Buchwert: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Bewertungshilfe
Wechseln zu: Navigation, Suche
 
(15 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
'''nn vollständig''', '''in Arbeit''', '''Kurzinfo!''' '''[[Benutzer:Peter Hager/fehlende Links|nn verlinkt]], (fehlende Links eintragen)''', '''kein Link auf diese Seite'''
+
Der '''Buchwert''' (englisch book value, carrying amount) ist im [[Rechnungswesen]] der [[Wert]], mit dem ein [[Wirtschaftsgut]] zum Bilanzstichtag in der [[Bilanz]] aktiviert oder als [[Kapital]]position passiviert ist. <ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Buchwert Wikipedia, Stichwort: Buchwert], abgefragt 10.7.2022.</ref>
  
 +
Gelegentlich wird von '''Rest'''buchwert gesprochen. Dies ist streng genommen eine Tautologie, denn der Buchwert ist immer ein Rest. Der Begriff kann aber gelegentlich der Verdeutlichung dienen. Z.B.: Beim Anlagenabgang wird der Rest nach Abschreibung vom Erlös abgezogen. *)<!-- Dies lässt sich durch den Terminus Restbuchwert kurz und bündig beschreiben, denn am Jahresende ist der Buchwert gleich null.  -->
  
Der '''Buchwert''' (englisch book value, carrying amount) ist im Rechnungswesen der Wert, mit dem ein Wirtschaftsgut zum Bilanzstichtag in der Bilanz aktiviert oder als Kapitalposition passiviert ist. <ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Buchwert Buchwert des Rechnungswesens], abgefragt 16.9.2017</ref>
+
Zur ''Berechnung'' des Restbuchwertes vgl. die Kennzahl [[Nettoinvestition]].
  
== Bedeutung Unternehmensbewertung ==
+
''nicht verwechseln mit-> [[Zeitwert (Begriff)|Zeitwert]]''
 +
 
 +
''siehe auch-> [[Buchwert des Eigenkapitals]], [[Buchwert des Fremdkapitals]], [[Anlagenbuchhaltung]]''
 +
 
 +
== fortgeschriebene Anschaffungskosten ==
 +
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[fortgeschriebene Anschaffungskosten]] ändern. -->
 +
<!-- ''Hauptartikel-> [[]]''
 +
* Synonyme: ''[[]]''
 +
''siehe auch-> [[]]'' -->
 +
<small> </small> <u> </u> <!--  -->
 +
 
 +
Die '''fortgeschriebene (fortgeführten) Anschaffungskosten''' stellen die im Jahresabschluss ausgewiesenen Aktivierungen (idR [[Anschaffungskosten|Anschaffungs-]] oder [[Herstellungskosten]]) abzüglich der [[planmäßige Abschreibung|planmäßigen Abschreibung]] ([[Absetzung für Abnutzung]]). <ref>Vgl. [https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/fortgefuehrte-anschaffungs-oder-herstellungskosten-34848 wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: Fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten], abgefragt 10.7.2022.</ref>
  
Der Buchwert wird oft vereinfachend als Ersatz für den [[Liquidationswert]] herangezogen:
+
Sofern keine [[außerplanmäßige Abschreibung]] stattgefunden hat, entspricht er dem Buchwert. Die fortgeschriebenen Anschaffungskosten stellen die Obergrenze für [[Zuschreibung]]en dar.
* Sofern es keine gegenteiligen Hinweise gibt, kann im Einzelfall das buchmäßige Eigenkapital des Beteiligungsunternehmens dem Liquidationswert entsprechen. (Rz. 14 AFRAC 24 (2015))
 
* Der Nachweis durch ein Gutachten ist nicht erforderlich:
 
** Eine formlose (Zwischen)Bilanz (Status) zum Vertragsabschlusstag wurde erstellt und weist für das einzubringende Vermögen ein positives Eigenkapital auf. (Rz. 674 UmgrStRl)
 
  
 +
Vergleich Buchwert / fortgeschriebene Anschaffungskosten:
  
== Ergänzung bei [[Liquidationswert]] ==
+
{| class="wikitable"
 +
|-
 +
| +
 +
| Anschaffungs- Herstellungskosten
 +
| +
 +
| Anschaffungs- Herstellungskosten
 +
|-
 +
| -
 +
| Abschreibung
 +
| -
 +
| Abschreibung
 +
|-
 +
| -
 +
| Teilwertabschreibung
 +
|
 +
|
 +
|-
 +
| +
 +
| Zuschreibung
 +
|
 +
|
 +
|-
 +
| =
 +
| '''Buchwert'''
 +
| =
 +
| '''fortgeschriebene Anschaffungskosten'''
 +
|-
 +
|}
  
Einige Richtlinien sehen den [[Buchwert]] als Vereinfachung des Liquidationswert vor (so AFRAC 24 (2015), UmgrStRl).
+
== Bedeutung Unternehmensbewertung ==
 +
<!-- * ''Weiterleitung'':
 +
''Hauptartikel-> [[]]''
 +
* Synonyme: ''[[]]''
 +
''siehe auch-> [[]]'' -->
 +
<small> </small> <u> </u> <!--  -->
 +
 
 +
Der Buchwert wird oft vereinfachend als Ersatz für den [[Liquidationswert]] herangezogen. ZB:
 +
* Sofern es keine gegenteiligen Hinweise gibt, kann im Einzelfall das buchmäßige Eigenkapital des Beteiligungsunternehmens dem Liquidationswert entsprechen. <ref>AFRAC 24 (2018) Rz. 14.</ref>
 +
* Der Nachweis durch ein Gutachten ist nicht erforderlich: ... Eine formlose (Zwischen)Bilanz (Status) zum Vertragsabschlusstag wurde erstellt und weist für das einzubringende Vermögen ein positives Eigenkapital auf. <ref>UmgrStRl Rz. 674.</ref>
 +
 
 +
Der Gesellschaftsvertrag einer [[Personengesellschaft]] kann bei Kündigung durch den Gesellschafter eine Abfertigung zum Buchwert vorsehen ([[Buchwertklausel]]).
  
