Marktwert: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Kurzinfo!'''
  
<s>Der Marktwert, Verkehrswert oder gemeine Wert ist der geschätzte, auf einem ökonomischen Markt erzielbare Preis für ein Wirtschaftsgut. Er kann anhand des Marktpreises ermittelt werden, zu dem das Gut aktuell gehandelt wird, oder durch verschiedene Bewertungsverfahren. Wenn der Marktwert nicht als Geldbetrag, sondern als Stückzahl oder Menge einer dagegen zu tauschenden Ware angegeben wird, spricht man vom Tauschwert. Die Ermittlung eines Marktwertes durch einen Gutachter hat ein Wertgutachten zum Ergebnis.
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Unter dem '''Marktwert''' einer [[Unternehmen|Unternehmung]] ist der [[Unternehmenswert]] aus der Sicht des Kapitalmarktes, d.h. der auf dem Kapitalmarkt operierenden Eigen- und Fremdkapitalgeber, zu verstehen. Der Marktwert einer Unternehmung ist daher unter Zugrundelegung der von den Kapitalmärkten bekannten Bewertungsprinzipien zu ermitteln.<ref>Mandl / Rabel (1997), S. 18.</ref> Der Marktwert dient der Ermittlung eines potentiellen [[Marktpreis]]es <ref>vgl. Aschauer / Purtscher (2011), S. 104.</ref> und darf nicht mit diesem gleichgesetzt werden.
  
Liegt der Marktwert über einen angenommenen fairen Wert, spricht man von einer Überbewertung, im umgekehrten Fall von einer Unterbewertung. '''Begriff ex Wikipedia, besseres Suchen'''</s>
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== Arten ==
  
Unter dem '''Marktwert''' einer Unternehmung ist der Untemehmenswert aus der Sicht des Kapitalmarktes, d.h. der auf dem Kapitalmarkt operierenden Eigen- und Fremdkapitalgeber, zu verstehen. Der Marktwert einer Unternehmung ist daher unter Zugrundelegung der von den Kapitalmärkten bekannten Bewertungsprinzipien zu ermittel.<ref>Mandl / Rabel (1997), 18</ref>
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Nach dem Kapitalbezug:
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* [[Marktwert des Gesamtkapitals]]
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* [[Marktwert des Eigenkapitals]]
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* [[Marktwert des Fremdkapitals]]
  
== Arten ==
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Nach dem Vermögensart:
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* [[Marktwert betriebsnotwendiges Vermögen]]
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* [[Marktwert nicht betriebsnotwendiges Vermögen]]
  
* [[Marktwert Gesamtkapital]]
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== Ermittlung ==
* [[Marktwert Eigenkapital]]
 
* [[Marktwert Fremdkapital]]
 
  
''siehe auch-> [[]]''
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Marktwerte sind m.E. als [[Objektivierter Unternehmenswert|objektivierte Unternehmenswerte]] zu ermitteln.
  
 
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== Literatur ==
 
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=== Fachgutachten ===
 
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* Rz. KFS/BW 1 (2014)
 
* Rz. KFS/BW 1 (2014)
* Rz. IDW S1 (2008)
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* Rz. IDW S1 (2008) -->
  
 
=== Fachliteratur ===
 
=== Fachliteratur ===
  
* Drukarczyk / Schüler (2016),  
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* Aschauer / Purtscher (2011), S. 104;
* Fleischer / Hüttemann (2015)
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* Mandl / Rabel (1997), 18 ff, 282 ff;
* Mandl / Rabel (1997), 18 ff, 282 ff
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* WP-Handbuch II (2014), Rz. A
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=== Judikatur ===
 
  
 
=== Unterlage(n) ===
 
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* Hager: ''Wozu braucht man Unternehemensbewertung'', Basisseminar BFA, [[Datei:Wozu Unternehmensbewertung.pdf]], Stand September 2015
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* Hager: ''"Brutto- oder Nettounternehmenswert"'', [[Datei:Bto-Nto-UW.pdf]], Stand Juni 2022;
* Hager: ''Grundbegriffe'', Basisseminar BFA, [[Datei:Grundbegriffe.pdf|Grundbegriffe]], Stand Februar 2015
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* Hager: ''Grundbegriffe'', Basisseminar BFA, [[Datei:Grundbegriffe.pdf|Grundbegriffe]], Stand Februar 2015;
 
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* Hager: ''Wozu braucht man Unternehemensbewertung'', Basisseminar BFA, [[Datei:Wozu Unternehmensbewertung.pdf]], Stand September 2015;
 
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-->''siehe auch [[Liste der verwendeten Literatur]]
 
-->''siehe auch [[Liste der verwendeten Literatur]]
  
 
== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Marktwert Marktwert bei Wikipedia], abgefragt: 6.2.2017
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Marktwert Marktwert bei Wikipedia], abgefragt: 30.9.2021;
  
 
== Einzelnachweise==
 
== Einzelnachweise==
 
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[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]
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* Kleine Schrift: <small> NN </small>
 
* Einzelreferenz<ref>Einzelreferenz</ref>
 
* Referenzname<ref name="Name">Referenztext</ref>
 
* Weitere Verwendung Name<ref name="Name" />
 

Aktuelle Version vom 1. September 2023, 12:49 Uhr

Kurzinfo!

Unter dem Marktwert einer Unternehmung ist der Unternehmenswert aus der Sicht des Kapitalmarktes, d.h. der auf dem Kapitalmarkt operierenden Eigen- und Fremdkapitalgeber, zu verstehen. Der Marktwert einer Unternehmung ist daher unter Zugrundelegung der von den Kapitalmärkten bekannten Bewertungsprinzipien zu ermitteln.[1] Der Marktwert dient der Ermittlung eines potentiellen Marktpreises [2] und darf nicht mit diesem gleichgesetzt werden.

Arten

Nach dem Kapitalbezug:

Nach dem Vermögensart:

Ermittlung

Marktwerte sind m.E. als objektivierte Unternehmenswerte zu ermitteln.

Literatur

Fachliteratur

  • Aschauer / Purtscher (2011), S. 104;
  • Mandl / Rabel (1997), 18 ff, 282 ff;

Unterlage(n)

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Mandl / Rabel (1997), S. 18.
  2. vgl. Aschauer / Purtscher (2011), S. 104.