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* Der Preis der [[Aktie]]n ([[Börsenwert]]) stellen bei [https://de.wikipedia.org/wiki/Squeeze-out Squeeze Out] den [[Mindestwert]] dar.<ref>Rz. 43 WP-Handbuch II, Rz. A 43</ref>  
 
* Der Preis der [[Aktie]]n ([[Börsenwert]]) stellen bei [https://de.wikipedia.org/wiki/Squeeze-out Squeeze Out] den [[Mindestwert]] dar.<ref>Rz. 43 WP-Handbuch II, Rz. A 43</ref>  
* Aus dem Preis vergleichbarer Transaktionen oder von Aktien werden bei der [[Multiplikatormethode]] der [[Unternehmenswert]] abgeleitet.
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* Aus dem Preis vergleichbarer [[Transaktion]]en oder von Aktien werden bei der [[Multiplikatormethode]] der [[Unternehmenswert]] abgeleitet.
 
* Börsenwert und [[Transaktionspreis]]e dienen der [[Plausibilisierung des Bewertungsergebnisses|Plausibilisierung der Bewertungsergebnisse]]
 
* Börsenwert und [[Transaktionspreis]]e dienen der [[Plausibilisierung des Bewertungsergebnisses|Plausibilisierung der Bewertungsergebnisse]]
 
  
 
== Angebot und Nachfrage ==
 
== Angebot und Nachfrage ==

Version vom 28. Dezember 2020, 05:33 Uhr

Der Preis ist das konkrete Austauschverhältnis von Gütern ausgedrückt in Geld. [1] Der Preis ergibt sich aus der Verhandlung von Käufer und Verkäufer. Aus einer Vielzahl von Verhandlungen ergibt sich für homogene Güter auf vollkommenen Märkten der Marktpreis. Ein homogenes Gut wird auf einem Markt angebotenen und nachgefragten. Homogene Güter sind in jeder Hinsicht gleichartig und völlig substituierbar. [2]

Da Unternehmen keine homogene Güter sind, existiert für Unternehmen kein Marktpreis. Für Unternehmensanteile (Aktien), die an der Börse gehandelt werden, existiert ein Marktpreis, der Börsenkurs.

siehe auch-> Wert

Arten

  • Ordentlicher (gemeiner) Preis
ergibt sich aus dem Nutzen einer Sache, den sie mit Rücksicht auf Zeit und Ort gewöhnlich und allgemein erbringt. Besondere Vorlieben bleiben dabei unberücksichtigt.[3]
siehe auch ordentlicher Wert
  • Außerordentlicher Preis
stellt den Preis unter Berücksichtigung besonderer Verhältnisse und Vorlieben dar.[3]
siehe auch außerordentlicher Wert

Sofern Gesetz oder Vereinbarung keine anderslautende Vereinbarung vorsehen, erfolgt gem. § 306 ABGB die Bewertung nach dem ordentlichen Preis.

Bedeutung

Angebot und Nachfrage

siehe auch-> Angebot

In den Wirtschaftswissenschaften wird zwischen dem konkreten Angebot und der kummulierten Menge der angebotenen Gütern und Dienstleistungen unterschieden. Dem Angebot steht die Nachfrage gegenüber.

Nachfrage ist in der Wirtschaft die Menge jeder Art von Gütern und Dienstleistungen, die Wirtschaftssubjekte durch Kauf mit Hilfe von ausreichender Kaufkraft zu einem bestimmten Kaufpreis erwerben.[5]

Literatur

Fachliteratur

  • Aschauer / Purtscher (2011), S. 95f
  • Hager (Wozu Unternehmenswert)

siehe auch-> Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Aschauer / Purtscher (2011), S. 95
  2. Gabler, Bd. 3 Sp. 2072
  3. 3,0 3,1 vgl. § 305 ABGB
  4. Rz. 43 WP-Handbuch II, Rz. A 43
  5. Wikipedia, Stichwort: Nachfrage, abgefragt 27.10.2020