Seifenformel

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Die Ermittlung wird als nicht mehr zeitgemäß angesehen, die ermittelten Werte sind zu niedrig. Pauschale Ermittlungen werden in der Judikatur nicht anerkannt.


Die Seifenformel stellt eine historische Berechnung des Unternehmerlohnes dar.

Sie wurde von 1940 an in der seifenverarbeitenden Industrie angewandt. Aufgrund ihrer Schlichtheit wurde sie gern auch in anderen Branchen verwendet.[1]

[math]Unternehmerlohn = 18\cdot\sqrt{Umsatz}[/math][2]

Sind mehrere voll tätige Gesellschafter vorhanden, so ist für jeden Gesellschafter ein Teilbetrag (bei zwei Gesellschaftern je 75 Prozent, bei drei je 67 Prozent, bei vier je 62 Prozent und bei fünf und mehr Gesellschaftern je 60 Prozent) anzusetzen.[3]

Die Ermittlung wird als nicht mehr zeitgemäß angesehen, die ermittelten Werte sind zu niedrig. Pauschale Ermittlungen werden in der Judikatur nicht anerkannt.

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz.
  • IDW S1 Rz.

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Datum und Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks


Einzelnachweise

  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[1]
  • Referenzname[2]
  • Weitere Verwendung Name[2]
  • Einzelreferenz
  • 2,0 2,1 Referenztext
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