Steuervorteil der Fremdfinanzierung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Bewertungshilfe
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „'''in Arbeit''', '''Kurzinfo!''' '''nn verlinkt, (fehlende Links eintragen)''', '''kein Link auf diese Seite''' '''Feh…“)
 
K (Berücksichtigung der Steuervorteile)
 
(25 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
'''in Arbeit''', '''Kurzinfo!''' '''[[Benutzer:Peter Hager/fehlende Links|nn verlinkt]], (fehlende Links eintragen)''', '''kein Link auf diese Seite'''
+
'''Kurzinfo!'''  
  
'''Fehlt Begriff'''
+
Der '''Steuervorteil der Fremdfinanzierung (Tax Shield)''' ergibt sich aus der Abziehbarkeit der Fremdkapitalzinsen von der Steuerbemessungsgrundlage und somit der Verminderung der Steuerbelastung.<ref>Ihlau / Duscha (2019), 46.</ref>
 +
 
 +
Der Begriff [[Tax Shield]] wird in der jedoch uneinheitlich auch für den [[Barwert der Steuervorteile]] verwendet.
 +
 
 +
Die steuerliche Abzugsfähigkeit widerspricht der [https://de.wikipedia.org/wiki/Modigliani-Miller-Theorem#Erstes_Theorem Irrelevanzthese] von [https://de.wikipedia.org/wiki/Franco_Modigliani Modigliani] / [https://de.wikipedia.org/wiki/Merton_H._Miller Miller] in seiner ursprünglichen Fassung.<ref>Aschauer / Purtscher (2011), 117.</ref>
 +
 
 +
''siehe auch-> [[Steuer]]''
  
 
== Berücksichtigung der Steuervorteile ==
 
== Berücksichtigung der Steuervorteile ==
  
Die [[Bruttoverfahren]] berücksichtigen den Steuervorteil auf unterschiedliche Art und Weise:<ref>Ihlau ua (2013), 42</ref>
+
Die [[Bruttoverfahren]] berücksichtigen den Steuervorteil auf unterschiedliche Art und Weise:<ref>Ihlau / Duscha (2019), 46.</ref>
# [[APV-Verfahren]]: Der Barwert der Steuervorteile werden dem Wert des unverschuldeten Unternehmens '''link?'' hinzugerechnet.
+
# [[APV-Verfahren]]: Der [[Barwert der Steuervorteile]] wird dem [[Wert des unverschuldeten Unternehmens]] hinzugerechnet.
# [[ WACC-Verfahren]]: Bei Ermittlung des Cash Flows wird von einer fiktiven Eigenfinanzierung ausgegangen, die Steuerersparnis aus der Fremdfinanzierung wird im Zinssatz berücksichtigt.
+
# [[WACC-Verfahren]]: Bei Ermittlung des [[Cash-Flow]]s wird von einer fiktiven Eigenfinanzierung ausgegangen, die Steuerersparnis aus der Fremdfinanzierung wird im Zinssatz berücksichtigt.
# [[TCF-Verfahren]]: Der Steuervorteil aus der Fremdfinanzierung wird bereits bei der Ermittlung der Cash Flows berücksichtigt, so dass beim Kapitalisierungssatz diesbezüglich keine Korrektur erfolgen muss.
+
# [[TCF-Verfahren]]: Der Steuervorteil aus der Fremdfinanzierung wird bereits bei der Ermittlung der Cash-Flows berücksichtigt, so dass beim [[Diskontierunszinssatz|Kapitalisierungssatz]] diesbezüglich keine Korrektur erfolgen muss.
 +
 
 +
== Literatur ==
 +
<!--
 +
=== Gesetz ===
 +
 
 +
=== Erlässe === -->
 +
 
 +
=== Fachgutachten ===
 +
* KFS/BW 1 (2014) Rz. 36;
 +
* IDW S1 (2008) Rz. 127;
 +
 
 +
=== Fachliteratur ===
 +
 
 +
* Aschauer / Purtscher (2011), 117, 211;
 +
* Bachl (2018), 17, 67;
 +
* Fleischer / Hüttemann (2015), 256;
 +
* Ihlau / Duscha (2019), 46, 56 f, 88;
 +
* Mandl / Rabel (1997), 373 ff;
 +
<!--
 +
=== Judikatur === -->
 +
 
