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Version vom 26. Juni 2023, 05:55 Uhr

Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Krise (18.5.2023)

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https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmenskrise Unternehmenskrise ist die Phase eines Unternehmens, in der seine Funktionsfähigkeit und Stabilität beeinträchtigt ist und die Gefahr eines Unternehmenszusammenbruchs (Insolvenz) droht.

Allgemeines

Unter einer Unternehmenskrise wird in der Unternehmensführung eine Gefährdung des Fortbestehens eines Unternehmens oder eines wesentlichen Geschäftsbereichs verstanden.[1] Es befindet sich in einer Krise, die nur durch ein systematisches Krisenmanagement zu bewältigen ist. Für Außenstehende spürbar wird dies vor allem auf dem Markt, wo das krisenbehaftete Unternehmen sein bisheriges Marktverhalten nicht fortsetzen kann und zum Grenzanbieter wird.

Die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Problematik des Eigenkapitalersatzes bei der GmbH hat den Krisenbegriff mit der Kreditwürdigkeit eines Unternehmens verbunden. Danach handelt es sich um eine Krise, wenn ein außenstehender, vom betroffenen Unternehmen unabhängiger Dritter keinen Kredit mehr zu marktüblichen Bedingungen gewähren würde und ohne Kapitalzufuhr das Unternehmen hätte liquidiert werden müssen.[2] Diese juristische Definition des Begriffs der Unternehmenskrise ist inhaltlich nicht weit entfernt von der betriebswirtschaftlichen. Eine einheitliche Definition wurde bisher nicht gefunden, doch gehen bisherige Definitionsversuche häufig von gemeinsamen Begriffsinhalten aus. So versteht Gerhard Aschinger unter dem allgemeineren Begriff der ökonomischen Krise Ereignisse bzw. Entwicklungen, welche die Funktionsfähigkeit und Stabilität von Wirtschaftseinheiten beeinträchtigen und bei denen die Gefahr eines Unternehmenszusammenbruchs besteht.[3] In Anlehnung an Lähn,[4] der auf die etymologischen Wurzeln des Begriffs „Krise“ zurückzugreifen versucht, handelt es sich bei einer Unternehmenskrise um eine schwierige Situation oder Zeit, die den Höhepunkt oder Wendepunkt einer gefährlichen Entwicklung darstellt, der durch eine Veränderung der Unternehmenslage ausgelöst wird. Unternehmenskrise wird in der Literatur allgemein in Zusammenhang gebracht mit der Gefahr einer Insolvenz.[5]

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/unternehmungskrise-49331?redirectedfrom=50168 Unternehmenskrise. Begriff

Unterschiedlichste Phänomene im Leben einer Unternehmung, von der bloßen Störung im Betriebsablauf über Konflikte bis hin zur Vernichtung der Unternehmung, die zumindest aus Sicht der betroffenen Unternehmung als Katastrophe zu bezeichnen sind. In der neueren Literatur werden Unternehmungskrisen übereinstimmend als ungeplante und ungewollte, zeitlich begrenzte Prozesse verstanden, die in der Lage sind, den Fortbestand der Unternehmung substanziell zu gefährden oder sogar unmöglich zu machen. Dies geschieht durch Beeinträchtigung bestimmter Ziele, deren Gefährdung oder gar Nichterreichung gleichbedeutend ist mit einer Existenzgefährdung oder -vernichtung der Unternehmung. Die in dem Begriff der Unternehmungskrise enthaltene Chance zur positiven Wende - u.U. auch noch im Fall der Insolvenz - ist wesensbestimmend für den Begriff und macht die Ambivalenz der Entwicklungsmöglichkeiten (Untergang oder Sanierung) deutlich.

https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Unternehmenszusammenbrüchen_und_-skandalen

eigene Der Begriff bezeichnet:

Begriff bedeutet.

