Steuervorteil der Fremdfinanzierung: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Steuervorteil der Fremdfinanzierung (Tax Shield)''' ergibt sich aus der Abziehbarkeit der Fremdkapitalzinsen von der Steuerbemessungsgrundlage und somit der Verminderung der Steuerbelastung.<ref>Ihlau / Duscha (2019), 46.</ref>
zum Barwert der Cash Flows addiert wird.</s>  
 
  
Der '''Barwert des Steuervorteils (Tax Shield)''' wird durch Abzinsung der in jeder Periode erzielbaren [[Steuervorteil der Fremdfinanzierung|Steuervorteile]] des Fremdkapitalzinsen berechnet.
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Der Begriff [[Tax Shield]] wird in der jedoch uneinheitlich auch für den [[Barwert der Steuervorteile]] verwendet.
<ref>Bachl (2015), 49</ref>
 
  
<s>Im nächsten Schritt wird der Barwert des Steuervorteils aus der tatsächlich vorhandenen Fremdfinanzierung (Tax Shield) berechnet Bachl 12
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Die steuerliche Abzugsfähigkeit widerspricht der [https://de.wikipedia.org/wiki/Modigliani-Miller-Theorem#Erstes_Theorem Irrelevanzthese] von [https://de.wikipedia.org/wiki/Franco_Modigliani Modigliani] / [https://de.wikipedia.org/wiki/Merton_H._Miller Miller] in seiner ursprünglichen Fassung.<ref>Aschauer / Purtscher (2011), 117.</ref>
  
''Zu Begriff'''
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''siehe auch-> [[Steuer]]''
Aufgrund der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Fremdfinanzierungskosten wird die Höhe der Cash Flows durch die Finanzierung des Bewertungsobjekts beeinflusst, da die Unternehmensteuerbelastung bei Fremdfinanzierung aufgrund der steuerlichen Abziehbarkeit von Fremdkapitalkosten geringer ist als bei vollständiger Eigenfinanzierung. Aus der Fremdfinanzierung resultiert daher ein Steuervorteil, der auch als Tax Shield bezeichnet wird.'''Ihlau 42 unter Verweis auf Ballwieser 2011, S. 133.'''</s>
 
  
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== Berücksichtigung der Steuervorteile ==
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Die [[Bruttoverfahren]] berücksichtigen den Steuervorteil auf unterschiedliche Art und Weise:<ref>Ihlau / Duscha (2019), 46.</ref>
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# [[APV-Verfahren]]: Der [[Barwert der Steuervorteile]] wird dem [[Wert des unverschuldeten Unternehmens]] hinzugerechnet.
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# [[WACC-Verfahren]]: Bei Ermittlung des [[Cash-Flow]]s wird von einer fiktiven Eigenfinanzierung ausgegangen, die Steuerersparnis aus der Fremdfinanzierung wird im Zinssatz berücksichtigt.
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# [[TCF-Verfahren]]: Der Steuervorteil aus der Fremdfinanzierung wird bereits bei der Ermittlung der Cash-Flows berücksichtigt, so dass beim [[Diskontierunszinssatz|Kapitalisierungssatz]] diesbezüglich keine Korrektur erfolgen muss.
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== Literatur ==
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=== Gesetz ===
  
== Berücksichtigung der Steuervorteile ==
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=== Erlässe === -->
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=== Fachgutachten ===
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* KFS/BW 1 (2014) Rz. 36;
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* IDW S1 (2008) Rz. 127;
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=== Fachliteratur ===
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* Aschauer / Purtscher (2011), 117, 211;
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* Bachl (2018), 17, 67;
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* Fleischer / Hüttemann (2015), 256;
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* Ihlau / Duscha (2019), 46, 56 f, 88;
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* Mandl / Rabel (1997), 373 ff;
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=== Judikatur === -->
  
Die [[Bruttoverfahren]] berücksichtigen den Steuervorteil auf unterschiedliche Art und Weise:<ref>Ihlau ua (2013), 42</ref>
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=== Unterlage(n) ===
# [[APV-Verfahren]]: Der Barwert der Steuervorteile werden dem Wert des unverschuldeten Unternehmens '''link?'' hinzugerechnet.
 
# [[WACC-Verfahren]]: Bei Ermittlung des Cash Flows wird von einer fiktiven Eigenfinanzierung ausgegangen, die Steuerersparnis aus der Fremdfinanzierung wird im Zinssatz berücksichtigt.
 
