Unternehmensanteil: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Bewertungshilfe
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Weblinks)
(Weblinks)
Zeile 127: Zeile 127:
  
 
== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
Nach der Rechtsform lassen sich unterscheiden.
+
'''wenn Links vollständig, Rest löschen'''
 +
 
 
* []: '''wiki'''
 
* []: '''wiki'''
 
** Offene Gesellschaft (OG),
 
** Offene Gesellschaft (OG),

Version vom 9. Oktober 2020, 08:11 Uhr

Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise ??? Kurzinfo! nn verlinkt, (fehlende Links eintragen), kein Link auf diese Seite

Wenn ein Link auf ein Unterkapitel verweist, dort einfügen: 

Ein Unternehmensanteil stellt einen nach Besitzverhältnissen gegliederten Teil eines Unternehmens dar. ev bessere Def, ev über Anteilsquote

ev besser: Ein Unternehmensanteil stellt den nach den persönlichen Besitzverhältnissen gegliederte Teil eines Unternehmens dar, im Gegensatz dazu ist beim Unternehmensteil die Unterteilung eine sachliche (zB räumlich, nach Sparten oder Vermögen.

Arten

Unternehmensanteile lassen sich nach der Rechtsform des Unternehmens gliedern, oder nach dem Ausmaß der Beteiligung (eigene und der übrigen Gesellschafter).

Arten nach Rechtsform

Nach der Rechtsform lassen sich unterscheiden.

  • Personengesellschaften: wiki
    • Offene Gesellschaft (OG),
    • Kommanditgeselschaft (KG),
    • unechte stille Gesellschaft,
    • Gesellschaft bürgerlichen Rechtes.


Arten nach Beteiligungsausmaß

Übersicht Minder- bzw. Mehrheitsrechte[1]

≤ 25% einfache Minderheit
> 25% qualifizierte Minderheit (Sperrminorität)
> 50% einfache Mehrheit
> 75% qualifizierte Mehrheit
100% Alleinbesitz

Neben dem Anteil des Bewertungsobjektes kann auch das Ausmaß der Beteiligung der übrigen Gesellschafter von Bedeutung sein. Liegt Streubesitz Wiki ev Link auf Aktie' vor, kann mit relativ kleinem Beteilgungsaußmaß ein großer Einfluss ausgeübt werden. Umgekehrt kann ein Hauptgesellschafter unter bestimmten Voraussetzungen den lästigen (Minderheits-)Gesellschafter aus der Gesellschaft entfernen lassen. ev erläutern

Bewertung

Hauptartikel-> [[]]

Es gibt zwei grundsätzliche Methoden zur Bewertung von Anteilen an Unternehmen:[2]

  • Die direkte Methode fe Link ermittelt den Wert des Unternehmensanteiles aus den (anteilig) dem Anteilseigner zufließenden finanziellen Vorteilsströmen. Hieraus ergibt sich direkt der gesuchte Anteilswert, die Vornahme von Zu- oder Abschlägen ist nicht erforderlich.
  • Die indirekte Methode fe Link geht vom Wert des gesamten Unternehmens aus und ermittelt hieraus durch Multiplikation mit der relevanten Anteilsquote den Wert des Unternehmensanteils.

NN

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

abcd [3] [4]

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz.
  • IDW S1 Rz.

Fachliteratur

  • Artmann ua (2015)
  • Artmann ua (2016)
  • Kastner ua (1990)
  • Rieder / Huemer (2016)

* Bachl (2018),

  • Drukarczyk / Schüler (2016),
  • Fleischer / Hüttemann (2015)
  • Ihlau ua (2013),
  • Mandl / Rabel (1997),
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A
  • WPH-Edition (2018), Rz. A

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Datum und Dateiname

  • Hager: Bewertungsobjekt, Stand Oktober 2020

fe PGE UBW

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

wenn Links vollständig, Rest löschen

  • []: wiki
    • Offene Gesellschaft (OG),
    • Kommanditgeselschaft (KG),
    • unechte stille Gesellschaft,
    • Gesellschaft bürgerlichen Rechtes.
  • []: wiki
    • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
    • Aktiengesellschaft (AG) -


  • weitere Rechtsformen:
    • [] , wiki
    • [] wiki
    • [en], wiki
    • [] . wiki

NN bei Wikipedia], abgefragt: 9.10.2020

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt: 9.10.2020

Einzelnachweise

  1. Aus Peemöller (2012), S. 747.
  2. Vgl. Bachl (2018), S. 74.
  3. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[1]
  • Referenzname[2]
  • Weitere Verwendung Name[2]
  • Einzelreferenz
  • 2,0 2,1 Referenztext
  • Abgerufen von „https://www.bewertungshilfe.at/index.php?title=Unternehmensanteil&oldid=10778