Stand-alone-Betrachtung: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei der '''Stand-Alone-Betrachtung''' wird das [[Bewertungsobjekt]] für sich allein bewertet.<!-- eigene Definition --> D.h. im [[Konzernbewertung|Konzern]] ohne [[Synergie]]effekte, bei der Abfindung ohne dass die Vorteile berücksichtigt werden, die sich erst aus dem Ausschluss ergeben.<ref>Fleischer / Hüttemann (2015), 390</ref>
 
Bei der '''Stand-Alone-Betrachtung''' wird das [[Bewertungsobjekt]] für sich allein bewertet.<!-- eigene Definition --> D.h. im [[Konzernbewertung|Konzern]] ohne [[Synergie]]effekte, bei der Abfindung ohne dass die Vorteile berücksichtigt werden, die sich erst aus dem Ausschluss ergeben.<ref>Fleischer / Hüttemann (2015), 390</ref>
 
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Nicht zutreffend ist die Verknüpfung der Stand-alone-Bewertung mit<ref>so zB bei Trentini (2004) behauptet</ref>  
 
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''siehe auch-> [[objektivierter Unternehmenswert]], [[subjektiver Unternehmenswert]]''
 
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Version vom 3. März 2017, 21:04 Uhr

Kurzinfo!

Bei der Stand-Alone-Betrachtung wird das Bewertungsobjekt für sich allein bewertet. D.h. im Konzern ohne Synergieeffekte, bei der Abfindung ohne dass die Vorteile berücksichtigt werden, die sich erst aus dem Ausschluss ergeben.[1]

siehe auch-> objektivierter Unternehmenswert, subjektiver Unternehmenswert

Bedeutung

Die Stand alone Betrachtung hat Bedeutung:

Stand-Alone oder Synergieeffekt
bei den einzelnen Werten
stand alone Synergieeffekte
Verkehrswert Beizulegender Wert
Gemeiner Wert Teilwert
Fremdvergleichswert

Literatur

Erlässe

  • Rz. 673 UmgrStR (2002)

Fachliteratur

  • Bachl (2015), 53
  • Fleischer / Hüttemann (2015), 641 f, 390 f, 406 f
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A 556, 581
  • Hager (2014)
  • Trentini (2004) *)mwN

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise

  1. Fleischer / Hüttemann (2015), 390