Kapitalertragsteuer
Kurzinfo!
Die Kapitalertragsteuer (KESt) ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Bei inländischen Einkünften aus Kapitalvermögen wird die Einkommensteuer durch Steuerabzug erhoben. D.h. die Kapitalertragsteuer wird von der Bank bzw. der auszahlenden Stelle einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt.[1]
Haupttatbestände der Einkünfte aus Kapitalvermögen: [2]
- Einkünfte aus der Überlassung von Kapital (z.B. Dividenden, Zinsen aus Sparbüchern und Anleihen)*
- Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen (Veräußerung, Einlösung, Abschichtung) von Kapitalvermögen (z.B. Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, GmbH Anteilen und Forderungswertpapieren
- Einkünfte aus Derivaten (z.B. Optionen, Futures und Swaps)
- Einkünfte aus Kryptowährungen (laufende Einkünfte als auch Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen)
Der Steuersatz ist in § 27a Abs. 1 EStG 1988 geregelt:
| Jahr | Steuersatz allgemein |
Steuersatz Sparbuch |
Quelle |
|---|---|---|---|
| ab 2016 | 27,5 % | 25,0 % | StRefG 2015/2016 BGBl. I 118/2015 [1] |
| bis 2015 | 25,0 % | 25,0 % |
Die Kapitalertragsteuer wird, wenn sie nicht als Abgeltungsteuer ausgestaltet ist, bei der Steuerveranlagung wie eine Steuervorauszahlung behandelt. [3]
Inhaltsverzeichnis
Bedeutung
Die persönliche Ertragsteuer auf Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften werden durch die Kapitalertragsteuer erhoben.
Literatur
Gesetz
- §§ 27, 27a, 93 EStG (1988)
Erlässe
- EStR (2000), Rz. 6223 ff, 7579 ff, 7701 ff;
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur
Weblinks
- Kapitalertragsteuer bei Wikipedia, abgefragt 3.7.2025;
- Kapitalertragsteuer bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 3.7.2025;
- Kapitalertragsteuer bei Oesterreich.gv.at, abgefragt 3.7.2025;
- Besteuerung Kapitalvermögen bei wko.at, abgefragt 3.7.2025;
Einzelnachweise
- ↑ Oesterreich.gv.at, Stichwort: Kapitalertragsteuer (KESt), abgefragt 3.7.2025.
- ↑ WKO.at, Stichwort: Besteuerung Kapitalvermögen, abgefragt 3.7.2025.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Kapitalertragsteuer, abgefragt 3.7.2025.