 
== Literatur ==
 
== Literatur ==
-->
+
<!--  
 
=== Gesetz ===
 
=== Gesetz ===
  
Zeile 23: Zeile 71:
  
 
=== Fachgutachten ===
 
=== Fachgutachten ===
* AFRAC 24 (2015)
+
* AFRAC 24 (2018);
'''zu Litlitst'''AFRAC 24 (2015) AFRAC: „Stellungnahme 24: Beteiligungsbewertung (UGB)“, http://www.afrac.at/, abgefragt Juli 2016;
 
 
<!--  
 
<!--  
 
=== Fachliteratur ===
 
=== Fachliteratur ===
Zeile 32: Zeile 79:
 
=== Unterlage(n) ===
 
=== Unterlage(n) ===
 
<small> Sortiert nach Datum und Dateiname </small>
 
<small> Sortiert nach Datum und Dateiname </small>
 
  
 
=== Folien === -->
 
=== Folien === -->
  
''siehe auch -> [[Liste der verwendeten Literatur]]
+
''siehe auch -> [[Liste der verwendeten Literatur]]''
 +
<!-- [[Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe]], [[Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole]], [[Liste der verwendeten Formeln]] -->
  
 
== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Buchwert Buchwert bei Wikipedia], abgefragt: 16.9.2017
+
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Buchwert Buchwert bei Wikipedia], abgefragt: 10.7.2022;
 +
* [https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/buchwert-29596 Buchwert bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt: 10.7.2022;
  
 
== Einzelnachweise==
 
== Einzelnachweise==
 
<references />
 
<references />
<!--[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]-->
+
[[Kategorie:Rechnungswesen]]
 
+
[[Kategorie:Steuerrecht]]
 
+
[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]
* Kommentarzeichen: <!-- Versteckt -->
+
[[Kategorie:Unternehmensrecht]]
* Fußnote:einfach: <!--<ref></ref>
+
[[Kategorie:Wert]]
<s>*Durchgestrichen</s>
 
* Zeilen<br />umbruch: <!---->
 
* Kleine Schrift: <small> NN </small>
 
* Einzelreferenz<ref>Einzelreferenz</ref>
 
* Referenzname<ref name="Name">Referenztext</ref>
 
* Weitere Verwendung Name<ref name="Name" />
 

Aktuelle Version vom 4. Januar 2023, 04:59 Uhr

Der Buchwert (englisch book value, carrying amount) ist im Rechnungswesen der Wert, mit dem ein Wirtschaftsgut zum Bilanzstichtag in der Bilanz aktiviert oder als Kapitalposition passiviert ist. [1]

Gelegentlich wird von Restbuchwert gesprochen. Dies ist streng genommen eine Tautologie, denn der Buchwert ist immer ein Rest. Der Begriff kann aber gelegentlich der Verdeutlichung dienen. Z.B.: Beim Anlagenabgang wird der Rest nach Abschreibung vom Erlös abgezogen. *)

Zur Berechnung des Restbuchwertes vgl. die Kennzahl Nettoinvestition.

nicht verwechseln mit-> Zeitwert

siehe auch-> Buchwert des Eigenkapitals, Buchwert des Fremdkapitals, Anlagenbuchhaltung

fortgeschriebene Anschaffungskosten

Die fortgeschriebene (fortgeführten) Anschaffungskosten stellen die im Jahresabschluss ausgewiesenen Aktivierungen (idR Anschaffungs- oder Herstellungskosten) abzüglich der planmäßigen Abschreibung (Absetzung für Abnutzung). [2]

Sofern keine außerplanmäßige Abschreibung stattgefunden hat, entspricht er dem Buchwert. Die fortgeschriebenen Anschaffungskosten stellen die Obergrenze für Zuschreibungen dar.

Vergleich Buchwert / fortgeschriebene Anschaffungskosten:

+ Anschaffungs- Herstellungskosten + Anschaffungs- Herstellungskosten
- Abschreibung - Abschreibung
- Teilwertabschreibung
+ Zuschreibung
= Buchwert = fortgeschriebene Anschaffungskosten

Bedeutung Unternehmensbewertung

Der Buchwert wird oft vereinfachend als Ersatz für den Liquidationswert herangezogen. ZB:

  • Sofern es keine gegenteiligen Hinweise gibt, kann im Einzelfall das buchmäßige Eigenkapital des Beteiligungsunternehmens dem Liquidationswert entsprechen. [3]
  • Der Nachweis durch ein Gutachten ist nicht erforderlich: ... Eine formlose (Zwischen)Bilanz (Status) zum Vertragsabschlusstag wurde erstellt und weist für das einzubringende Vermögen ein positives Eigenkapital auf. [4]

Der Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft kann bei Kündigung durch den Gesellschafter eine Abfertigung zum Buchwert vorsehen (Buchwertklausel).

Literatur

Fachgutachten

  • AFRAC 24 (2018);

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Wikipedia, Stichwort: Buchwert, abgefragt 10.7.2022.
  2. Vgl. wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: Fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abgefragt 10.7.2022.
  3. AFRAC 24 (2018) Rz. 14.
  4. UmgrStRl Rz. 674.