Personengesellschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''offene Gesellschaft (OG)''' ist eine unter eigener [https://de.wikipedia.org/wiki/Firma Firma] geführte [[Gesellschaft]], bei der die Gesellschafter gesamthandschaftlich verbunden sind und bei keinem der Gesellschafter die [https://de.wikipedia.org/wiki/Haftung_(Recht) Haftung] gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist.<ref>§ 105 UGB</ref>
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Die offene Gesellschaft ist rechtsfähig. Sie kann jeden erlaubten Zweck einschließlich freiberuflicher und land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit haben. Ihr gehören mindestens zwei Gesellschafter an.
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Bis 2006 gab es die [offene Handelsgesellschaft] und von 1991 bis 2006 die [https://de.wikipedia.org/wiki/Erwerbsgesellschaft_(Österreich) offenen Erwerbsgesellschaft] (OEG).
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Version vom 11. Oktober 2020, 18:24 Uhr

Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Personengesellschaft (10.10.2020)

nn vollständig, evKurzinfo! nn verlinkt, (fehlende Links eintragen), kein Link auf diese Seite

Wenn ein Link auf ein Unterkapitel verweist, dort einfügen: 

Personengesellschaften sind Gesellschaften bei denen die Gesellschafter im Vordergrund stehen und nicht das von ihnen eingelegte Kapital.[1]

Besonderheiten

Weiterleitung: Arbeitsgesellschafter Selbstorganschaft

Eine Besonderheit ist die Möglichkeit, dass die Gesellschafer keine Vermögenseinlage leisten, sondern nur ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen (Arbeitsgesellschafter).[2]

Die Geschäftsführung und Vertretung der Personengesellschaft obliegt den (unbeschränkt haftenden) Gesellschaftern (Selbstorganschaft).

Arten

In Österreich anerkannte Rechtsformen:

International anerkannte Rechtsformen ergänzen

Offene Gesellschaft

  • Weiterleitung: Offene Gesellschaft

Eine offene Gesellschaft (OG) ist eine unter eigener Firma geführte Gesellschaft, bei der die Gesellschafter gesamthandschaftlich verbunden sind und bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist.[3]

Die offene Gesellschaft ist rechtsfähig. Sie kann jeden erlaubten Zweck einschließlich freiberuflicher und land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit haben. Ihr gehören mindestens zwei Gesellschafter an.

Bis 2006 gab es die [offene Handelsgesellschaft] und von 1991 bis 2006 die offenen Erwerbsgesellschaft (OEG).

[4] [5]

NN

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]


[6] [7]

NN

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]


[8] [9]

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz.
  • IDW S1 Rz.

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Artmann ua (2015)
  • Artmann ua (2016)
  • Kastner ua (1990)
  • Rieder / Huemer (2016)

* Bachl (2018),

  • Drukarczyk / Schüler (2016),
  • Fleischer / Hüttemann (2015)
  • Ihlau ua (2013),
  • Mandl / Rabel (1997),
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A
  • WPH-Edition (2018), Rz. A

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Datum und Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

NN bei Wikipedia], abgefragt: 11.10.2020

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt: 11.10.2020

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt: 11.10.2020

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt: 11.10.2020

Einzelnachweise

  1. Kastner ua (1990), S. 35
  2. Kastner ua (1990), S. 35 f
  3. § 105 UGB
  4. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
  5. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
  6. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[1]
  • Referenzname[2]
  • Weitere Verwendung Name[2]
  • Einzelreferenz
  • 2,0 2,1 Referenztext
  • Abgerufen von „https://www.bewertungshilfe.at/index.php?title=Personengesellschaft&oldid=10921