigene
Der Begriff bezeichnet:
Begriff bedeutet.
Bedeutung
ev ändern Funktion
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
- Geldfunktionen
→ Hauptartikel: Geldfunktion
In der Volkswirtschaftslehre wird Geld funktional definiert.[9] Karl Marx beschreibt in seinem Hauptwerk Das Kapital die Funktion des Geldes als „spezifische Äquivalentware“, als „Maß der Werte“ im Prozess der „Warenzirkulation“, die wiederum mittels des Geldes Ausgangspunkt des Kapitals ist.[10]
- Geld hat Zahlungsmittelfunktion: Unter einem Tausch- oder Zahlungsmittel versteht man ein Objekt oder auch ein erwerbbares Recht, das ein Käufer einem Verkäufer übergibt, um Waren oder Dienstleistungen zu erwerben. Geld vereinfacht den Tausch von Gütern und die Aufnahme und Tilgung von Schulden.
- Geld ist ein Wertaufbewahrungsmittel.
- Geld ist ein Wertmaßstab bzw. eine Recheneinheit: Durch die Denomination (Nominalwerte von Banknoten und Münzen) ist die geldliche Gegenleistung als Marktwert und Marktpreis für Güter und Dienstleistungen messbar und bietet die Möglichkeit zur Verrechnung.
Konstitutiv ist für das Wesen des Geldes hauptsächlich die Funktion als transaktionsdominierendes Tauschmittel.
Je besser ein Gut die Geldfunktionen erfüllt, umso eher wird es als Geld angesehen.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/geld-32540
Geld ist das allgemein anerkannte Tausch- und Zahlungsmittel, auf das sich eine Gesellschaft verständigt hat. Ist man durch die Rechtsordnung verpflichtet, das Geld anzunehmen, dient es als gesetzliches Zahlungsmittel, durch das eine Schuld mit rechtlicher Wirkung getilgt werden kann. Im Euro-Währungsgebiet ist Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel. Im Eurosystem dürfen nur die Zentralbanken Euro-Bargeld schaffen und in Umlauf bringen.
1. Begriff/Charakterisierung: Geld oder Zahlungsmittel sind Aktiva, die aufgrund von Marktkonvention oder gesetzlicher Verpflichtung vom Gläubiger zur Abdeckung von Verbindlichkeiten angenommen werden.
Der Übergang von der Naturaltausch- zur Geldwirtschaft begann mit der zunächst lokalen Gewohnheit, durch die Einigung auf ein Zwischentauschgut den zuvor simultanen Austausch zweier Leistungen in getrennte Vorgänge des Kaufs und Verkaufs zu zerlegen. Als Medium dienten zunächst aufbewahrfähige Güter (Warengeld, z.B. Felle, Öle, Schmuck). Mit der Entwicklung des Handelsverkehrs und der Arbeitsteilung wurden diese durch Finanzaktiva (Münzen, private und staatliche Banknoten sowie Giralgeld in Form täglich fälliger Sichteinlagen bei Geschäftsbanken) ersetzt.
In der modernen Geldverfassung findet die Geldschöpfung durch die Zentralbank (Zentralbankgeld) oder das Banksystem (Giralgeld) statt. Die Verwendung gesetzlicher Zahlungsmittel bietet dem Schuldner die Gewähr, nicht in Verzug zu geraten.
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Ermittlung / Berechnung
einen löschen
fe
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Berechnung[13]
NN[14]
lä Benutzer:Peter_Hager/Praktische_Hilfen#Mathematik
| Variable | |
| = | Ergebnis |
| Variable |
Excel
- NN lässt sich in Excel mit der Funktion
VAR.P()ermitteln.[15]
Geldarten
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
https://de.wikipedia.org/wiki/Geld
- Geldarten
In einem zweistufigen Geldsystem gibt es Zentralbankgeld, entweder als Bargeld, das in Form von Münzen und Banknoten (Papiergeld) als Kassenbestand vorhanden ist oder Einlagen von Geschäftsbanken bei der Zentralbank. Weiterhin gibt es Buchgeld (bzw. Giralgeld), einem Zahlungsanspruch einer Nichtbank gegenüber einem Kreditinstitut auf einem Girokonto.[6] Bargeld ist nach Definition der Europäischen Zentralbank[7] im Aggregat M 0 {\displaystyle M0} außerhalb der Zentralbank (inklusive Kassenbestände der Geschäftsbanken) plus dem Zentralbankgeldbestand der Kreditinstitute auf Konten bei der Zentralbank enthalten.[8] Das Aggregat M 1 {\displaystyle M1} erfasst den Bargeldumlauf bei Nichtbanken (also ohne Kassenbestände der Geschäftsbanken) plus Sichteinlagen der Nichtbanken. In den weiteren Aggregaten M 2 {\displaystyle M2} und M 3 {\displaystyle M3} sind zusätzlich Verbindlichkeiten von Banken gegenüber Kunden mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren enthalten. Je länger die Bindungsdauer (Frist) einer Verbindlichkeit ist, desto mehr verliert sich deren Charakter als flüssiges Zahlungsmittel für den Inhaber. Daher sind Geldmengen von ihrer Definition abhängig. Diese unterscheiden sich zwischen den Währungsräumen.