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Bedeutung

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Ursachen

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https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmenskrise


Das Institut der Wirtschaftsprüfer nennt in seinem Standard Anforderungen an Sanierungskonzepte (IDW S 6) folgende Ursachen für Sanierungsbedarf, die zumeist auch in dieser zeitlichen Abfolge auftreten (wobei nicht alle Stadien in jedem Sanierungsfall vorkommen müssen):[12][13]

   Stakeholderkrise: Grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten unter den Stakeholdern verursachen Effizienzverluste, wichtige Entscheidungen werden verzögert oder gar nicht getroffen. Das Führungsverhalten wird nachlässig, das Leitbild des Unternehmens wird aus den Augen verloren. Allerdings ist den Beteiligten hier zumeist noch nicht bewusst, dass eine Unternehmenskrise vorliegt.
   Strategiekrise: Führungsschwäche und interne Uneinigkeit führen dazu, dass die strategische Ausrichtung des Unternehmens unklar wird, wichtige Wettbewerbsvorteile nicht ausreichend genutzt und forciert werden. Neue Entwicklungen auf den relevanten Märkten werden nicht erkannt und das Unternehmen reagiert nicht auf veränderte Rahmenbedingungen. Eindeutiges Kennzeichen der Strategiekrise sind sinkende Marktanteile.
   Produkt- und Absatzkrise: In diesem Stadium sinkt der Absatz der Produkte auch in absoluten Zahlen. Das Unternehmen konzentriert sich nicht ausreichend auf jene Produkte und Kunden, bei denen ausreichende Deckungsbeiträge erzielt werden können; hinzu kommen Schwächen in Produktqualität/Dienstleistungsqualität, Marketing und Vertrieb.
   Erfolgskrise: Die Erfolgskrise folgt auf die Produkt- und Absatzkrise, sofern keine ausreichenden Maßnahmen zu ihrer Behebung getroffen wurden. Die Ergebnisse des Unternehmens verschlechtern sich und werden negativ, das Eigenkapital wird nach und nach aufgezehrt. Dauert die Erfolgskrise an, ist das Unternehmen nicht mehr in der Lage, die notwendigen Mittel für eine Sanierung selbst aufzubringen. Eine akute Insolvenzgefahr besteht in der Regel aber noch nicht.
   Liquiditätskrise: Eine Liquiditätskrise liegt vor, wenn eine konkrete und akute Gefahr der Zahlungsunfähigkeit besteht. Es liegt zu diesem Zeitpunkt bereits eine sehr ungünstige Finanzierungsstruktur vor (viel kurzfristiges oder fälliges Fremdkapital, fehlende Fristenkongruenz, geringe Eigenkapitalquote), und die früheren Erfolgsfaktoren des Unternehmens sind nicht mehr wirksam. Die Leistungsfähigkeit ist stark eingeschränkt.

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/unternehmungskrise-49331?redirectedfrom=50168

Ursachen

1. Quantitative Krisenursachenforschung: Übereinstimmend wurde eine hohe statistische Häufigkeit folgender Merkmalsausprägungen insolventer Unternehmungen festgestellt, die als Ursachen für Unternehmungszusammenbrüche interpretiert werden: (1) Branchenzugehörigkeit: Die Insolvenzanfälligkeit einzelner Branchen ist erheblich unterschiedlich, wobei der Branchenverbund Baugewerbe mit mehr als einem Drittel aller Insolvenzen eine bes. starke Insolvenzgefährdung aufweist. (2) Rechtsform: Mit zunehmender, rechtsformbedingter Haftungsbeschränkung wächst die Insolvenzanfälligkeit von Unternehmungen und weist für die GmbH und die GmbH & Co. KG die höchsten Insolvenzgefährdungen auf. AGs sind dagegen dem Anschein nach wesentlich weniger insolvenzgefährdet. (3) Unternehmungsgröße: Gemessen an der Mitarbeiterzahl steigt die unternehmungsgrößenbedingte Insolvenzgefährdung bis zu etwa 500 Beschäftigten pro Unternehmung stetig an, sinkt allerdings bei darüber hinausgehenden Mitarbeiterzahlen wieder stark ab. (4) Im Zeitablauf ihres Bestehens nimmt die Insolvenzanfälligkeit von Unternehmungen zunächst tendenziell ab; als bes. insolvenzgefährdet gelten junge Unternehmungen. Allerdings ist bei „alten” Unternehmungen mit einer Bestehenszeit von mehr als 70 Jahren wieder ein Anstieg der Insolvenzgefährdung zu verzeichnen.

