Substanzwert: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Substanzwert (Zeitwert, Reproduktions- oder Rekonstruktionszeitwert)''' ist jener Wert der Vermögensgegenstände, die das Unternehmen aufwenden müssen, um sie in der gleichen Art wiederzubeschaffen (nachzubauen).<ref>vgl. Bachl (2015), S. 10</ref> Er entspricht den Reproduktionskosten. Vom [[Liquidationswert]] unterscheidet er sich dadurch, dass dieser veräußerungsorientiert und der Substanzwert beschaffungsorientiert ist.
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Bedeutung hat der Substanzwert im Substanzwertverfahren. Bei der [[Objektive Unternehmensbewertung|Theorie der objektiven Unternehmensbewertung]] kommt im zentrale Bedeutung zu. Er fließt in [[Mischverfahren]] wie dem [[Wiener Verfahren]], aber auch dem [[Übergewinnverfahren]] neben dem [[Ertragswert]] ein. Dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechend hat er jedoch keine Bedeutung: "Dem Substanzwert, verstanden als Rekonstruktionszeitwert (Vermögen abzüglich Schulden) des betriebsnotwendigen Vermögens, kommt bei der Ermittlung des Unternehmenswerts keine eigenständige Bedeutung zu."<ref>Rz. 26 KFS/BW1</ref>
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=== Unternehmen mit bedarfswirtschaftlichem Leistungsauftrag ===
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Bei ''Unternehmen mit bedarfswirtschaftlichem Leistungsauftrag'' (Non-Profit-Unternehmen) hat das Kostendeckungsprinzip zwecks Sicherung der Leistungserstellung Vorrang vor einer (begrenzten) Gewinnerzielung. Da nicht-finanzielle Ziele dominieren, ist als Unternehmenswert nicht der Zukunftserfolgswert anzusetzen, sondern der Rekonstruktionszeitwert, wobei zu berücksichtigen ist, ob die Leistungserstellung allenfalls mit einer effizienteren Substanz oder Struktur erreicht werden kann.<ref>Rz. 140 KFS/BW1</ref>
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Der Substanzwert darf nicht mit dem [[Liquidationswert]] verwechselt werden, bei dem die Liquidationsüberschüsse maßgeblich sind, und der bei den [[Diskontierungsverfahren]] idR als Mindestwert anzusehen ist.
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* Rz. 26, 140 KFS/BW 1 (2014)
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* Rz. 6, 152, 170 IDW S1 (2008)
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=== Fachliteratur ===
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* Bachl (2015), S. 10
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* Mandl / Rabel (1997), 46 ff, 275 ff
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* WP-Handbuch II (2014), Rz. A 9,443 ff
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=== Unterlage(n) ===
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* Hager: ''Datei:Bewertungsmethoden – Eine Übersicht '', [[Datei:Methoden-übersicht.pdf]], Basisseminar BFA, Stand September 2015
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=== Folien === -->
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''siehe auch -> [[Liste der verwendeten Literatur]]
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== Weblinks ==
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Zeitwert Zeitwert bei Wikipedia], abgefragt  26.3.2018
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Substanzwert Substanzwert bei Wikipedia], abgefragt  26.3.2018
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== Einzelnachweise==
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<references />
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[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]

Version vom 26. März 2018, 19:04 Uhr

Kurzinfo!

Der Substanzwert (Zeitwert, Reproduktions- oder Rekonstruktionszeitwert) ist jener Wert der Vermögensgegenstände, die das Unternehmen aufwenden müssen, um sie in der gleichen Art wiederzubeschaffen (nachzubauen).[1] Er entspricht den Reproduktionskosten. Vom Liquidationswert unterscheidet er sich dadurch, dass dieser veräußerungsorientiert und der Substanzwert beschaffungsorientiert ist.

Bedeutung

Hauptartikel-> Substanzwertverfahren

siehe auch-> Einzelbewertungsverfahren

Bedeutung hat der Substanzwert im Substanzwertverfahren. Bei der Theorie der objektiven Unternehmensbewertung kommt im zentrale Bedeutung zu. Er fließt in Mischverfahren wie dem Wiener Verfahren, aber auch dem Übergewinnverfahren neben dem Ertragswert ein. Dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechend hat er jedoch keine Bedeutung: "Dem Substanzwert, verstanden als Rekonstruktionszeitwert (Vermögen abzüglich Schulden) des betriebsnotwendigen Vermögens, kommt bei der Ermittlung des Unternehmenswerts keine eigenständige Bedeutung zu."[2]

Unternehmen mit bedarfswirtschaftlichem Leistungsauftrag

Wenn ein Link auf ein Unterkapitel verweist, dort einfügen:

Bei Unternehmen mit bedarfswirtschaftlichem Leistungsauftrag (Non-Profit-Unternehmen) hat das Kostendeckungsprinzip zwecks Sicherung der Leistungserstellung Vorrang vor einer (begrenzten) Gewinnerzielung. Da nicht-finanzielle Ziele dominieren, ist als Unternehmenswert nicht der Zukunftserfolgswert anzusetzen, sondern der Rekonstruktionszeitwert, wobei zu berücksichtigen ist, ob die Leistungserstellung allenfalls mit einer effizienteren Substanz oder Struktur erreicht werden kann.[3]

Der Substanzwert darf nicht mit dem Liquidationswert verwechselt werden, bei dem die Liquidationsüberschüsse maßgeblich sind, und der bei den Diskontierungsverfahren idR als Mindestwert anzusehen ist.

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. 26, 140 KFS/BW 1 (2014)
  • Rz. 6, 152, 170 IDW S1 (2008)

Fachliteratur

  • Bachl (2015), S. 10
  • Mandl / Rabel (1997), 46 ff, 275 ff
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A 9,443 ff

Unterlage(n)

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. vgl. Bachl (2015), S. 10
  2. Rz. 26 KFS/BW1
  3. Rz. 140 KFS/BW1