# [[TCF-Verfahren]]: Der Steuervorteil aus der Fremdfinanzierung wird bereits bei der Ermittlung der Cash Flows berücksichtigt, so dass beim Kapitalisierungssatz diesbezüglich keine Korrektur erfolgen muss.
 
  
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* Hager: ''Datei:Bewertungsmethoden – Eine Übersicht '', [[Datei:Methoden-übersicht.pdf]], Basisseminar BFA, Stand September 2015;
  
<s>Abhängig von der Art der Berücksichtigung des Tax Shield werden die drei Bruttoansätze (TCF-, FCF- und APV-Ansatz) unterschieden.
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=== Folien ===
  
Bei dem Total Cash Flow-Verfahren (TCF-Ansatz) wird bereits bei der Ermittlung der Cash Flows der Steuervorteil aus der Fremdfinanzierung berücksichtigt, so dass beim Kapitalisierungssatz diesbezüglich keine Korrektur erfolgen muss. '''Ihlau 42 '''
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-->''siehe auch [[Liste der verwendeten Literatur]]''
  
Bei dem Free Cash Flow-Verfahren (FCF-Ansatz = WACC-Verfahren) werden Cash Flows abgezinst, die sich nach Berücksichtigung von Steuern ergeben, die bei einer fiktiven vollständigen Eigenfinanzierung anfallen würden. Ist das Unternehmen jedoch teilweise fremdfinanziert, muss der aus der Fremdfinanzierung resultierende Steuerersparniseffekt im Nenner korrigiert werden.159 '''Ihlau 42 unter Verweis auf Ballwieser 2011, S. 133.'''
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== Weblinks ==
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Tax_Shield Tax Shield bei Wikipedia], abgefragt: 12.2.2017
  
Im Adjusted Present Value-Verfahren (APV-Ansatz) ermittelt sich der Wert des Gesamtkapitals aus zwei Komponenten: Die erste Komponente stellt den Wert des operativen Geschäfts bei einer reinen fiktiven Eigenfinanzierung dar. Dieser resultiert aus der Diskontierung der Free Cash Flows mit der Renditeforderung der Eigenkapitalgeber bei reiner Eigenfinanzierung. Die zweite Komponente bildet den Wert
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== Einzelnachweise==
des Tax Shield ab. Der APV-Ansatz bietet den Vorteil, dass er den Steuervorteil aus der Fremdfinanzierung transparent als eigenen Wertbestandteil ausweist.'''Ihlau 42 '''</s>
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<references />
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[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]

Aktuelle Version vom 3. Oktober 2021, 06:39 Uhr

Kurzinfo!

Der Steuervorteil der Fremdfinanzierung (Tax Shield) ergibt sich aus der Abziehbarkeit der Fremdkapitalzinsen von der Steuerbemessungsgrundlage und somit der Verminderung der Steuerbelastung.[1]

Der Begriff Tax Shield wird in der jedoch uneinheitlich auch für den Barwert der Steuervorteile verwendet.

Die steuerliche Abzugsfähigkeit widerspricht der Irrelevanzthese von Modigliani / Miller in seiner ursprünglichen Fassung.[2]

siehe auch-> Steuer

Berücksichtigung der Steuervorteile

Die Bruttoverfahren berücksichtigen den Steuervorteil auf unterschiedliche Art und Weise:[3]

  1. APV-Verfahren: Der Barwert der Steuervorteile wird dem Wert des unverschuldeten Unternehmens hinzugerechnet.
  2. WACC-Verfahren: Bei Ermittlung des Cash-Flows wird von einer fiktiven Eigenfinanzierung ausgegangen, die Steuerersparnis aus der Fremdfinanzierung wird im Zinssatz berücksichtigt.
  3. TCF-Verfahren: Der Steuervorteil aus der Fremdfinanzierung wird bereits bei der Ermittlung der Cash-Flows berücksichtigt, so dass beim Kapitalisierungssatz diesbezüglich keine Korrektur erfolgen muss.

Literatur

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 (2014) Rz. 36;
  • IDW S1 (2008) Rz. 127;

Fachliteratur

  • Aschauer / Purtscher (2011), 117, 211;
  • Bachl (2018), 17, 67;
  • Fleischer / Hüttemann (2015), 256;
  • Ihlau / Duscha (2019), 46, 56 f, 88;
  • Mandl / Rabel (1997), 373 ff;

Unterlage(n)

Folien

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Ihlau / Duscha (2019), 46.
  2. Aschauer / Purtscher (2011), 117.
  3. Ihlau / Duscha (2019), 46.