2. Qualitative Krisenursachenforschung: Überwiegend wird eine Trennung zwischen endogenen, der Einflusssphäre der Unternehmung unterliegenden, und exogenen, von ihr nicht beeinflussbaren Krisenursachen, vorgenommen. (a) Häufigste endogene Krisenursachen: (1) Führungsfehler (Missmanagement, Fehler der Betriebsleitung): Führungsfehler als krisenverursachende Faktoren meinen Fehler der Führung als Institution und Prozess. Insgesamt können Führungsfehler als die zentrale insolvenzverursachenden Faktoren nach den Erkenntnissen der bisher vorliegenden Untersuchungen dahingehend interpretiert werden, dass die Führung die ihrer Entscheidungsgewalt bzw. Einflussnahme unterliegenden Abläufe und Strukturen in der Unternehmung nicht den Handlungserfordernissen entsprechend plant, steuert und kontrolliert. Deutlich wird dabei neben Mängeln in der kurzfristigen Planung und Kontrolle auch das Fehlen oder die mangelnde Effizienz strategischer Planungen und deren Realisation. (2) Unzureichende Eigenkapitalausstattung: Die Eigenkapitalausstattung von Unternehmungen in der Bundesrepublik Deutschland hat sich seit Jahren beständig verschlechtert, wobei zwischen den einzelnen Wirtschaftszweigen und Rechtsformen erhebliche Unterschiede bestehen. Eine zu geringe Eigenkapitalausstattung bedeutet dabei den Verzicht auf ein wesentliches „Krisenpolster” und setzt unterkapitalisierte Unternehmungen einem erhöhten Verschuldungsdruck aus. Indes ist eine zu geringe Eigenkapitalausstattung als Insolvenzursache trotz der zunächst plausibel erscheinenden Verknüpfung zwischen Insolvenz und Finanzierungsproblematik kritisch zu beurteilen, da nachweisbar selbst eine gute Eigenkapitalausstattung keineswegs vor Unternehmungskrisen schützen muss. (b) Häufigste exogene Krisenursachen: (1) Konjunkturelle Fehl-Entwicklungen: Zweifellos wirken konjunkturell bedingte Rezessionen krisenauslösend, wie statistisch belegt werden kann. Dennoch bleibt die Frage offen, ob konjunkturelle Fehlentwicklungen nicht lediglich als Symptome von Unternehmungskrisen zu werten sind. Schließlich sind Krisen auch in Phasen günstiger konjunktureller Entwicklungen anzutreffen, und ebenso überstehen ansonsten „gesunde” Unternehmungen i.Allg. auch konjunkturelle Rezessionen. (2) Strukturelle Veränderungen im gesamtwirtschaftlichen Umfeld der Unternehmung erscheinen bedeutsamer, die allerdings als solche weniger in den jeweiligen Untersuchungen genannt werden, dennoch aber inhaltlich große Bedeutung haben. Strukturelle Veränderungen meinen dabei hauptsächlich (diskontinuierliche) technologische Entwicklungen, die strukturverändernd wirken, wie z.B. der Übergang von der Mechanik auf die Elektronik im Bereich der Uhrenindustrie, der diesen Industriezweig im europäischen Raum in krisenhafte Entwicklungen führte. Im Bereich der neuen Bundesländer sowie Osteuropa wird durch die vollzogenen politischen Veränderungen zugleich eine neue Dimension struktureller Veränderungen deutlich, die Krisenerscheinungen bisher nicht bekannten Ausmaßes erkennen lässt. (c) Zusammenwirkung endogener und exogener Faktoren der Krisenverursachung: Endogene und exogene Faktoren der Krisenverursachung sind - anders als dies in vielen Untersuchungen den Anschein erweckt - nur schwer voneinander zu trennen. Sie bilden vermutlich gemeinsam die zwei Elemente individueller Krisenverursachung, die mit jeweils unterschiedlichen Anteilen zu überlebenskritischen Prozessen der Unternehmung beitragen.

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Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 26.6.2023;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 26.6.2023;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 26.6.2023;

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Verlauf

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https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmenskrise bei Ursachen

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/unternehmungskrise-49331?redirectedfrom=50168

Verlauf

Unternehmungskrisen stellen extern und/oder intern generierte Prozesse dar, die in begrenzten Zeiträumen ablaufen. Ihr Verlauf ist in charakteristische Phasen unterteilbar, die unterschiedliche Ansätze für ein umfassendes Krisenmanagement im Hinblick auf eine Krisenvermeidung oder -bewältigung bieten.