Geldarten
- Zentralbankgeld:
- Bargeld, das in Form von Münzen und Banknoten (Papiergeld) als Kassenbestand vorhanden ist oder
- Einlagen von Geschäftsbanken bei der Zentralbank.
Heutzutage wird ein Großteil der Zahlungen bargeldlos über EC-Karten oder Kreditkarten abgewickelt. Der größte Teil der Geldmenge besteht aus Girokonto- und Tagesgeldguthaben (Sichteinlagen).
eigene
Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 4.5.2025;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 4.5.2025;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 4.5.2025;
- [
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 4.5.2025;
NN
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 4.5.2025;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 4.5.2025;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 4.5.2025;
- [
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 4.5.2025;
Literatur
Gesetz
Erlässe
Fachgutachten
- KFS/BW 1 Rz.
- IDW S1 Rz.
Fachliteratur
" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben
- Aschauer / Purtscher (2023), S. ;
- Bachl (2018), S. ;
- Drukarczyk / Schüler (2016), S. ;
- Fleischer / Hüttemann (2015), S. ;
- Ihlau / Duscha (2019), S. ;
- Mandl / Rabel (1997), S. ;
- WP-Handbuch II (2014), Rz. A ;
- WPH-Edition (2018), Rz. A ;
Judikatur
Unterlage(n)
Sortiert nach Dateiname
- Hager: Anschaffungs- und Herstellungskosten, Datei:AHK.pdf, Stand Mai 2021;
- Hager: Äquivalenzprinzipien, Datei:Äquivalenz.pdf, Basisseminar BFA, Stand Feb. 2022;
- Hager: Bewertungsanlass und -zweck - funktionale Bewertung, Datei:BewAZ.pdf, Stand Nov. 2023;
- Hager: Bewertungsobjekt, Datei:Bewertungsobjekt.pdf, Stand Okt. 2020;
- Hager: Brutto- oder Nettounternehmenswert, Datei:Bto-Nto-UW.pdf, Stand Juni 2022;
- Hager: Cash-Flow, Datei:Cash-Flow.pdf, Stand Aug. 2017;
- Hager: Ertragsbegriffe, Datei:Ertrag.pdf, Stand Dez. 2023;
- Hager: Geldflussrechnung, Datei:CF-Kapfluss.pdf, Stand Aug. 2021;
- Hager: Fiktive Anschaffungskosten, Datei:Fiktive AK.pdf, Stand März 2021;
- Hager: Nachweis des Verkehrswertes durch vereinfachte Wertfindung, Datei:GA-vereinfach.pdf, Stand März 2021;
- Hager: Grundbegriffe, Basisseminar BFA, Datei:Grundbegriffe.pdf, Stand Okt. 2020;
- Hager: Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung, Datei:Grundsätze-UBW.pdf, Stand Mai 2022;
- Hager: Was ist bei Prüfung eines Gutachtens zu beachten, Datei:Gutachten-Prüfung-allg.pdf, Basisseminar FAÖ, Stand Okt. 2024;
- Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten, Datei:Gutachten-Prüfung-UBW.pdf, Basisseminar FAÖ, Stand Okt. 2024;
- Hager: Persönliche Haftung in der Unternehmensbewertung, Datei:Haftung.pdf, Stand Aug. 2021;
- Hager: Geldwertänderung, Datei:Inflation.pdf, Basisseminar BFA, Stand Juli 2016;
- Hager: Liquidationswert, Datei:Liquidationswert.pdf, Stand Februar 2019;
- Hager: Markenrechtsbewertung, Datei:Wertmarke.pdf, Vortrag 26.4.2012 Groß-BP Wien;
- Hager: Auffrischung mathematischer Grundkenntnisse, Basisseminar BFA, Datei:Mathematik-Auffrischung.pdf, Stand August 2023;
- Hager: "Bewertungsmethoden – Eine Übersicht", Datei:Methoden-übersicht.pdf, Stand Okt. 2024;
- Hager: Objektivierter vs. subjektiver Wert, Datei:Obj-Subj.pdf, Stand Sep. 2023;
- Hager: Anteilsbewertung - Personengesellschaften, Datei:PersGes-ABW.pdf, Stand Dez. 2020;
- Hager: Bewertung von Personengesellschaften, Datei:PersGes-UBW.pdf, Stand Dez. 2020;
- Hager: Ermittlung und Bedeutung von Ratings, Datei:Rating.pdf, Stand Okt. 2022;
- Hager: Unsicherheit in der Unternehmensbewertung, Datei:Unsicher.pdf, Basisseminar FAÖ, Stand Okt. 2024;
- Hager: Shareholder Value, Datei:Shareholdervalue.pdf, Stand Nov. 2021;
- Hager: Ermittlung des Unternehmerlohns, Datei:Unternehmerlohn-Praxis.pdf, Stand Mai 2019;
- Hager: Änderungen durch das neue Fachgutachten KFS/BW1 'Unternehmensbewertung' vom 26.3.2014 Info für Wissensplattform, Datei:Vergleich BW1 (2006)-(2014).pdf, Stand Jan. 2015;