 +
=== Unterlage(n) ===
  
 +
* Hager: ''Datei:Bewertungsmethoden – Eine Übersicht '', [[Datei:Methoden-übersicht.pdf]], Basisseminar BFA, Stand September 2015;
  
<s>Abhängig von der Art der Berücksichtigung des Tax Shield werden die drei Bruttoansätze (TCF-, FCF- und APV-Ansatz) unterschieden.
+
=== Folien ===
  
Bei dem Total Cash Flow-Verfahren (TCF-Ansatz) wird bereits bei der Ermittlung der Cash Flows der Steuervorteil aus der Fremdfinanzierung berücksichtigt, so dass beim Kapitalisierungssatz diesbezüglich keine Korrektur erfolgen muss. '''Ihlau 42 '''
+
-->''siehe auch [[Liste der verwendeten Literatur]]''
  
Bei dem Free Cash Flow-Verfahren (FCF-Ansatz = WACC-Verfahren) werden Cash Flows abgezinst, die sich nach Berücksichtigung von Steuern ergeben, die bei einer fiktiven vollständigen Eigenfinanzierung anfallen würden. Ist das Unternehmen jedoch teilweise fremdfinanziert, muss der aus der Fremdfinanzierung resultierende Steuerersparniseffekt im Nenner korrigiert werden.159 '''Ihlau 42 unter Verweis auf Ballwieser 2011, S. 133.'''
+
== Weblinks ==
 +
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Tax_Shield Tax Shield bei Wikipedia], abgefragt: 12.2.2017
  
Im Adjusted Present Value-Verfahren (APV-Ansatz) ermittelt sich der Wert des Gesamtkapitals aus zwei Komponenten: Die erste Komponente stellt den Wert des operativen Geschäfts bei einer reinen fiktiven Eigenfinanzierung dar. Dieser resultiert aus der Diskontierung der Free Cash Flows mit der Renditeforderung der Eigenkapitalgeber bei reiner Eigenfinanzierung. Die zweite Komponente bildet den Wert
+
== Einzelnachweise==
des Tax Shield ab. Der APV-Ansatz bietet den Vorteil, dass er den Steuervorteil aus der Fremdfinanzierung transparent als eigenen Wertbestandteil ausweist.'''Ihlau 42 '''</s>
+
<references />
 +
[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]

Aktuelle Version vom 3. Oktober 2021, 06:39 Uhr

Kurzinfo!

Der Steuervorteil der Fremdfinanzierung (Tax Shield) ergibt sich aus der Abziehbarkeit der Fremdkapitalzinsen von der Steuerbemessungsgrundlage und somit der Verminderung der Steuerbelastung.[1]

Der Begriff Tax Shield wird in der jedoch uneinheitlich auch für den Barwert der Steuervorteile verwendet.

Die steuerliche Abzugsfähigkeit widerspricht der Irrelevanzthese von Modigliani / Miller in seiner ursprünglichen Fassung.[2]

siehe auch-> Steuer

Berücksichtigung der Steuervorteile

Die Bruttoverfahren berücksichtigen den Steuervorteil auf unterschiedliche Art und Weise:[3]

  1. APV-Verfahren: Der Barwert der Steuervorteile wird dem Wert des unverschuldeten Unternehmens hinzugerechnet.
  2. WACC-Verfahren: Bei Ermittlung des Cash-Flows wird von einer fiktiven Eigenfinanzierung ausgegangen, die Steuerersparnis aus der Fremdfinanzierung wird im Zinssatz berücksichtigt.
  3. TCF-Verfahren: Der Steuervorteil aus der Fremdfinanzierung wird bereits bei der Ermittlung der Cash-Flows berücksichtigt, so dass beim Kapitalisierungssatz diesbezüglich keine Korrektur erfolgen muss.

Literatur

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 (2014) Rz. 36;
  • IDW S1 (2008) Rz. 127;

Fachliteratur

  • Aschauer / Purtscher (2011), 117, 211;
  • Bachl (2018), 17, 67;
  • Fleischer / Hüttemann (2015), 256;
  • Ihlau / Duscha (2019), 46, 56 f, 88;
  • Mandl / Rabel (1997), 373 ff;

Unterlage(n)

Folien

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Ihlau / Duscha (2019), 46.
  2. Aschauer / Purtscher (2011), 117.
  3. Ihlau / Duscha (2019), 46.