1. Phase: Potenzielle Unternehmungskrise. Der generelle Krisenprozess findet bei umfassender Betrachtungsweise seinen Anfang in der Phase der potenziellen, d.h. lediglich möglichen und noch nicht realen Unternehmungskrisen. Diese wegen der Abwesenheit von wahrnehmbaren Krisensymptomen als Quasi-Normalzustand der Unternehmung zu bezeichnende Phase, in der sich die Unternehmung praktisch ständig befindet, markiert den (zumindest gedanklichen) Entstehungszeitraum von Unternehmungskrisen. Unter dem Merkmal der Steuerbarkeit kommt dieser Phase bes. Bedeutung zu. Hier kann durch gedankliche Vorwegnahme möglicher Unternehmungskrisen und eine darauf aufbauende Ableitung von Strategien und/oder Maßnahmen für den Fall ihres Eintritts ein wesentlicher Beitrag zur Reduktion der Krisenbewältigungsanforderungen in zeitlicher und sachlicher Hinsicht geleistet werden. Schwierigkeiten bereitet jedoch v.a. die Identifikation unternehmungsindividuell relevanter, potenzieller Unternehmungskrisen.

2. Phase: Latente Unternehmungskrise. Diese Phase des Krisenprozesses ist geprägt durch die verdeckt bereits vorhandene oder mit hoher Wahrscheinlichkeit bald eintretende Unternehmungskrise, die in ihren Wirkungen für die betroffene Unternehmung mit dem ihr zur Verfügung stehenden, herkömmlichen Instrumentarium noch nicht wahrnehmbar ist. Bei Anwendung geeigneter Methoden der Früherkennung (operative Frühwarnung, strategische Frühaufklärung) erlaubt diese Phase jedoch eine aktive Beeinflussung latent vorhandener Krisenprozesse durch präventive Strategien/Maßnahmen. Solche Aktionen werden begünstigt durch eine in dieser Phase noch in relativ großem Umfang bestehende Bandbreite von Handlungsmöglichkeiten und das Nichtvorhandensein akuter Entscheidungs- und Handlungszwänge.

3. Phase: Akut/beherrschbare Unternehmungskrise. Diese Phase des Krisenprozesses beginnt mit der unmittelbaren Wahrnehmung der von der Krise ausgehenden destruktiven Wirkungen durch die Unternehmung, womit die in den vorangegangenen Phasen relevante Identifikations-/Früherkennungsproblematik weitgehend entfällt. Dabei verstärkt sich laufend die Intensität der realen (destruktiven) Wirkungen, was erhöhten Zeitdruck und Entscheidungszwang induziert und die (qualitativen) Anforderungen an das Auffinden wirksamer Problemlösungen (Krisenbewältigungsanforderungen) drastisch erhöht. Das Krisenbewältigungspotenzial bindet in dieser Phase immer mehr Kräfte der Unternehmung und schöpft alle für die Krisenbewältigung mobilisierbaren Reserven aus. Die Kumulation der zur Krisenbewältigung herangezogenen Potenziale/Aktionen kann in einer solchen Situation Signalwirkungen haben, wodurch die Intensität der gegen die Unternehmung gerichteten Wirkungen zusätzlich verstärkt und der Krisenprozess weiter beschleunigt wird. Dennoch ist in dieser Phase eine Bewältigung (Beherrschung) der akuten Unternehmungskrise anzunehmen, da das zur Verfügung stehende Krisenbewältigungspotenzial noch ausreichend für die Zurückschlagung der eingetretenen Krise ist.

4. Phase: Akut/nicht beherrschbare Unternehmungskrise. Gelingt es nicht, die akute Unternehmungskrise zu beherrschen, tritt der Krisenprozess in seine letzte Phase. Aus der Sicht der betroffenen Unternehmung wird damit die akute Unternehmungskrise zur Katastrophe, die sich in der manifesten Nichterreichung überlebensrelevanter Ziele dokumentiert. In dieser Phase übersteigen die Krisenbewältigungsanforderungen das verfügbare Krisenbewältigungspotenzial. Die Steuerung des Krisenprozesses mit dem Ziel seiner Beherrschung wird bes. wegen des fortlaufenden Wegfalls von Handlungsmöglichkeiten, des extremen Zeitdrucks und der zunehmenden Intensität der (destruktiven) Wirkungen unmöglich. An die Stelle der Steuerung des Krisenprozesses tritt der Versuch seiner (oft improvisierten) Beeinflussung, womit die spezifisch destruktiven Wirkungen der unausweichlich gewordenen Katastrophe gemildert werden sollen.