- Hager: Vereinfachtes Ertragswertverfahren - Berechnung, Datei:VEWV-Berechn.pdf, Stand Juli 2020;
- Hager: Übersicht steuerliche Bewertungsmaßstäbe, Basisseminar FAÖ, Datei:BewMaß StR kurz.pdf, Stand Dez. 2024;
- Hager: Wie man mit dem Wr. Verfahren 1996 den gemeinen Wert berechnet, Datei:Wiener Verfahren Berechnung.pdf, Stand Aug. 2020;
- Hager: Wozu braucht man Unternehmensbewertung, Basisseminar BFA, Datei:Wozu Unternehmensbewertung.pdf, Stand September 2015;
- Hager: Diskontierungszinssatz – Ein kurzer Überblick, Datei:Zins kurz.pdf, Basisseminar FAÖ, Stand Okt. 2024;
Tabellen
Sortiert nach Dateiname
- Hager: Checkliste Gutachten, Datei:Gutachten Checkliste.xlsx, Stand Nov. 2024;
- Hager: Mustertabelle Ertragswertverfahren, Datei:Ertragswert-muster.xlsx, Stand Okt. 2024;
- Hager: Berechnungstabelle Rating, Datei:Rating.xlsx, Stand Nov. 2024;
- Hager: Berechnungstabelle Svensson-Formel, Datei:Svensson DBB.xlsx, Stand Okt. 2024;
- Hager: Mustertabelle vereinfachtes Ertragswertverfahren, Datei:VEWV Muster.xlsx, Stand Okt. 2024;
- Hager: Mustertabelle Wr. Verfahren 1996, Datei:WRV Muster.xlsx, Stand Okt. 2024;
Folien
- Hager: "Welche (Unternehmens)Bewertungen werden vom Finanzamt anerkannt?", VWT 6.5.2019, Datei:VWT 2019.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2016, Datei:UBW-Basis(2016).pdf, Stand Oktober 2016
- Hager: "Unternehmensbewertung im Steuerrecht", Linde Forum Unternehmensbewertung 2016, Datei:Forum 16 UBW-StR-Ergänzt.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertungsgutachten - schlüssig und nachvollziehbar", JKU 2015, Datei:UBWGA JKU-Linz 151014.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2013, Datei:UBW-Basis 2013.pdf, Stand Februar 2013
- Hager: "Wertermittlung des immateriellen Vermögens Marke", GBP 26.4.2010, Datei:Wertmarke-Präsentation.pdf
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen, Liste der verwendeten Symbole, Liste der verwendeten Formeln
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 4.5.2025;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 4.5.2025;
- [
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- [
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Einzelnachweise
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 4.5.2025.
- ↑ [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 4.5.2025.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 4.5.2025.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 4.5.2025.
- ↑ [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 4.5.2025.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 4.5.2025.
- ↑ [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 4.5.2025.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 4.5.2025.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 4.5.2025.
- ↑ [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 4.5.2025.
- ↑ Aus [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 4.5.2025.
- ↑ Aus [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 4.5.2025.
- ↑ [ Microsoft Support, Stichwort: ], abgefragt 4.5.2025.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 4.5.2025.
- ↑ [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 4.5.2025.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 4.5.2025.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 4.5.2025.
- ↑ [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 4.5.2025.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 4.5.2025.
- ↑ [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 4.5.2025.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 4.5.2025.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 4.5.2025.
- ↑ [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 4.5.2025.
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