Transaktion

Aus Bewertungshilfe
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Kurzinfo!

Eine Transaktion ist der vertraglich vereinbarte Austausch von Verfügungsrechten.[1] Der sich dabei ergebende Preis wird als Transaktionspreis bezeichnet.

siehe auch-> Berücksichtigung von Transaktionskosten und transaktionsbedingten Ertragsteuerwirkungen, transaktionsbezogener Bewertungsanlass

Arten

Unternehmenskauf /verkauf

Hauptartikel-> Unternehmenskauf

Der Unternehmenskauf (Akquisition oder Übernahme), aus Anbietersicht Unternehmensverkauf, ist eine Transaktion, bei der ein Unternehmen oder eine Unternehmensbeteiligung ganz oder teilweise vom Verkäufer an einen Käufer gegen Kaufpreiszahlung in bar oder im Tausch gegen Anteile des Käufers veräußert wird. [2]

Mergers & Acquisitions

Mergers & Acquisitions (M&A) ist ein Sammelbegriff für Transaktionen im Unternehmensbereich wie Fusionen von Gesellschaften und Unternehmensverkäufe und -käufe, sowie Sonderformen wie Übernahmeangebote (ggf. als feindliche Übernahmen), Betriebsübergänge, fremdfinanzierte Übernahmen, Spin-offs, Carve-outs oder Unternehmenskooperationen. Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer oder Investmentbanken befassen sich mit Mergers & Acquisitions als Dienstleistung. [3]

Die angelsächsische Wortkombination Mergers & Acquisitions besteht aus zwei Begriffen, die bereits einen groben Hinweis auf die unternehmerischen Aktivitäten geben, die darunter zusammengefasst werden. „Merger“ sind Unternehmensfusionen, unter „acquisitions“ versteht man Unternehmenskäufe.[4]

In der amerik. Managementliteratur impliziert der Begriff Akquisition, dass das Management des zu akquirierenden Unternehmens mit einem Verkauf des Unternehmens grundsätzlich einverstanden ist.[5] Der Begriff "take over" bezeichnete ursprünglich die feindliche Übernahme wird jedoch auch schon als friendly takeover für freundliche Übernahme verwendet.

Das Begriffspaar Mergers & Acquisitions besteht etwa seit einer Übernahmewelle in den USA, die ab 1895 begann. Seither mangelt es an einer einheitlichen Definition.[6]

Bedeutung

  1. Bewertungsanlässe lassen sich nach dem Transaktionsbezug unterscheiden;
  2. Ableitung gemeiner Wert aus zeitnahen Transaktionen;
  3. Transaktionen als Plausibilisierung des Bewertungsergebnisses;
  4. Bewertung mit Transaktionsmultiplikatoren.

Literatur

Fachliteratur

" *)mwN

  • Hager (2017)


Unterlage(n)

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

Einzelnachweise