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Version vom 8. Mai 2025, 06:17 Uhr

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Begriff (lö)

  • Weiterleitung: Zahlungsmittel

siehe auch-> Zahlungsbilanz Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Zahlungsbilanz

 ev erg 

https://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsmittel

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zahlungsmittel-47256

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/21238/zahlungsmittel/

Zu den Zahlungsmitteln zählen neben Banknoten und Scheidemünzen (Bargeld) das Buchgeld und Geldsurrogate (Behelfszahlungsmittel wie Wechsel und Schecks).

https://www.gabler-banklexikon.de/definition/gesetzliche-zahlungsmittel-58396

https://de.wiktionary.org/wiki/Zahlungsmittel

eigene Ein Zahlungsmittel ein Wertträger, mit denen gezahlt werden kann. *) Soweit ein gesetzlicher Annahmezwang besteht, spricht man von gesetzlichem Zahlungsmittel.[1]

[2] [3] [4] [5] [6] [7]

Bedeutung

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

[8] [9] [10] [11] [12] [13]

Ermittlung / Berechnung

einen löschen

fe 

eigene

Berechnung[14]

NN[15]

[math] {NN} = \frac{a}{b}[/math] Benutzer:Peter_Hager/Praktische_Hilfen#Mathematik

Variable
= Ergebnis

[math] {NN} [/math] Variable

Excel

  • NN lässt sich in Excel mit der Funktion VAR.P() ermitteln.[16]

Arten

Hlf Art (lö)

 (zT) ok 

https://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsmittel

https://www.gabler-banklexikon.de/definition/gesetzliche-zahlungsmittel-58396

eigene Bei den Zahlungsmitteln werden unterschieden:

  • Geld oder
  • Geldersatz (Geldsurrogate) insbesondere:
  • Kryptowährung (Kryptoasset).

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 6.5.2025;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 6.5.2025;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 6.5.2025;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 6.5.2025;

[17] [18] [19] [20] [21] [22]

Geld

Hauptartikel-> Geld

 ok 

Geld ist jedes vom Staat oder einer durch ihn ermächtigten Stelle beglaubigte, zum Umlauf im öffentlichen Verkehr bestimmtes Zahlungsmittel ohne Rücksicht auf einen allgemeinen Annahmezwang.[23]

In Österreich müssen gemäß § 61 Nationalbankgesetz Euro-Banknoten zum Nennwert unbeschränkt angenommen werden. Die Annahmepflicht von Münzen ist dahingehend eingeschränkt, dass Gebietskörperschaften gemäß § 8 Scheidemünzengesetz[16] nur bis zu 100 Stück und alle übrigen Personen bis zu 50 Stück akzeptieren müssen.

Geldersatz (Geldsurrogat)

  • Weiterleitung: ev Geldersatzmittel, Geldsurrogat
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

https://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsmittel

Sonstige Zahlungsmittel

Zu den übrigen Zahlungsmitteln, die allerdings keine gesetzlichen Zahlungsmittel sind, gehört die Verfügung über Buchgeld im unbaren Zahlungsverkehr durch Überweisung, Scheck, Wechsel oder Lastschrift. Weitere Geldersatzmittel sind Kreditkarte, Guthabenkarte oder Reisescheck, im weiteren Sinne auch Wertmarken, Briefmarken, Gutscheine, Schuldscheine oder Kreditbriefe, sofern sie sich als selbständiges Zahlungsmittel in Umlauf befinden.[27] Vorausgesetzt wird also, dass diese einen Anspruch auf Geld verbriefenden Papiere sich als Zahlungsmittel in Umlauf befinden. Der Umlauf beginnt mit dem Begebungsvertrag und der damit verbundenen Übergabe der Urkunde vom Aussteller an den nächsten Inhaber.