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Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 26.6.2023;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 26.6.2023;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 26.6.2023;

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Folgen einer Unternehmenskrise

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  • Sanierung
  • Insolvenz

Änderungen können auch ohne Krise erfolgen, dann spricht man von einer Restrukturierung. vgl. Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Restrukturierung

Weblinks

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NN bei Wikipedia], abgefragt 26.6.2023;

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Sanierung

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https://de.wikipedia.org/wiki/Sanierung_(Wirtschaft) In der Wirtschaft ist Sanierung der Sammelbegriff für alle Maßnahmen innerhalb einer Unternehmenskrise zur Wiederherstellung einer existenzerhaltenden Ertragslage.

Allgemeines

Der Sanierungsbegriff vereint alle betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Maßnahmen der Problemlösung. Patentrezepte zur Unternehmenssanierung kann es angesichts der Einzigartigkeit und Komplexität der individuellen Situation nicht geben. Die Sanierung und das Sanierungsmanagement kann als Kernkompetenz des Consulting verstanden werden.

Unter Sanierung versteht man die Gesamtheit der Maßnahmen zur Beseitigung der Unternehmenskrise durch nachhaltig wirkende Restrukturierung und Stärkung des Kerngeschäfts.[1] Sie betrifft Schwachstellen in Unternehmenspolitik, Führungserfolg, Führungszielen, Organisation, Produktionstechniken oder Finanzwirtschaft. Eine Sanierung sollte nur dann versucht werden, wenn begründete Aussicht auf Erfolg besteht.

Begriffsabgrenzung

Eine Abgrenzung zum Turnaround kann nach der Krisenphase erfolgen, in welcher sich das Unternehmen zu Beginn dieser Maßnahmen befindet: Ist die Krise bereits akut, dann handelt es sich um eine Sanierung, anderenfalls spricht man vom Turnaround.

Auch Restrukturierung wird oft synonym verwendet. Eine Restrukturierung bzw. Reorganisation eines Unternehmens setzt jedoch keine Krise voraus, sondern kann auch im Rahmen des „üblichen“ strategischen Managements erfolgen, um das Unternehmen langfristig gewinnträchtiger zu machen.

Sanierungsgründe

Es muss eine Unternehmenskrise vorliegen, die sich auf die Existenz eines Unternehmens in vielen Formen auswirken kann. Werden dauerhaft Verluste erwirtschaftet und dadurch das Eigenkapital angegriffen, droht möglicherweise Überschuldung. Diese ist genauso Insolvenzgrund wie Zahlungsunfähigkeit, wenn fällige Verbindlichkeiten im Wesentlichen nicht mehr bedient werden können. Dann sind die eigentlichen Verlustursachen zu ermitteln, die durch verschiedene Sanierungsarten beseitigt werden müssen. Ziel einer Sanierung ist also regelmäßig die dauerhafte Beseitigung von Verlusten und die Rückkehr zu kapitalerhaltenden Gewinnen.

Sanierungsarten

Die Sanierungsarten können auch anders klassifiziert werden, beispielsweise im engeren und weiteren Sinne:

  1. Bei einer Sanierung im engeren Sinne werden lediglich finanzwirtschaftliche Maßnahmen durchgeführt, um Überschuldung und/oder Zahlungsunfähigkeit schnell zu beseitigen bzw. abzuwenden.[3]
  2. Bei einer Sanierung im weiteren Sinne wird hingegen versucht, das angeschlagene Unternehmen durch finanz- und leistungswirtschaftliche Maßnahmen auf eine solide Basis zu stellen, um seine Überlebensfähigkeit längerfristig zu ermöglichen.[3]

Erstere entspricht mE finanzielle Sanierung, letztere umfasst mE:organisatorische Sanierung, behavioristische Sanierung 'anderer Begriff und Portfoliosanierung.

