Unternehmerlohn

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Der Unternehmerlohn bezeichnet das kalkulatorische Entgelt des Unternehmerslink?, ev besser Eigentümers für seine Arbeitsleistung.

Bedeutung

Der Unternehmerlohn dient der Arbeitseinsatzäquivalenz und somit der Vergleichbarkeit des Bewertungsobjektes (Unternehmen) ev lö mit eienr sicheren Investitionsalternative link.


Ermittlung / Berechnung

Vergleichsbasis können sein:

  • Eigengeschäftsführung: Verdienst der dem tatsächlichen Geschäftsführer angemessen ist, bzw. den dieser bei einem anderen Unternehmen erzielen könnte.
  • Fremdgeschäftsführung: Verdienst den ein fremder Dritter für die Geschäftsführung verlangen würde.

Maßgeblich ist der Bruttoaufwand, inklusive Gehaltsnebenkosten.

NN

Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

abcd

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz.
  • IDW S1 Rz.

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Bachl (2018),
  • Drukarczyk / Schüler (2016),
  • Fleischer / Hüttemann (2015)
  • Ihlau ua (2013),
  • Mandl / Rabel (1997),
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Datum und Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

nn]], abgefragt: 19.5.2019
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nn]], abgefragt: 19.5.2019
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nn]], abgefragt: 19.5.2019
  • [
nn]], abgefragt: 19.5.2019

Einzelnachweise


  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[1]
  • Referenzname[2]
  • Weitere Verwendung Name[2]
  • Einzelreferenz
  • 2,0 2,1 Referenztext
  • Abgerufen von „https://www.bewertungshilfe.at/index.php?title=Unternehmerlohn&oldid=7163