Personengesellschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Komplementär''' ist der unbeschränkt haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft. Seine Rechte und Pflichten entsprechen denen des [[Offenen Gesellschafter]]s. Er unterliegt keiner Entnahmebeschränkung '''link?'''.
 
Der '''Komplementär''' ist der unbeschränkt haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft. Seine Rechte und Pflichten entsprechen denen des [[Offenen Gesellschafter]]s. Er unterliegt keiner Entnahmebeschränkung '''link?'''.
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Die '''Stille Gesellschaft (StG)''' ist eine Beteiligung eines stillen Gesellschafters an einem Unternehmen oder Vermögen eines anderen, mit einer Vermögenseinlage, die in das Vermögen des anderen übergeht, gegen Gewinnbeteiligung. <ref>Rieder / Huemer (2016), S. 219.</ref>
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Die stille Gesellschaft ist eine [https://de.wikipedia.org/wiki/Innengesellschaft Innengesellschaft] '''wiki''' und hat als solche keine Rechtspersönlichkeit. Sie ist eine Personengesellschaft.<ref>Rieder / Huemer (2016), S. 220.</ref>
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Sofern der stille Gesellschafter auch an den stillen Reserven beteiligt ist, erzielt er betriebliche Einkünfte ansonsten liegen Einkünfte aus Kapitalvermögen vor.
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Version vom 11. Oktober 2020, 18:31 Uhr

Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Personengesellschaft (10.10.2020)

nn vollständig, evKurzinfo! nn verlinkt, (fehlende Links eintragen), kein Link auf diese Seite

Wenn ein Link auf ein Unterkapitel verweist, dort einfügen: 

Personengesellschaften sind Gesellschaften bei denen die Gesellschafter im Vordergrund stehen und nicht das von ihnen eingelegte Kapital.[1]

Besonderheiten

Weiterleitung: Arbeitsgesellschafter Selbstorganschaft

Eine Besonderheit ist die Möglichkeit, dass die Gesellschafer keine Vermögenseinlage leisten, sondern nur ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen (Arbeitsgesellschafter).[2]

Die Geschäftsführung und Vertretung der Personengesellschaft obliegt den (unbeschränkt haftenden) Gesellschaftern (Selbstorganschaft).

Arten

In Österreich anerkannte Rechtsformen:

International anerkannte Rechtsformen ergänzen

Offene Gesellschaft

  • Weiterleitung: Offene Gesellschaft

Eine offene Gesellschaft (OG) ist eine unter eigener Firma wiki geführte Gesellschaft, bei der die Gesellschafter link?, Name? gesamthandschaftlich verbunden sind und bei keinem der Gesellschafter die Haftung wiki gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist.[3]

Die offene Gesellschaft ist rechtsfähig. Sie kann jeden erlaubten Zweck einschließlich freiberuflicher und land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit haben. Ihr gehören mindestens zwei Gesellschafter an.

Bis 2006 gab es die offene Handelsgesellschaft und von 1991 bis 2006 die offenen Erwerbsgesellschaft wiki (OEG).

[4] [5]

Kommanditgeselschaft

  • Weiterleitung: Kommanditgeselschaft, Kommanditist, Komplementär

Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine unter eigener Firma wiki geführte Gesellschaft, bei der die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern bei einem Teil der Gesellschafter auf einen bestimmten Betrag (Haftsumme) beschränkt ist (Kommanditisten), beim anderen Teil dagegen unbeschränkt ist (Komplementäre).[6]

Sofern nichts besonderes bestimmt ist gelten die Bestimmungen der OHG.

Von 1991 bis 2006 gabe es die Kommanditerwerbsgesellschaft (KEG)

Kommanditisten haften nur beschränkt mit der zu leisteten Haftsumme, wurde diese noch nicht erlegt bis zu dieser Höhe auch mit seinem Privatvermögen. Die Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen, können aber eine Prokura wiki übernehmen.[7] Dem Kommanditisten stehen gem. § 166 UGB ordentliche und außerordentliche Kontrollrechte zu.[8] Durch die Beschränkte Haftung ist sein Entnahmerecht eingeschränkt.[9]

Der Komplementär ist der unbeschränkt haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft. Seine Rechte und Pflichten entsprechen denen des Offenen Gesellschafters. Er unterliegt keiner Entnahmebeschränkung link?.

[10] [11]

Stille Gesellschaft

  • Weiterleitung: Stille Gesellschaft, Stiller Gesellschafter, Geschäftsinhaber

Die Stille Gesellschaft (StG) ist eine Beteiligung eines stillen Gesellschafters an einem Unternehmen oder Vermögen eines anderen, mit einer Vermögenseinlage, die in das Vermögen des anderen übergeht, gegen Gewinnbeteiligung. [12]

Die stille Gesellschaft ist eine Innengesellschaft wiki und hat als solche keine Rechtspersönlichkeit. Sie ist eine Personengesellschaft.[13]

Sofern der stille Gesellschafter auch an den stillen Reserven beteiligt ist, erzielt er betriebliche Einkünfte ansonsten liegen Einkünfte aus Kapitalvermögen vor.

[14] [15]

NN

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]


[16] [17]

NN

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]


[18] [19]

NN

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]


[20] [21]

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz.
  • IDW S1 Rz.

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Artmann ua (2015)
  • Artmann ua (2016)
  • Kastner ua (1990)
  • Rieder / Huemer (2016)

* Bachl (2018),

  • Drukarczyk / Schüler (2016),
  • Fleischer / Hüttemann (2015)
  • Ihlau ua (2013),
  • Mandl / Rabel (1997),
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A
  • WPH-Edition (2018), Rz. A

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Datum und Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

NN bei Wikipedia], abgefragt: 11.10.2020

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt: 11.10.2020

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt: 11.10.2020

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt: 11.10.2020

Einzelnachweise

  1. Kastner ua (1990), S. 35
  2. Kastner ua (1990), S. 35 f
  3. § 105 UGB
  4. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
  5. § 161 Abs. 1 UGB
  6. Rieder / Huemer (2016), S. 190
  7. Details siehe Rieder / Huemer (2016), S. 201 f
  8. Details siehe Rieder / Huemer (2016), S. 200
  9. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
  10. Rieder / Huemer (2016), S. 219.
  11. Rieder / Huemer (2016), S. 220.
  12. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
  13. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
  14. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
  15. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[1]
  • Referenzname[2]
  • Weitere Verwendung Name[2]
  • Einzelreferenz
  • 2,0 2,1 Referenztext
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