Sanierungsmaßnahmen

Reichen innerbetriebliche Sanierungsmaßnahmen nicht aus, müssen externe Maßnahmen ergriffen werden. Häufig genutzte Sanierungsmaßnahmen erfolgen beim betroffenen Unternehmen in Kooperation mit seinen Gläubigern, insbesondere Kreditinstituten und Lieferanten. Diese können konkret zur Sanierung beitragen, indem sie ihre Forderungen stunden, umschulden oder – als radikalste Maßnahme – darauf im Rahmen eines Schuldenerlasses verzichten. Zudem ist die Bestellung eines externen Sanierungsberaters ratsam.

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/sanierung-42511 Ausführliche Definition im Online-Lexikon

1. Begriff: Organisatorische und finanztechnische Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit insolventer Unternehmen, v.a. zur Abwendung einer Zahlungsunfähigkeit oder einer Überschuldung.

2. Arten von Ursachen: a) Endogene Ursachen: In diesem Fall besteht ein Missverhältnis von Eigenkapital und Fremdkapital oder langfristigem und kurzfristigem Fremdkapital. Als Folge dieser Ursachen, aber auch als Folge falscher Finanzierungsmaßnahmen, kann die Kapitalstruktur sanierungsbedürftig sein.

b) Exogene Ursachen: z.B. Konjunktureinbruch oder Wechselkursschwankungen.

3. Voraussetzung einer erfolgreichen Sanierung ist die Erforschung der Ursachen und die Aufstellung eines Sanierungsplans. Besteht keine Aussicht auf Erfolg der Sanierung, ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit ist keine Sanierung notwendig, wenn die Möglichkeit besteht, die Situation durch Kredite oder Stillhalteabkommen mit den Gläubigern zu bereinigen.

4. Arten der Sanierung: a) Buchtechnische Sanierung durch formelle Kapitalherabsetzung (Herabsetzung des Nennwertes der Aktien, Zusammenlegung der Aktien, Aktieneinziehung) oder durch Auflösung offener Rücklagen und stiller Reserven. Dabei fließt dem Unternehmen kein neues Kapital zu.

b) Sanierung durch Zufluss neuer Mittel (Kapitalbeschaffung).

c) Sanierung durch Veränderungen des Fremdkapitals kann erfolgen durch Umwandlung kurzfristiger Kredite in langfristige Kredite, ferner durch Umwandlung von Krediten in Eigenkapital.

d) Sanierung durch Änderung der Rechtsform der Unternehmung (Umwandlung).

eigene

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 26.6.2023;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 26.6.2023;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 26.6.2023;

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Insolvenz

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NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 26.6.2023;

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NN

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NN bei Wikipedia], abgefragt 26.6.2023;

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NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 26.6.2023;

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Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Datum und Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmenskrise https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Unternehmenszusammenbrüchen_und_-skandalen

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/unternehmungskrise-49331?redirectedfrom=50168


  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 26.6.2023;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 26.6.2023;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 26.6.2023.

Einzelnachweise

  1. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 26.6.2023.
  2. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 26.6.2023.
  3. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 26.6.2023.
  4. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 26.6.2023.
  5. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 26.6.2023.
  6. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 26.6.2023.
  7. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 26.6.2023.
  8. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 26.6.2023.
  9. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 26.6.2023.
  10. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 26.6.2023.
  11. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 26.6.2023.
  12. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 26.6.2023.
  13. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 26.6.2023.
  14. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 26.6.2023.
  15. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 26.6.2023.
  16. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 26.6.2023.
  17. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 26.6.2023.
  18. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 26.6.2023.
  19. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 26.6.2023.
  20. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 26.6.2023.
  21. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 26.6.2023.
  22. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 26.6.2023.
  23. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 26.6.2023.
  24. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 26.6.2023.
  25. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 26.6.2023.
  26. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 26.6.2023.
  27. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 26.6.2023.

<s>[[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]] [[Kategorie:internationale Rechnungslegung]] [[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]] [[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]] [[Kategorie:Mathematischer Begriff]] [[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Recht, allgemein]]</s> ev [[Kategorie:Steuerrecht]] ev [[Kategorie:Unternehmensbewertung]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]] <s>[[Kategorie:Wert]]</s> ev [[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]