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Das Nominalwertprinzip besagt im Steuerrecht, dass für alle Geldbeträge der zahlenmäßige Wert, also ihr Nennwert, maßgebend ist (Euro = Euro). Der reale Wert des Geldes, also seine Kaufkraft spielt keine Rolle. Die geschuldete Steuer oder sonstige zu zahlende Beträge sind also Geldschulden in Form einer Geldsummenschuld (Nennbetragsschuld). In Deutschland ist das Nominalwertprinzip nach ständiger Rechtsprechung Grundlage des Steuerrechts, der Währungsordnung und Wirtschaftspolitik.[1]
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volkswirtschaftliches Prinzip, nach dem bei einer Forderung bzw. Verbindlichkeit immer nur der gesetzlich festgelegte Zahlenwert als Berechnungsgrundlage gültig ist. Lautet somit ein Vertrag über die Zahlung einer bestimmten Summe zu einem festgelegten Zeitpunkt, bezieht sich die Verpflichtung zur Zahlung dieser Summe immer auf den im Vertrag niedergeschriebenen Geldwert unabhängig von Veränderungen des Preisniveaus ab Vertragsvereinbarung bis Zahlungszeitpunkt.
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Der Rechtsanwender ist im Geltungsbereich der §§ 2 Abs. 2 Nr. 2 und 11 EStG darauf angewiesen, die Überschusserzielungsabsicht im Wege der Addition bzw. Subtraktion zu erschließen. Mit der Berücksichtigung abgezinster Werte in solchen Fällen würde außerdem das '''Nominalwertprinzip''' (zur Bedeutung des Grundsatzes "Mark = Mark" für die gesamte Rechtsordnung: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 19. Dezember 1978 1 BvR 335, 427, 811/76, BVerfGE 50, 57, BStBl II 1979, 308, unter C. II.; Schmidt, Einkommensteuergesetz, 18. Aufl. 1999, § 2 Rz. 12 und § 20 Rz. 5, jeweils m.w.N.) unterlaufen, weil Einnahmen und Ausgaben nicht (unabhängig von ihrer zeitlichen Zuordnung) mit derselben Maßgröße erfasst würden.
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Version vom 30. April 2025, 05:40 Uhr

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Begriff (lö)

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

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https://de.wikipedia.org/wiki/Nominalwertprinzip Das Nominalwertprinzip besagt im Steuerrecht, dass für alle Geldbeträge der zahlenmäßige Wert, also ihr Nennwert, maßgebend ist (Euro = Euro). Der reale Wert des Geldes, also seine Kaufkraft spielt keine Rolle. Die geschuldete Steuer oder sonstige zu zahlende Beträge sind also Geldschulden in Form einer Geldsummenschuld (Nennbetragsschuld). In Deutschland ist das Nominalwertprinzip nach ständiger Rechtsprechung Grundlage des Steuerrechts, der Währungsordnung und Wirtschaftspolitik.[1]

https://www.gabler-banklexikon.de/definition/nominalwertprinzip-60115 volkswirtschaftliches Prinzip, nach dem bei einer Forderung bzw. Verbindlichkeit immer nur der gesetzlich festgelegte Zahlenwert als Berechnungsgrundlage gültig ist. Lautet somit ein Vertrag über die Zahlung einer bestimmten Summe zu einem festgelegten Zeitpunkt, bezieht sich die Verpflichtung zur Zahlung dieser Summe immer auf den im Vertrag niedergeschriebenen Geldwert unabhängig von Veränderungen des Preisniveaus ab Vertragsvereinbarung bis Zahlungszeitpunkt.

BFH 15.12.1999, X R 23/95, BStBl 2000 II, 267 (215/22) Der Rechtsanwender ist im Geltungsbereich der §§ 2 Abs. 2 Nr. 2 und 11 EStG darauf angewiesen, die Überschusserzielungsabsicht im Wege der Addition bzw. Subtraktion zu erschließen. Mit der Berücksichtigung abgezinster Werte in solchen Fällen würde außerdem das Nominalwertprinzip (zur Bedeutung des Grundsatzes "Mark = Mark" für die gesamte Rechtsordnung: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 19. Dezember 1978 1 BvR 335, 427, 811/76, BVerfGE 50, 57, BStBl II 1979, 308, unter C. II.; Schmidt, Einkommensteuergesetz, 18. Aufl. 1999, § 2 Rz. 12 und § 20 Rz. 5, jeweils m.w.N.) unterlaufen, weil Einnahmen und Ausgaben nicht (unabhängig von ihrer zeitlichen Zuordnung) mit derselben Maßgröße erfasst würden.


eigene Der Begriff bezeichnet:

Begriff bedeutet.

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Bedeutung

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene


[7] [8] [9] [10] [11] [12]

Ermittlung / Berechnung

einen löschen

fe 

eigene

Berechnung[13]

NN[14]

[math] {NN} = \frac{a}{b}[/math] Benutzer:Peter_Hager/Praktische_Hilfen#Mathematik

Variable
= Ergebnis

[math] {NN} [/math] Variable

Excel

  • NN lässt sich in Excel mit der Funktion VAR.P() ermitteln.[15]

NN

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 30.4.2025;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 30.4.2025;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 30.4.2025;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 30.4.2025;

[16] [17] [18] [19] [20] [21]

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz.
  • IDW S1 Rz.

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Aschauer / Purtscher (2023), S. ;
  • Bachl (2018), S. ;
  • Drukarczyk / Schüler (2016), S. ;
  • Fleischer / Hüttemann (2015), S. ;
  • Ihlau / Duscha (2019), S. ;
  • Mandl / Rabel (1997), S. ;
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A ;
  • WPH-Edition (2018), Rz. A ;

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Dateiname

Tabellen

Sortiert nach Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen, Liste der verwendeten Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks


  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 30.4.2025;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 30.4.2025;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 30.4.2025;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 30.4.2025;

Einzelnachweise

  1. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 30.4.2025.
  2. [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 30.4.2025.
  3. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 30.4.2025.
  4. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 30.4.2025.
  5. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 30.4.2025.
  6. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 30.4.2025.
  7. [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 30.4.2025.
  8. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 30.4.2025.
  9. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 30.4.2025.
  10. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 30.4.2025.
  11. Aus [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 30.4.2025.
  12. Aus [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 30.4.2025.
  13. [ Microsoft Support, Stichwort: ], abgefragt 30.4.2025.
  14. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 30.4.2025.
  15. [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 30.4.2025.
  16. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 30.4.2025.
  17. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 30.4.2025.
  18. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 30.4.2025.

<s>[[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]]</s> [[Kategorie:internationale Rechnungslegung]] [[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]] <s>[[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]] [[Kategorie:Mathematischer Begriff]]</s> [[Kategorie:Rechnungswesen]] <s>[[Kategorie:Recht, allgemein]]</s> [[Kategorie:Steuerrecht]] <s>[[Kategorie:Unternehmensbewertung]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]] [[Kategorie:Wert]]</s> [[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]