In Deutschland werden sie erfüllungsrechtlich als Leistung an Erfüllungs statt (Überweisung) oder Leistung erfüllungshalber (die übrigen Zahlungsmittel) eingeordnet. Sorten und Devisen sind ausländische Zahlungsmittel.

eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 6.5.2025;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 6.5.2025;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 6.5.2025;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 6.5.2025;

[24] [25] [26] [27] [28] [29]

Kryptowährung

  • Weiterleitung: ev Geldersatzmittel, Geldsurrogat
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

https://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsmittel

Neuere Entwicklung

Durch die digitale Revolution entstehen neue Möglichkeiten für Zahlungsmittel. Nach der Weltwirtschaftskrise ab 2007 wurde mit der ersten Kryptowährung Bitcoin ein virtuelles Zahlungsmittel eingeführt, welches durch die direkte peer-to-peer Kommunikation über das Internet vom Zahlungspflichtigen an den Zahlungsempfänger übertragen wird.

In Deutschland ist Bitcoin weder Zahlungsmittel, noch E-Geld, Devisen oder Sorten,[28][29][30] allerdings ist es nach der Feststellung der BaFin eine Rechnungseinheit (englisch unit of account), welche in „multilateralen Verrechnungskreisen“ eingesetzt werden kann, und somit Finanzinstrument im Sinne des § 1 Abs. 11 Nr. 7 KWG.[31]

Seit 2020 arbeitet die EZB an der Einführung eines digitalen Zentralbankgeldes (CBDC), des „digitalen Euros“. Er soll ein schnelles und sicheres elektronisches Zahlungsmittel werden, das den Euro für Privatpersonen und Unternehmen in der bestehenden Form als Bargeld und auf Bankkonten ergänzt und vom Europäischen System der Zentralbanken des Euroraums ausgegeben würde.[32] Ob der digitale Euro den Status als gesetzliches Zahlungsmittel erhalten wird, ist aktuell offen, wird von der EZB aber als erstrebenswert angesehen.[33] Ob dafür eine Änderung des EU-Primärrechts notwendig wäre, ist umstritten.[34]

eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 6.5.2025;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 6.5.2025;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 6.5.2025;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 6.5.2025;

[30] [31] [32] [33] [34] [35]

NN

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 6.5.2025;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 6.5.2025;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 6.5.2025;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 6.5.2025;

[36] [37] [38] [39] [40] [41]

Literatur

Weblinks

https://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsmittel https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zahlungsmittel-47256 https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/21238/zahlungsmittel/

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 6.5.2025;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 6.5.2025;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 6.5.2025;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 6.5.2025;

Einzelnachweise

  1. Vgl. Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Zahlungsmittel, abgefragt 6.5.2025.
  2. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 6.5.2025.
  3. [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 6.5.2025.
  4. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 6.5.2025.
  5. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 6.5.2025.
  6. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 6.5.2025.
  7. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 6.5.2025.
  8. [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 6.5.2025.
  9. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 6.5.2025.
  10. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 6.5.2025.
  11. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 6.5.2025.
  12. Aus [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 6.5.2025.
  13. Aus [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 6.5.2025.
  14. [ Microsoft Support, Stichwort: ], abgefragt 6.5.2025.
  15. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 6.5.2025.
  16. [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 6.5.2025.
  17. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 6.5.2025.
  18. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 6.5.2025.
  19. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 6.5.2025.
  20. Wikipedia, Stichwort: Geld, abgefragt 4.5.2025 u.V.a. BGH WM 1984, 222.
  21. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 6.5.2025.
  22. [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 6.5.2025.
  23. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 6.5.2025.
  24. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 6.5.2025.
  25. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 6.5.2025.
  26. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 6.5.2025.
  27. [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 6.5.2025.
  28. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 6.5.2025.
  29. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 6.5.2025.
  30. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 6.5.2025.
  31. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 6.5.2025.
  32. [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 6.5.2025.
  33. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 6.5.2025.
  34. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 6.5.2025.
  35. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 6.5.2025.

<s>[[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]] [[Kategorie:internationale Rechnungslegung]] [[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]] [[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]] [[Kategorie:Mathematischer Begriff]] [[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Recht, allgemein]] [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensbewertung]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]] [[Kategorie:Wert]]</s> [[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]