Stand-alone-Betrachtung

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Bei der Stand-Alone-Betrachtung wird das Bewertungsobjekt für sich allein bewertet, d.h. im Konzern ohne Synergieeffekte.

Bei einer Bewertung stand alone wird für die Ermittlung der angemessenen Abfindung nur das Unternehmen der Gesellschaft bewertet, deren Minderheitsaktionäre ausscheiden sollen, ohne dass die Vorteile berücksichtigt werden, die sich erst aus dem Ausschluss ergeben.Fleischer / Hüttemann (2015), 390


*Durchgestrichen lö

siehe auch-> objektivierter Unternehmenswert

Synonyme: [[]]

Bedeutung

Die Stand alone Betrachtung hat Bedeutung:

Stand-Alone oder Synergieeffekt
bei den einzelnen Werten
stand alone Synergieeffekte
Verkehrswert Beizulegender Wert
Gemeiner Wert Teilwert
Fremdvergleichswert

Literatur

Erlässe

  • Rz. 673 UmgrStR (2002)

Fachliteratur

  • Bachl (2015), 53
  • Fleischer / Hüttemann (2015), 641 f, 390 f, 406 f
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A 556, 581
  • Hager (2014)*)mwN

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise