Subjektiver Unternehmenswert: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei der subjektiven Wertermittlung wird das Unternehmen aus Sicht eines konkreten Investors unter Berücksichtigung seiner speziellen Verhältnisse und Handlungsmöglichkeiten bewertet.<ref>Vgl. Bachl (2015), S. 8</ref> Die Wertfindung unterliegt keinen Beschränkungen.
  
Bei der subjektiven Wertermittlung wird das Unternehmen aus Sicht eines konkreten Investors unter Berücksichtigung seiner speziellen Verhältnisse und Handlungsmöglichkeiten bewertet.<ref>Vgl. Bachl (2015), S. 8</ref> Die Wertfindung unterliegt keinen Beschränkungen.  
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* Eigentümerbezogenheit
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:Darunter versteht man den Bezug des Unternehmenswertes auf den konkreten Eigentümer. Sie ist das Merkmal des subjektiven Unternehmenswertes.<ref>Vgl. Moxter (1990), S. 24</ref>
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* Bewerterbezogenheit
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:bedeutet, dass persönliche Auffassungen des [[Gutachter|Bewerters]] in das [[Gutachten]] einfließen.<ref>Vgl. Moxter (1990), S. 24</ref> Sie gilt es zu vermeiden.
  
 
== Literatur ==
 
== Literatur ==

Version vom 18. März 2018, 07:50 Uhr

Der subjektive Unternehmenswert ist ein Entscheidungswert in dem die subjektiven Vorstellungen und persönlichen Verhältnisse sowie sonstige Gegebenheiten (zB Synergieeffekte) des Bewertungssubjekts einfließen. Für einen potentiellen Käufer bzw Verkäufer soll dieser Wert die relevante Preisober- bzw Preisuntergrenze aufzeigen. [1]

Bei Ermittlung eines subjektiven Unternehmenswertes wird der Gutachter als Berater tätig.

siehe auch-> Bewertungszweck und Artikel Wikipedia


Anknüpfung und Wertfindung

Bei der subjektiven Wertermittlung wird das Unternehmen aus Sicht eines konkreten Investors unter Berücksichtigung seiner speziellen Verhältnisse und Handlungsmöglichkeiten bewertet.[2] Die Wertfindung unterliegt keinen Beschränkungen.

Arten der Subjektivität

  • Eigentümerbezogenheit
Darunter versteht man den Bezug des Unternehmenswertes auf den konkreten Eigentümer. Sie ist das Merkmal des subjektiven Unternehmenswertes.[3]
  • Bewerterbezogenheit
bedeutet, dass persönliche Auffassungen des Bewerters in das Gutachten einfließen.[4] Sie gilt es zu vermeiden.

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. 19 KFS BW 1 (2014)
  • Rz. 12 IDW S 1 (2008)

Fachliteratur

  • Bachl (2011), S. 11
  • Aschauer / Purtscher (2011), S. 101f

Unterlage(n)

siehe auch-> Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise

  1. Rz. 19 KFS BW 1 (2014)
  2. Vgl. Bachl (2015), S. 8
  3. Vgl. Moxter (1990), S. 24
  4. Vgl. Moxter (1990), S. 24