Stand-alone-Betrachtung

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Bei der Stand-Alone-Betrachtung wird das Bewertungsobjekt für sich allein bewertet. D.h. im Konzern ohne Synergieeffekte, bei der Abfindung ohne dass die Vorteile berücksichtigt werden, die sich erst aus dem Ausschluss ergeben.[1]

Nicht zutreffend ist die Verknüpfung der Stand-alone-Bewertung mit[2]

  • einer unveränderten Weiterfühnmg des Betriebes (unverändertes Unternehmenskonzept),

* einer Unbeachtlichkeit von Wertbeeinflussungen,

    • die sich durch die Übernahme ergeben (können)
    • nach der Übernahme ergeben (können),
  • einer Unbeachtlichkeit, der nach der Umgründung entstehenden Unternehmensform,

* einer ausschließlichen Beurteilung des umzugründenden Vermögens vor der Umgründung


siehe auch-> objektivierter Unternehmenswert, subjektiver Unternehmenswert

Bedeutung

Die Stand alone Betrachtung hat Bedeutung:

Stand-Alone oder Synergieeffekt
bei den einzelnen Werten
stand alone Synergieeffekte
Verkehrswert Beizulegender Wert
Gemeiner Wert Teilwert
Fremdvergleichswert

Literatur

Erlässe

  • Rz. 673 UmgrStR (2002)

Fachliteratur

  • Bachl (2015), 53
  • Fleischer / Hüttemann (2015), 641 f, 390 f, 406 f
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A 556, 581
  • Hager (2014)*)mwN

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise

  1. Fleischer / Hüttemann (2015), 390
  2. so zB bei Trentini (2004) behauptet