Finanzieller Überschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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Der finanzielle Überschuss stellt den [[Erwartungswert]] dar. Er repräsentiert den in Zukunft erwarteten Nutzen. Aus theoretischer Sicht umfassen sie sowohl finanzielle als auch nicht finanzielle Elemente.<ref>Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 32.</ref>
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Der finanzielle Überschuss stellt den [[Erwartungswert]] dar. Er repräsentiert den in Zukunft erwarteten [[Nutzen]]. Aus theoretischer Sicht umfassen sie sowohl finanzielle als auch nicht finanzielle Elemente.<ref>Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 32.</ref>
  
 
''Nichtfinanzielle Ertragskomponenten'' (zB Prestige, Macht, Selbständigkeit oder emotionale Bindung) werden aus Vereinfachungsgründen nicht in das Bewertungskalkül mit einbezogen.
 
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'''Äquidistanz''' <ref>Wörtlich: "gleicher Abstand, Entfernung", vgl. [https://de.wiktionary.org/wiki/Äquidistanz Wiktionary, Stichwort: Äquidistanz], abgefragt 8.10.2023.</ref> bedeutet in der Unternehmensbewertung die vereinfachende Annahme dass die unterjährig anfallenden Ein- und Auszahlungen auf einen einheitlichen Zeitpunkt bezogen werden.<ref>Vgl. Ballwieser (2011), S. 223.</ref> Dieser Zeitpunkt ist im Geltungsbereich der Fachgutachten KFS BW 1 bzw. IDW S 1 das Jahresende.
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Im Bereich [[internationale Bewertung|internationaler Bewertungen]] sind auch andere Zeitpunkte anerkannt. ZB Jahresmitte.
  
 
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Aktuelle Version vom 8. Oktober 2023, 13:52 Uhr

Kurzinfo!

Der finanzielle Überschuss ist jene Periodengröße, die auf den Bewertungsstichtag diskontiert wird.

Diese ist in Abhängigkeit der Bewertungsmethode unterschiedlich definiert:

Ertragskomponenten

Der finanzielle Überschuss stellt den Erwartungswert dar. Er repräsentiert den in Zukunft erwarteten Nutzen. Aus theoretischer Sicht umfassen sie sowohl finanzielle als auch nicht finanzielle Elemente.[1]

Nichtfinanzielle Ertragskomponenten (zB Prestige, Macht, Selbständigkeit oder emotionale Bindung) werden aus Vereinfachungsgründen nicht in das Bewertungskalkül mit einbezogen.

Äquidistanz

Äquidistanz [2] bedeutet in der Unternehmensbewertung die vereinfachende Annahme dass die unterjährig anfallenden Ein- und Auszahlungen auf einen einheitlichen Zeitpunkt bezogen werden.[3] Dieser Zeitpunkt ist im Geltungsbereich der Fachgutachten KFS BW 1 bzw. IDW S 1 das Jahresende.

Im Bereich internationaler Bewertungen sind auch andere Zeitpunkte anerkannt. ZB Jahresmitte.

Literatur

Unterlage(n)

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur
  1. Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 32.
  2. Wörtlich: "gleicher Abstand, Entfernung", vgl. Wiktionary, Stichwort: Äquidistanz, abgefragt 8.10.2023.
  3. Vgl. Ballwieser (2011), S. 223.